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1858

H anau, Donnerstag den 15. April 1858/

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

dem Hauptmann Breithaupt vom Artillerie, regimeut die nachgesuchte Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen deS ihm von des Königs von Würtemberg Majestät verliehenen Ritterkreuzes des Ordens der Würtembergischen Krone zu ertheilen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

dem praktischen Arzt, Wundarzt und GeburtShel- fer Dr, med. Franz Kind zu Neuhof die Verlegung seines Wohnsitzes nach Fulta, und

dem Dr. med. Hermann Wiegand aus Treysa die PrariS als Arzt, Wundarzt und Geburtshelfer mit dem Wohnsitze zu Neuhof zu gestatten.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1- Mit Ausführung der Steuerrektifikation der Gemarkungen Mittelbuchen, Roßdorf, llkiederissig- Heim und Oberissigheim, AmtS Hanau II, sind die Steuerrevisoraregehülfen Marsch all, gaf. torius, Wettlauser und Barin g beauf. tragt worden, was hiermit zur öffentlichen Kennt- gebracht wird.

Caffel am 30. März 1858-

Kurfürstliches Obersteuerkollegium. Hanstein-Knorr.

2- Mit der Ausführung der Steuerrektifikation der Gemarkung Meerholz, Kreises Gelnhausen, ist der Steuerrevisvratögehülfe Sandrock beauf­tragt worden, was hiermit zur öffentlichen Kennt­niß gebracht wird.

Cassel am 30. März 1858.

Kurfürstliches Obersteuerkollegium. v. Hanstein-Knorr.

3. In Folge höherer Anordnung wird hierdurch bekannt gemacht:

daß nach Anordnung des Königlich Sächsischen Finanzministeriums vom 12. Januar d. I. die in den Jahren 1808, 1809, 1810 und 1811 aus­geprägten Königlich Sächsischen Vierpfennigstücke in der Weise eingezogen werden sollen, daß diese Stücke bis zum 30- Juni d. I. bei den Königlich Sächsischen Staatskassen noch zum Nominalpfen- nigöwerth in beschränkten Beträgen als Zahlung verwendet oder umgewechselt werden können, von dem angegebenen Zeitpunkte an aber den verbote­nen Münzen beigezählt werden, jedoch es verstattet ist, sich derselben durch Ablieferung an die Münz­stätte zu DreSden, welche dafür den diesfallsigen Kupferwerth vergüten wird* zu" entledigen.

Hanau am 3. April 1858.

Kurfürstliche Regierung.

- Rauh.

vt. Metz.

4 Gesuche um Unterstützung aus der Heusischen Legatenkasse für die Nachkommen des Stifters, und zwar für solche, welche ein Handwerk erler­nen, für das Jahr 1858 sind binnen 4 Wochen