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Donnerstag den 18» Februar 1858»

Er neunungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den provisorisch angestellten zweiten Hofküchschrei- ber Gustav Schirm er nunmehr wieder als Kanz- Ust zum Oberhosmarschallamt zu versetzen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnadigst geruhet:

den Sekondlieucenant von Stein, a la suite des zweiten Husarenregiments, zum Premierlieute­nant und Adjutanten der Kavalleriebrigade zu er­nennen.

S ein e Kön i glich e Hoheit der Kurfürst haben allergnadigst geruhet:

den Ministerialrath und Vortragenden Rath im Geheimen Kabinet und Gesammtstaatsministerium, Eduard von Goeddaeus, zum Mitglied der Ordenskommission zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnadigst geruhet:

den Justizbeamten Rüppel zu Trepsa zunr Stell­vertreter des Landrathis in Ziegenhain für Roth­und Eilfalle im Bezirke deS JüstizamtS Treysa zu bestellen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden. t. Eingegangener Mittheilung zufolge treffen bei dem Postamte in San Francisco (Califor- nien) häufig Briefe aus Deutschland ein, welche

mit Siegellack verschlossen sind und in Folge dessen so fest aneinander kleben, daß sie ohne Verletzung nicht getrennt werden können. Das. korrespvn- dirende Publikum wird daher auf das Erfordernis! aufmerksam gemacht, zum Verschluß von Briefen und sonstigen Briespostsendungen nad) Landern der heißen Zone, wozu auch Sendungen nach Californien und Oregon — wegen der Beförderung über die Landenge von Panama — gerechnet wer­den, nicht Siegellack, sondern Oblaten oder einen anderen, durch die Wärme nicht auflösbaren Stoff zu verwenden. ,

Caffel am 27. Januar S858-

Kurfürstliche Generalpostinspektion.

S ch merfel d.

2. Im Laufe dieses MonatS werden die Landbe­schäler zum Bedecken der mit Zulaßscheinen ver­sehenen Stuten nach den verschiedenen Stationen abgeführt, wovon die Pferdezüchter hiermit in Kenntniß gesetzt werden.

Caffel am 5. Februar 1858- Kurfürstliche Ländgestütdirekrion. v. Eschstruth.

3. Gutsverpachtung.

Das Kurfürstliche Domainengut zu Wichmanns- hausen, an der Straße von Bischhausen nach Sontra, aus 313 Acker Land, Wiesen und Gär­ten und 20 Acker Triesch bestehend, mit Wobn- und Oekononuegebäuden und Schäfereirecht, sottv von Petritag 1859 an_ auf 12 Jahre anderweit verpachtet werden. Oeffentlicher Termin, welcher