Einzelbild herunterladen
 

H anau, Donnerstag den 30. April 1857»

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aUergnädigst geruhet:

dem Generalkassirer bei der Direktion der Haupt- staatSkaffe, Rechnungsrath Kolbe, die vierte Klasse des Kurfürstlichen WühelmeorkeüS zu verleihen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aUergnädigst geruhet:

den Hauptmann vsn Löwenstein vom 2. In- fanierieregiment unter Verleihung des Charakters als Major mit Pension ausscheiten zu lassen; ferner den Hauptmann Wihell vom 1. Jnfanlerieregi- ment (Kurfürst) zu in 2. Infanterieregiment zu ver­sehen , und

den Hauptmann Bauer, aggregirt dem 1. In­fanterieregiment (Kurfürst) als Kvmpagniechef in demselben einrangiren zu lassen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aUergnädigst geruhet:

dem vom Erblandpostmeister, dem Herrn Fürsten von , Thurn und Taris, zum Assistenten bei dem Oherpostamle zu Caffe! in Vorschlag gebrachten Post-. Verwalter Ferdinand Budnitz zu Trendelburg die allerhöchstlandesherrliche Bestätigung zu ertheilen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbebörden.

1. Durch den Tod des Amtswundarztes Dr. Lins zu Fritzlar ist die Amtswundarztstelle daselbst er­

ledigt worden. Geeignete Bewerber um dieselbe werden hierdurch aufgefordert, ihre Gesuche bin­nen vier Wochen- anher einzureichen. Gaffst? am 18. April 1857.

Kurfürstliche Regierung der Provinz Niederhessen.

Volmar.

vt. Wiegand, k. A.

2. Nach einer Mittheilung der K. K. Oesterreichi- scheu Wsandtschaft hat der.gewesene Resident zu ' Madrid, Philipp Grell von- Geinensteln, in sei­nem Testament vom 17. Mai 1594 ein Kapital von 2100 fl. als Stiftung dazu bestimmt, daß seinen in Deutschland befindlichen nächsten armen Verwandten ein 3, 4, 5 oder auch mehrjähriges Interesse davon zu ihrer besseren Verheil athung verabfolgt werde. Gegenwärtig sind die Zinsen- vorräthe so angewachsen, daß die Verleihung von drei Ausstattungen zu je 500 fL möglich ist.

In Folge höherer Weisung wird dieses mit der Aufforderung an etwaige Verwandte desTestators zur öffentlichen Kenntnis; gebracht, sich bei der unterschriebenen Behörde binnen drei Monaten zu melden und die zur Nachweisung ihrer Ver­wandtschaft mit dem Disponenten dienlichen Do- fumente vorzulegen, da sonst die Verwandtschaft deS Philipp. Grell von Gemenstein als ausgestor­ben betrachtet und die Bestimmung der Stiftung abgeändert werden wird.

Hawau am 8- April 18.57.

Kurfürstliche Regierung. * Harb o r d t.

vt.' Metz-