Nach Artikel 3 der Reichsverfassung sind die Reichsfarben Schwarzrotgold. Daraus ergibt sich von selber» daß diese Farben als Reichsfarben Anspruch auf den Schutz des Staates haben, den ihnen zu gewähren ich durchaus gesonnen bin; soweit sie als Hoheitszeichen verwendet werden, sind sie außerdem durch das Strafgesetzbuch gegen böswillige Abnahme und beschimpfenden Unfug geschützt. Weite Kreise unseres Volkes erstreben ei- nie Wiederkehr der alten Reichsfarben Schwarzweißvot, und im Kampf um diese Bestrebungen ist
ein Streit um die Reichsfarben
entbrannt, der jedem, der den inneren Frieden unseres Volkes will, tief bedauerlich erscheinen muß. Diesen Streit aus der Welt zu räumen, ist eine der dringendsten unserer vielen Aufgaben. Zch bin der letzte, der dabei vergißt, daß außer den schwarzweißroten auch die Farben Schwarzrotgold ein Gegenstand der Verehrung sind. (Zuruf links: Gewesen?) Bilden doch diese Farben, in denen eine allerdings nicht völlig klare Ueberlieferung die Farben des alten Heiligen Reiches deutscher Nation sah, das Symbol jener Bewegung die seit dem zweiten Zahrzehnt des vorigen Zahrhunderts, ausgehend von der deutschen Burschenschaft, Deutschland frei und einheitlich ersehnte, durch fast fünfzig Zahre das Schwarzrotgold der Ausdruck eines romantischen Sehnens und Träumens, das den Weg zur Wirklichkeit nicht fand. Erst unter der schwarzweißroten Fahne sind diese Träume zur Wirklichkeit geworden. Das lebt im Gedächtnis unseres Vockes unauslöschlich und in den Herzen aller derer, die Treue und Dankbarkeit kennen. Achtung gegen Achtung, Heiligkeit gegen Heiligkeit! Man sollte auch nicht vergessen, daß unter den Farben Schwarzweißr-ot das Volk der Dichter und Denker zu dem Volke der Erfinder und Znge- nieure wurde, das sich eine starke Wirtschaft sucht und neue Formen der Sozialpolitik begründete, die vorbildlich für die -ganze Welt wurden. Und man sollte vor allem, wo man auch immer steht, nicht vergessen, daß unter der schwarzweißroten Kokarde geeinte Reihen deutscher Männer aus allen Stämmen der Ucbermad)t fast der ganzen Welt trotzten und den Feind fast vier Zahre hindurch von den deutschen Grenzen fernhielten. Auch die Verfassung von Weimar hat ja die politische Bedeutung der alten Reichsfarben dadurch anerkannt, daß sie sie als Han- delsfarben beibehielt, weil man dem deutschen Aeberseehandel die imponderabilen Werte dieser Farben erhalten wollte. Besonders betrüblich erscheint es mir, daß der Streit um die Reichs färben geradezu zu einem Parteistreit geführt hat und insofern als ein Ausdruck unserer Zerrissenheit, als ein Ausdruck jener Uebersteigerung des Parteiwesens in unseres Volke -erscheint, unter dem wir seit dem Umsturz leiden. Es ist nicht richtig, wenn in der Nationalversammlung der damalige Minister des Znnern Dr. David gesagt hat, die schwarzweißroten Farben seien das Symbol der Vorherrschaft Preußens, und noch schärfer muß die Behauptung des Abgeordneten Sollmann zurUckgewiesen werden, -daß unter den schwarzweißroten Farben Bestrebungen verfolgt würden, unser Vock zu klassifizieren, es in Subjekte und Objekte im Staate zu zerspalten, Herrengelüste und Knecht- seligkeiten zu erneuern, Herrenrecht und Knechtespfticht herzustellen. Durch nichts wiro gerade nach außen hin die -parteiliche Zerrissenheit so deutlich bekundet als durch den Streit um die Reichsfarben, und es muß daher jedem, dem die Geltung unseres Volkes wie sein innerer Friede am Herzen liegt, als das dringendste Gebot erscheinen, daß dieser Streit zum Abschluß gebracht wird. Dabei scheint mir folgender Gedanke entscheidend: die Flaggenfrage ist jur unser Volk nicht bloß eine Frage geschichtlicher Betrachtung, sie ist auch nicht nur eine Zweckmäßigkeitsoder Konstruktionsfrage, die der Verstand allein entscheidet, vielmehr ist sie eine Frage des Herzens, eine Frage des nationalen Emfindens in der sich alles das vereitelt, was an Hingabe für die vaterländische Zdee, an Zukunftshoffnung für unser Deutsches Reich, an Opfermut und Lebenswillen in unserem Vocke lebt. Deshalb hege ich die feste Hoffnung, daß es gelingen wird, eine Lösung zu finden, Me dem innersten Empfinden unseres Volkes Rechnung trägt und die zum Herzen unseres Volkes spricht. (Beifall rechts; Zurufe links: Welche Lösung denn?)
Unsere heutigen Aufgaben erinnern uns an -die bedeutende Rolle, die in der Wiederaufrichtung Preußens vor hundert Zähren unter dem Ministerium Humboldt das Schulwesen, Erzieh- ungswösen, die Universitäten, kurz das Geistige gespielt haben, Auch heute soll uns das Geistige ein -Vorbild und Leitfaden sein, nicht allein das intellektuelle, sondern auch das ethische in der Erziehung das die sittliche Ertüchtigung im Vordergründe sehen muß. Wie vor hundert Zähren der Turnvater Zahn dem Turnen, so wollen wir der sportlichen Ertüchtigung unserer Sugend die notwendige Grundlage für unsere Wiederaufrichtung geben, damit sie für die Selbstzucht und das Selbstbewußtsein un serer Zugend eine ähnliche Rolle spielt wie früher die große Schule unseres Heeres. Die Zugendbewegung ist ihrer Natur nach großdeutsch eingestellt und von Zahr zu Zahr mehr verbindet gerade auch die Zugendbewegung die deutschen Siedlungen des Auslandes mit dem Heimatlande. Unsere Studentenschaft gliedert sich der Zugendbewegung führend ein und hat sich in der Not als Hort begeisterter Vaterlandsliebe bewährt. Aber auch in unserem -geistigen Leben darf die Vereinheitlichung und Ver innerlichung, die wir erstreben, nicht mit Uniformierung verwechselt werden. Gerade hier muß -stammesartige Freiheit mit völkisch-deutscher Einheit sich innig verbinden. Zn ihrer reichen landschaftlichen Gliederung liegt die Stärke unserer deutschen Kultur. Die deutschen Dynastien- haben in ihren Residenzen Kulturzentren eigenen, bodenständigen Charakters gepflegt und durch Landesuniversitäten zahlreiche Stätten -der Wissenschaft und der Forschung geschaffen, (Beifall rechts). Die Freudigkeit solcher Pflege der deutschen Kultur in den einzelnen Ländern würde nicht gefördert werden durch starres Reglementieren und Zentralisieren durch das Reich. Das Reich muß aber die Führung haben. Die Pflege dieser landschaftlichen Eigenarten hat dort ihre Grenze, wo sie zu Eigenbrödelei und zu einer Gefährdung der Einheitlichkeit der deutschen Kultur wer-" den könnte. Die überwiegende Mehrheit unseres Volkes will auch die Kräfte der christlichen Religion für die Erziehung ihrer Kinder nicht entbehren. Trotz der durch die Finanzlage bedingten äußersten Sparsamkeit im Haushalt für 1925 haben doch ver
schiedene Positionen für künstlerische und wissenschaftliche Zwecke erhöht werden können. Unser Bestreben gilt auch der Erhaltung und dem Ausbau der großen nationalen Sammlungen, in -denen Geschichte und Bestand unseres Kulturgutes -gepflegt werden; Aufgabe der Wissenschaft ist es auch, neue Betätigungsfelder für unser übervölkertes Vaterland zu erschlie
hiernach als meine Pflicht auffaffe, die Reichsverfassung gegen Gefährdung jeder Art zu schützen, so bin ich doch davon durchdrungen, daß eine Verfassung kein ewiges Recht ist, auch nicht die geltende, die in den Wirren der Revolution und unter dem Druck feindlicher Mächte geboren ist. Zede Rechtssetzung, auch ein Staatsgrundgefetz, bedeutet eine Festlegung der geschichtlichen Entwicklung in einem bestimmten, wenn auch noch so bedeutnngs vollen Augenblick. Aber die Entwicklung läßt sich nicht in Fef- sein schlagen, sie geht unaufhaltsam weiter in der lebendigen Wirklichkeit von Geist und Leben. Mögen auch die Staats» gründgesetze durch besonders erschwerte Jorm ihrer Abänderung in ihrem Bestände gesichert sein, die Forderung der praktischen Wirklichkeit lassen sich nicht durch solche formell. Fesseln binden. Die französische Verfassung v. 1791, die Abänderung für die ersten beiden Legislaturperioden überhaupt verbot und für später aufs äußerste erschwerte, wurde schon 179Z, sodann 1795 und 1799 durch grundsätzlich andere Verfassungen abgelöst. (5u» ruf links: Es ließen sich wohl auch andere Beispiele anführen! — Gelächter links). Auch die alte Reichsverfassung vom 16. April 1871 hat in den 47 Zohren ihres Bestehens mehr als 11 wesentliche, weitgehende innere Wandlungen erlebt, die besonders das Verhältnis von Reich und Ländern stark berührten. Es liegt geradezu im Wesen der Gache, daß in einem zusammengesetzten Staate — im Gegensatz zum Einheitsstaat — ver- schiedenaritge Kräfte.und Strömungen in ständiger Wechsclwir- kung das Schicksal zu gestalten streben, sodaß gerade weiseste Staatskunst den rechten Ausgleich nicht in der Satzung, dem Stillstand, sondern in der Wirkung im Leben, findet. Auch die heute geltende Reichsverfassung verkennt diesen Wesenszug unseres staatlichen Lebens nicht. Sie empfindet sich selbst als unfertig, als unvollständig, wie die zahlreichen Lücken und Verweisungen auf noch kommende Gesetze erkennen lassen. Sie verlangt auch nicht die Spuren ihrer Entstehung, als nicht nur der staatliche Organismus, sondern auch das Volk in seinen Grundfesten getroffen und erschüttert war. Es ist sicher nicht, wie ich auch schon im Ausschuß besonders betont habe, die Meinung der Rationalversammlung gewesen, daß die von ihr beschlossene Verfassung ein noli me tangere sein solle.
Die Frage der Aenderung der Aeichsverfassung
hat die Reichsleitung schon mehrfach beschäftigt!, und ihre Re- visionsbedürftigkeit ist im Grundsatz z. B. in der Erklärung des Reichskanzlers Dr. Stresemann vom 26. Oktober 1925 anerkannt worden. Damals war ja auch Herr Sollmann Reichsminister des Znnern. Zn dieser Erklärung heißt es: „Nach Auffassung des Kabinetts" — also einschließlich des Herrn Sollmann und der Demokraten — „kann wirkliche Abhilfe nur geschaffen werden durch eine grundlegende Veränderung des Verhältnisses zwischen Reich- Ländern und Kommuunen". (Hört, Hört!) Sür mein Ministerium ist die Erklärung maßgebend, die Reichskanzler Dr. Luther am 10. Januar 1925 abgegeben hat. Danach wird die Aeichsregierung es sich angelegen sein lassen, die Bestimmungen der Reichsverfassung oder .ihrer Auswirkung in der Richtung nach zuprüfen, daß unser Staatswesen mehr als bisher -innerlich gesundet. „Nachzuprüfen haben wir auch die Regelung der Beziehungen des Reiches zu den Ländern. Zhr Eigenleben soll geachtet und ihre bedeutungsvolle Rolle im staatlichen Gesamtleben des deutschen Volkes auch in der Handhabung der Reichsverfassung sorgfältig beobachtet werden". Tatsächlich ist ja auch die Reichsverfassung in den vergangenen Zähren mehrfach durch den Reichstag geändert worden. Sieben Gesetze sind beschlossen worden, die ausdrücklich den Wortlaut der Verfassung ändern, während 23 Gesetze erlassen sind, die nicht ausdrücklich den Wortlaut ändern, aber mit der für Verfassungsänderungen erforderlichen Mehrheit angenommen worden sind. Auch jetzt hat dem Ausschuß eine Anzahl zum Seil wichtiger Anträge Vorgelegen, die eine Aenderung der Ver faffung bezwecken. Zch halte es für notwendig, daß diese Anträge einer Ausschußberatung unterzogen werden. Dabei schließe ich mich der Auffassung des Abg. Schreiber an, der die Ueber» Weisung an den RechtsauSschuß in Aussicht nahm, nachdem der Ausschuß aus Zweckmäßigkeitsgründen die Bildung eines Ver fasfungsausschuffes abgelehnt hatte. Es kommt weniger auf die Sorm eines ständigen Verfass ungsausischusfes an, als darauf, daß die uns am Herzen liegenden Dinge, die zur .Gesundung des Volkes führen sollen, nicht in der Schwebe bleiben. Der Streit über Artikel 48 kann beseitigt werden, wenn es gelingt, das an» gekündigte Ausfiihrungsgesetz zu schaffen. Gleichzeitig hat die Erfahrung gelehrt, daß ein Notverordnungsrecht der Reichsregierung — wie es z. B. auch die preußische Verfassung Vorsicht 1— zur Beseitigung wirtschaftlicher Schwierigkeiten und Zustände unbedingt notwendig ist. Eine entsprechende Vorlage liegt ihrer Beschaffenheit bereits vor. Ueber die grundsätzliche Gestaltung der Verhältnisses zwischen Reich und Ländern hat die bayerische Staatsregierung bekanntlich eine Denkschrift eingereicht. Es kann nicht geleugnet werden, daß
die Beziehungen zwischen den Ländern
nicht immer so herzlich und sachlich unumstritten gewesen sind, wie es im Znteresse beider Teile dringend erforderlich ist. Er mag das zu einem Teil daran liegen, daß gewisse Bestimmungen der Verfassung wie ;. B. Artikel 9 und 76, von vornherein einen bedenklichen Konfliktsstoff geschaffen haben. Für Kämpfe zwischen Reich und Ländern ist aber die Zeit zu ernst. Nach meinen grundsätzlichen Anschauungen kann die Abgrenzung der Zuständigkeiten nur auf Grund einer gesunden Dezentralisation erfolgen (Sehr wahr!), die keineswegs eine Schwächung, sondern eine Stärkung des Reiches und des Reichsgedankens bedeutet. Auch Freiherr v. Stein ist vor 100 Zähren vor dem Gedanken der Dezentralisation ausgegangen. Zch stehe auf dem Standpunkt, daß der Föderalismus kein starres Pirnzip ist. Mit der Forderung des Föderalismus sind die Möglichkeiten staatsrechtlicher Gestaltung noch keineswegs eindeutig umschrieben. Andere Kräfte stehen mit ihm im Kampfe. Nur der Mut zum Entschluß bringt uns vorwärts. Bei ruhiger Ueberlegung werden mir vorwärts kommen derart, daß uns in allen Kämpfen und Nöten der Gegenwart erhalten bleibt, was über allem steht das einige Deutsche Reich (Beifall rechts)! Auch unter der jetzigen Reichsverfassung wird es schon möglich sein, ihre Bestimmungen so auszulegen und praktisch zu handhaben, daß ein Teil der berechtigten Wünsche -der Länder auf Rückkehr zu ei» nem gesunden und historisch begründeten Föderalismus erfüllt wird. Die Praxis hat sich dieser Auffassung in der letzten Zeit mehr zugeneigt und ich bin meinerseits gewillt, diese Praxis fort zusetzen.
ßen und für 'billige Arbeitskräfte neue Lebensmögli-chkeiten zu eröffnen. Die ärztliche Wissenschaft bemüht sich um die gesundheitliche Leistungsfähigkeit unseres Volkes. Alle diese Auf gaben, die der deutschen Wirtschaft dienen, sind Sache des Reiches und vertragen keine Hemmungen durch partikularisti- fche Strömungen. Amerika hat in einem Zahre 100 Millionen Dollar zur Förderung der Forschung in seinen Haushalt eingestellt; da bedarf es der Zusammenfassung aller Kräfte, damit die deutsche Wissenschaft nicht ins Hintertreffen gerät. Alle Leistun gen gewinnen ihren höchsten Wert erst in dem sozialen Gedanken, von dem ich die Erneuerung unseres nationalen Lebens erwarte.
Wir brauchen die soziale Gesinnung.
i.i der wir uns als ein einiges Volk von Arbeitern fühlen, von Arbeitern im Dienste am -deutschen Volk. Ein Teil gerade unserer -geistigen Arbeiter führt unter drückender Not den Kampf ums Dasein. (Sehr richtig). Zch werde nach Kräften den geistigen Arbeitern helfen. Zm -besond-eren gedenke ich der Mitarbeit der Preffe, deren bedeutungsvolle und verantwortungsreiche Aufgabe für unser Volk sich immer klarer ab zeichn et. Die Frei beit und die innere Unabhängigkeit der Presse ist für die Erfüllung ihrer Aufgaben unerläßlich. Sie zu sichern und dadurch unser öffentliches Leben vor schwerer Gefährdung, zu behüten, werde ich stets bemüht sein. Es ist mir eine -besondere Freude feststellen zu können, daß die wichtigsten Berufsgruppen, der Presse sich in schwierigen, aber anscheinend von schönem Erfolg gekrönten Verhandlungen die gemeinschaftliche Arbeit am Dien ste für die Oeffentlichkeit durch Vereinbarungen ermöglicht haben, die sowohl die ideelle wie die materielle Grundlage für gedeihliches Zusammenwirken bieten. Wir müssen auch unsere Volksgenossen im Auslande, mit denen wir uns aufs engste verbunden fühlen, die Behauptung deutschen Wesens ermöglichen. Znfolge der Neigung zur Eigenbrodele-i, der Trennung der Stämme, des Auseinanderfallens der Konfessionen und des langen Fehlens eines gemeinsamen ausgeprägten Nationalbewußtseins sind dem Deutschtum im Ausland schwere Verluste, nicht erspart geblieben; aber ich weise entschieden den Gedanken zurück, als ob die Deutschen weniger als andere Völker willens wären, im Auslande ihre Stammesangehörigkeit zu er- halten. Der Krieg und die folgenden Zahre mit ihren Bedrängungen haben diesen Geist der Zähigkeit nicht abgeschwächt, sie haben im Gegenteil das deutsche Nationalbewußtsein auch tot Ausland zu einer Macht erhoben und den deu-schen.Lebenswillen und das Zugehör-igkeitsgefühl zum deutsch«: Volke vE zur deutschen Kultur überall in ungeahnter Weise geweckt und gestärkt. Deutlchland gewährt den fremdstä-mmigen Minderheiten, seit altersher bei uns -Wohnrecht und Heimatrecht genießen, gerne eine Heimat und den Schutz der Gesetze. Aber man wird es uns nicht versagen, wenn wir auf die neue Zuwanderung frembftämmiger Elemente ein besonderes Augenmerk richten. (Sehr wahr! rechts.) Uebermäßige Zuwanderung aus dem Osten hat auf unser wirtschaftliches Leben verheerend gewirkt. Wir müssen die körperliche und sittliche Gesundheit unseres Volkes gegen eine solche Zuwanderung schützen und auf richtige Grenzüberwachung und vorsichtige Prüfung bei der Erteilung von EinwanderungserlaubnissLn unser besonderes Augenmerk richten. Bitter empfinden wir es, daß gerade diejenigen Länder, die ihre Fremdstämmigen gerne nach -Deutschland ab» schieben, die deutsche nationale Minderheit vietfmh planmässig unterdrücken. Wir müssen erwarten, -daß ver er sich immer in der -natnionalen Minderheit befindet, ebenso behandelt wird, wie man in Deutschland die nationalen Minderheiten -behandelt zu wissen wünscht. Kein deutscher Staatsmann kann auf -diesen Vorwurf verzichten, am wenigsten in einer Zeit, in der Millionen treuer Deutscher gewaltsam aus dem politischen Verband des Deutschen Reiches losgelöst sind. (Sehr richtig! rechts.) Mag auch das Deutsche Reich- gegenwärtig: nur geringe Macht nach außen entfalten können, so bleibt uns -doch die Gewißheit, daß deutscher Geist und deutscher Wille zur Selbstbehauptung lebt und wächst und keine politischen Grenzen kennt. Zn diesem Geist und Millen fühlen wir uns mit dem deut schen Volkstum im Ausland einig. Wir werden dafür sorgen, daß er sich in unserem Vaterlande und in unserem Volk im mer eindrucksvoller -gestalte und daß auf dieser Grundlage aus sittlicher Kraft und Erneuerung das Bekenntnis zum deutschen Staat neue Macht und neue Autorität für unser Reich erwächst. (Lebhafter Beifall).
Aus Stadt und lÄ
Fulda, den 15. Zunl 5925.
Zur Volkszählung. Für die Ausfüllung der Haushaltungslisten zur bevorstohenden Volks-, Berufs- und -Betriebszählung fei auf folgende Einzelheiten hingewiesen: Zu das Verzeichnis „A" der 2 nwesenden sind alle Personen einzutragen, die vom 15. auf den 16. Juni in der Wohnung des HauHhaltungs- vorstandes und den zugehörenden Räumlichkeiten übernachtet haben, auch wenn sie nur vorüber gehend, ;. B. zu Besuch anwesend sind. Die Namen der nur vorübergehend Anwesenden sind dann nochmals in A-btl-g. „E" aufzuführen. Genügt der bei „E" gelassene Raum Hierfür nicht, was wohl bei Gastwirtschaften der Fall sein wird, so kann der untere Rand der Haus Hal - tungsliste mitbenutzt werden. Jm Verzeichnis „B" sind die vorübergehend oder zufällig abwesenden Haushaltungsmitglieder aufzuführen. Befindet sich z. B. der Haushaltungsvorstand auf einer Geschäftsreise oder in einem Bad oder d-g-l. Jo ist er im Verzeichnis B, nicht etwa bei „A" einMrag-en. Dasselbe gilt von ganzen Haushaltungen, die etwa in der Sommerfrische sich befinden. Es ist dringend notwendig, daß die Einträge in diesen 3 Abteilungen richtig bewirkt werden, -da sonst die tatsächliche Einwohnerzahl der Stabt nicht genau festgestellt werden kann.
Ernennungen. Wie der Amtliche Preußische mitteilt, wurde Amtsgerichtsrat Beile nb e r g in Jim a "" Belassung als Amtsgericht-srat zum Vorsitzenden der o lar Kammer daselbst bestellt. — Zu Amtsgerichtsrawn wui" ernannt: Dr. Keul in Fulda unb Landrichter opri in Montabaur.
Reserve Feuerwehr. Das Zeuerwehrkommando hat Ue'bungsplan der Reservefeuerwehr nunmehr festgesetzt, erste Uebung ist auf Freitag, den 19. Juni Abends 7 Uhr beraumt. Dienstpflichtig in der Pflichtfen erwehr ist jeder nu liebe Einwohner vom 1. April desjenigen Zahres ab, in im chem er das 20. Lebensjahr erreicht bis zum 1. April desjenigen -Zahres in welchem er das 45. Lebensjahr vollendet.