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Provinz H a n a u.

H anau, Donnerstag den 14. Januar 1858.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnadigst geruhet:

der Hofdame Fräulein von Gilsa, seitherigen Gouvernante Allerhöchst Ihrer Tochter, der Prinzessin Wilhelm von H e ss e n - P h il i p p ö th a l - B ar ch- feld, Hochfürstlichen Durchlaucht, die allerunterthä- nigst nachgesuchte Entlassung von ihrer Stelle zu bewilligen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden. '

1. Durch den Tod des Apothekers Biede zu ' Carlshafen ist das Personalprivilegium der Apo­theke daselbst erloschen. Geeignete Bewerber um dasselbe. werden aufgefordert, ihre' deshalbigen Gesuche binnen vier Wochen anher einzureichen.

Cassel am 22. Dezember 1867.

Kurfürstliche Regierung der Provinz Niederhessen.

V o l m a r.

vt. Hofmann.

2. Rekrutirung. Bezirk Sch m a l kaf« d e n. Die nächste ordentliche Militairauöhe- bung hiesigen Bezirks wird am 21., 22. und 23. Januar k. I. im Rathhause dahier Statt finden und zwar wird die Aushebung der Pflichtigen aus dem Amte Schmalkalden

den 2 1. Januar k. I., die der Pflichtigen aus den Aemtern Brotterode und Herrenbreitungen

den 2 2. Januar f. I.,

sowie die der Pflichtigen aus dem Amte Stein- bach-Hollenberg

den 2 3. Januar k. J., jedesmal Morgens prazis 8 Uhr, beginnen, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Schmalkalden am 19. Dezember 1857. Kurfürstliche Regierungskommission.

S üs, k. A.

3. Alle Diejenigen, welche mit Einreichung ihrer Rechnungen über Lieferungen Und Arbeiten für die Kurfürstlichen Hofoisizen im Jahre 1857, na­mentlich für die Hofkammerei, Hofküche, Hof» , konditorei und HofkeUerei, desgleichen für den Marstall und daö Leibgestüt zu Beberbeck, die Hofgärtnereien, die Hofjägerei, das Hofholzmaga­zin, die Engraisserie und die Schweizerei, sowie endlich über Hofbauten, bis jetzt im Rückstände sind, werden mit Hinweisung auf die in der Ver­ordnung vom 14. März 1801 angedrohten Nach­theile hierdurch aufgefordert, jene Rechnungen ungesäumt und längstens bis zum 31. Januar k. J. bei den betreffenden Behörden abzugeben.

Caffel am 22. Dezember 1857.

Kurfürstliches Oberhof- in a r s ch a l l a m t.

4. Diejenigen Besitzer von Hengsten in der Pro­vinz Hanau, welche dieselben im Jahre 1858 zur Stutenbedeckung zu verwenden wünschen, werden hiermit aufgefordert, dieselben in den von den be­treffenden Kurfürstlichen Polizeidirektionen und Landrathsämtern diescrhalb bestimmt werdenden