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Sturmfahrt desLloyddampfers „Bremen".

TU. New Park, 12. Nov. In Roboten heute der Lloyddampfer „Bremen" vom Sturm stark beschädigtem. Von den Passagieren waren sechs schwer verletzt.

Umbildung des Belgrader Kabinetts.

TU. Belgrad, 12. Nov. In Zufammen- âg mit Rücktrittsabsichten des Kultusmini- Ms soll jetzt schon die lang erwartete Kgierungsumbildung erfolgen.

Die hessische Dollaranleihe perfekt.

TU Berlin, 11. November. Die Bank- sirma Dittonread u. Co. hat die Verhand­lungen über eine Anleihe von vier Mil­lionen Dollar der Hessischen Staatsbank ab­geschlossen. Die Auflegung der Anleihe wird gegen Ende der Woche erwartet.

Vor einer neuen außenpolitischen Rede Chamberlains.

TU London, 11. November. Bei einem Diner, das zu Ehren Chamberlains am Freitag nächster Woche gegeben werden wird, wird Lord^Ereytden Trinkspruch' auf Den Außenminister ausbringen. Chamber­lain wird, wie man erwartet, eine außen­politische Rede halten. Das Essen wird in dem Abraham-Lincoln-Zimmer stattfinden, das von dem verstorbenen Lord Curzon im Savoyhotel seinerzeit eröffnet worden ist. Der größte Teil des diplomatischen Korps wird erscheinen.

Die Großhandelspreise weiter zurückgegangen.

TU. Berlin, 13. Nov. Die auf den Stich­tag des 11. November berechnete'Großhandels- indexzifser des Statistischen Reichsamts ist gegenüber dem Stande vom 4 November (120,7) um 0,7 vom Hundert aus 119,9 zurückgegangen. Von den Hauptgruppen haben die Agrarererzeugnisse von 113,8 auf 112,8 ober um 0,9 vom Hundert, die Jndustriestoffe von 133,7 auf 133,1 oder 0,4 vom Hundert nachgegeben.

Der tolle Mister Teddy von Newyork.

Der Roman eines Eigenwilligen.

Von Erich Friesen.

(8. Fortsetzung,)

Aus ihrer Kleidtasche zieht sie ein kleines Seidentuch und legt es behutsam auf die Wunde. Und doch muß der Landstreicher Ach diese leichte Berührung empfunden wen. Er öffnet die Augen und schaut sie fragend an.

Evelyne neigt sich mitleidig zu ihm und fragt: „Haben Sie Schmerzen, kann ich Ihnen helfen?"

Ein leiser Spott zuckt um seine Lippen und er antwortet höflich: „Bitte machen Sie keine Redensarten um eine solche Kleinig­keit."

Sie errötet. Wieder will sie gehen. Aber sie geht nicht. Was ist es, das sie, die stolze vornehme junge Dame, neben dem einfachen Handwerksburschen festbannt?

Er springt auf und zieht die Mütze.

„Behalten sie 1 die Mütze auf, lieber Mann!" wehrt sie freundlich ab. Doch kann !ie nicht hindern, daß ihr dabei die Nöte ber Verlegenheit in die Wangen steigt. „Sie sollten sich ihre Kopfwunde verbinden lassen, ^enn diese gräßlichen Mücken oder anderes Getier —“

„Sie haben recht," sagt er kurz und setzt Mütze wieder auf. „Verzeihen sie also, “^n ich nicht barhäuptig vor ihnen —“

Sie lächelt.

„Bitte sehr! Sie waren wohl sehr müde «°n harter Arbeit? Sie schliefen so schön —" Er nickt. Dann plötzlich wirft er den Kopf '"rück und sagt trotzig:

»Nein. Ich mag ihnen gegenüber nicht zu ^en. Ich war nicht müde von harter Ar- ’e^ Und ich schlief auch nicht."

Unmutig zieht sie die Brauen zusammen. „Sie schliefen nicht'-' Sie wußten also, daß i l9 — — und duldeten es, ohne--"

I . »Ich wollte den schönen Traum festhalten, I d ^"8e es ging. Es geschieht nicht oft, daß

Amtliches.

An die Herren Bürgermeister (Gutsvorsteher) des Kreises.

Am 1. Dezember b. Js. findet eine Viehzäh­lung größeren Umfangs statt, die sich auf Pierde (ohne Militärpferde) Maultiere und Maulesel, Esel, Rindvieh, Schafe, Schweine, Ziegen, Kaninchen, Federvieh und Bienenvölker erstreckt.

Aus besonderem zucht- und viehwirtschaftlichem Interesse wird die Viehzählung bei den Pferden, Kälbern, Schafen und Hühnern durch Zusatzfragen erweitert.

Die Ergebnisse der Zählungen dienen lediglich volkswirtschaftlichen Zwecken, insbesondere der Er­kenntnis der Lage der Landwirtschaft und der Viehzucht. Es ist daher mit besonderem Nachdruck auf die sorgfältige Ausführung der Zählung hin­zuwirken, um durch die vollständige Erfassung des Viehbestandes ein zuverlässiges amtliches Ergebnis zu gewinnen.

Die in den Zählbezirklisten enthaltenen An­gaben über den Viehbesitz der einzelnen Haus­haltungen dürfen nicht für Zwecke der Steuerver­anlagung verwendet werden. Über diese Angaben ist vielmehr das Amtsgeheimnis zu wahren.

Die Ortsbewohner sind darauf aufmerksam zu machen, daß, wer vorsätzlich eine Anzeige, zu der er auf Grund der Bekanntmachungen des Bundes­rats vom 18. Juli 1912 und 30. Januar 1917 (R.-E.-Bl. S. 81) aufgefordert wird, nicht erstattet oder wissentlich unrichtige oder unvollständige An­gaben macht, mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 10000 Reichsmark be­straft wird; auch kann Vieh, dessen Vorhandensein verschwiegen werden ist, im Urteil „für dem Staate verfallen" erklärt werden.

^H Die erforderliche Anzahl Zähler ist sicher zu­stellen ; sie sind auf Beachtung der Bestimmungen in der Anweisung für die Zähler unter B. Ziffer 9—15 hinzuweisen, Die Gemeindebehörden haben die Bestimmungen unter B. 8 3 Ziffer 3 und 4 zu beachten.

Die erforderlichen Vordrucke gehen Ihnen in Kürze zu.

Die Reinschrift (nicht beide Stücke) der Zählbezirksliste und der Eemeindeliste ist spä­testen, zum 7. Dezember d. Js. dem Landratsamt einzureichen.

Fulda, den 5. November 1925.

Der Landrat:

I. V. Schuster.

junge, vornehme Damen einem armen Land­streicher —“

Unwillkürlich entfernt sie sich ein wenig von ihm. Wenn er wirklich ein Landstreicher ist? Wenn er ihr jetzt einen Schlag auf den Kopf versetzt und sie ausraubt und —

Doch nichts dergleichen geschieht. Nur ein leises ironisches Lächeln fliegt über seine scharf geschnittenen Züge, als er die Wir­kung jenes Wortes sieht.

Evelyne hatte, als sie vorhin dem Manne den Liebesdienst erwies, die Zügel des Ponnys losgelassen. King, der sich bisher ruhig verhalten hatte, schüttelt unwillig den Kopf und scharrt mit den Vorderfüßen. Die Sache wird ihm augenscheinlich langweilig.

Der fremde Mann springt hinzu und er­greift die Zügel.

„Seien sie vorsichtig, Miß! Das Tier ist heimtückisch. Ein Exmoor. Nicht zu trauen!"

Evelyne blickt ihn verwundert an.

„Sie scheinen sich auf Pferde zu verstehen. Sind sie Reitknecht?"

„Mal gewesen."

„Gewesen? Also außer Stellung?"

„Vielleicht."

„Da könnte ich ihnen am Ende behilflich sein, eine neue Stellung —"

Sie stockt aufs neue. Merkwürdig, daß der durchdringende Blick dieser tiefliegenden düsteren Augen sie derart aus der Fassung bringt!

Er sieht sie noch immer an, halb bewun­dernd, halb ironisch.

„Sie kennen mich ja garnicht!"

Wieder wird sie über und über rot.

Allerdings nicht. Aber Freunde von mir, hier ganz' in der Nähe brauchen gerade einen Reitknecht - oder vielmehr einen Stallmeister--“

„So —? Wie heißt der Platz?"

„Pine Wood."

Pine Wood?" wiederholt der Wann langsam, als höre er den Namen zum ersten­mal. „Und der Besitzer.

„William Vanderbild."

„Der reiche Vanderbild vom Stock Ex­change?"

„Jawohl. Kennen Sie ihn?"

„Nein. Hab' nicht das Vergnügen."

„Er ist ein sehr wohltätiger Herr. Hilft

Dem staatlichen Hilfsförster Schultz zu Niederkalbach ist mit Bescheinigung des Herrn Regierungspräsidenten zu Cassel die aushilfsweise Mitwirkung bei Ausübung der Jagdpolizei in den Eemeindejagdbezirken Niederkalbach, Opperz, Hat­tenhof, Büchenberg, Zillbach, Eichenried, Schweben, Mittelkalbach, Döllbach, Rothemann, Welkers, Rönshausen, Eichenzell, Engelhelms, Pilgerzell, Dassen, Melters, Bronnzell und Edelzell über­tragen worden.

Fulda, den 2. November 1925.

Der Landrat:

I, B. Schuster.

öffentliche Aufforderung zur Abgabe einer Bemögenserblärung für 1925.

st.

I. Zur Abgabe einer Erklärung über ihr gesamtes steuerpflichtiges Vermögen find verpflichtet:

1. alle natürlichen Peyonen (Deutsche und Nicht­deutsche), die im Bezirk des unterzeichneten Finanzamts entweder ihren Wohnsitz haben oder sich im Reichsgebiet mehr als sechs Monate aufhalten, wenn sie bei Beginn des 1. Januar 1925 entweder

a) ein steuerpflichtiges Gesamtverinögen (in- und ausländisches Vermögen) im Werte von mehr als 5000 R-Mk. besessen haben oder

b) inländisches landwirtschaftliches, forstwirt­schaftliches oder gärtnerisches Vermögen oder inländisches Grundvermögen besessen haben oder

c) inländisches Betriebsvermögen im Werte von mehr als 5000 R.-Mk. besessen haben;

2. a) Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaf­ten auf Aktien, Kolonialgesellschaften bergbautreibende rechtsfähige Vereini­gungen und nichtrechtsfähige Bergewerk­schaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften Versicherungs­vereine auf Gegenseitigkeit, Hypotheken­banken, Schiffsbeleihungsbanken,

b) rechtsfähige und uichtrechtsfähige Ver­eine, Anstalten, Stiftungen, andere Zweck- vermögen und sonstige nicht unter a) fallende Körperschaften des bürgerlichen Rechts,

c) offene Handelsgesellschaften und Kom­manditgesellschaften,

d) Kreditanstalten des öffentlichen Rechts, wenn der Sitz oder der Ort der Leitung im Bezirk des unterzeichneten Finanzamts liegt.

11. Zur Abgabe einer Erklärung über das im Be­zirk des unterzeichneten Finanzamts belegene landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und gärt­nerische Vermögen, Betriebsvermögen und Grund­vermögen find ohne Rückficht auf den Wert dieses Vermögens verpflichtet:

1. alle natürlichen Personen, die im Deutschen Reich weder ihren Wohnsitz haben noch sich mehr als 6 Monate aufhalten:

2. alle Körperschaften, Personenvereinigungen Vermögensmassen, Gesellschaften und Anstalten,

— MMW^ggiiit i »»»»»»in^iu!»!

I überall wo er kann Wollen sie sich nicht einmal an den Verwalter wenden, Mister Rider heißt er —

„Danke, Miß," erwidert der Mann rasch. „Würde kaum etwas nützen" Man würde Zeugnisse verlangen —"

„Und die haben sie nicht?"

„Nein. Drüben in Newyork nimmt man's nicht so genau."

Evelyne schüttelt bedauernd den Kopf.

„Schade! Nun mutz ich aber nachhause. Die Zügel, bitte!"

Er überreicht ihr die Jügel, die er noch immer in der Hand hält, mit einer leichten Verbeugung und tritt zurück.

„Good bye!" sagt Evelyne freundlich. „Hoffentlich finden sie bald Stellung!"

„Hoffentlich! Und vielen Dank auch, Miß!"

Sie neigt das Haupt und springt in den Bucky. Hub wie der Wind jagt King mit ihr davon.

Der Mann steht da und schaut ihr sinnend nach, wie der blaue Schleier mit den dunklen Locken um die Wette flattert. Dann bückt er sich und hebt das feine Spitzentaschentuch auf, das achtlos im Sande liegt. Es zeigte starke Flutspuren.

Sinnend ruhen seine Augen auf dem zarten Ding. Dann schleudert er es ärger­lich zu Boden und zieht seine Tabakspfeife hervor.

Doch er vergißt sie anzuzünden Anstatt dessen guckt er aufs neue das zusammenge- knüllte Tuchlein an, das er ohne Grund so schlecht behandelt hat. Und plötzlich nimmt er es hastig wieder auf und schiebt es in die Westentasche.

Der Bucky ist inzwischen weit wegge­fahren. Der Mann sieht noch immer da und guckt ihm nach ---

Bereits erscheint er ganz klein aus der Entfernung

Und jetzt — ist das das? Der Mann starrt hin und starrt--

Was füllt dem Ponny ein? Diese Kapri­olen! Von einer Seite zur anderen fliegt der leichte Wagen! Der Mann weiß, was folgen muß. Er hat diesem verflixten Ex­moor gleich nicht getraut.

deren Sitz und Ort der Leitung im Auslang liegen.

B.

Die hiernach zur Abgabe einer Vermögens­erklärung Verpflichteten werden aufgefordert, die Erklärung unter Benutzung des vorgeschriebenen Vordrucks in der Zeit vom 20. November bis 15. Dezember 1925 bei dem unterzeich­neten Finanzamt einzureichen. Die Vordrucke für die Vermögenseâlärung werden den Steuerpflich­tigen rechtzeitig zugehen: diejenigen Personen, die für die Abgabe einer Erklärung in Frage kommen und bis zum 18. November noch nicht im Besitze eines Vordrucks sind, können denselben von dem unterzeichneten Finanzamt — Zimmer 30 — be­ziehen. Die Vermögenserklärung ist schriftlich (zweckmäßiger ist eingeschrieben) einzureichen oder mündlich vor dem Finanzamt während der Dienst stunden — vormittags von 8 bis 12 Uhr — ab zugeben.

Die Pflicht zur Abgabe der Vermögenserklärung ist vom Empfang eines Vordrucks nicht abhängig.

Die Abgabe der Vermögenserklärung bei dem unterzeichneten Finanzamt ist nicht erforderlich, sofern die unter A bezeichneten natürlichen Per­sonen, Körperschaften Personenvereinigungen, Ver­mögensmassen, Gesellschaften und Anstalten die Vermögenserklärung bei einem anderen Finanzamt bereits abgegeben haben und dies dem unterzeich­neten Finanzamt mitteilen.

C.

Wird die Frist zur Abgabe der Dermvgens- erklärung nicht eingehakten, so Kann ein Zuschlag bis zu 10 v. H. des zur Erhebung gelangenden Steuerbetrags festgesetzt werden. Die Abgabe der DermögenserKlärung kann durch Geldstrafe er­zwungen werden. Wer aus Borfatz oder Fahr­lässigkeit unrichtige oder unvollkommene Angaben über sein steuerpflichtiges Vermöge» macht oder durch Nichtabgabe einer Erklärung steuerpflichtiges Vermögen verschweigt, setzt sich schweren Strafen aus.

Fulda, den 10. November 1925.

Das Finanzamt.

Druck und Verlag: Eutenbergbuchdruckera Fulda. Verantwortlich für den politischen und übrigen Textteil: i. V. Kurt G. Krebs, für die Inserate: Paul Flag- meyer, sämtlich in Fulda.

Ley die „Hessische Morgenzeims".

Er nimmt einen Anlauf und rennt dem Wagen nach — mit der Blitzesschnelligkeit des Sportsmannes, eines trainierten Schnelläufers --

Evelyne war vorhin achtlos davongefahren. Sie konnte sich einer leichten Verstimmung nicht erwehren. Der Handwerksbursche oder was er sonst war, sah doch ganz manierlich aus! Weshalb ist er stellenlos? Weshalb hat er keine Zeugnisse? Weshalb griff er nicht mit beiden Händen zu, als sie sich für ibn verwenden wollte? Da stimmt etwas nicht. Schade!

Und sie vergegenwärtigt sich den finsteren Ausdruck seines Gesichts, den seltsamen Blick seiner Augen, die sympathische Klangfarbe seines Organs, sein durchaus zurückhaltendes für einen „Landstreicher", wie er sich nannte feines Benehmen--

So ganz versunken ist sie darin, daß sie gar nicht bemerkt, wie King durch einen über den Weg laufenden Hasen scheu wird. Wie er sich hoch aufbäumt und dann wie rasend quer über den Weg rennt.

Sie will die Zügel anziehen. Aber sie haben sich in der Deichsel verfangen. Sie reißt und reißt. Vergebens. Es muß etwas an der Deichsel gebrochen sein. Sie weiß, sie hat keine Gewalt mehr über den Ponny, der hinten wild ausschlägt und wie toll da­vonjagt.

Eveline ist ein mutiges Mädchen. Sie weiß, so lange King auf dem Wege bleibt, ist die Gefahr gering.

Doch plötzlich biegt er seitwärts' ab vom Wege direkt auf die Strandmauer zu.

Evelyne fühlt ihr Herzblut stocken Noch wenige Sekunden - und ihr Schicksal ist erfüllt.

Abspringen? Ausgeschlossen! Lieber tot, als lebenslang ein Krüppel!

Wie erstarrt sitzt sie da, mit beiden Hän­den die Wagenlehne umkrampfend. Und er­wartet das Schreckliche

Da sieht sie wie durch einen Nebelschleier Mann dahergesaust kommen — wie ein Pfeil mit Blitzesschnelligkeit — —

(Fortsetzung folgt.)