Beiblatt.
Verlag: Zulda, Kanalstraße 44.
Nr. 199
Sonntag, den 30. August 1925.
MBA Msrgenzeltung.
Europa und Amerika: Zwei
von S- Miles Bouton.
Anmerkung der Urdaktion: Dieser S-Nrag de, bekunnien nordamerikanischen Politikers dürste überall besonderes Interesse erwecken.
Von zwei Hemisphären, welche in der Wirklichkeit zwei verschiedene Welten sind, die einander nie werden verstehen können übermittelte ich unlängst der deutschen presse einen ausklärenden Artikel. Durch gewisse Ereignisse der letzten Zeit veranlaßt, kehre ich zu demselben Thema zurück. , v
Ein deutscher Richter greift einen anderen deutschen Richter in einem Zeitungsartikel öffentlich wegen eines von diesem gefällten Urteils an und nennt das Urteil jämmerlich, feige, tückisch und dergleichen beleidigende Ausdrücke mehr; ein Teil der Presse verteitigt seine Hal- lung. 3n den Vereinigten Staaten von Nordamerika (und in Aanada) wäre ein solcher Vorfall nicht nur unmöglich, sondern ganz undenkbar. Sollte aber das Undenkbare geschehen, so käme der Angreifer nicht mit einer Geldstrafe ab. Es würde ihm summarisch, d. h. ohne jeden Prozeß, eine Freiheitsstrafe wegen Verächtlichmachung des Gerichts (contempt of court) diktiert werden, und es würde keine Berufung möglich sein.
Einige sehr namhafte Wissenschaftler versammelten sich, um den Haarmann-Fall zu besprechen. Alle waren darüber einig, daß dem armen Menschen ein großes Unrecht geschehen sei, da nicht er, sondern die Gesellschaft, der von ihm ausgeführten Morde schuldig sei. Also dürfte Haarmann nicht hingerichtet werden.— Auch dieses Er- eignis ist für mich, den Nordamerikaner, schlechthin unverständlich, obgleich ich mehr als ein Jahrzehnt in Deutschland gelebt habe, wie viel unverständlicher muß es, ebenso das Benehmen des Richters, für den Durchschnittsamerikaner sein, der nur sein eigenes Land kennt! Hier sieht man wieder die tiefe Kluft, die diese zwei Welten trennt.
3n der Strafgesetzgebung der zwei Welten kommen die verschiedenen Weltanschaungen am auffallendsten zum Ausdruck. Indem man hier von der Strafgesetzgebung Deutschlands und Nordamerikas schreibt, darf man ruhig von der Strafgesetzgebung Europas und Amerikas sprechen, denn die deutsche ist in ihren breiten Umrissen dieselbe wie die Gesetzgebung sämtlicher Nachfolgestaaten der Dual- Monarchie, der Niederlande und ihrer Kolonien, aller skandinavischen Länder, einschließlich Finnlands, ja selbst Griechenlands und zum Teil Serbiens. Auch die Strafgesetz- gebung Frankreichs und der Länder, die diese als Muster benutzt haben, weicht nicht allzusehr von der deutschen ab.
Am Anfänge ist gleich zu bertnerken, daß die europäischen Gesetze viel menschlicher als die amerikanischen sind, viel mehr Rücksicht auf menschliche Schwächen nehmen, viel weniger durch moralische Empörung beeinflußt sind und das intime persönliche Leben entweder weniger oder meistens gar nicht beeinträchtigen. Eine „nicht entehrende Strafe", wie sie die deutsche Festungshaft darstellt, sowie ein Unterschied zwischen Zuchthaus und Gefängnis sind der amerikanischen Strafgesetzgebung unbekannt. Eine besondere Kategorie von „politischen Verbrechern" gibt es auch nicht. Als Präsident Harding seinerzeit gebeten wurde, die amerikanischen politischen Gefangenen zu be- gnädigen, erwiderte er: „Für mich gibt es nur Verbrecher. Von politischen Gefangenen weiß ich nichts" Dr Fr.' Wachenfeld schreibt in seinem „Lehrbuch des deutschen Strafrechts" : „Auch die Begehung schwerer Delikte braucht keineswegs immer mit einer ehrlosen Gesinnung verbunden zu sein." In der Praxis handeln die amerikanischen Gerichte oft gemäß dieser Auffassung, das Strafgesetzbuch aber betrachtet verbrechen als verbrechen.
Besonders auffallend ist die Beeinflussung der Gesetz- gebung durch moralische Ansichten und Grundsätze. Paragraph 217 des deutschen Strafgesetzbuches lautet: "Eine Mutter, welche ihr uneheliches Kind in oder gleich nach der Geburt vorsätzlich tötet, wird mit Zuchthaus nicht unter drei Jahren bestraft. Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt Gefängnisstrafe nicht unter zwei Zahren
M den Sraae^
Plaudereien von Spectator.
Vor dem Postamt auf dem Friedrichsmarkt wird gebuddelt. Ls sind aber nicht Nachfolger Schliemanns, und es gilt kein Pharaonengrab auszuheben, keinen Tutankhamon aus dreitausendjährigem Schlafe }u erwecken. Obgleich auch in Zulda manches unter dem Pflaster schlummert, was posthum des Tageslichtes wert dünkt. Denn diese fast zwölf Jahrhunderte alte Stadt birgt »iele geschichtliche Erinnerungen, die verscharrt sind, wie die ^ vordem lebten. Eines ist gewiß, ein ungeheurer Friedhof ist Fulda! Generationen, die seit nahezu 1200 Fahren » Erden. Kein Wunder also, daß man auch bei den Postamt auf die Ueberrefte eines alten ©irrn? es früher stets bräuchlich war, um die der Name, angelegt wurde. Hier ist es die "" der Stadtpfarrkirebe, auf die man stieß. Dip f I r des Telegraphenbauamtes eine unterirdische vernÄ ausgeführt. Dabei sind eine Anzahl diele Ueberrefte der Fuldaer
?ÄÄ"9 vor dem Postamt die Arbeiter die ZUaen Totenschadel -m ach in das ausgebuddelte Loch wieder zur ck- geworfen haben sollen!-- 7 zurum
Wes dünkt mich wenig pietätvoll der Majestät des Todes gegenüber. Denn es wird kaum ein Philosoph unter diesen Erd
ein." Das New Porter Strafgesetzbuch, empört über den bloßen Gedanken, daß eine unverheiratete Frau überhaupt Mutter wird, schreibt vor, daß eine solche welche die Still- geburt eines unehelichen Kindes oder den Tod eines lebendgeborenen unehelichen Kindes innerhalb zwei Jahre verheimlicht, mit Gefängnis (Zuchthaus) von zwei bis zu fünf Jahren bestraft wird." Das vorsätzliche Töten eines solchen Kindes in oder gleich nach der Geburt ist Mord im ersten Grade. Strafe: der Tod! — In vielen Staaten Nordamerikas ist der intime Verkehr nicht verheirateter Personen ein verbrechen, und ein Bundesgesetz schreibt Zuchtsaus vor für einen Mann, der solchen Verkehr pflegt mit einer weiblichen Person, die er von einem Staat nach einem anderen gebracht oder gar begleitet hat. Die „widernatürliche Unzucht", die von immer mehr europäischen Staaten jetzt als etwas pathologisches betrachtet wird, wird in den meisten amerikanischen Staaten mit Zuchthaus bis zu zwanzig Jahren bestraft. Die deutsche Höchststrafe ist fünf Jahre Gefängnis.
Die Blutschande wird in Deutschland verschiedentlich bestraft, je nachdem sie zwischen Verwandten oder verschwägerten auf- und absteigender Linie oder zwischen Ge- schwistern begangen wird; verwandte und verschwägerte absteigender Linie bleiben völlig straflos, wenn sie das achtzehnte Lebensjahr nicht vollendet haben. Die höchste vorgeschriebene Strafe ist fünf Jahre Gefängnis. Das amerikanische Gesetz kennt keine Qualifikationen und schreibt eine Strafe von zehn Jahren Zuchthaus für alle Delinquenten vor. Wer in Deutschland ein unbescholtenes Mädchen, welches das sechzehnte Lebensjahr nicht vollendet hat, verführt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft, auch tritt die Verfolgung nur auf Antrag der Eltern oder des Vormundes ein. Im Staate New Pork ist die Altersgrenze achtzehn, die Strafe zehn Jahre Zuchthaus und tritt die Verfolgung von Amts wegen ein.
Besonders auffallend und bezeichnend für die weit auseinander gehende Weltanschauung der Völker sind die Bestimmungen betreffend den Zweikampf. Obgleich diese Sitte auch in europäischen Ländern (mit einigen Ausnahmen) im langsamen verschwinden ist und formell als ein verbrechen betrachtet wird, so geht doch die allgemeine Auffassung dahin, daß einer, der dadurch seine angegriffene Ehre rehabilitieren zu müssen glaubt, ein Mann von hoher Gesinnung und aufrichtigem Ehrgefühl ist — wenn auch der Zweikampf an und für sich als verwerflich betrachtet wird. Daher sind die zu verhängenden Strafen sehr milde und bestehen schlimstenfalls nur in Festungshaft. Das Strafgesetzbuch New Porks (und der meisten Staaten) im Gegenteil schreibt vor, daß derjenige, der an einem Zweikampf teilnimmt, „auch wenn kein Todesfall oder keine Verwundung eintritt", mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren zu strafen ist. Tödlicher Ausgang ist Mord gleich zu er- achten. Strafe der Tod!
Noch ist der amerikanische Gesetzgeber nicht zufrieden. Er geht weiter und schreibt vor, daß eine Person, die an einem Zweikampf teilnimmt, „dauernd unfähig ist, öffentliche Aemter, ob staatlich oder militärisch, ob besoldet oder unbesoldet, zu bekleiden." In keinem anderen Pa- ragraphen des ganzen Strafgesetzbuches findet man eine ähnliche Sonderbestimmung. Mit anderen Worten: Die amerikanische öffentliche Meinung betrachtet als besonders ehrlos und schändlich eine Handlung, die allgemein in gebildeten Kreisen Europas als der Ausdruck und Beweis edler Gesinnung gilt, wenn auch die Mittel zur Geltend- machung dieser Gesinnung verworfen werden. Wieder ein Beispiel dafür, wie moralische Entrüstung die amerika- nischen Gesetzgeber beeinflußt.
Es würde zu weit führen, weitere Paragraphen im einzelnen zubehandeln. Zu bemerken ist noch, daß die meisten verbrechen in Amerika viel schwerere Freiheitsstrafen nach sich ziehen, als in Europa. Das deutsche Strafgesetzbuch, eingedenk der Schwächen des Menschen, bestimmt; „Die Ueberschreitung der Notwehr ist nicht strafbar, wenn der Täter in Bestürzung, Furcht oder Schrecken über die Verteidigung ausgegangen ist." Der Amerikaner, der von einem gewalttätigen Menschen angegriffen wird, darf
arbeitern gewesen sein, der wie Hamlet den, von dem Totengräber in Dänemark aufgeworfenen Schädel Joriks in die Hand nimmt und über den Totenkopf philosophiert: „Alas poor Yerik“, was in der Uebersetzung des Shakespearedramas „Ach armer Jorik!" heißt. Man denkt sich auch schwer da hinein, sich einen biderben Zuldaer Erdarbeiter vorzustellen, dessen Ausruf „Bee wLr'sch, bamer ebbes äße" sicherlich in fuldischem Sinne begreiflicher wäre, als eine philosophische Abhandlung in der Frühstückspause über einen Totenschädel! Allerdings hat es auch Philosophen im Ar- beitergewand gegeben. Es mag nur an Narciß Rameau erinnert fein, in dem bekannten, gleichnamigen Schauspiel, wie er über die Pagode auf dem Kamin der Marquise Pompadour philosophiert. Oder an das Schauspiel „Der Lumpensammler von Paris". Da findet der alte Zean, der sich immer selbst mit den Worten ermuntert „An die Arbeit, alter Sean, an die Arbeit!" im Straßen- kebricbt ein zerrissenes Flugblatt, das „Liberté, Egalité, Frater- nité", die Phrase der französischen Revolution, aufweist. „Die Freiheit ist zerrissen, die Gleichheit ist nicht mehr zu sehen, die Brüderlichkeit hat ein Loch gekriegt“, so philosophiert der alte Lumpensammler Sohannl" — —
Und nun liegen die Altvordern, die längst unter dem Pflaster vor dem Postamt den ewigen Schlaf schlafen, mit dem Okrioch des Schädels dicht an das Zernsprechkabel gepreßt, und sie lassen sich verbinden: „Fräulein, bitte die Oberwelt". Was können uns die Lebendigen in Deutschland Neues und Gutes von Fulda durch das Telefon melden, das wir, Gott sei Dank, zu unserer Zeit noch nicht kannten. Wenig Gutes fürwahr! Die Freiheit hat uns der Feindbund genommen, die Gleichheit (freie Baku dem Tüchtigen), die uns die Revolution beschert, hat zu den Barmat- nnb Kutisker-Skandalen geführt und die Brüderlichkeit. Na, daß ich nicht lache I Sch möchte nur allein in Zulda einmal nach- zählen, wieviele „Brüder" in für sie viel zu großen Wohnungen, Villen usw. wohnen, in denen sie ihren Mitbrüdern, die wohnungs- los mit dem Schicksal hadern, bequem Raum und Unterkunft geben könnten! — —
weder bestürzt, furchtsam, oder erschrocken sein, denn seine Gesetzgeber haben bestimmt, daß er nichts mehr tun darf, als notwendig ist, um die drohende Verletzung abzuwehren." Der bekannte „Freibrief" - Paragraph des deutschen Straf, gesetzbuches befreit den Täter einer sonst strafbaren Handlung, wenn er sich „in einem Zustand der Bewustlosigkeit oder krankhafter Störung der Geistestätigkeit befand, durch welchen seine freie Willensbestimmung ausgeschlossen war.„ Das New Porter Gesetz bestimmt ausdrücklich, daß „krankhafte kriminelle Veranlagung" (morbid criminal propen- sity) keine Entschuldigung sei. Tritt ein Todesfall ein als Folge einer verbrecherischen Tat, so ist der Täter in Amerika des vorsätzlichen Nkordes schuldig, worauf die Todesstrafe steht. Diese Bestimmung kennt Europa nicht.
Trotz einer Strafgesetzgebung, die bestenfalls sehr streng, schlimmstenfalls fast barbarisch ist, weisen die vereinigten Staaten von Amerika mehr schwere Delikte, besonders Nkorde, auf, als ganz Europa zusammen. Alan darf füglich zweifeln, ob schwere Strafen so abschreckend wirken, wie von vielen geglaubt wird.
Am alten Kampfgebiet von Flandern.
Von Roulers bis nach Ipern.
Von SchudMniva-t H. Riemann-Kassel.
Kein Kweigsfchauplatz «d«es «großes Krieges muß uns Deutschen so heilig sein wie «der älptgotwänkte Boden WeWanäerins, «denn «dort ruht ein großer Teil «der Identischen Sugoird, die der iahten Jpernschlvcht (19. Oktväer bis 10. November 1914), dem «letzten, «ungeheuerlichen Hurtwiten Zonal des Massenftu-rmes gegen die verhundertfachte Macht der Maschine zum Opfer fiel. And später «in 1917 kroch' «abermals der flandrische Tod «wochsn- lUinib «mondslang durch die «Schiammtrichter um Posloapeile, Pa- schendaiele vfw.
So wie die LM!lö>nder unsere hauptsächichstM Gegner in Zianderu, sind «auch wir D«eutss'ch«e «und b'gson«derL wir Hessen mit dies'sm «Stückchen Erde d«urch «unsere «dort «liegenden zahlreichen Toten lauf ewig eng verkünden.
«Wi«e oft haben mir Frontkämpfer uns früher im Unterstand «den A«u«genb«l«ick lausgieimKuLt, in dem «wir «später in Zriedens- zeiten die iKampWättsn nor Jpern wliedersehen würden.
Mir «war es -vor 14 Tagen vergönn^ auf meiner Rückreise von Engla«nd «einen «ganzen T«a«g «lang im Auto «und zu Fuß das «alte Kampsigelä«nd«e non Routers bis «nach Iborn zu «durchstreifen.
Sch weiß daß «alle Flande«rkiä«mpfor und di«e Angehörigen der «dort schiafe«nd«en Toten «gern «hören^ was ich ihn«en davon zu «erzählen ihabe.
«Sn Ostende, dem jetzt «wi«ed«er «international «gewordenen Weltbad«e deßti«eg «ich am Sonntag«mor«gsn das «gem«ietzete Auto. Sin «sausend«e-r Z«ahrt «geht es «über «Thourout «nach Roiulsrs, dem «beliSbten «Etappenorte der 51. Res.-Division. Die sch«nurgsraden Straßen mit den «windschiefen «hohen« «Pa>ppe.'«n an «beide«n Seiten, die «Estaminets mit «ihren «flämischen S,n«s«chriiftieu die vor «ihren ni'sdrigen Backstemhäusern sitzeNd«en Armen im Holzschuhen, und die Tolnfeife «im zahnlos«e«n Munde, die «friedlich «grasenden Kühe auf den fetten W iesen die zahlreichen ikleinen Kanäle, alle diese Vilder Husch«e«n im Fluge vorbei und erscheinen doch so vertraut.
V«or Roulers wird das Tempo verlaugfamt; «ich «kan«n« kaum «meine «innere ErreiM«ng «mSinem «belgischen «W«agsnWhrer gegen- über verbergen.
iW:«r fahren in Roulers «ein, von «Norden komm«end. Gleich links «grüßt die «ehemalige Entlauis«un«gLanstalt, setzt zu «einem großen Fabrikgebäude «umgebaut. Kei«ne H>äuß«errA«iinen «erinnern an die schwerg Beschießung, die Rou«!ers worb Ende 1917 über sich «ergehen «lassen «mußt«e. Nur «einzelne Häuser fallen inmitten der rauchgeschwärzten, alten Häuser «du«rch ihrc«n Nenbo«u _ lauf. Einzelne «Läden sind mir noch «bekannt. Wir halten auf dem Lll«a«rktp!latz. «Ein kurzer B'lick zeigt, dass «alles beim Alten «ist! nur das Rathaus, in dem die Kommandantur «unt-ergebracht war «und Idir. St. Michaelskirche in der Nähe sind «neu.
Hier auf «dem Marktplatz in Routers trafen sich am Abend des 19. Oktobers 1914 «fast alte Teils der 51. Res.-Division.
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Aber eines schallt den Vorfahren da unten in der Kühlen Erde ins dumpfe Gehör. Eines, was mich am Donnerstag dieser Woche herzlich gefreut hat. Hängt doch nicht umsonst im Kaiser Kaffee das große Bildnis von Hindenburg. Ls wurde mir seitens des Kaffeehausbesitzers Herrn Bruno Zücker ein Beweis gut deutscher Gesinnung. An dem Opernabend, der im Kaiserkaffee mit verstärktem Orchester (6 Musiker) sehr brav und künstlerisch ausgeführt wurde. Phantasien aus der Oper des Komponisten, der den deutschen Wald und das deutsche Gefühlsleben so unvergleichlich im Ton traf, Earl Maria von Webers „Oberon", aus Richard Wagners „Fliegender Holländer" fanden berechtigten Beifall. Ls ist übrigens schade, daß der Kapellmeister Fritz Niemann, der seit 1. Mai tätig und als tüchtiger Primgeiger gleichwie als Dirigent hier sehr beliebt ist, Fulda mit Schluß dieses Monats verläßt. Mitten in diesen Opernabend, der natürlich ein großes Publikum, fast kein Tisch war unbesetzt, herbeigelockt hatte, platzte nun ein „Weltreisender" hinein. Man kennt diese Schnorrer, sie verkaufen teure Ansichtskarten und geben ungern auf eine Mark heraus, ön diesem Falle war es sogar ein Franzose. Lr^hatte auf der Mütze die Anschrift „Tour" du monde“ und die Trikolore als Schärpe umgürtet, wie dann die ganze Kostümierung dieses „Weltenbummlers" in den französischen Farben blauweißrot gehalten mar. _ Der junge Mann behauptete, er sei von irländischen Lltern in Frankreich geboren und zeigte zur „Beglaubigung" ein englisch verfaßtes Schriftstück vor. Litel Trug I Französische Komödie! Ls ist eine Frechkeit sondergleichen, sich im unbesetzten Gebiet als französisrker Almosensammler zu zeigen. Wird ihm gegeben, dann heißt es: die dummen Boches, und der deutsche Michel muß doch nicht so arm sein, wie er immer behauptet, denn er hat ja noch Geld zu verschenken. Also weiter los mit der Reparationsschraube l Es war also deutsch und richtig gedacht, daß Herr Fücker den „Wellreisenden" sofort hinauswies.
Man denke sich einen Deutschen, der mit den deutschen Farben als Weltreisendcr angetan, in ein Voulettard-Kaffee in Paris sammeln kommt! Was dem da widerführe. Hat jemand in Deutschland jetzt noch Geld übrig, so opfere er, ob wenig oder viel, der Zeppelinspende! — —