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Provinz H a n a u.
H anau, Donnerstag den 14. Januar 1858.
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnadigst geruhet:
der Hofdame Fräulein von Gilsa, seitherigen Gouvernante Allerhöchst Ihrer Tochter, der Prinzessin Wilhelm von H e ss e n - P h il i p p ö th a l - B ar ch- feld, Hochfürstlichen Durchlaucht, die allerunterthä- nigst nachgesuchte Entlassung von ihrer Stelle zu bewilligen.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden. '
1. Durch den Tod des Apothekers Biede zu ' Carlshafen ist das Personalprivilegium der Apotheke daselbst erloschen. Geeignete Bewerber um dasselbe. werden aufgefordert, ihre' deshalbigen Gesuche binnen vier Wochen anher einzureichen.
Cassel am 22. Dezember 1867.
Kurfürstliche Regierung der Provinz Niederhessen.
V o l m a r.
vt. Hofmann.
2. Rekrutirung.— Bezirk Sch m a l kaf« d e n. — Die nächste ordentliche Militairauöhe- bung hiesigen Bezirks wird am 21., 22. und 23. Januar k. I. im Rathhause dahier Statt finden und zwar wird die Aushebung der Pflichtigen aus dem Amte Schmalkalden
den 2 1. Januar k. I., die der Pflichtigen aus den Aemtern Brotterode und Herrenbreitungen
den 2 2. Januar f. I.,
sowie die der Pflichtigen aus dem Amte Stein- bach-Hollenberg
den 2 3. Januar k. J., jedesmal Morgens prazis 8 Uhr, beginnen, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Schmalkalden am 19. Dezember 1857. Kurfürstliche Regierungskommission.
S üs, k. A.
3. Alle Diejenigen, welche mit Einreichung ihrer Rechnungen über Lieferungen Und Arbeiten für die Kurfürstlichen Hofoisizen im Jahre 1857, namentlich für die Hofkammerei, Hofküche, Hof» , konditorei und HofkeUerei, desgleichen für den Marstall und daö Leibgestüt zu Beberbeck, die Hofgärtnereien, die Hofjägerei, das Hofholzmagazin, die Engraisserie und die Schweizerei, sowie endlich über Hofbauten, bis jetzt im Rückstände sind, werden mit Hinweisung auf die in der Verordnung vom 14. März 1801 angedrohten Nachtheile hierdurch aufgefordert, jene Rechnungen ungesäumt und längstens bis zum 31. Januar k. J. bei den betreffenden Behörden abzugeben.
Caffel am 22. Dezember 1857.
Kurfürstliches Oberhof- in a r s ch a l l a m t.
4. Diejenigen Besitzer von Hengsten in der Provinz Hanau, welche dieselben im Jahre 1858 zur Stutenbedeckung zu verwenden wünschen, werden hiermit aufgefordert, dieselben in den von den betreffenden Kurfürstlichen Polizeidirektionen und Landrathsämtern diescrhalb bestimmt werdenden