Provinz H a n a n.
H anau, Wonner^iag den 30. Juli 1857.
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den Stabsarzt und BaiaillonSarzt im Leibgarde- rezimenc, Dr. Rosenkranz, zum dirigirenden Arzt ^des Landkrankenhauses für die Provinz Rw- derhtffen zu ernennen und demselben zugleich die Stelle des Wundarztes bei dem gedachten Landkrankenhause als Nebenstelle zu übertragen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
dem Königlich Preußischen ZollvereinSbevollmäch- tigten, Geheime Regierungörath Budach, das Rir- cerkreuz des Kurfürstlichen WilhelmsordenS zu verleihen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den^ zum dirigirenden Arzt des Landkrankenhau- scö für die Provinz Niederhessen ernannten Ba- taillonöarzt, Stabsarzt Dr. Rosenkranz vom Leibgarderegiment, gleichzeitig zum Oberstabsarzt zu ernennen.
Allgemeine Verfügungen der Oberbebörden.
1. ES wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß von der Fürstlich Schwarzburg-Son- dershaufischen Regierung, mit Zustimmung des Landtags, beschlossen worden ist, daß die gesetzlich
präkludirten Sonderehausischen Kassenanweisungen ^rl und 5 Thlr. noch binnen einer letzten Ein- lösuiigSfrist, deren Endtermin später bekannt gemacht werden wird, Ersatz geleistet werden soll, und daß gleichzeitig die Inhaber von dergleichen Kassenanweisungen ausgefordert worden sind, dieselben bei der Fürstlichen Staacshaupikasse zu Son« derShänsen Behusö der Ersatzleistung einzureichen.
Hanau am 4- Juli 1857.
Kurfürstliche Regierung.
Harbordk.
vt. Metz. ’
2. Vom I. August d. I. an sind die geringsten Frachtbeträge, welche im inneren Verkehre der Main-Weserbahn zur Erhebung kommen:
a) für gewöhnliches Frachtgut 2 Sgr., resp. 6 Kreuzer,
b) für Eilgur 3| Sgr., resp. 12 Kreuzer, was hierdurch unter Bezugnahme auf die hierdurch sich abändernde zusätzliche Bestimmung zu §. 7, pos. 3, deS Artikels 52 des Betriebsregle- mens für die Main-Weserbahn zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Cassel am 18. Juli 1857.
Kurfürstliche Eisenbahndireklion. Schmerfeld.
vt. Kleinschmidt, k. A.
3. In der unter'm 25. v. M. erlassenen Bekannt- machung, die in Bezug auf die Bestimmungen deS Fmanzministerialausschre,benS vom 17. März 1842 seither eingetrerenen Aenderungen betreffend, kommt ein Druckfehler vor, indem es auf