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Die Sabri der deutschen Atlantik-Expedition.

wtb. Kapstadt, 16. öuli. Der Dampfer „Meteor“ mit deutschen -Tiefseexpedition unter Führung von Vr. ^ller;, die am 16. April dm» Wilhelmshaven abging ist hier eingetrof- jnL Der Leiter der Expedition berichtet über wichtige ozean araphische und meeresbiologische Entdeckungen. Es wurde fest gestellt daß eine warme Meeresströmung aus dem nördlichen Ailant'ik in großer Tiefe nach Lüden strömt. Die -Strömung wurde noch 2000 Seemeilen südlich des Aequators festgestellt. Dort tritt sie an die Oberfläche. ön etwa gleicher Richtung acht eine Strömung vom südlichen Polargebiet nach Norden. Diese letztere Strömung enthält die Zemente der Nahrung Dou Walisischen und verschiedenen anderen großen Zischarten, „„d auf Grund dieser Feststellung Hefft man, nun den Zug der verschiedenen Zischarten im Atlantischen Ozean erforschen zu " können.

Sparsamkeitsversuche in Anhalt.

Die Anhaltilsche Stuatsreglerung hat sämtliche Magistrate und Kreisdirektionen in Anhalt veranlaßt ihre Haushaltspläne noch einmal durchzuprüfen und alle nicht unbedingt notwen­digen Ausgaben rücksichtslos zu streichen. Die schwere Not der deutschen Wirtschaft zwinge dazu.

Bevorstehende Räumung von Lterkrade.

wtb. Lierkrade, 17. Zuli. Wie verlautet, ist mit dem Be ginn des Abzuges der Besatzungstruppen aus Sterkrade am Montag, den 20. Zuli zu rechnen. Nach einer mündlichen Mit teilung des hiesigen Ortskommandanten an die Stadtverwaltung findet von heute ab die blebernahme der Offiziersquartiere bei Besatzungstruppen und im Anschluß daran die Uebergabe der Massenquartiere statt.

Vom britischen Militärgericht.

wtb. Köln, 17. Zuli. Das englische Kriegsgericht hat einen Kölner Lelegrapheuinspektor, bei dem ein dunkaufnahme apparat gefunden worden war, zu 100 Mark Geldstrafe oder vierzehn Lagen Gefängnis verurteilt.

Lohnstreitigkeiteu.

wtb. Plaidt, 17. Zuli. ön der rheinischen Bimsindustrie ö höben die Anbeitgeber nach Kündigung des Lohntarifs jegliche Lohnerhöhung abgelehnt. Sm Gegenteil wurde ein Abbau der Löhne um 10 Proz. gefordert. Der fachmännische Schlich- tungsausschuß hat einen Schiedsspruch gefällt, der eine Lohn­erhöhung von 5 Proz. vorsieht, aber von den Arbeitgeberver­bänden abgelehnt wird. Sollten die Arbeitnehmerorganisa- bionen auf Durchführung des Schiedsspruches bestehen, so dürf . F ten Llrbeitskämpfe unvermeidlich sein.

Die Lage in Marokko.

wtb. Paris, 17. öuli. Ein weiteres durch -Havas ver­öffentlichtes Kommuniquee aus Zez vom 16. Zuli stellt fest, daß der Feind überall anzugreifen versucht und vor allen Dingen seine Propagandatätigkeit fortsetzt. Alle diese Versuche hät- ' ten keinen Erfolg gehabt doch bleibe die Lage ernst.

wtb. Paris, 17. öuli. Havas meldet aus Madrid: Zu wohlunterrichteten Kreisen geht das Gerücht um, die Marokko Konferenz werde beauftragt, die Grundlagen für den Frieden zu prüfen.

109 Grad Fahrenheit.

wtb. Aewgork, 16. Zuli. ön den Welststaaten, insbe- F sondere in Texas, wurde gestern mit 109 Grad Fahrenheit der bisher höchste Tempera tu rständ in diesem Sahre erreicht, Zu Utah, Nevada und Wgoming hat die Hitze etwas nachgelassen. Sn Aewgork selbst betrug die Höchsttemeratur 71 Grad Fahren ff heit.

W Stadt und Land.

Fulda, den 18. Zuli 1925

Wettervoraussage für Samstag. Wolkig, Neigung zur GewitteNbildung. Aach Gewittertätigkeit vorübergehend et­was klar bei südwestlichen Winden.

damüiennachrichten aus Fulda. Shre Vermählung begehen 18. öuli Herr Felix Kändler und Fräulein Luise Alberding. Eentrat-Eino-Eheater spielt vom 17. bis 23. öuli. „Der fum den Erdball.« Es ist der beste deutsche Abenteurer- dem „Wann ohne Namen". Denn dieser Zilm wahllos aneinandergereihter exo- ' Escher LandschaftHlder mit Fetzen unwahrscheinlicher Hand- ; Sung dazwi chen Dr. Willi Wolff, der Regisseur der Ellen- Richter-Filme, bringt knappe und gute landschaftliche Aus- : E""e, so sparsam ausgewogen, daß man auch nicht einen Augenblick lang das Stocken der Handlung fühlt. Sm Gegenteil — er war vielleicht â wenig zu grausam. Er könnte rulyg 'noch ein paar der herrlichen exotischen Landschaftspassagen hin ■ einkleben."

Das Manuskript — von Millo Molff und Robert Lieb- [ âann — geht von den Wischen Voraussetzungen aller derar- tischen Abenteuerfilme aus: nämlich daß jemand um jeden Preis die Erde in soundsoviel Lagen umkreisen will, und ein U anderer das um jeden Preis verhindern möchte. Neben Ellen ^Richter und Anton Pointner (der richtige Kientoppheld) sind I es vor allem die humoristischen Ehargen, die Reizvolles bieten.

Sm Aeuer Theater spielt mit großem Erfolg der Film 'm 0011 Santiago." Master of men Seedrama

x die Handlung spielt im Sahre 1893 vor Aus g-nV85 ^uisth-amerika^ Krieges in dem kleinen Orte amerikanischen Küste. Dieser amerikanische ’ ^roßfüm ist als der gewaltigste der bis jetzt er- UntPrM™ sineSQni^ein ^eefilme anzusprechen. Er zeigt den der H K ^'w^^O' dick Halpin, genannt „Zighting Bob" Zilm^^^âtrose ist ein Prachtkerl, er ist bekannt im ,"â"er unter den Söhnen. Kein Schauspieler mit psychologischen Möglichkeiten, aber auch kein blöder Ratur- ^ ursche mit Wild,Wbst-ProM, sondern ein Snbegriff von

Energie, die Rasse ist und mit einem freien uneit- ^n Unitand einer urspviinglichen und nicht extra aufpolierten Liebenswürdigkeit verbindet. Dick ist auch ein gewaltiger <>oxer, er spielt nicht, er arbeitet mit artistischer Sachlichkeit ohne jede Spur von Zatzkerei. — Ein richtiger Matrose, wie

wir sie in unserer Marine so oft gesehen und deren Heldenmut sich während des Weltkrieges bewiesen hat. Der Zilm wubde unter Lebensgefahr der Artisten hergestellt, zeigt den Werde­gang eines Matrosen in allen seinen Phasen, und wird wie in . anderen Ländern auch in Deutschland mit den größten Erfolgen in sämtlichen Lichtspiel-iLheatern vorgesührt werden. Ein Publikumfilm im wahresten Sinne des Wortesl Als Beipro­gramm spielt noch der Zlim „Pat und Patachons" Kampf mit dem Drachen". Wer diese beiden, schon durch ihre äußere Erscheinung zwerchfellerschütternden Humoristen kennt, der weiß, daß "ihn ein so lustiger Abend geboten wird, wie kein zweiter.

Das Abschiedskonzert des Trompeterkorps des hiesigen Reichswehr-Artl. Regt. Nr. 5., das am Donnerstag abend aus dem Kaiserplatze vor dem Abrücken der Militärmusik zum Lruppenübungsplatz veranstaltet wurde, erfreute sich großer Anteilnehmer seitens des Publikums die einzelne Nummern des gut ausgewählten Programms, besonders die Lchlußstücke „Großer Zapfenstreich", der in die Aationalhgmme, „Deutsch­land über Alles und in das Preußenlied ausklang, wurden leb­haft begrüßt. .

Oberaula, 17. Zull. Die Einwohnerzahl Oberaulas be­trägt nach der letzten Volkszählung 1120.

Hedemünden, 16. öuli. Als ein tapferes Mädel zeigte sich eine kleine Berlinerin. Beim Baden in der Werra kam ein etwa IZjähriges Mädchen von Kassel das hier die Serien ver­lebt, in die Strömung und ging unter. Die 11 Lahre alte Ma­rianne Born aus Berlin, ivelche mit ihren Eltern hier im Kur­haus zur Erholung weilt, faßte die bereits Bewußtlose und brachte sie unter eigener Lebensgefahr und größter Anstrengung glücklich ans Ufer: wo erfreulicher Weise Wiederbelebungs­versuche Erfolg hatten.

Erfurt, 16. öuli. Die in der Limergasse wohnende seit einigen Wochen verwitwete ZLjährme Zrau Mittelbach verlor ihr Leben auf grauenvolle Art. Sie geleitete abends einen Be such vor das Haus, schloß die Lür wieder ab und stieg mit brennender Petroleumlampe die Treppe empor. Beim Stol- ern fiel sie über die brennende Lampe und zertrümmerte diese, ön wenigen Augenblicken glich die Unglückliche einer Zeuersäule Als die auf das Sammern hin hebbeieilenden Hausbewohnet die Zlammen erstickten, hatte die Zrau bereits an ganzen Kör­per tödliche Brandwunden erlitten, denen sie unter furcht­baren Schmerzen erlag.

Karlsruhe, 16. öuli. Das Große Schöffengericht hat sie­ben Zalschmünzer aus Pforzheim verurteilt, die in den ersten Monaten dieses Sahres falsche Dreimarkstücke im Gesamtbe­träge von 3000 Mark in Karlsruhe und Umgebung in -Um­lauf gesetzt hatten. Der Graveur Essig aus Pforzheim erhielt drei Sahre Zuchthaus, seine Ehefrau v-ier LNonate, der Ketten­macher Munster aus Riefern bei Pforzheim erhielt zwei Sahre Gefängnis. Sein Sohn erhielt die gleiche Strafe. Zwei Lehr­linge wurden zu mehreren Monaten Gefängnis verurteilt, ein Llrbeiter zu acht Wochen.

Halle, 16. öuli. ön der Zamilie des Mechanikers Wein- Holz, eines Lrunkenboldes, der seine Angehörigen täglich schwer Nlißhaüdelte, so daß die Mutter schon mehrere Selbstmordver­suche beging, schüttete die 16jübrige Lochter in Gegenwart der Mutter dem Vater, als er sich gerade zu einem neuen Gang nach der Kneipe rüstete, Morphium in den Kaffee. Er trank davon, aber auf der Straße fiel er um und starb. Die Tochter gestand -weinend den Mord ein. Sie und die Mutter wurden verhaftet.

Sellin auf Rügen, 16. Suli. Fassadenkletterer halten sich in den Rügenbädern seit einigen Wochen auf. Nachdem in Sellin auf Rügen von ihnen zwei nächtliche Besuche in Villen ab gestattet waren, wobei den Dieben wertvolle Gegenstände in die Hände fielen, kletterten in einer der letzten Nächte anschei­nend die gleichen Verbrecher zum Balkon des 1. Stockwerks einer Villa empor, drangen in das -Schlafzimmer ein und raub­ten, während die Bewohner schliefen, diesen 1000 Mark aus der Reisekasse und ein wertvolles Zernglas. Sie entkamen un­erkannt. Man vermutet, daß es sich um Verbrecher handelt, die aus Berlin oder einer anderen Großstadt gekommen sind.

StirWe Nachrichten.

Evangelische Kirche.

Zulda: Vormittags 8 Uhr Pfr. Rausch. 9% Uhr Pfr. Rausch.

Bad Lalzfchürf; Vorsnittags 9% Uhr: Pfr. Zritsch aus Lasse!.

Großenlüder: Vormittags 9% Uhr: Pfr. Weber. Amts- woche: Sup. Ruhl. Mittwoch, 22. öuli, Keine Bibelstuude.

Landeskirchliche Gemeinschaft, Buttlarstraße 17. Sonn­tag Abend 8 Ulhr Evangelisation. Montag, Abend 5 Uhr: Kinderbund. Mittwoch Abend 8 % Uhr: Gesangstunde. Don- nerstqg Abend 8 % Uhr: Sugendbund (Sungfrauen). Zreitag Ubeud 8V, Uhr: Bibel- und Gebetstunde. Samstag Abend 8 Uhr: Sugendbund (Sungmänner).

Druck nud Verlag: RudoN Bamberger, verantwortlich für der gesamten Lextteil: Lkefredakleur öulius Geissel für Anzeiger not V Anton Smily, sämtlich in Sniba.

our die Silderbeilage verantwortlich: H. R. Zimmermann, Berlin

Bekanntmachung.

ViehseuUzenpolizcillche Anordnung.

Zum Schutze gegen die Maul- und Klauenseuche wird auf Srunb der z § 18 ff. des V:ehfkucheng ese tzes vom 26. Suni 1909 (Rcichsgesetzblatt S. 519) mit Ermächtigung des Herrn Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Zotsten folgendes bestimmt:

§ 1.

Nachdem unter dem Viehbestände des Landwirts W Kramer, in Lichenzell, die Maul- und Klauenseuche amstier- ärztlich festgestellt worden ist bildet die Gemeinde Eichenzell einen SperNbezirk.

A. Vorschriften für das Seuchevgrhöft.

i 2.

Ueber alle Ställe, in denen Klauenvich steht, wird bi? Sperre verhängt.

§ 3.

Die gesperrten Ställe dürfen, abgesehen von Notfällen, nur vom Besitzer der Tiere oder der Ställe, dessen Vertreter, den mit der Beaufsichtigung, Wartung und Pflege betrauten Personen und Tierärzten betreten werden.

Personen, die in abgesperrten Ställen verkehrt ha-ben, dürfen erst nach vorschriftsmäßiger Desinfektion das Gehöft verlassen.

§ 4.

Das Geflügel — ausgenommen Tauben — ist so zu ver­wahren, daß es das Gehöft nicht verlassen kann.

§ 5.

Zur Wartung des Klauenviehs dürfen Personen nicht ver wendet werden, die mit fremden Klauenvieh in Berührung kommen.

B. Vorschriften für nicht verseuchte Gehöfte des Sperrbezirks

§ 6.

Sämtliches Klauenvieh nicht verseuchter Gehöfte des Sperrbezirks unterliegt der Absonderung im Stalle, jedoch darf das abgesonderte Klauenvieh zur sofortigen Abschlachtung ent fernt werden, sofern unmittelbar vor der Ausführung der Tiere zur Schlachtstätte durch amtstierärztliche Untersuchung festge­stellt wird, daß der gesamte Klauenviehbestand des Gehöftes noch seuchenfrei ist. Ueber die Erteilung der Genehmigung ent scheidet, wenn die Schlachtung im hiesigen Kreise tSeuchenorte) -erfolgen soll, der Unterzeichnete, anderenfalls der Regierungs­präsident.

Wenn dringende -wirtschaftliche Gründe die Benutzung von Klaueuoiehgespannen oder von Weidegang von Klauenvieh im Sperrbezirk notwendig machen, können Erleichterungen von den Vorschriften dieses Paragraphen durch Vermittlung der Ortspolizeibehörde bei dem Unterzeichneten beantragt werden.

4 7.

Sämtliche Hunde sind festzulegen. Der Zestlegung ist das Führen an der Leine und bei Ziehhunden die feste Anschirrung gleich zu achten.

§ 8.

Schlächtern, Viehkastrieren sowie Händlern und anderen Personen, die gewerbsmäßig in Ställen verkehren, ferner Per sonen, die ein Gewerbe im Umherziehen ausüben, ist das Be­treten aller Ställe und sonstigen Standorte von Klauenvieh im Sperrbezirk, desgleichen der Eintritt in die Seuchengehöfte­verboten.

ön besonders dringlichen Fällen kann die Ortspolizeibehör­de Ausnahmen zulassen.

4 9.

Dünger und Zauche von Klauenvieh, ferner Gerätschaf­ten und Gegenständen aller Art, die mit solchem Vieh in Be­rührung gekommen sind, dürfen aus dem Sperrbezirke nur mit -ortspolizeilicher Erlaubnis unter den polizeilich anzuordnenden Vorsichtsmaßregeln ausgeführt werden.

§ 10.

Die Einfuhr von Klauenvieh -in den Sperrbezirk sowie das Durchtreiben von solchem Vieh durch den Bezirk ist -verboten.

Durchtr-eiben von Klauenvieh ist das Durchfahren mit Wiederkäuergespannen gleichzustellen.

Die Einfuhr von Klauenvieh zur sofortigen Abschlachtung kann vom Unterzeichneten gestattet werden.

Die Einfuhr von Klauenvieh zu Ruh- und Zuchtzwecken ist nur im Zalle links besonderen wirtschaftlichen Bedürfnisses mit -Genehmigung -des Regierungspräsidenten, die beim Unter­zeichneten zu beantragen ist, zulässig.

E. Ueber das Sperrgebiet hinauLgehende VeschrLukungen.

§ 11.

Zür die Gemeinde Eichenzell gelten die kn § 12 bezeichneten Verbote.

§ 12.

ön dem unter 4 11 bezeichneten Gebiete ist verboten: a). der Handel mit Klauenvieh (und Geflügel), der ohne vor­gängige Bestellung entweder außerhalb des Someindebezirks der gewerblichen Niederlassung des Händlers oder ohne Be­gründung einer solchen- stattfindet. Als Handel im Sinne dieser Vorschrift gilt auch das Aufsuchen von Bestellungen durch Händler ohne Mitführen von Tieren und das Aufkäufen von Tieren durch Händler.

D. Allgemeines.

§ 13.

Zuwiderhandlun gen gegen vorstehende Bestimmungen wer den nach den §§ 74 ff. des Viehseuchengesetzes vom 26. öuni 1909 (Reichsgesetzblatt S. 519) bestraft.

§ 14.

Diese Anordnung tritt sofort in Kraft. Sie wird aufge­hoben werden, sobald die Gefahr der Seuchenverschle-ppung be­seitigt ist.

Zulda, den 16. öuli 1925.

Der Landrat: Zrh. von G a g e rn.

Bekanntmachung.

Zur Ausführung von Kanalisationsarbeiten wird die Bahn Hofstraße in Schlitz ab 15. öuli 1925 bis auf Weiteres gesperrt. Der leichte Zuhrwerksverkehr wird über die Schulstraße ge­leitet, Lastkraftwagen haben ihren Weg über Pfordt zu neh­men.

Lauterbach, den 13. öuli 1925.

Hessisches Kreisamt Lauterbach.

gez. Dr. Michel.

Wird veröffentlicht:

Zutda, den 16. öuli 1925.

Der Landrat: ö. V.: Polster.