Einzelbild herunterladen
 

1858.

u\ »^A m ^^ m

tu vw mmvu

für b t e

H a n a u, Donner stug den 8. Juli 1858.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnadigst geruhet-

den Vortragenden Räch im Ministerium des In« nern, Geheime RegierungSrath von Stiernberg, zum Landtagskommissar bei dem dermalen einberu« fenen Landtag, ,

^den Iustizbeamten Brauns zu Eiterfeld zum Stellvertreter des Landraths in Hünfeld für Noth­und Eilfälle im Amtsbezirk Eiterfeld, und

den Dr. meä. Karl Friedrich Klingel höfer aus Goßselden provisorisch zum Physikatöassistenten für die Ortschaften des vorhinnigen Amtes Frankenau, mit dem Wohnsitz in Frankenau, zu bestellen; ferner

die erledigte Pfarrei Renda, in der Klasse Esch- Wege, dem zu derselben präsentirten außerordentli­chen .Pfarrer Otto Eisenberg zu Abterode zugleich LNt der Pfarrei Grandenborn, in derselben Klasse zu übertragen, und

den Reviersorster des Hospitals Haina, Reinhard Klee berge r zu Grüßen, in den Ruhestand zu ver­setzen. "

, ®e * ne Königliche Hoheit der Kurfürst haben allerznadigst geruhet:

die Oberfinanzassessoren Heinrich Bommel bei der Oberfinanzkammer und Theodor Lukw. Schwarz bei dem yberstesserkollegium zu Oberfinanzräthen,

den Assistenten bei dem Hauptsteueramte zu Cassel, Karl Hoffmeister, zum Kontrolessr bei demselben, und

den RevisoratSgehülfen Heinrich Christoph Weyh zum Revisor bei dem Kvntrelbüreau der Main-We­serbahn zu ernennen-_________

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allerznadigst geruhet:

den Stabs- und Bataillonsarzt Kuckro von der. Garde du KorpS zum Oberstabs- und RezimentSarzc im ArriUeriereziment zu ernennen, sowie

den Stabs- und Bataillonsarzt Sacksofsky vom 2. Infanterieregiment als Divisionsarzt zur Garde du Korps zu versetzen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allerznadigst zu befehlen geruhet, daß der Kon­sul des Südamerikanischen StadteS Uruguay für Kurbessen, Kaufmann Friedrich Möller zu Cassel, in dieser Eigenschaft anerkannt werde.

Allgemeine Verfügungen der Oberbebörden.

1. Zufolge der in Betreff des StaatSanlehnS der 1,500 000 Thaler in den Schuldverschreibungen vom 30. September 1852 ertheilten Zusicherung beginnt die Rückzahlung dieses Anlehnö mit dem Jabre 1858.

Es sind, dem entsprechend, heute folgende Schuld­verschreibungen zur Wiedereinlösung am 30. Sep­tember d, I. auszeloost worden:

1) von Lit. A, a 1000 Thlr., die Nr. 43;

2) von Lit. B, a 500 Thlr., die Nrn. 212, 280 431, 679, 829, 882 und 1082 ;

3) von Lit. C, ä 300 Thir., die Nr. 166;

4) von Lit. D, a 200 Thir., die Nrn. 110, 490,

793, 992, 1118, 1202 und 1226;