H anau, Donnerstag den 22. April 1858.
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
' dem Major im 2. Husarenregiment von Heath- cote, und
dem Premierlieutenanr in der Garde du Korps von Gilsa die erbetene Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des von des Königs von Preußen Majestät denselben verliehenen Iohannitterordens zu ertheilen.
•---------------7------
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den Renrmeister Leopold Derndach zu Neuhof in den Ruhestand, und
den Revierförster deS Forstreviers HvmmerShau- sen Adolph Staube fand in gleicher Eigenschaft . Zum Forstrevier Todenhaufen zu versehen, sowie
den Steueraufseher Karl Schlihberger zum Nebensteuererheber zu Volkmarsen provisorisch zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den praktischen Arzt Dr. Georg Albert Eduard Neu,sei zu Obernkirchen zum PhysikuS für das Amt Rodenberg provisorisch zu bestellen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den Magazinschreiber Hermann Sprengel von dem allgemeinen MilnairbekleidungSmagazin zum Kanzlisten bei der Kriegsverwaltung zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den bisherigen Silberverwalter Leopold Stein» bester nÄnmeh: zum Kastellan im Schlosse zu Wil» helmöthal, und
den bisherigen Gärtner Ludwig Theodor Frvm- mig in der Hofgärtnerei zu Rotenburg nunmehr zum Höfgärtner daselbst zu ernennen.
Allgemeine'Verfügungen der Oberbehörden.
1. Mit Ausführung der Steuerrektifikation der Gemarkungen Mittelbuchen, Roßdorf, Niederisstg- heim und Oberfssigbeim, AmtS Hanau ll, sind die SceuerrevisoratSgehülfen Marsch all, Sar- torius, Wettlauser und Baring beauftragt worden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wirk.
Cassel am 30 März 1858.
Kurfürstliches Obersteuerkollegium.
H a n st e i n - K n o r r.
2- Mit der Ausführung der Steuerrektifikation der Gemarkung Meerholz, Kreises Gelnhausens ist der SteucrrevisoraiSgehülfe Sandrost beauftragt worden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Cassel am 30. März 1858-
Kurfürstliches Obersteuerkollegium.
v. H a n st e i n - K n o r r.
3. In Folge höherer Anordnung wird hierdurch bekannt gemacht: