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1857.
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Wochenblatt
für d i e
Provinz H a n a n.
Hanau, Donnerstag den 12» Februar 1857.
Gesetzgebung.
Die Nr. II des Gesetzblattes von diesem Jahre enthält:
Gesetz
vom 22. Januar 1857,
die Abtretung von G i u n d e i g e n t h u m rc. zur Anlegung und Eweiterung von Todte n h ö s e n betreffend.
Von Gottes Gnaden Wir Friedrich Wilhelm der I., Kurfürst ic. ic.
ertheilen nach Anhörung Unseres Gesammtstaats- minifteriumS und mit Bestimmung der getreuen Landstande, folgendes Gesetz:
§• 1
Zu den Fällen, in welchen Eigenthum oder sonstige Rechte zu öffentlichen Zwecken gegen vorgängige volle Entschädigung in Anspruch genommen werden dürfen, soll die Anlegung und Erweiterung von Tod- tenhöfen gehören.
§. 2. .
DaS Gesetz vom 30. Oktober 1834 über die Abtretungen zu öffentlichen Zwecken findet darauf in jeder Beziehung Anwendung, mir Ausnahme,
a) daß bei Einwendungen des betheiligten Grund- cigenthümerö das Ministerium die Nothwendigkeit der Abtretung eines Grundstücks nur nach Anhörung deS betreffenden BezirkörathS auSsprechen kann;
b) daß. wenn das Grundstück, von welchem ein Theil zu Anlegung eines Todtenhofs zwangsweise abgetreten werden soll, bisher nicht blos zu ökonomischen Zwecken benutzt worden ist, der Eigenthümer die Befugniß hat, zu verlangen , daß auch der übrig bleibende Theil gegen ihm zu leistende Entschädigung übernommen werde.
Urkundlich Unserer Asterhöchsteigenhändigen Unterschrift und deS beigedrückten StaatSsiegels gegeben zu Cassel am 22. Januar 1857.
Friedrich Wilhelm.
(St. S.)
Vt. Scheffer.
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königlich« Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
dem Kandidaten der Tierheilkunde, August Eilend t aus Cassel, die Ausübung derselben als Thierarzt erster Klasse, mit dem Wohnsitz in Marburg, zu gestatten; m
zu Stellvertretern des RegierungSkommissarS in Schmalkalden für Eil- und Rothfälle:
im Bezirke deS JustizamtS Steinbach-Hallenberg den Justizbeamten Winter daselbst,
im Bezirke des JustizamtS Brotterode den Ju- stizbeamten TheyS daselbst,