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Hanau, Donnerstag den 12. November 1857»

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Legalionörath von Goeddaeues den Kur­fürstlichen Wilhelmsorden vierter Klasse zu verleihen.

«Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Generalmajor Petri, Kommandeur des Ar­tillerieregiments, zum wirklichen Generalmajor zu ernennen,

und zu bestimmen, daß der Hauptmann und Di- visionSadjutant Wille a la suite des ersten Infan­terieregiments (Kurfürst) geführt werte.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Gymnasiallehrer Dr. Wilhelm Fürsten au ju Eassel an das Gymnasium dahier zu versetzen;

den Gymnasialpraktikanten JuliuS Riedel zu Cassel zum Hülfslehrer an dem basigen Gymnasium, sowie

den Gymnasialpraktikanten Friedrich Krause zu Marburg zum Hülfslehrer an dem dortigen Gym­nasium, Beide provisorisch, zu bestellen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

dem zweiten Pfarrer zu Ziegenhain, Dr. theol. Hasse nkamp, die nachgesuchre Entlassung auS seinem Amte zu ertheilest.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Ernennungen

Kurfürstlicher Regierung der Provinz Ha n a u.

Der Lehrergehülfe Friedrich W e i g a n d zu Rückingen ist zum Lehrer an der Schule zu Ecken­heim provisorisch bestellt worden.

2. Die Funktionen deS für das Jahr 1857 ge­wählten Mitgliederausschusses der Militair- Wict, wen- und Waisenanstalt, welcher in Folge aller­höchster Bestimmung der unterzeichneten Direktion mit berathender Stimme zur Seite stehen soll, hören mit Ende dieses Jahres auf und es muß deshalb alsbald zur Neuwahl für das Jahr 1858 geschritten werden.

Die sämmtlichen aus dem aktiven Mili­tair geschiedenen, beziehungsweise in den Zivil staatSdienst übergetretenen Inter­essenten der Militair- Wittwen- und Waisenan­stalt werden daher hierdurch aufgefordert, die Wahl, auf den Grund deö angedruckten Verzeich­nisses, je nach den sieben Klassen für daö künftige Jahr dergestalt vorzunehmen, daß je- deSMitglied einen Repräsentanten auS derjenigen Abtheilung bezeichnet, in welcher es stehet. ' ' .

Die Wahlverzeichnisse, resp, die einzelnen Wahl­stimmen hierüber sind sodann bis Ende Novem­ber d. I., bei Meidustg der Nichtbeachtung, an-