Lokales.
Nicht mehr und noch nicht. Schade, daß man die Tage zwischen Weihnachten und Neujahr nicht auf die Sparkasse tragen oder sonst zinsbar anlegen kann. Man weiß doch nicht recht, was man mit ihnen ansangen soll. Volkswirtschaftlich scheinen sie mir von geringem Werte zu sein, die Arbeitslust an ihnen ist gering und die Arbeitsfähigkeit nicht viel größer. Man braucht nicht an jene Menschen zu denken, denen Festtage nur dazu da sind, alkoholisch durch- geseuchtet zu werden und die von Weihnachten her noch nicht ganz nüchtern, und was Sylvester anlangt, noch nicht betrunken sind, aber auch die andere Menschheit ist nicht ganz auf dem Damme. Sie hat zum mindestens etwas mehr gegessen, als sie sonst gewöhnt und ihr gut war, besonders in diesem Jahre, da es drei Feiertage hintereinander gab, und sie vermeint schon jetzt den Kater zu spüren, den sie Neujahr totsicher haben wird. Es handelt sich für sie um eine kurze Ruhepause zwischen zwei Schlachten. Ein leichter Schleier liegt über dem Seelenleben, die Welt würde grau erscheinen, auch wenn sie es nicht schon wäre, und die meisten Leute, wenigstens die, die nicht auf das Neujahrsgeschäft angewiesen sind, bringen nur gerade so viel Energie auf, wie erforderlich ist, um eine Verabredung zu Sylvester zu treffen, einen Tisch zu bestellen oder sich auszurechnen, was am 1. Januar von ihrem Monatseinkommen noch da sein wird. Nicht mehr Weihnachten und noch nicht Neujahr, ein year-end zu vergleichen dem Wochenènde, Samstag Nachmittag aus das Jahr bezogen. Nicht Fisch noch Fleisch diese Zwischenzeit, unleidlich beinah, und es ist gut, daß sie bald aufhört. Sylvester scheidet sie unter Propsenknallen und eitel Lust, aber das neue Jahr bringt den Umschwung und lehrt uns wieder ernste Arbeit. Und das ist gut so, der Mensch kann nichts weniger vertragen als eine Reihe von Feiertagen.
Der Garten im Januar. Häufig ist der Januar, wenn Schnee und Eis die Erde bedecken, der Monat, während deßen der Gartenfreund im Verlaufe des Jahres am meisten zur Ruhe verurteilt ist. Aber nicht nur im Frühjahr und Sommer, wenn der Garten seine volle Pracht entfaltet, bedarf er der menschlichen Pflege. Läßt es das Wetter einigermaßen zu, so findet sich auch im eigentlichen Wintermonat mancherlei Gelegenheit für den Gartenfreund, sich in diesem Reiche zu betätigen. Bei offenem Wetter pflanze er junge Obstbäume oder werfe dazu die Gruben aus. Mit dem Ausputzen der Kronen älterer Bäume fahre er fort, entferne alles trockene Holz, sich scheuernde Aeste, zu dicht stehende Zweige, kranke, krebsige Äeste, kurzum alles, was den Zutritt hinreichender Luft und genügenden Lichtes hindert. Große Kopfwunden verstreiche er mit Steinkohlenteer. Bei dieser Arbsit gebe er sich gewißenhafte Mühe, Raupennester zu entdecken. Sie finden sich namentlich in dem abgestorbenen Holze. Viele Insekten haben wn Sommer ihre Eier in die Borke der Obstbäume gelegt, um sie vor dem Winter zu schützen. So fürsorglich auch die kleinen Lebewesen auf das Wohl und Wehe ihrer Nachkommenschaft bedacht sind, für die Bäume find sie Schädlinge. Der Gartenfreund muß ihnen zu Leibe gehen, und zu diesem Zweck nimmt er weißen Kalk und bestreicht damit die Bäume. Ferner sorgt er jetzt im Winter dafür, daß die Obstbäume im Sommer genügend Nahrung haben, indem er unterhalb der am weitesten hinausragenden Zweige einen Graben um den Baum herum zieht und ihn mit Dung füllt. Ziersträucher können jetzt eingekürzt werden. Im Gemüsegarten gibt es jetzt wenig zu tun. Die eingeschlagenen Gemüse müssen öfter nachgesehen, die faule Teile entfernt, die im Sande eingeschlagenen, die zu welken drohen, ab und zu begossen werden. Die Beete, die noch nicht gegraben sind, müßen jetzt noch auf rauher Furche und tief umgegraben werden, um dem Boden neue Kräfte zuzuführen. Dabei vergeße man das Düngen mit Jauche nicht. Die Veerengewächse, insbesondere die Erdbeeren, sind in solchem Boden, den der Frost hebt, sorgsam niederzutreten. Im Blumengarten verlangen die zarten Gewächse besondere Aufmerksamkeit, wenn sie den Winter ohne Schaden überstehen sollen. Die mit Stroh oder Laub bedeckten Blumenbeete, besonders die der Zwiebelgewächse, sind häufiger nachzusehen, damit ihnen die Sonne fern bleibt. Die im Keller oder in den Stuben überwinternden Blumen sehe man gut nach, entferne trockenes und schimmeliges Laub und gieße hier und da mit lauwarmen Waßer. Besondere Aufmerksamkeit wende man den Rosen zu, damit sie nicht eine Beute des Frostes werden. Auch tut man gut, jetzt schon für das Frühjahr vorzusorgen und Sämereien zu beschaffen. Wenn all solche Arbeiten auch nicht sehr dringend sind und nötigenfalls auch auf eine spätere Zeit verschoben werden können, so wird sich doch der Gartenfreund auch in der kältesten Jahreszeit häufig gern in seinem Reiche betätigen, schon aus dem Grunde, daß der Garten auch^den Zweck erfüllt, neben dem Nutzen für Küche und Keller auch ein Quell der Gesundheit und der Kraft zu sein.
Aus Nah und Fern.
Der Rhein und seine Nebenflüße steigen weiter.
Köln a. Rh., 29. Dezember. Der Wasserstand des Rheins ist im Laufe des gestrigen Vormittags auf 5,07
Meter gegen 4,40 Meter abends zuvor, gestiegen. Das Wasser steigt stündlich um 10 Zentimeter. Auch die Mosel ist während der Nacht um 1,80 Meter gestiegen. Sie zeigten heute vormittag einen Pegelstand von 5,20 Meter. Das Waßer steigt weiter um etwa 9 Zentimeter die Stunde. Bei Trier mußten die Peller der am Ufer gelegenen Häuser geräumt werden. Sämtliche Nebenflüsse von Rhein und Mosel führen Hochwasser.
Interregnum in der Berliner Staatsoper.
Berlin, 29. Dezember. In der Staatsoper wird für diese Spielzeit nicht mehr mit der definitiven Lösung der Jntendantenfrage gerechnet. Anfang des neuen Jahres wird an die Stelle des bisherigen Provisoriums ein Interregnum treten, mit dem leitenden Oberregißeur der Staats oper, Professor Dr. Hoerth an bei Spitze, der bereits die Leitung der Geschäfte übernommen hat.
Finanzkontrolle über Reichenbach.
Breslau, 29. Dezember. Der Regierungspräsident von Breslau hat angeordnet, daß die Stadt Reichenbach in Schlesien den Bau der neuen Badeanstalt eingestellt hat. Darüber hinaus soll die Finanzwirtschaft der Stadt fortlaufend überprüft werden. Ob es sich um eine Maßnahme handelt, die, wie das „Reichenbacher Tageblatt" mitteilt, auf eine Beschwerde der örtlichen Industrie zurückzuführen ist, oder auf eine einfache Verwaltungsmaßnahme im Kommunalaufsichtsweg steht noch nicht fest.
Schwerer Sturm über dem Mayfeld.
Mayen. In den letzten Nächten haben schwere Stürme das Mayfeld heimgesucht. An verschiedenen Stellen sind durch die orkanartioen Stürme Bäume entwurzelt und Telegraphenmasten auf weite Strecken umgelegt worden. Bei Kerpen waren die Telegraphenmaste auf die Schienen gestürzt, sodaß der Vahnverkehr für Stunden unterbunden war. Auch die Stromzufuhr vom Elektrizitätswerk Rauchersmühle nach den verschiedenen Mayfeld-Orten war durch die Zerstörung der Hauptleitung unterbunden. An den Obstbaumbeständen sind durch die Stürme starke Verwüstungen angerichtet worden.
Gegen den Karneval.
Köln a. RH. Der Polizeipräsident erinnert in einem Erlaß an die Regierungspolizeiverordnung vom 20. Januar 1923, wonach die Veranstaltungen öffentlicher Karnevalsumzüge untersagt sind. Gleichzeitig fordert der Polizeipräsident, daß auch die zugelaßenen Karnevalsfreuden — Karnevalssitzungen, Kostümfeste — mit Rücksicht auf dis- schwierige Wirtschaftslage nach Möglichkeit eingeschränkt werden. Bei einer Ausdehnung der Festlichkeiten bis in die Morgendämmerung wird die zwangsweise Räumung der betreffenden Lokale angedroht.
Vermischtes.
Eine tolle Verwechselung.
Man erinnert sich, daß zwei sehr bekannte Schriftsteller in der schlimmsten Inflationszeit verdächtigt wurden, zu ihrem Unterhalt unterschlagen oder gestohlen zu haben. Die Not unter den geistig Schaffenden weckte damals mit dem Mantel der Liebe alles zu. Aber nun ereilte Josef Winkler, den Dichter des „Tollen Bomberg" doch das Verhängnis. Winkler hat nämlich soeben ein neues saftiges Buch „Pumpernickel!" herausgebracht und in übermütiger Laune telegraphierte er an eine führende westdeutsche Zeitung, die ihn telegraphisch um Auszüge gebeten, voll Dichterleichtsinn zurück: „Waggon prima Pumpernickel franko per Bahn soeben abgesandt,' bitte zeitig entladen, ehe Konkurrenz Massen auf den Markt wirft. Dr. Winkler." Dies Telegramm gelangte auch glücklich zur Redakiton, wo es gebührende Heiterkeit auslöste, aber schlimmer sollten sich die Folgen für den Absender selber entfalten. Am folgenden Morgen nämlich erschien prompt ein Polizist mit der Vorladung: „Im Auftrage der hiesigen Preisprüfungsstelle" --Des Dichters Gesicht erhellt sich: „Aha — soll ich etwa preisgekrönt werden?" Das Auge des Gesetzes verfinstert sich. „Sie haben sich sofort Zimmer 6 beim Herrn Polizeiinspektor persönlich zu melden." Das Verhör lautete: „Was sind Sie?" — „Schriftsteller." — „Im Nebenberuf?" — „Im Hauptberuf." — „Zeigen Sie Ihren Gewerbeschein," — „Zum Dichten ist polizeilicher Erlaubnisschein nicht erforderlich." — „Keine Ausflüchte Herr, besitzen Sie Eroßhandelser- laubnis?" — „Was? Wie?" — „Sie arbeiten doch in der Lebensmittelbranche?" — „Hier muß in der Tat eine fatale Verwechselung vorliegen — ich handle nicht einmal mit einem Zuckerklümpchen." — „Dann werden wir ein Beispiel konstatieren — alle unlauteren Elemente sind schonungslos, ohne Ansehen der Person, aus dem Zwischenhandel zu entfernen — unerhört, traurigstes Zeichen der Zeit, daß sogar ein Doktor einen ganzen Waggon frischen Pumpernickel per Depesche avisiert, ohne als ordentlicher Geschäftsmann eingetragen zu sein." Da schmunzelt der Poet, dem plötzlich alle Lampen aufgegangen sind: „Ich danke für die Belehrung und besteche Sie zugleich mit einer frischen Portion." Packt ein zufällig mitgeführtes Exemplar aus und verschwindet.
Literarischer Wettbewerb unter Zuchthäuslern.
Der Leiter einer großen Newyorker Verlagsanstalt hat der Verwaltung des berühmten Zuchthauses Sing-Sing einen schönen und zeigemäßen Plan unterbreitet: er will
unter den Insassen des Zuchthauses einen literarischen Wettbewerb veranstalten und zu diesem Behuf Preise von insgesamt 3000 Dollar stiften. Die Zuchthäusler sollen sich novellisch betätigen, und es sollen von den Preisarbeiten, die bei dem Verlag einlaufen, neun ausgesucht und gedruckt werden. Das Preisrichterkollegium setzt sich zusammen aus Hochschullehrern und Redakteuren von Zeitungen und Zeitschriften. Den „festgesetzten" Schriftstellern soll die Möglichkeit gegeben werden, ihre Schicksale und Abenteuer zu schildern, vor allem das Abenteuer, das zu ihrer Verurteilung geführt hat. Für den Verlag wird das natürlich eine großartige Reklame werden, und vielleicht entdeckt man wirklich unter den Sing-Singern ein Genie: den Meistersingsinger.
Zum Zwangsvergleich außerhalb des Konkurses.
Mit dem Entwurf eines Gesetzes über den Zwangsver- gleich außerhalb des Konkurses befaßte sich die Jndustrie- und Handelskammer zu Düsseldorf in ihrer letzten Vollver- sammlung. Der vorgelegte Gesetzentwurf fand in seinen Grundzügen die Zustimmung der Vollversammlung. Er entspreche mit den Grundsätzen eines Eläubigerschutzes an Stelle des früheren Schuldnerschutzes den Bedürfnissen der Wirtschaft. In einzelnen Punkten jedoch gebe er zu Bedenken Anlaß. So erscheine es unpraktisch, von dem Schuldner schon bei Stellung des Antrages die Zustimmung der Mehrheit der Gläubiger zu einem Vergleichverfahren zu verlangen. Die Beschaffung dieser Zustimmung erfordere immer eine gewiße, bei größeren Unternehmungen sogar eine erhebliche Zeit, die von ungeduldigen Gläubigern durch Stellung eines Konkursantrages ausgenutzt werden könne. Es werde deshalb nicht zu umgehen sein, dem Schuldner für die Beibringung der Zustimmungserklärung eine gewisse Frist zur Einreichung des Antrages und Erörterung des Vergleichsverfahrens zu gewähren. Die in dem Entwurf vorgesehene Frist erscheine überhaupt zu kurz, um bei größeren Unternehmungen eine Sanierung durchzuführen. Mit Rücksicht darauf, daß das Verfahren ja doch von der Zustimmung der Gläubiger abhängig gemacht werde, die nur dann ihre Einwilligung geben werde, wenn sie glauben, bei diesem Verfahren besser zu fahren als bei einem Konkurse, werde man vielleicht überhaupt von einer Befristung absehen können. Die Festsetzung einer Mindestquote von 33%%, die im Entwurf vorgeschrieben sei, wird als gefährlich gehalten, weil in der Praxis die Mindestquote zugleich die Höchstquote werden werde und dem Schuldner ein Anreiz zur Ausschüttung einer höheren Abfindung fehle. Die Möglichkeit der Anfechtung von Sicherungen, die eine gewiße Zeit vor StefiMg des Antrages von einzelnen Gläubigern erworben ftnb^ wird als unerläßlich bezeichnet, denn das Fehlen der Möglichkeit der Anfechtung ließ manches Eeschäftsaufsrchtsver- fahren ohne Vergleich bleiben. Die Befugnisse der Vertrauensperson müßten gegenüber denen der Aufsichtsperson vergrößert werden. Wenn man dem Schuldner auch nicht die ganze Verfügungsgewalt nehmen dürfe, damit er sich tätig an den Sanierungsverhandlungen beteiligen kann, so sei es zum mindestens erforderlich, alle seine Handlungen von der Zustimmung der Aufsichtsperson abhängig zu machen. Es wurde gewünscht, daß den Wirtschaftsvertretungen eine größere Einwirkung auf die Ernennung der Vertrauenspersonen eingeräumt werde als bisher.
Tagesgefchichte.
Reichsregierung und Bekämpfung der Arbeitslosigkeit.
Berlin, 29. Dezember. In der Oeffentlichkeit ist in der letzten Zeit verschiedentlich von einem 100 Millionenfonds gesprochen worden, der nunmehr zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ausgeschüttet werden solle. Damit hat es, wie von maßgebender Seite mitgeteilt wird, folgende Bewandtnis: Der Reichsarbeitsminister kann' Mr Unterstützung von Maßnahmen, die geeignet sind, den Abbau der Erwerbslosenfürsorge zu fördern, insbesondere zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheiten für die Erwerbslosen, Darlehen oder Zuschüsse aus Reichsmitteln bewilligen. Zu diesem Zweck werden ihm in jedem Haushaltjahr bestimmte Mittel zur Verfügung gestellt. Sie werden in erster Linie zu Darlehen für öffentliche Notstandsarbeiten verwendet. Von den Mitteln, die nach dem Haushaltsplan 1925 für die produktive Erwerbslosenfürsorge bereit stehen, ist ein er- cheblicher Teil schon im Laufe des Haushaltjahres verausgabt worden. Die noch vorhandenen Mittel sollen unter den Gemeinden zur Verteilung kommen, die besonders unter der Erwerbslosigkeit zu leiden haben und hier zur beschleunigten Einleitung von Notstandsarbeiten dienen. Die Bewilligung von Reichsmitteln setzt voraus, daß die Länder den gleichen Betrag für die produktive Erwerbslosenfürsorge verwenden. Die Mittel, die damit insgesamt zur Verfügung stehen, reichen zweifellos aus, um die Notlage der Arbeitslosen fühlbar zu vermindern.
Vergleich im Falle Höfle.
Berlin, 29. Dezember. Wie die Morgenblätter einer /Korrespondenz entnehmen, ist zwischen der Witwe Höfles und dem Fiskus ein Vergleich auf der Grundlage zustande gekommen, daß Frau Höfle für ihre Person 3000 Mark und , für jedes Kind 600 Mark jährlich erhält. Ä