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dessen gegen Erlegung des Ankaufspreises und gegen Zahlung von | Thaler Hirtenlohn für jedes Fohlen bis Michaeli d. I. benutzt werden.
ES werden ein-, zwei- und dreijährige Fohlen ausgenommen; zwei- und dreijährige Hengstfohlen (welche übrigens gegen angemessene Vergütung auf der Weide kastrirt werden können), sowie Fohlen, die an Krankheiten oder Mängeln leiden, welche eine fortwährende ärztliche Behandlung und Aufsicht erfordern, oder durch ihren Aufenthalt auf der Weide das eigene Leben oder die Gesundheit der anderen Fohlen in Gefahr bringen können, sind jedoch von der Aufnahme ausgeschlossen.
Die Annahme der Fohlen findet am Donnerstag den 28. Mai d. I., Vormittags 10 Uhr, auf der Fohlenweide Statt.
Fulda am 28- April 1857.
Die Kommission der Fohlenweide. Schmidt.
Erledigungen von Schullehrerstellen.
L Die Erledigung der dritten Schullehrerstelle ju Schenklengsseld wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die Bewerber um dieselbe ihre beshalbigen Gesuche binnen drei Wochen mit den erforderlichen Sitten - und Befähigungszeugniffen dahier oder bei dem Herrn Pfarrer Spranck zu Schenklengsseld einzureichen haben.
Heröfeld am 29. April 1857.
Kurfürstliches Landrathöamt.
A u f fa r t h.
2. Die Erledigung der Schulstelle zu Wehrshau- sen wird hierdurch mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß Bewerber um solche ihre mit den erforderlichen Befähigungs - und Siltenzeugnissen versehenen Gesuche binnen drei Wochen bei unterzeichneter Stelle oder dem Herrn Pfarrer Spranck zu Schenklengsfeld einzureichen haben.
Heröfeld am 28. April 1857.
Kurfürstliches Landrathöamt.
Aufsar t H.
Gerichtliche Bekanntmachungen.
1. Oberzell. Der Metropolitan Maisch und dessen Ehefrau, Elisabeth, geb. Mannö, zu Ober- zell haben ein in letzter Gemarkung, gelegenes Gut von Bernhard Steinbach erworben, worin die Bestimmung vorkommt, daß ein gewisser Theil des KaufschillingS so lang einbehalten werden soll, bis die übrigen Kinder derselben erklärt haben, daß sie an dem Gute keine Ansprüche mehr haben. Zu diesen gehört der gleichnamige Sohn Bernhard ^tejnbach, dessen Aufenthaltsort unbekannt ist.
Nach der Behauptung des Verkäufers und der Erwerber ist derselbe vollständig abgefunden und Ün,f[ Till nn^ ni r^^Js^■ ' w^'W 71'-
haben letztere beantragt, den kautelarischen Eintrag im Währschaftsbuche zu löschen.
Es wird der Antrag dem genannten Bernhard Steinbach jun. mit der Aufforderung mitgetheilt, seine etwaigen Ansprüche an jenem Gute oder dem zu deren Sicherung einbehaltenen KaufgeldStheil binnen vier Monaten, vom Tage des letzten Blattes der Einrückung an gerechnet, so gewiß geltend zu machen, alS sonst Eingeständniß angenommen, die Löschung verfügt werden soll.
Schwarzenfels am 1. April 1857. z Kurfürstliches Justizamt.
Merx.
vt. Jordan-
2. Gelnhausen. Auf Betreiben eines Pfand- gläubigerS ist der Zwangsverkauf folgender, auf den stkamen der Martin Jhlcselb'S Wittwe, Katharine Philippine, geb. Deiner, von hier fa» tastrirten und in dasiger Gemarkung gelegenen Immobilien, als:
Brandversicher. - Nr. 54:
Karte Ar- R-
G. 587. — 3| Wohnhaus und Hofraithe in der Rödergasse, zwischen Christian Bindernagel und Joh. Friedrich Schäfer;
A. 355. | 5 | Land fim Todtenmann, zwi- Wiese) schen Christoph Sing u. Jakob Sauer.
G ä r t e n r
E. 394. — 9/x zur 4 von | Ar. 9 R. die. Au- gärten, zwischen Johann Paul Kreiß, welcher die ankere Hälfte besitzt, u. Andr. Hübn'ö Wittwe;
„ 870. vf 1 die Augärten, zwischen Nikolaus Kümmel's Wittwe und Jakob Breitenbach,
erkannt, und erster Steigerungstermin auf
den I 5. I uni d. I., eventuell zweiter und dritter auf den 13. Juli und
10- A ugu st d. I.,
jedesmal,Vormittags von 11 bis 12 Uhr, in das Amtslokal dahier anberaumt worden.
Es wird dies mit dem Ansagen hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß etwaige sonstige Pfandgläubiger ihre Nxchte an obigen Immobilien, bei Meidung des gemeinrechtlichen Nachtheils, im ersten VerkaufStermine dahier anzumel- den und unter Vorlegung der darüber sprechenden Urkunden zu begründen habet».
Gelnhausen am 20. April 1857.
Kurfürstliches Justizamt.
Heuser.
vt. Baabe. üoS