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Rr. 150

Freitag, den 3. Juli 1925.

SZWKk Morgenreitung.

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Beiblatt.

Verlag: Fulda, Kanalstraße 44

Das Recht zum Tragen der Uniform.

Von unserem militärischen Mitarbeiter wird uns aus Ber­lin unterm 1. Juli geschrieben:

Das Amtsgericht in Erfurt hat vor einigen Lagen ein Ur- teil gefällt — das die bestehende Verordnung des Reichspräsi- denten Ebert, betreffend das Recht zum Tragen der Uniform, für ungültig erklärt. Sn der Begründung heißt es, „daß es sich um ein durch Artikel 129 der Berfassung geschütztes wohl­erworbenes Recht handele, das nicht nur die Berufssoldaten, sondern auch die Offiziere der alten Armee und Marine besitzen Dies 'könne vom Reichspräsidenten nicht aufgehoben werden, der dies Recht als Grundrecht der Verfassung achten müsse".

Wie wir hören, hat der Reichswehrminister dem Reichstag einen Gesetzentwurf übersandt, der nunmehr die Frage der Ausübung des Rechtes jum Tragen einer Militäruniform auf gesetzlichem Wege regeln soll. Ueber die Gründe, die im ^äh­re 1920 zu der Verordnung des Reichspräsidenten geführt ha­ben, erfahren wir, daß einerseits die Militärunisorm jur par­teipolitischen, gegen die bestehende Htaatseinrichtung gerichte­ten Agitation benutzt wurde. Andererseits hatten es Uniform berechtigte beim Tragen der Uniform mitunter an dem erfor­derlichen Takt fehlen lassen, sodaß sich der Oeffentlichkeit Bil­der boten, die nicht geeignet waren, das Ansehen der Uniform ju wahren, sowohl was Anzug wie auch Haltung und — Be­nehmen betrifft. Die Ursache hierzu ist sehr naheliegend. Bor dem Kriege wurde bas Recht zum Tragen der Uniform nur älteren Offizieren nach einer Mindestdienstzeit von 10 bis 20 Sahren verliehen und damit eine gewisse Garantie für einwand­freie Heigen der Uniform in der Oeffentlichkeit gegeben. Wah rend und unmittelbar nach Beendigung des Krieges ist aber einer ganz unverhältnismäßig großen Hahl von jungen Offi­zieren das Recht zum Tragen der Uniform verliehen worden, von denen ein großer Teil Erziehung und Schulung in den stren­gen und geordneten Verhältnissen der 3 rlebens nicht genossen hat.

Bei der einschränkenden Verordnung vom 30. August 1921 handelte es sich naturgemäß nur um eine vorläufige Maßnahme, Anstelle dieser einstweilen soll jetzt die 'endgültige Regelung durch Gesetz treten. Nach Ansicht des Reichsmehrministeriums liegt hierzu eine zwingende Notwendigkeit vor, denn früher waren auch die verabschiedeten Offiziere, wenn ihnen die Be­rechtigung zum Tragen der Uniform verliehen war, noch der Ehrengerichtsbarkeit unterworfen. Jetjt sind diese Offiziere ausnahmslos aus jedem militärischen Dienstverhältnis ausge- schieden.

Der Reichswc-Hrminister schlägt in dem Gesetzentwurf vor, als die allö^geeignete Stelle den Reichspräsidenten zu bestim­men, dem nach Artikel 47 der Re ichs Verfassung der Oberbefehl über die gesamte Wehrmacht des Reiches zusteht. Shm ist durch das Wehrgesctz vom 30. März 1921 ja die Befugnis zur Ge­währung der Uniform-berechtigung in Bezug auf die Reichs­wehr bereits eingeräumt. Nun soll diese Befugnis auch auf solche Personen ausgedehnt werden, die schon vor Inkrafttreten des Wehrgesetzes aus dem militärischen Dienstverhältnis aus- geschieden waren. Ls handelt sich hier also in erster Linie um die im Besitze der Berechtigung zum Uniformtragen befindli­chen früheren Angehörigen des alten Heeres, der ehemaligen Marine, der Schutztruppen, des vorläufigen Reichsheeres, der

vorläufig-enReichsmarine und des ehemaligen Reichsmilttärge- richtes.

Das Reichswehrministerium hat in der Gesetzvorlage eine Regelung im einzelnen nicht vorgeschlagen, sondern diese soll den Ausführungsbestimmungen überlassen bleiben, die der Herr Reichspräsident dann von sich aus erlassen dürfte, falls der Ge­setzentwurf, was immerhin noch zweifelhaft ist, angenommen werden sollte.

Der Paragraph 1 des Entwurfes gibt dem Reichspräg- denten das Recht, die Formalitäten des Rechtes zum Tragen der Uniform zu regeln, die Genehmigung zu erteilen oder zu versagen, gegebenenfalls auch die erteilte Genehmigung wieder zu entziehen.

Sm Anschluß an die bereits besiegende gesetzliche Bestim­mung des Paragraph 360, Ar. 8 des R. Str. G. B., wonach mit Geldstrafe bis zu 150 R.-MK. oder mit Haft bestraft wird, wer unbefugt eine Uniform usw. trägt, bestimmt der Para­graph 2 des Gesetzentwurfes, daß die gleiche Strafe den tref­fen soll, der von der ihm verliehenen Uniformberechtigung einen vorschriftswidrigen Gebrauch macht. Bei wiederholter Ver­urteilung des Trägers kann, nach dem Entwurf, eine Straf- Verschärfung durch Verlust des Rechtes eintreten.

Sa Paragraph 3 werden die Sülle festgesetzt, in denen das Recht zum Tragen einer Militäruniform ohne weiteres er­lischt. Bei Verurteilung zum Tode oder zu einer Huchthaus- strafe versteht sich dies von selbst. Die Festsetzung der Höhe der Gefängnisstrafe, die ohne weiteres den Verlust des Rechtes zum Tragen einer Militäruniform zur Solge haben soll, wird auf mindestens drei Monate vorgeschlagen. Allerdings sind durch den Husatz: „wegen---eines vorsätzlichen Verge­hens" zur Vermeidung von Härten Zahrlässigkeitsdelikte aus­geschlossen.

Bei dieser Vorlage handelt es sich um eine Aenderung der R-eichsverfassung, nach der doch die Unverletzlichkeit der wohl­erworbenen Rechte der Berufssoldaten gewährleistet ist. Wenn hierin nun eine Aenderung ein treten soll, so ist bei der Ab­stimmung im Reichstage eine zweidrittel Mehrheit erforderlich. Ob diese Mehrheit erreicht werden wird, erscheint nach Ansicht parlamentarischer Kreise zum mindesten zweifelhaft. Man steht hier auf dem Standpunkte, daß es Lache der dazu berufenen Offiziersorganisationen sei, den jüngeren Kameraden mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und gegebenenfalls erzieherisch auf sie einzuwirken, daß es aber sehr viel böses Blut machen würde, wenn das einmal erworbene Recht zum Tragen der Uniform nunmehr wieder aufgehoben oder beschränkt werden sollte.

Erdbebenkatastrophen.

Von Alder' Berg- Berlin.

Wiederum, nachdcm kaum die Erinnerung an die furchtba­ren Verheerungen der letzten großen Erdbeben in Sapan ver- - blaßt sind, trägt der Draht die Meldungen von einer neuen großen Erd beben katastrophe durch die Welt. Diesmal sind die Vereinigten Staaten von Amerika davon betroffen worden, und der Mittelpunkt des Bebens, das mit Unterbrechungen schon zwei Tage gedauert hatte, scheint in den Rockg Moun­tains zu liegen. Am schwersten dürfte das Gebiet von Kalifor­nien heimgesucht worden sein, und nach den bisher vorliegen­den Meldungen sind weit über hundert Opfer an Toten und

Verletzten zu beklagen. Der Sachschaden wird schon heute auf viele Millionen Dollar beziffert. Als Ursache des überaus heftigen Erdbebens, das auch von Seebeben begleitet war, ver­mutet man tiefe Spaltungen im Lrdinnern.

Darnach handelt es sich also um ein sogenanntes Einsturz- beben. Dies ruft in der Regel heftige Erdschütterungen der festen Erdrinde hervor und ist meist von unterirdischen Ge­räuschen begleitet. Auch ist es nicht selten mit Bildung von Erdspalten, Schlamm-, Wasser- und Gasausbrüchen, zuweilen auch mit Senkungen, Rutschungen und Bergstürzen verbunden. Solche Erdbeben entstehen entweder durch den Husammenbruch unterirdischer Hohlräume infolge der auflösenden Tätigkeit des Wassers, noch aber durch Stöße, welche die aus Vulkanen ent- weichenden Gase hervorbringen. oder sie sind auf Spaltenbildun gen zurückzufllhren. Die Bewegung ist entweder wellenförmig oder stoßförmig und ihre Dauer sehr verschieden.

Die Erdbeben haben im Laufe der Jahrhunderte eine große Hahl von Menschenleben geopfert. Hu den größten und ver­heerendsten in der neueren Heit zählen: Das Erdbeben von Lis­sabon am 11. November 1755, bas nach den Feststellungen der Edbebenwarten V« der gesamten Erdoberfläche erschütterte, bas in Kalabrien—Sizilien am 15. Februar 1783, das von San Franzisko am 14. April 1906, das von Valparaiso am 16. Au­gust 1906, bas in Sizilien—Kalabrien am 2 8. Dezember 1908, wodurch die Stadt Messina fast vollständig zerstört wurde und wobei etwa 100 000 Tote zu verzeichnen waren, ferner das im nordwestlichen Ehina am 16. Februar 1920, das sogar etwa 18 000 Menschenopfer forderte, sowie das chilenische Erdbeben am 11. November 1922. Die letzten bedeutenden europäischen Erdbeben waren: das in den Abruzzen am 12. Januar 1915 und das in Toskana am 19. Januar 1920.

Schon aus dem Altertum her sind uns zahlreiche Nachrich­ten über Erdbeben überliefert worden. Allbekannt ist der Un­tergang von Herkulanum, Pompeji und Stadia durch den Aus­bruch des Vesuvs am 24. August 79 nach Ehristus. Nach wei­teren Berichten aus dem Altertum sollen zur Heit des Kaisers Flavius im Sahre 19 nach Ehristus bei einem Erdbeben in Stalien etwa eine Viertelmillion Menschen um gekommen sein, ebenso soll unter der Regierung des Kaisers Justinian im Sah­re 5-26 ein Erdausbruch etwa ebenso viel- Menschenleben gefor­dert haben, jedoch sind diese Hahlen wohl als übertrieben an­zusehen. Nach Aufzeichnungen über spätere Erdbebenkata­strophen forderten unter anderem die von Eatanie im Sahre 1-137 15000 Tote, -die in Cicilien in Kleinasien im Sahre 1268 30 000 Tote, die von Neapel im Sahre 1546 40 000 Tote. Bei den häufigen Erdbeben in der Gegend von Lissabon waren im Sahre 1531 30 000 Menschen und bei dem oben schon erwähn­ten weltberühmten Lissaboner Erdbeben vom Sahre 1755, bas man in ganz Europa verspürte, sogar 60 000 Menschenopfer zu beklagen. Sn den Sahren 1623 und 1631 kamen bei Aus­brüchen des Vesuvs 70 000 bezw. 30 000 Menschen um. Sm Sahre 1693 wurde der größte Teil der Snsel Sizilien durch ein außerordentlich heftiges Erdbeben zerstört, bei dem die Hahl der Opfer auf 60 000 angegeben wird.

Sm übrigen wurden namentlich Japan, Ehina, Sava und Peru häufig von Erdbeben heimgesucht. Jn Ehina raffte die große Katastrophe im Sahre 1711 etwa 100 000 Menschen hin. Die Snsel Sava wurde im Sahre 1823 von einem Vulkanaus­bruch verheerend heimgesucht, der zahlreiche Ortschaften und 40000 Menschen vernichtete und im Sahre 1882 stellte sich die

Der Mendant und seine Töchter.

Roman von P e t -e r Prior.

Copyrigt by M. Feuchtwanger (Halle).

2. Fortsetzung.

Sie kannte ihn ja nicht, verstand ihn wohl auch nicht. Als kleines Kind — sie konnte sich nicht mehr daran erinnern — hatten Vater und Mutter noch zusammen gelebt. Vater hatte als kleiner Schauspieler an einer kleinen Bühne seine Karriere begonnen und war rasch gestiegen. Mutter entstammte einer reichen Fabrikantenfam-ilie. Als blutjunges Ding verliebte sie ach in den Schauspieler, an dem sie mehr der resolute Ehrgeiz, ccr -ihrer eigenen alten und ein wenig müden Familie fern lag, 'bestach als die Kunst. -Sommereck erzwang die Ehe. Die Fa- milie der Mutter sagte ja und Amen. Ganz versöhnt war man noch immer nicht. Hedwig hatte hundertmal -gesehen, daß die Mutter sich im Grunde ihres Wesens veränderte, wenn einer ihrer Familie mit ihnen zusammen war. Als gelte es, sich vor einem Feinde zu behaupten. Als Sommereck ein gutes und sicheres Engagement hatte, kaufte er sich — seiner Familie zu­liebe, wie er sagte — den kleinen Landbesitz zwischen Ettal und Oberammergau. Bald wurde er an die Spitze eines kleinen Hostheaters in Mitteldeutschland berufen. Der Schauspieler und seine Frau waren sich schnell darin -einig, daß es das Beste sei, wenn Sommereck vorläufig allein fortziehe. Er meinte, man könne ja nie wissen, ob er lange dort bleibe; jeden Tag könne er an ein anderes größeres Theaters berufen werden und das Herumziehen sei weder für sie, Frau Johanna, noch auch für die Kinder gut. Frau Johanna stimmte ihm bei. Sie Dußt-e, daß er ein freies Leben, im Kreise lauter Menschen, -dem Leben in der Familie vor zog. Sommereck blieb lange in Thü- ■ringen; er wurde bald Sutendaut und -bekam viele Aus­zeichnungen. Doch er dachte nicht baran, feine Familie nach­kommen zu -lassen-, unb auch Frau Johanna äußerte nie den ^unfch» ihre Villa mit der Stabt zu vertauschen. Sommereck blieb nicht stehen, er ging mit der Heit. Seine Kunst umschmei­chelte die Moderne. Er gastierte viel in München, Dresden, Wien, Berlin auch im Ausland. Schließlich landete er in oer- lin. Jahrelang war er der gefeiertste Schauspieler Berlins, ja Deutschlands. Aber jüngere Kräfte regten sich mit Macht. Sommer-eck sah, er wurde »erdrängt. Er sträubte sich mit al- l«n Kräften dagegen. Doch er konnte- sich nicht halten. Er uahm einen ehrenvollen Abschied, solange es noch Heit war. Er erklärte, niemals wieder spielen zu wollen. Sein Abschieds abend war ein Triumph. Setzt -war er wieder in der kleinen |

Villa Winkelglück, die er in langen Jahren nur selten betreten hatte, und wollte sich ganz seiner Familie widmen.

Hedwig sah, daß es zu Ende war mit dem Winkelglück. Wie ein schwarzes, häßliches Tier mit plumpen Tatzen und hängender Hunge kam das Reue. Es gab kein Entrinnen. Hedwigs Herz bäumte sich dagegen auf und sie nahm- sich vor, allem Fremden und -Häßlichen mit aller Macht entgegenzutreten.

*

Der Intendant war jetzt bald drei Wochen zu Hause. Er langweilte sich über die Maßen. Er kam sich vor wie ein ge­fangener Tiger, der selbst in die Falle gegangen war. Die Sehnsucht nach dem Theater fraß an ihm. Er ballte die Fäu­ste, wenn er die Heilungen las unb von Premieren und von Erfolgen hörte. Er hatte den Riegel selbst vorgeschoben. Er würde niemals wieder auftreten.

Frau Johanna war ratlos. Das Leben im -Winkel-glück konnte Wald-emar -von Sommereck nicht vertragen-, daran mußt-e er zugrunde gehen und sie und die Kinder mit.

Schmunzelnd war er in den ersten Tagen bei Tisch erschienen. Das altmodische Geschirr hatte ihm Spaß gemacht. Das derbe Landbrot, der derbe Schinken, alles hatte seinen -Beifall gefun­den. „Ein neuer Mensch, ein besserer, werde ich", hatte er er­klärt, jetzt ging er mit finsterer Miene im Haus herum. Wenn er den Mund auftat, so schimpfte er.

Der Kaffeetisch war gedeckt. Frau Johanna saß auf ihrem Stuhl und wartete auf Waldemar und auf die Kinder.

Hedwig erschien in Rock und Bluse, die Schürze vorgebun- den, sagte „Guten Morgen" und küßte die Mutter.

„Vater sagt, er bliebe heute länger liegen", entschuldigte sie den Vater. „Wir sollten allein Kaffee trinken."

,So, und wo bleibt Käthe?"

„Sie wird gleich kommen, Muttl. Soll ich einstweilen ein­gießen?"

Man war wortkarg. Auch als Käthe, die jüngere Tochter des Hauses, sich an den Tisch setzte.

Der Postbote brachte Briefe und Karten. Frau Sommer- eck sah die Aufschriften an und legte die ganze Post an den Platz ihres Mannes.

„Warum machst du die Briefe nicht auf?“ fragte Käthe.

„Vater will es -nicht haben", sagte Frau Johanna und ein wehmütiges Lächeln erschien in ihren Augen.

„Bah", lachte Käthe. „Da würde ich gar nicht erst fragen. Wenn ich -einmal einen Manu habe, da mache ich alle Briefe auf."

„Unb wenn es deinem Mann nicht recht ist?"

„Dann erst recht. Der käme mir schön an. Wozu ist man denn verheiratet?"

Hedwig sah die Mutter ängstlich an. Die Mutter pflegte in solchen Fällen gar nichts zu sagen, aber Hedwig wußte, wie sie sich grämte. Darum sagte sie: „Das ist in einer ordentlichen Ehe die Hauptsache, daß sich Mann undHrau nacheinander rich­ten, daß einer den anderen respektiert."

Käthe dachte nach. „Quatsch;“ meinte sie schließlich. „Wenn ich A denke und mein Mann denkt B, dann soll jeder den an­deren bei seiner Meinung lassen, sonst ists Sklaoerei. Sowohl wenn einer sich immer nach dem andern richten soll, dann hört jede Freiheit auf!“

^Ciebe Käthe, ich glaube, du liest zuviel Romane". Hedwig sprach, als bemuttere sie Käthe. „Die Freiheit hört doch nicht auf, wenn man sich nacheinander richtet. Das müssen alle Men­schen die miteinander auskommen sollen. Wenn du nicht auf mich achtest und ich nicht auf dich und wir beide nicht auf Mut­ter und Mutter nicht auf uns, wo kämen wir da hin? Jeden­falls wäre es bei uns nicht so schön und nicht so gemütlich."

Käthe ließ sich schnell belehren. „Du hast recht", stimmte sie ihr bei und sprach dann lang und breit davon, welche Unan­nehmlichkeiten ein Mensch haben könne, der ganz allein für sich leben wolle und sich deshalb weigere, Briefe, auch amtliche, zu öffnen.

Frau Sommereck lächelte über die Kindlichkeit des prakti­schen Denkens ihrer Jüngsten. „Wer so praktisch ist wie du, Käthe", sagte sie, „dem wirds im Leben nicht schlecht gehen."

Käthe freute sich über die Worte, die sie als Lob nahm. Eifrig antwortete sie: „Mir wirds auch nicht schlecht gehen. Und die Menschen müssen sich wirklich nacheinander richten. Und mein Mann muß sich einmal nach mir richten und ich mich nicht nach ihm."

Also nicht wie bei uns, dachte Hedwig, wo alles nach Va­ters Pfeife tanzt. Und Vater gehört, doch nicht einmal zu uns.

Mit aufsteigender Bitterkeit dachte Frau Johanna das­selbe.

Hufäll-ig blieb Käthes Blick an der Mutter hängen und sie sah deren Leid.

Käthe stand vom Stuhl auf, trat auf die Mutter zu, schlang ihren Arm um deren Hais, schmiegte sich an Frau Johanna an und sagte: „Mutter, wir wollens uns nicht gefallen lassen, alle drei, du unb Hedwig und ich".

Hedwig starrte erschrocken auf Käthe. Setzt zum erstenmal war es ausgesprochen, daß Vater ein Eindringling war, ein Fremder, der nicht zur Familie gehörte, der das Winkelglück störte. Sie sah es nun schon drei Wochen mit an und hatte Mutter mit noch keinem Wort geholfen und Käthe, die erst eine Woche wieder in Oberammergau war, griff sofort zu.

(Fortsetzung folgt.f