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1857

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^ a n a Uf Donnerstag den 2. April 1857.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Hauptsteueramtsassistenten Heinrich Löwer dahier jum Controleur bei dem hiesigen Hauptsteuer­amte zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Justizbeamten Hermann Philipp Lang von Neuhof in gleicher Eigenschaft zum Justizamt 1 da­hier zu versehen, und

dem Oberappellationsgerichtskanzlisten Viktor Schleenstein in Cassel das Prädikat »Registrator" zu verleihen. >

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

die Porcepeefähnriche:

Schmidt vom 3. Infanterieregiment,

von Schenk zu Schweinsberg vom 1. (Leib-) Husarenregiment, und

von Heister vom 2. Infanterieregiment zu SekondlieutenantS in den genannten Regimen­tern zu ernennen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Daß heute Kurhessische Kassenscheine im Haupt« 1 betrage von 125,000 Thalern, nachdem dieselben früher mittelst Durchschlagung mit einem Hohl«

stempel zum ferneren Umläufe augenfälliger Weise unbrauchbar gemacht und einstweilen zurückgelegt waren, in Gegenwart deS betreffenden landstän« dischen Ausschusses verbrannt worden sind, wird unter Bezugnahme aus den §. 5 der Gesetze vom 26. August 1848 und 24. März 1849 hierdurch bekannt gemacht.

Cassel am 14. März 1857.

Kurs. Hess. Direktion der Hauptstaatökasse. Schotten.

vt. Stephan.

2. Gesuche um Unterstützungen aus der Heusischen Legatenkasse für die 9tad)fommen des Stifters, und zwar für solche, welche ein Handwerk erlernen, für das Jahr 1857 sind binnen vier Wochen bei dem Verwalter gedachter Kasse, Kirchenverwalter Breidenbach dahier, einzureichen und dabei zu­gleich Zeugnisse des Lehrherrn über das Betragen des Lehrlings und des Bürgermeisters über die Familien- und Vermögensverhältnisse des Lehr­lings bzw. dessen Eltern vorzulegen.

Hanau am 16. März 1857.

Kurfürstliches ev. Konsistorium- Harbordt.

<vt. Spangenberg.

3. Die Lieferung einer nicht unbeträchtlichen Quan« tität gebleichten Leinens zu Kasernen - Bett- und Handtüchern soll in Akkord gegeben werden und eS sind deshalbige Anerbietungen, mit Angabe der geringsten Preise, bis spätestens den 15. Mai k. I. schriftlich und versiegelt anher einzureichen. Die Proben des zu liefernden Leinens und die