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Hanau, Donnerstag den 25. Juni 1857.

. Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnadigst geruhet:

dem Kurfürstlichen Hofmarschall a. D. von der Tanken die allerunterthänigst nachgesuchte Erlaub­niß zur Annahme und zum Tragen deS demselben von deS Königs von Preußen Majestät verliehenen JohanniterordenS zu ertheilen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

11 Finanzministerium.

Hauptverwaltung der Staats­schulden.

Bekanntmachung vom 29. April 1857, betreffend den Ersatz für die präkludirten Kaffenanweisungen vom Jahre 1835 und Darlehnskassenscheine vom Jahre 1848.

Nachdem durch das Gesetz vom 15. d. M., Er. satz für die in Gemaßheit der Gesetze vom t9 Mai 1851 und 7. Mai 1855 präkludirten Kas­senanweisungen vom 2. Februar 1835 und Dar- lehnSkassenschcine vom 15. April 1-848 bewilligt worden ist, werden alle diejenigen, welche noch solche Papiere besitzen, aufgefordert, dieselben bei der Kontrole der Staalspapiere Hiei selbst, Ora- nieustraße Nr. 92, oder bei den Negierungöhaupt- ' kassen oder den von Seiten der Königlichen Re­

gierungen beauftragten Spezialkassen Bebufs der Ersatzleistung einzureichen. Zugleich ergeht an diejenigen Interessenten, welche nach dem 1. Juli 1855 Kassenanweisungen vom Jahre 1835 oder Darlehnskassen scheine bei uns, der Kontrole der Staatspapiere, oder den Provinzial-, Kreis- oder Lokalkassen zum Umtausch eingereicht und Em­pfangscheine oder Bescheide, in denen die Ablie­ferung anerkannt und das Gesuch um Umtausch abgelehnt ist, erhalten haben, die Aufforderung, den Geldbetrag der eingereichten Papiere, gegen Rückgabe des Empfangscheines oder beziehungs­weise deS Bescheides, bei der Kontrole der StaalS- papiere oder der betreffenden Regierungöhaupt- kasse in Empfang zu nehmen.

Die Bekanntmachung der Endfrist, bis zu wel­cher Ersatz für die gedachten Papiere gewahrt werden wird, bleibt vorbehalten.

Berlin am 29. April 1857-

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

(gcz.) Natan. Gamec. Nobiling.

G u e n t h e r.

Zur Nr. 3260 R. P.

Vorstehenden Erlaß der Königlich Preußischen Hauptverwaltung der Staatsschulden, d. d. Berlin den 29. April 1857, wird zur Kenntniß der Be­wohner der Provinz Hanau gebracht, damit etwa Betheiligte ihr Interesse wahren mögen.

Hanau am 29. Mai 1857.

Kurfürstliche Regierung. , H a r b o r d t.

vt. Metz.