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H anau, Donnerstag den 22. April 1858.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

' dem Major im 2. Husarenregiment von Heath- cote, und

dem Premierlieutenanr in der Garde du Korps von Gilsa die erbetene Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des von des Königs von Preußen Majestät denselben verliehenen Iohannitterordens zu ertheilen.

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Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Renrmeister Leopold Derndach zu Neuhof in den Ruhestand, und

den Revierförster deS Forstreviers HvmmerShau- sen Adolph Staube fand in gleicher Eigenschaft . Zum Forstrevier Todenhaufen zu versehen, sowie

den Steueraufseher Karl Schlihberger zum Nebensteuererheber zu Volkmarsen provisorisch zu er­nennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den praktischen Arzt Dr. Georg Albert Eduard Neu,sei zu Obernkirchen zum PhysikuS für das Amt Rodenberg provisorisch zu bestellen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Magazinschreiber Hermann Sprengel von dem allgemeinen MilnairbekleidungSmagazin zum Kanzlisten bei der Kriegsverwaltung zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den bisherigen Silberverwalter Leopold Stein» bester nÄnmeh: zum Kastellan im Schlosse zu Wil» helmöthal, und

den bisherigen Gärtner Ludwig Theodor Frvm- mig in der Hofgärtnerei zu Rotenburg nunmehr zum Höfgärtner daselbst zu ernennen.

Allgemeine'Verfügungen der Oberbehörden.

1. Mit Ausführung der Steuerrektifikation der Gemarkungen Mittelbuchen, Roßdorf, Niederisstg- heim und Oberfssigbeim, AmtS Hanau ll, sind die SceuerrevisoratSgehülfen Marsch all, Sar- torius, Wettlauser und Baring beauf­tragt worden, was hiermit zur öffentlichen Kennt­niß gebracht wirk.

Cassel am 30 März 1858.

Kurfürstliches Obersteuerkollegium.

H a n st e i n - K n o r r.

2- Mit der Ausführung der Steuerrektifikation der Gemarkung Meerholz, Kreises Gelnhausens ist der SteucrrevisoraiSgehülfe Sandrost beauf­tragt worden, was hiermit zur öffentlichen Kennt­niß gebracht wird.

Cassel am 30. März 1858-

Kurfürstliches Obersteuerkollegium.

v. H a n st e i n - K n o r r.

3. In Folge höherer Anordnung wird hierdurch bekannt gemacht: