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Provinz H a n a n.

H anau, Wonner^iag den 30. Juli 1857.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Stabsarzt und BaiaillonSarzt im Leibgarde- rezimenc, Dr. Rosenkranz, zum dirigirenden Arzt ^des Landkrankenhauses für die Provinz Rw- derhtffen zu ernennen und demselben zugleich die Stelle des Wundarztes bei dem gedachten Land­krankenhause als Nebenstelle zu übertragen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

dem Königlich Preußischen ZollvereinSbevollmäch- tigten, Geheime Regierungörath Budach, das Rir- cerkreuz des Kurfürstlichen WilhelmsordenS zu ver­leihen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den^ zum dirigirenden Arzt des Landkrankenhau- scö für die Provinz Niederhessen ernannten Ba- taillonöarzt, Stabsarzt Dr. Rosenkranz vom Leibgarderegiment, gleichzeitig zum Oberstabsarzt zu ernennen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbebörden.

1. ES wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß von der Fürstlich Schwarzburg-Son- dershaufischen Regierung, mit Zustimmung des Landtags, beschlossen worden ist, daß die gesetzlich

präkludirten Sonderehausischen Kassenanweisungen ^rl und 5 Thlr. noch binnen einer letzten Ein- lösuiigSfrist, deren Endtermin später bekannt ge­macht werden wird, Ersatz geleistet werden soll, und daß gleichzeitig die Inhaber von dergleichen Kassenanweisungen ausgefordert worden sind, die­selben bei der Fürstlichen Staacshaupikasse zu Son« derShänsen Behusö der Ersatzleistung einzureichen.

Hanau am 4- Juli 1857.

Kurfürstliche Regierung.

Harbordk.

vt. Metz.

2. Vom I. August d. I. an sind die geringsten Frachtbeträge, welche im inneren Verkehre der Main-Weserbahn zur Erhebung kommen:

a) für gewöhnliches Frachtgut 2 Sgr., resp. 6 Kreuzer,

b) für Eilgur 3| Sgr., resp. 12 Kreuzer, was hierdurch unter Bezugnahme auf die hier­durch sich abändernde zusätzliche Bestimmung zu §. 7, pos. 3, deS Artikels 52 des Betriebsregle- mens für die Main-Weserbahn zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Cassel am 18. Juli 1857.

Kurfürstliche Eisenbahndireklion. Schmerfeld.

vt. Kleinschmidt, k. A.

3. In der unter'm 25. v. M. erlassenen Bekannt- machung, die in Bezug auf die Bestimmungen deS Fmanzministerialausschre,benS vom 17. März 1842 seither eingetrerenen Aenderungen betref­fend, kommt ein Druckfehler vor, indem es auf