Einzelbild herunterladen
 

Lokales.

V Landesbibliothek. In den letzten Wochen wurden angeschafft: Jugend u. Bühne, Hrsg, von Pallat u. Le­bede. — Ratti (Papst Pius 11.): Alpine Schriften. — Bab. Shakespeare. — Krieck: Menschensormung. — Herwig: 1) Sextett im Himmelreich; 2) Jan vom Werth. — Golther: Parzival und der Gral. — Frenken: Wunder u. Taten der Heiligen. — Lagerlöf: Märbapa. — Undset: Kristin La- vranstochter 1. — Kampers: Vom Werdegänge der abendl. Kaisermystik. 9 Schramm: Deutschlands Verlagsbuchhan­del. — Schultze: Die Schundliteratur. — Hessel: Eesch. der Bibliotheken. — Handel-Mazetti: Deutsche Passion. — Sapper: Wirtschafts- und Verkehrsgeographie. — Sie­vers: Süd- und Mittelamerika. — Justi: Michelangelo. — Meerwarths-Soffel: Lebensbilder aus der Tierwelt Europas 1—4. — Jäger: Briefe über die Hohe Rhön 1—3. — Sensburg: Die bayr. Bibliotheken. — v. Heidenstam: Der hl. Brigitta Pilgerfahrt. — Luther: Eesch. der russ. Literatur. — v. Radowitz: Aufzeichn, u. Erinnerungen 1—2. — Pinder: Mittelalter!. Plastik Würzburgs. — De- hio: Eesch. der deutschen Kunst 3. — Handbuch des Ge­schichtsunterrichts 4, 2. — Sendke: Aus verlorenem Son­nenland; Deutsch-Ostafrika). — Flaskamp: Das Bistum Erfurt. — Nauticus: Jahrbuch f. Seeinteressen u. Welt­wirtschaft 18. — Spezielle Pathologie u. Therapie. — Schlußbd. — Belocks: Griech. Geschichte 4, 1. — Vonderau: Die Ausgrabungen an der Stiftskirche zu Hersfeld 1921 bis 22. — Jeremias: Jerusalem zur Zeit Jesu 1—2. Histor. Jahrbuch der Görres-Gesellschaft 42—45. — Re- gesta dipl. hist. Thuringiae 3. — Baasch: Eesch. Hamburgs. 1—2. — Friederici: Der Charakter der Entdeck, u. Ero­berung Amerikas durch die Europäer 1. — Bucker: Die geistl. Exerzitien d. heil. Ignatius. — Die Musik (Zeit­schrift) 17,2. — Knottnerus-Meyer: Tiere im Zoo. — No­valis: Sämtl. Werke 1—4. — Schöler: Helden der Arbeit. — Haas: Franz. Literaturgesch. 3. — Crentz: Thorn-Prik- ker. — Märchen aus dem Donaulande. — Jörgel: Dich­tung und Dichter der Zeit. — N. F.: Expressionismus.

- Treue Dienste. Fräulein Justina Heß, Herr Fer­dinand Bott und Herr Heinrich Dücker, sämtlich in Allmus haben in Anerkennung ihrer mehr als 25jährigen Dienstleistung von dem Kreisausschutz eine Ehrengabe von 25 RM. erhalten. Frl. Franziska Schreiner in Gro- tzenlüder ist in Anerkennung ihrer mehr als 25jährigen Dienstleistung bei Familie Joseph Klitsch in Eroßen- lüder von dem Kreisausschutz eine Ehrengabe von 25 R.- M. gwidmet worden.

Wohlfahrtsamt. Die Zusatzrente an sieche und erwerbs­unfähige Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene wird am Dienstag, den 15. d. Mts. vormittags zwischen 9 und 12 Uhr an der städtischen Wohlfahrtskaffe ausgezahlt. Gelbe Ausweise sind mitzubringen.

Güterkursbuch. Von der Deutschen Reichsbahngesell­schaft ist ein Güterkursbuch herausgegeben, das eine Aus­wahl bester Beförderungsgelegenheiten für Eil- und Frachtgutwagenladungen im Auslandsverkehr und im Jn- landsfernverkehr enthält. Der Preis beträgt 3 Renten­mark. Das Werbebüro für den Güterverkehr, Berlin, Hallesches Ufer 35-36 nimmt Bestellungen entgegen und übersendet das Kursbuch nach Voreinsendung von 3 Ren- tenmark (nicht in Briefmarken).

Vom Kyffhäuser-Technikum Frankenhausen. Von vie­len deutschen technischen Mittelschulen rückt das Kyffhäu­ser-Technikum mit seiner Eigenart, neben der üblichen Ga­belung in die Abteilung für zukünftige Maschinen- und Elektroingenieure seit einer Reihe von Jahren auch Son­derabteilungen für Landmaschinen und Luftfahrzeugbau zu pflegen, in den Vordergrund des Interesses. Es spricht für die Anerkennung der Bestrebungen dieser seit 30 Jah­ren bestehenden höheren technischen Lehranstalt, wenn das Preußische Ministerium für Landwirtschaft die Entschließ- ung faßt, maschinentechnische Lehrkurse an dieser mit neu­zeitlichen Versuchsanlagen und Labroratorien ausgerü­steten Anstalt durchzuführen. Das Sommer-Semester be­ginnt am 8. April.

Zur Aufwertung hinterlegter Wertpapiere. Bei den als Hinterlegungsstellen und Hinterlegungskaffen tätigen preußischen Gerichten und Eerichtskassen sind vielfach solche auf eine nicht mehr geltende inländische Währung lautende Wertpapiere und sonstige Urkunden hinterlegt, die nach dem Aufwertungsgesetz und dem Gesetz über die Ablösung öffentlicher Anleihen aufgewertet werden, bei denen aber zur Erhaltung des Rechtes auf Aufwertung weitere Maß­nahmen (Anmeldungen usw.) erforderlich sind. Die vor­bezeichneten Behörden sind, so wird dem Amtlichen Preußi­schen Pressedienst aus dem Justizminsterium geschrieben, nicht verpflichtet von Amtswegen diese Maßnahmen vor­zunehmen. Sie sind dazu auch in zahlreichen Fällen man­gels Kenntnis der einschlägigen Verhältnisse garnicht in der Lage. Z. B. wird es sich meist ihrer Kenntnis entzie­hen, ob es sich bei den hinterlegten Papieren um Alt- oder Neubesitz handelt u. a. m. Die Berechtigten müssen daher selbst für die Wahrung und Sicherung ihrer Rechte Sorge tragen und die erforderlichen Anmeldungen rechtzeitig vor­nehmen. Die Hinterlegungsstellen und Hinterlegungskassen werden ihnen die erforderliche Unterstützung hierbei nicht versagen, soweit diese im Rahmen der gesetztlichen Bestim­mungen gewährt werden kann. Es steht der Erlaß näherer Bestimmungen darüber bevor, daß bei Anträgen auf Um­

tausch von Markanleihen des Reiches im Sinne des An­leiheablösungsgesetzes und auf Gewährung von Auslo­sungsrechten in geeigneten gälten anstelle der Vorlegung der effektiven Stücke die Beibringung einer Bescheinigung über deren gerichtliche Hinterlegung genügt.

Zur Linderung der Kreditnot in Handwerk und Gewerbe.

TU. Frankfurt a. M., 10. Dez. Das städtische Nachrich­tenamt teilt mit: In der Frage der Linderung der Kre­ditnot wirtschaftlich lebensfähiger Handwerks- und Gewer­bebetriebe haben Verhandlungen zwischen den beteiligten Organisationen des Handwerks, den Genossenschaftsban­ken und der städtischen Finanzoerwaltung stattgefunden. Die Stadt ist bereit, für wirtschaftlich lebensfähige Hand­werks- und Gewerbebetriebe, denen zur Hebung infolge Mangels ar Betriebskapital durch Genossenschaftsbanken und sonstige Institute Kredit eingeräumt werden, die Bürgschaft bis zu einer Gesamtsumme von 500 000 Mark zu übernehmen mit der Maßgabe, daß die Hingabe der Kredite durch die Genossenschaftsbanken und sonstigen In­stitute aufgrund von Richtlinien erfolgt, die von den ge­nannten Banken im Einvernehmen mit der Handwerks­kammer unb der Städtischen Hilfskasse mit Zustimmung des Rechneiamtes festgesetzt werden. Es soll sich dabei nicht um eine Wohlfahrtsmaßnahme, sondern um eine Hil­feleistung wirtschaftlichen Charakters handeln. Die Kre­dite sollen deshalb an Kleinbetriebe, Handwerker usw. nur gegeben werden, wenn und soweit deren Lebensfähigkeit an sich feststeht und anzunehmen ist, daß ihnen durch die vorübergehende Kreditgewährung die Möglichkeit zu einer auf gesunden Verhältnissen aufgebauten weiteren Exi­stenz geschaffen wird.

Anträge zur Behebung der landwirtschaftlichen Notlage.

Berlin, 11. Dezember. Im Reichstage sind nachstehend Anträge Rönneburg (Dem.) für das Reichsfinanzministe­rium für Ernährung und Landwirtschaft eingegangen:

1. Der Reichstag wolle beschließen, die Reichsregierung zu ersuchen, angesichts der außerordentlich großen Gefahr, die der landwirtschaftilichen Produktion drohen, weil es der Landwirtschaft an nötigen Mitteln zur Beschaffung von künstlichem Dünger fehlt, unverzüglich dafür zu sorgen, daß unter Mitwirkung aller beteiligten Organisationen, in Sonderheit der Reichsbank, der Landwirtschaft die nötigen Düngemittel durch entsprechende Kredithilfe zugesichert werden.

2. In Ergänzung ihres Preisabbauprogramms auf die Organisationen der Verpächter und insbesondere auf die „Tote Hand", die Länder und Gemeinden, einzuwirken, den Pächtern angesichts ihrer wirtschaftlichen Notlage einen kräftigen Pachtnachlaß zu gewähren.

3. Die Reichsregierung zu ersuchen, unverzüglich im Ein­vernehmen mit den in Betracht kommenden Kreditinstitu­ten die Wiederbeschaffung von Realkrediten für die Land­wirtschaft in die Wege zu leiten.

Zunahme der Auswanderung.

Die überseeische Auswanderung nimmt wieder zu. Im dritten Vierteljahr dieses Jahres ist sie gegen das Vor­jahr von 11 690 auf 13 556 gestiegen. Von Januar bis September von 42 561 auf 46 143. Im September hat die Zunahme allein 619 betragen. Zugenommen hat insbe­sondere die Auswanderung aus Berlin, den Provinzen, Pommern, Niederschlesien, Oberschlesien, Schleswig-Hol­stein, Hannover und Hohenzollern, Bayern, Württemberg, Vaden, Thüringen, Hamburg. Mecklenburg Schwerin, Bremen und Lübeck. Nach den Berufen stammen die mei­sten Auswanderer in dem dritten Vierteljahr aus der In­dustrie mit 28 Prozent, aus der Land- und Forstwirtschaft mit 21 Prozent, aus dem Handel und Verkehr mit 14 Pro­zent. Ueber Hamburg gingen im dritten Vierteljahr 7 109 Auswanderer, über Bremen 5 385, über fremde Hä­fen 1 061.

Der Winterverkehr Bingen-Nüdesheim.

TU. Bingen, 9. Dez. Die Reichsbahndirektion teilt mit: Wegen niedrigen Wasserstandes und wegen starken Eisganges auf dem Rhein tritt ab morgen, Donnerstag, bis auf weiteres für den Trajektschiffsverkehr zwischen Bingen und Rüdesheim ein besonderer Kleinwasserfahr­plan in Kraft. Durch Verlängerung der Fahrzeiten un- der Wendezeiten an den Anlegestellen müssen mehrere Fahrten ausfallen. Die Verkehrszeiten des Trajektschif­fes werden durch besondere Anschläge auf den Stationen und an den Anlegestellen bekannt gegeben.

Mitnahme von Wintersportgeräten in die Züge. Für die Wintersportzeit sei darauf hingewiesen, daß Schnee­schuhe und Rodelschlitten in die Personenwagen der Schnellzüge und in die erste und zweite Klasse der Eil­und Personenzüge nicht mitgenommn werden dürfen, in die dritte und vierte Klasse der Eil- und Personenzüge nur dann, wenn eine Belästigung der Reisenden und eine Be­schmutzung der Wagensitze ausgeschlossen ist. Die Mitnah­me der Geräte in die Wintersportzüge unterliegt in der Regel keiner Beschränkung.

Erhöhung der Gütertarife auf den Saarbahnen.

TU. Saarbrücken, 9. Dez. Die Verwaltung der Saar­bahnen hat die Gütertarife mit Wirkung vom 1. Dezember 25 ab um etwa 5 Prozent erhöht. Die Gesamterhöhung der Frachtsätze und der Nebengebühren seit dem 30. April ds. Js. bterägt 12 Prozent. Der im Verkehr mit Frank­reich geltende Ausnahmetarif für Eisenerz und Eisener­zeugnisse ist von der Erhöhung befreit geblieben.

*

Aus Nah und Fern.

Verurteilt.

Gießen. Der Schmiedemeister Tobias Schenk aus Stammheim (Kreis Friedberg) wurde von hiesigen Schwur- Here Kommandeur des Infanterie-Regiments Nr. 15 Ernst zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Der Angeklagte hatte im Jähzorn seine Schwiegertochter einen Stich in den Oberschenkel beigebracht, an dem die Frau verblutete.

Ein General zum Dr. phil. promoviert.

Gießen. An der philisophischen Falkutät der Hessischen Landesuniversität promovierte der General a. D. und frü­here Kommandeur des Jnfanterie-eRegiments Nr. 15 Ernst Bethke, auf Grund einer Schrift „Die Gaudi-Handschriften für das Jahr 1758 bis 1759“ zum Dr. phil.

Lebendig Verbrannt.

TU. Seligenstadt, 12. Dez. In einer Lehmgrube bei Mainflingen geriet ein junger Mann in eine Maschine mit Motorbetrieb, wobei seine Kleider in Brand gerieten. Man fand hn später als verkohlte Leiche. Wie das be­dauerliche Unglück geschehen ist, ist noch nicht aufgeklärt.

Ein frecher Kirchenraub.

TU. Nieder-Mendig, 12. Dez. Einen frechen Kirchen­raub begingen Einbrecher in der vergangenen Nacht in der hiesigen katholischen Pfarrkirche. Die Diebe öffneten ge­waltsam eine Kirchentür und erbrachen dann den in der Sakristei stehenden Eeldschrank. Aus dem Schrank holten sie zwei Reliquiare mit den Reliquien der hl. Barbara und des hl. Cyrikus, eine große Monstranz und zwei Kel­che. Mehrere kirchliche Geräte, die ihnen das Mitnehmen nicht wert erschienen, wurden von den Dieben zertrüm­mert. Aus dem Tabernakel entnahmen sie die Ciborien mit mehreren hundert Hostien die zum Teil zerstreut auf der Erde liegend vorgefunden wurden. Die Koblenzer Kri­minalpolizen nahm sofort die Verfolgung der Täter auf, j bisher aber leider ohne Erfolg.

Warnung vor übler Nachrede.

TU. Frankfurt a. M. Die Industrie -und Handels­kammer teilt mit: In letzter Zeit mehren sich die Gerüchte über angebliche Zahlungsschwierigkeiten größerer Firmen. Soweit es möglich war, die Verbreiter derartiger Gerüch­te zu fassen und der Sache nachzugehen, stellte es sich her­aus, daß es sich um völlig unbegründete Schweißereien und Klatschereien handelte. Bisher haben die betreffenden j Firmen sich mit einer Verwarnung derjenigen zufrieden­gegeben, die sich mit der Erfindung oder dem Weitertra­gen der Gerüchte befaßten. Da aber nachgerade die üble res Platzes wird, sieht sich die Industrie- und Handelskam­mer veranlaßt, daraufhinzuweisen, daß jeder, der über Firmen solche Aussagen macht oder Mitteilungen weiter­gibt, deren Richtigkeit er nicht nachweisen kann, sich straf­bar macht. Auch wird die Industrie- und Handelskammer in Zukunft nicht mehr bei einer gütlichen Beilegung in solchen Fällen vermittelnd mitwirken, sondern darauf be­stehen, daß die betreffenden Firmen Strafantrag erstatten.

Schwerer Autounfall.

TU. Mannheim, 12. Dez. Eine Eendarmeriestreife fand auf der Landstraße nach Mannheim in der Nähe der Boltenheimer Schleuse einen umgestürzten Dixiwagen mit den Kennzeichen JV. V. 0263. Der Führer lag tot unter dem Wagen. Da er keine Ausweise bei sich führte, konnten ' die Personalien noch nicht festgestellt werden. Vermutlich hat sich der Wagen infolge Platzens'eines Reifens über­schlagen.

Ein Pfälzer Weingut gegen eine lebenslängliche Rente einzutauschen.

Dürkheim. Ein in den 60er Jahren stehender Wein­gutsbesitzer im Unterland, der keine direkten Nachkommen mehr hat, machte dem bayerischen Staate das Anerbieten, > ihm und seiner Frau eine bestimmte lebenslängliche Ren­te zu gewähren und dafür sein Weingut in Besitz zu neh­men. Der Staat hat jedoch abgelehnt, desgleichen auch der Winzerverein, dem der Weingutsbesitzer einen ähnlichen Antrag mit den gleichen Voraussetzungen machte. Es heißt, die Bedingungen seien nicht befriedigend genug ge­wesen. Wie man hört, sind noch andere Weingüter preis­wert zu haben. Das ist eine Folge der derzeitigen un­günstigen Lage.

Aufhebung eines Zeitungsverbotes.

TU. Koblenz, 12. Dez. Das Verbot der „Deutschen Allgemeinen Zeitung" wird nach einem Beschluß der Rheinlandkommission mit dem heutigen Tag aufgehoben.

Dermifchtes.

Reue Mysterien.

Der Fall Jurjewskaja noch immer nicht geklärt.

Berlin, 12. Dezember. Die Berliner Spätabendblätter beschäftigen sich weiter eingehend mit dem Fall Jurjews­kaja. Die Berliner Polizei hat die Ermittlungen, die gestern schon endgültig abgeschlossen schienen, von neuem ausgenommen. Von verschiedenen Seiten wird angenom­men, daß die Sängerin trotz aller amtlichen Feststellungen in Andermatt doch noch am Leben ist und irgendwo ver-