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Hünau,
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit d e r K u r f ü r st haben alle, gnädigst geruhet:
den Amisafsefför Thomas Jecklin von Neuhof in gleicher Eigenschaft zum Justizamt II in Hanau zu versetzen. >
Ä e i n e Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnäkigst geruhet:
dem außerordentlichen Pfarrer Kar! Dithmar aiiö Homberg die erledigte zweite Pfarrstelle zu Lich- tenau mit dem Vikariare Retterode, in der Klasse ^lü)tenau, ^u übertragen;
®U®n ^^Üverrteter deS Polizeidirektors Schmidt zu Fulda für Noth- und Eilfälle im Amtsbezirke Neuhof den Jriftizbeamren von Borberger zu Neuhof zu bestellen.
^eine Königliche Hoheit d,cr Kurfürst hllvöN ^üörANüdlZ^ gerubet:
den Repofitar Ferdinand W ü r t t e m b e r g e r bei enr r^berforllkollegium in gleicher Eigenschaft zur Oberfinanzkaminer zu versetzen, und
den Phyfikus Dr. Renss.e l in Rodenberg mit der intenmillilchen Versehung der Geschäfte eineS zweiten ^ runnenarzteS am Bade zu Nenndorf zu beauftragen.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
i. Gursverpacktung.
Zur Verpachtung des in der Hetrfchast Schmal- kalden gelegenen DomainengutS Wolfsberg auf
zwölf Jahre von SrinitatiS 1859 an ist Reiter und letzter Termin auf
Dienstag den 1. Juni d. J. in das GefchaftSlokal der unterzeichneten Behörde bestimmt und werden qualifizirte Pachtbewerber hierzu, mit Bezugnahme auf die frühere Bekanntmachung vom 3- v. M., eingeladen.
Cassel am 8. Mai 1858-
Kurfürstliche Oberfinanzkammer.
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2. Nachdem der Kaufmann Christian Joh. L o fso w zu Hanau den Agenturbetrieb zur Bermittlung des Transports von Auswanderern eingestellt hat, so wird dies mit dem Bemerken öffentlich bekannt gemacht, daß Ansprüche, welche der Rückgabe der bei der unterfertigten Behörde hinterlegten Kaution entgegen gesetzt werden sollen, innerhalb 6 Monaten, vom Tage der ersten Einrückung dieser Bekanntmachung in die öffentlichen Blätter an gerechnet, dahier mit einer Nachweisung darüber anzumelden sind, daß wegen solcher Ansprüche bei Gericht Klage erhoben worden ist. ,
Hanau am 17. Mai 1858.
Kurfürstliche Regierung. Harbordt.
vt. Metz.
3, Der AmtSassessor Jecklin zu Hanau ist durch Beschluß Kurfürstlichen Justizministeriums vom 17. d. M. zum Substituren des Unterstaatsproku- ralors zu Hanau in Verhinderungsfällen bestellt