Hanau, Donnerstag den 26. März 1857.
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
dem Hofrach von Stark zu Horzowitz das Prädikat »Geheime Kammerrath" zu ertheilen.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1. Zum öffentlichen Verkäufe der hiesiger Leihbank verfallenen Pfänder ist Termin auf Montag den 20. April d. J. und folgende Tage an- beraumr. In dieser Vergantung müssen alle Pfänder alsbald b a a r bezahlt werden, auch sämmtliche, vom 2. März 1856 an bis Ende August 1856 versetzten — und die bis den 1., beziehungsweise den 31. März d. J. verlängerten Pfänder müssen (wie solches die Leihzettel ohnehin auö- weisen), wenn sie nicht mit zur Verganrung ge, zogen werden sollen, längstens bis zum Schlüsse des Monats März d. I., weil alsdann die Bücher geschlossen werden, entweder auögelöset oder umgeschrieben sein. Bei Pfändern, welche wollene oder sonst leicht verwesliche Gegenstände enthalten, findet jedoch nach der Lombardsordnung keine Umschreibung Statt. Zur Beförderung deS Geschäfts wird die Schreibstube während der Um» schreibzcit auch Mittwoch und Samstag Nachmittags geöffnet.
Hanau am 9. März 1857.
Kurhessische Leihbankdirektion.
Rauh.
2- Durch das Ableben des Pfarrers zu Marjoß ist die dasige Pfarrstelle erledigt worden, was mir dem Anfügen, daß Bewerbungsgesuche um diese Stelle binnen vier Wochen dahier einzureichen sind, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Hanau am 4. März 1857.
Kurfürstliches ev. Konsistorium.
H a r b o r d t.
vt. Spangenberg.
3. Daß heute Kurhessische Kassenscheine im Haupt« betrage von 125,000 Thalern, nachdem dieselben früher mittelst Durchschlagung mit einem Hohl- stempel zum ferneren Umläufe augenfälliger Weise unbrauchbar gemacht und einstweilen zurückgelegt waren, in Gegenwart des betreffenden landstän- bischen Ausschusses verbrannt worden sind, wird unter Bezugnahme auf den §. 5 der Gesetze vom 26. August 1848 und 24. März 1849 hierdurch bekannt gemacht.
Cassel am 14. März 1857.
Kurf. ^Heff. Direktion der Hauptstaatskasse. Schotten.
vt. Stephan.
4. Gesuche um Unterstützungen aus der Heusischen Legatenkasse für die Nachkommen deS Stifters, und zwar für solche, welche ein Handwerk erlernen, für das Jahr 1857 sind binnen vier Wochen bei dem Verwalter gedachter Kasse, Kirchenverwalter Breidenbach dahier, einzureichen und dabei zugleich Zeugnisse des Lehrherrn über das Betragen des Lehrlings und des Bürgermeisters über die