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schädigte Thier bei größter Vorsicht einer, ollein einem Thierarzie zu übertragenben, Kur unterworfen werden. Zu dem Ende ist eS seglet ch von allen andern Thier en sorgsam abzusondern, und mindestens drei Monate lang, im Falle die Wuth nicht inzwischen erscheint, mit angemessener Behutsamkeit einzusperren. Während der Beobachtung und Behandlung ist die möglichste Vorsicht anzuwenden;. auch darf die Milch von verletztem Melkviche der Art binnen bc-r Zeit von drei Monaten nicht genossen , sondern muß in die ausgegrabene und wieder zu bedeckende Erde geschüttet r überhaupt nichts von einem gebissenen Thiere gebraucht weiden, — Bis der ohne Verzug hinzugerufene Tbierarzt kommt, kann man die Wunde, wie die eines Menschen, nach den ge- gebenen-Vorschriften behandeln.
Alle Kleidungsstücke, die ein toller Hund zerrissen ober beschmutzt hat, müssen ganz oder zum Theil verbrannt oder vergraben werden.
Der AufenthaltSort oder Stall eines tollen oder der Wuth verdächtigen Hundes, ober eines von einem solchen oder offenbar tollen Hunde gebissenen andern Haus- hieres, Rindviehes, Schweines tc. muß, sobald das Tbier getödtet worden, mit der möglichsten Sorgfalt gereinigt, auch soviel als thunlich alles, was von dem kranken Thiere berührt worden, rpeggeschafft werden, weil man nicht gewiß ist, daß sich nicht das Gift durch den Speichel, der sich an etwas angehängt, und durch mehrfache Weise auf andere Thiere förtpslanzen könne. Die Ställe müssen deshalb ausgelüftet, mit Essigdampfen ausgeräuckert, die Wände abgekratzt und frisch getüncht, ober mit Lehmwasser bestricken, der Boden mit scharfer Lauge abgewascben, oder mit ungelöschtem Kalke gescheuert oder abgehobflr und die Späne verbrannt, Krippen, Raufen und Eimer ganz bei Seite geschafft, oder fleißig gereinigt, die Ketten ausgeglüht, alles aber, was man, ohne zuviel einzubüßen, zerstören kann, muß verbrannt oder verscharrt werden, wie Streu, ge- . ringe» Holzwerk, kleinere Hundehütten, Freßgeschirre 10. Mau hüte sich auch, Stellen, die von dem Blüte oder Geifer eines tollen Hundes besudelt sind, mit bloßen Händen zu berühren, besonders wenn die Oberhaut derselben nicht ganz heil ist.
Nothwendig ist es, daß man der Ortspolizeibehörde oder dem ÖNsvorstande unverzüglich die Anzeige mache, wenn man ein der Wuth überhaupt verdächtiges, oder von einem solchen gebissenes Thier im Hause hatte, sollte es auch sogleich gelobtet worden sein, oder im Falle ein muthmaßlick ober offenbar toller Hund entlauft, ober ein unbekannter, anscheinend wüthender sich an einem Orte sehen, läßt. 'Verheimlichungen solcher Fälle sind baber, in den meisten Staaten durch Verordnungen der Polizei streng verboten. Diese ergreift die erforderlichen Maßregeln, um ein Vorkommen der Art möglichst unschädlich zu machen, verfügt die Vorkehrungen zur Verfolgung und Erlegung des schädlichen Hundes, macht sein Vorhandensein in der gan- zen Umgegend bekannt, damit die Einwohner ihre Häuser verwahren, Vorsicht bei dem Aufenthalte ihrer Kin
der im Freien anwenden und genaue Aufsicht auf ihr Vieh haben können. Vor allem aber verordnet die Polizei das Anlegen aller Hunde, und das Tödten eine» jeden frei umherlaufenden in der betreffenden Gegend während sechs bis neun Wochen.
Beschreibung der Wasserscheu oder Wuth beim Menschen.
Die Zeit, in welcher nach dem Bisse eines wüthenden Thieres die Wasserscheu bei einem Menschen ein» tritt, ist unbestimmt. ES können nur einige Tage, aber auch, wie es sehr häufig der Fall ist, mehrere Wochen oder Monate dazwischen verstreichen, ja der Zeitraum vom Bisse an bis zum Ausbruche der Krankheit kann viele Monate und bis zur Jahresfrist dauern. Man will selbst Falle beobachtet haben, daß das Gift Jahre lang unthätig im Körper schlummerte und endlich doch noch erwachte. Indeß gehören solcheBeisviele zu den Seltenheiten , und ein Gebissener hat, wenn er nach der nöthigen Vorbauungskur binnen Jahresfrist keinen Anfall erlitten, nichts mehr zu fürchten.
Ist nun die Bißwunde entweder zugeheilt (und eint Wunde der Art heilt gern schnell zu) oder noch offen, so entsteht in oder an derselben eine juckende ober stechende Empfindung. Die noch nicht vernarbte Wunde entzündet sich, und nimmt ein fibleS bläuliches, bleifarbiges Aussehen an. Die geheilte Verletzung ober die Narbe beginnt zu jucken, zu stecken oder zu schwer, zen. Sie gerälh in Entzündung, bliebt bisweilen aus, und es fließt ein dünner jauchiger Eiter, der bald einen üblen Geruch bekommt, heraus. Die Entzünduu- und ziehenden Schmerzen der Wunde erstrecken sich >" die umliegenben Theile, besonders aber gegen b» Hals und Nacken hin.
Jetzt verliert der Kranke, welcher oft vorher eitrig Zeit ungewöhnlich heiter, aufgeregt, überspannt und zu sinnlichen Genüssen aufgelegt gewesen, seine Mun terkeit, wird mürrisch, Nachhenkend, verdrießlich, mißtrauisch, träge, erschlafft, reizbar, unruhig, bekommen, erschrickt leicht, sucht die Einsamkeit, athmet beengt. Er hat einen unruhigen, durch schwere Träume gestörten Schlaf und Widerwillen gegen das Essen, ist ängstlich, furchtsam , im ganzen Ansehen verändert, ermattet, niedergeschlagen, späterhin zornig, bar "einen mv stäten, wilden, starren Blick, verzerrte Gesicktszüge, Spannung und Brennen in der Magengegend tc-
Mit Ausbildung dieser Nervenkrankheit wird cut* einen Krampt in den Scklingwerkzeugen das Borstü- lungsvermögen des Leidenden so verändert, daß er kirren Abscheu gegen alle Flüssigkeiten bekommt.
Anfänglich hat der Kranke bloß eine Beschwerde >M Schlingen. An einer Stelle im Schlunde nämlich ew' psindet er einen gelinden Schmerz oder ein Gcfühf ve» Verengerung Es veranlaßt dieser Zufall Aengsthtb keil, Lust zum Trinken und doch Furcht davor, T«k° zu wiederholten Versuchen und dann konvulsivisches Atm men, Ekel und Widerwillen gegen Flüssigkeiten, Ram