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H anau, Donnerstag den 20. August 1857»

Ernennungen nnd Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allerznadigst geruhet:

die vom Erblandpostmeister, dem Herrn Fürsten von Thurn und Tariö, in Borschlag gebrachte Ent- lassung des PostverwalterS Weich wann zu Mor­schen zu genehmigen-

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruher:

den vorhinnigen rieutenanf im Königlich Preu- stüchen 10. Hularenregiment, Karl Friedrich Theo- der Georg Ludwig von Oertzen , zum Kammer- junker _unb Kavalier Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Friedrich von Hessen zu ernennen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. , Mit Beziehung auf die Bekanntmachung vom 25. März 1856, die bei dem am 25. Oktober 1854 stattgefundenen Brande zu Waldkappel ver­loren gegangene, im Besitze der Kirche und der Pfarrei daielbst gewesene, auf den Inhaber lau- tende Schuldverichreibung der Kurhesstschen Lan. deSkredukasse, Lerie D", Nr. 2231, vom 1. März 1838, über 50 Thaser, nebst Zinsabschnitten be­treffend, wird nunmehr in Gemaßheit des'§ 6 der Verordnung vom 18. Dezember 1823 der gegenwärtige Inhaber dieser Schuldverschreibung und der dazu gehörenden Zinsabschnitte hierdurch

zum zweiten Male aufgefordert, sich, unter deren Vorlegung, so gewiß vor dem Abläufe von drei Monaten, vom Tage dieser Aufforderung. an, bei der LandeSkreditkasse zu melden, als sonst ein Du- plikatschcin ausgestellt und an dessen Besitzer die Zahlung der Zinsen sowohl als des Kapitals, stets zwei Jahre nach eingetretener Fälligkeit, sofern nicht inzwischen die Originalschulkverschrcibung zur Zahlung eingereicht sein wird, geleistet werden soll.

Eassel am 29. Juli 1857.

Kurfürstliche Direktion der Landeskreditkasse.

L o n.

vt. Manns.

2. In Folge des seit kurzer Zeit veränderten Ein­kaufspreises einiger Arzneiwaaren sehen wir uns nach vorgängiqer Genehmigung Kurfürstlichen Mi­nisteriums des Innern veranlaßt, für die Apo­theker Kurhesseus folgende HarpreiSbestimmungen vom t. August d. I. an zu ertheilen:

Oleum Jecoris Asclli, 1 Unze l Sgr. 4 Hlr.

Siliqua Vanilla incisa, 1 Skrupel 8 Tinctura Vanillae . . t Unze 30

1 Drachme 5

Cassel am 23. Juli 1857-

Kurf. Hess. Obermedizinalkollegium.

C r a m e r.

vt. Schwarzenberg.

3. Nachdem durch Allerhöchste Entschließung vom 28. Mai d. J. die Pfarreien.Wächtersbach, Spiel­berg und Waldensberg dergestalt anderweit ab» gegrenzt worden sind, daß Wingenborn von dem