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1857.

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Wochenblatt

für d i e

Provinz H a n a n.

Hanau, Donnerstag den 12» Februar 1857.

Gesetzgebung.

Die Nr. II des Gesetzblattes von diesem Jahre enthält:

Gesetz

vom 22. Januar 1857,

die Abtretung von G i u n d e i g e n t h u m rc. zur Anlegung und Eweiterung von Tod­te n h ö s e n betreffend.

Von Gottes Gnaden Wir Friedrich Wilhelm der I., Kurfürst ic. ic.

ertheilen nach Anhörung Unseres Gesammtstaats- minifteriumS und mit Bestimmung der getreuen Landstande, folgendes Gesetz:

§• 1

Zu den Fällen, in welchen Eigenthum oder sonstige Rechte zu öffentlichen Zwecken gegen vorgängige volle Entschädigung in Anspruch genommen werden dürfen, soll die Anlegung und Erweiterung von Tod- tenhöfen gehören.

§. 2. .

DaS Gesetz vom 30. Oktober 1834 über die Ab­tretungen zu öffentlichen Zwecken findet darauf in jeder Beziehung Anwendung, mir Ausnahme,

a) daß bei Einwendungen des betheiligten Grund- cigenthümerö das Ministerium die Nothwen­digkeit der Abtretung eines Grundstücks nur nach Anhörung deS betreffenden BezirkörathS auSsprechen kann;

b) daß. wenn das Grundstück, von welchem ein Theil zu Anlegung eines Todtenhofs zwangs­weise abgetreten werden soll, bisher nicht blos zu ökonomischen Zwecken benutzt worden ist, der Eigenthümer die Befugniß hat, zu ver­langen , daß auch der übrig bleibende Theil gegen ihm zu leistende Entschädigung über­nommen werde.

Urkundlich Unserer Asterhöchsteigenhändigen Un­terschrift und deS beigedrückten StaatSsiegels gege­ben zu Cassel am 22. Januar 1857.

Friedrich Wilhelm.

(St. S.)

Vt. Scheffer.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königlich« Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

dem Kandidaten der Tierheilkunde, August Ei­lend t aus Cassel, die Ausübung derselben als Thier­arzt erster Klasse, mit dem Wohnsitz in Marburg, zu gestatten; m

zu Stellvertretern des RegierungSkommissarS in Schmalkalden für Eil- und Rothfälle:

im Bezirke deS JustizamtS Steinbach-Hallenberg den Justizbeamten Winter daselbst,

im Bezirke des JustizamtS Brotterode den Ju- stizbeamten TheyS daselbst,