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Donnerstag den 18» Februar 1858»

Er neunungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den provisorisch angestellten zweiten Hofküchschrei- ber Gustav Schirm er nunmehr wieder als Kanz- Ust zum Oberhosmarschallamt zu versetzen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnadigst geruhet:

den Sekondlieucenant von Stein, a la suite des zweiten Husarenregiments, zum Premierlieute­nant und Adjutanten der Kavalleriebrigade zu er­nennen.

S ein e Kön i glich e Hoheit der Kurfürst haben allergnadigst geruhet:

den Ministerialrath und Vortragenden Rath im Geheimen Kabinet und Gesammtstaatsministerium, Eduard von Goeddaeus, zum Mitglied der Ordenskommission zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnadigst geruhet:

den Justizbeamten Rüppel zu Trepsa zunr Stell­vertreter des Landrathis in Ziegenhain für Roth­und Eilfalle im Bezirke deS JüstizamtS Treysa zu bestellen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden. t. Eingegangener Mittheilung zufolge treffen bei dem Postamte in San Francisco (Califor- nien) häufig Briefe aus Deutschland ein, welche

mit Siegellack verschlossen sind und in Folge dessen so fest aneinander kleben, daß sie ohne Verletzung nicht getrennt werden können. Das. korrespvn- dirende Publikum wird daher auf das Erfordernis! aufmerksam gemacht, zum Verschluß von Briefen und sonstigen Briespostsendungen nad) Landern der heißen Zone, wozu auch Sendungen nach Californien und Oregon wegen der Beförderung über die Landenge von Panama gerechnet wer­den, nicht Siegellack, sondern Oblaten oder einen anderen, durch die Wärme nicht auflösbaren Stoff zu verwenden. ,

Caffel am 27. Januar S858-

Kurfürstliche Generalpostinspektion.

S ch merfel d.

2. Im Laufe dieses MonatS werden die Landbe­schäler zum Bedecken der mit Zulaßscheinen ver­sehenen Stuten nach den verschiedenen Stationen abgeführt, wovon die Pferdezüchter hiermit in Kenntniß gesetzt werden.

Caffel am 5. Februar 1858- Kurfürstliche Ländgestütdirekrion. v. Eschstruth.

3. Gutsverpachtung.

Das Kurfürstliche Domainengut zu Wichmanns- hausen, an der Straße von Bischhausen nach Sontra, aus 313 Acker Land, Wiesen und Gär­ten und 20 Acker Triesch bestehend, mit Wobn- und Oekononuegebäuden und Schäfereirecht, sottv von Petritag 1859 an_ auf 12 Jahre anderweit verpachtet werden. Oeffentlicher Termin, welcher