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Den 21. Juni. Johann Heinrich Kleb, Bürger und Goldarbeiter, mit Jungfrau Susanns Maria Eckhard von hier.

In der evangel. Gemeinde der Johanneskirche.

Den 22- Juni. Johannes Roth, Beisitzer und Goldarbeiter, mir Jungfrau Katharine Elisabeth S t e i n in a ch e r von hier.

In der französischen Gemeinde.

Den 22. Juni. Jean Charles Thomas Hartmann, Bürger und Kaufmann dahier, mit Jungfrau Henriette Emilie Michael von hier.

Gr e v o r N c.

In der evangel. Gemeinde der Marienkirche.

Den 3- Mai. Johanna Wilhelmine Helene, unehel. L.

Den 24. Mai. Johann Karl Christian, unehel- S.

Den 3t. Mai. Adam Hermann Heinrich Franz, des Geheimen Justizraths und Kriminalgerichtö- direktorS Philipp Heinrich Becker, Ritter des Kur­fürstlich Hessischen Wilhelmsordens, g.

Den 3t. Mai. Karl Wilhelm Heinrich, des KreiS- sekretars Heinrich August Wagner, S.

Deii 7. Juni. Margarets Susanns Luise, deS Bei- mtero und Fabrikarbeiters TheresiuS Hofmann,

Gemeinnützige MnchVichtem.

In Gemäßheic der im §• 14 des die Besteuerung der Hunde und die Verminderung der Gefahren der Hundswulb betreffenden Gesetzes vom 31. Oktober 1833 enthaltenen Vorschrift wird folgende

Belehrung über die Wasserscheu bei Menschen unb Sbieten bekannt gemacht?

(LchlußJ

Die Hände desjenigen, der sich mit der Wunde be. schäfligt, müssen frei von Verletzungen, aufgekratzten Stellen, Blätterchen?c. sein

Der Wundarzt macht hierauf unter der nöthigen Vor­sicht Einschnitte in die Wunde mit dem Messer, und setzt einen Schröpskopf auf. Das Einschneiden und Aussaügen läßt man wiederholen, bis kein Blut mehr hervordringt. Nachdem wird die Wunde mit einem glühenden Eisen oder Lchießpulver ausgebrannt, und durch Einstreuen von Spanisch-Fliegen-Pulver, wenig­stens acht Wochen in Eiterung unterhalten.

Ist die Wunde bereits vernarbt, und man bat dann erst die Ueberzeugung erlangt, baß der Hund, welcher sie verursachte, teil gewesen, so muß sie wied^ geöffnet, gebrannt und in Eiterung gesetzt werden.

In der katholischen Gemeinde.

Den 5. Juni. Elisabeth, des Beisitzers zu Groß- auheim und Fabrikarbeiters dahier Konrad Schwe- geler, T.

Nestor den 5.

In der evangel. Gemeinde der Marienkiche.

Den 16. Juni. Johannes Steiler, Ortsbürger zu Bracht und Tsglöhuer dahier, alt 34 I. 1 M. 29 T.

Den 16. Juni. Karl Christian Bach, Musketier im Kurhesstschen 2- Infanterieregiment, genannt Land­graf Wilhelm, auS Echmalkalden, alt 2t I. 2 M- 9 T.

Den 19- Juni. Wendelin Lucht, Bürger und Stein- deckermeister, als 37 J 8 M- 5 T-

In der evangel. Gemeinde der Johanneskirche.

Den 18. Juni. Julius Christian Jakob, deS Bür­gers und Bijouteriefabrikanten Friedrich Jsaak Nötiger, S., alt 1 I. 4 M- 17 T.

Den 19. Juni. David Kalbfleisch, aus Gelnhausen, alt öl I.

In der katholischen Gemeinde.

Den 20- 3uni. Johanna Friederike, unehel. T-, alt 3 Wochen.

In der israelitischen Gemeinde.

Den 14, Juni- Hirsch Benjamin, Bürger und Scn- fal, alt 73 I. 5 M. 13 T.

War der Biß so heftig, daß aus der Verletzung eine sehr starke Verblutung entsteht, so darf diese nur vcr= sichtig und mit Offenbalten der Wunde gestillt werden.

Eine von einem tollen Hunde nicht verwundete, son­dern bloß durch dessen Zähne gequetschte und begeiferte Stelle muß mit Aschen lauge abgewaschen , und mit Spanisch Fliegen-Pflaster oder Salbe, wie die gebisse­ne Wunde, behandelt und in Eiterung erhalten werden.

Ist eine Stelle von einem tollen Hunde nur beleckt, oder mit Geifer besudelt worden, so ist das sorgsame Abwaschen mit warmem Seifenwasser oder mit warmer Lauge hinreichend.

Außer dem oben angeführten gewöhnlichen Verfah­ren bei einer Bißwunde von einem tollen Hunde, ist ein vorzügliches und zuverlässiges, von einem geschick­ten Wundärzte zu unternehmendes, Borbauungsmittel