1858.
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H a » a «, Donnerstag den 10. Juni 1858.
Diejenigen auswärtigen Abonnenten, welche seither ihre Bestellungen bei den betreffenden Poststellen gemacht haben und deren Abonnement mit Ende Juni d. I- abläuft, werden ersucht, ihre ferneren Bestellungen dsrefft bei der Redaktion zu machen, worauf ihnen das Blatt stets pünktlich zugehen wird.
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
dem Kaiserlich Russischen Hofmarschall Seiner Majestät des Kaisers, Fürsten Kotschubey das Großkreuz
dem Kaiserlich Russischen Generalmajor ä la suite Seiner Majestät des Kaisers, Achmatow, das Kommandeurkreuz erster Klasse, und
dem Kaiserlich ^Russischen Obersten, Kriegs- und Reisestallmeister »einer Majestät des Kaisers, von K a n a l o ssy -Le f l e r, das Kommandeurkreuz zweiter Klasse des Kurfürstlichen Wilhelmsordens zu verleihen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
die neugegründete Pfarrei Dreihausen, in der Klasse^Kirchhain, dem außerordentlichen Pfarrer Heinrich » d) e b 11er aus Rauisch-Holzhausen zu scher, tragen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den Oberzoll- und Oberpostdirektor Friedrich Wilhelm Theodor Ferdinand von Schmer seid auf
sein allerunterthanigsteS Nachsuchen in den Ruhestand zu versetzen, und
den Oberfinanzrath Gustav von Wille mit der interimistischen Vorsehung -der Geschäfte eines Oberpostdirektors bei der Generalpostinspektion zu beauftragen , sowie
den Depositar des Finanzministeriums, Kanzlei- rach HieronymuS Bernhard Wilhelm Wetzell, in ' den Ruhestand zu versetzen.
Allgemeine Verfügungen der Oöerbehörden.
1. Durch Beschluß Kurfürstlichen Ministeriums des Innern vom 19. d. M. ist die Errichtung einer selbsistandigen Apotheke in der Stadt Frankenau genehmigt worden. Geeignete Bewerber um das persönliche Privilegium zur Anlegung derselben haben sich unter Vorlage ihrer Befähigungg- und VermögenSzeugnisse binnen 6 Wochen bei der unterzeichneten Behörde zu melden.
Marburg am 28. Mai 1858-
Kurfürstliche Regierung daselbst.
W e g n e r.
vt Ulrich, k. A. .