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Leiter die EiimvhmM des Staates und der Gemeinden aus der Gagd. An Sagdpacht wurden jährlich etwa 50 Mül- l ionen Mark gezahlt, für Sagdfcheine 10 Millionen. Der Um- fatz durch Verkauf von Sngdhunden wurde auf 20 Millionen veranschlagt. Die Kosten für Sagdverwaltmig und Gagdbetrieb ebenfalls auf 20 Millionen. Dabei find die Kosten der Säger für Reisen, Aufenthalt im Revier usw. nicht mitgerechnet, weil sie sich jeglicher Schätzung entziehen.

Als sehr wesentlicher Faktor kommen endlich noch alle mit der Sagd zusammenhängenden Industrien und Gewerbe in Be­tracht, vor allem also die Sagdwaffen- und Patronenfabriken, ferner die sonstige Sagdausrüstung, Sagdbekleidung usw. Der Umsatz in Sagdwaffen, Sagdmunition, Sagdgläsern, Zielfern­rohren und sonstiger Sagdausrüstung wurde vor dem Kriege in Deutschland auf jährlich 60 Millionen Mark berechnet, der Sahreswert der Sagdliteratur auf 6 Millionen Mark. Der Sahreswert der jagdlichen Kunst entzieht sich leider jeder ge­nauen Schätzung, geht aber selbstverständlich auch m die Mil­lionen. Dazu berechnet man das jagdliche Vereins- und Aus­stellungswesen mit 2 Millionen, die Wildoersandkosten mit einer Million usw. Die meisten dieser Werte sind zweifellos viel zu niedrig geschätzt, viele Werte überhaupt nicht in Rechnung ge­setzt. Sedenfalls gilt nach allgemeiner Ansicht aller Gachver- ständigen als feststehend, batz der gesamte volkswirtschaftliche Sahreswert der Sagd und aller unmittelbar mit der Sagd zu­sammenhängenden Sndustrie- und Gewerbezweige in Deutschland schon vor dem Kriege mindestens 300 Millionen Mark betrug.

Angesichts dieser Tatsache ist es eine Versündigung an der volkswirtschaftlichon Kraft unseres Volkes, wenn die Sagd und alles, was mit ihr Zusammenhänge von urteilslosen Leuten ange- feindet und der Vernichtung unseres Wildstandes das Wort ge­redet wird.

Und es ist die Pflicht aller, die dafür verantwortlich sind, für eine Sagdgefetzgebung und sonstige Matznahmen Gorge zu tragen, die es ermöglichen, unsere Wildbestände und damit die Sagd und alles was mit ihr verbunden ist, in einem solchen Umfange zu erhalten, wie es den Snterefsen der Land- und Forst wirtschaft und unserer gesamten Volkswirtschaft entspricht.

Bermifchles.

Das Geburtstagsgeschenk. Liddg hat sich einen entzückenden Dubenkopf schneiden lasten und alle ihre Freundinnen beglück­wünschen sie. Aber Max, ihr Bräutigam, ist nutzer sich, ver­zweifelt.Gefalle ich dir denn nicht?" fragt sie vorwurfsvoll. Das wohl", klagt er.Aber was soll ich nun mit meinem Geburtstagsgeschenk machen? Sch habe dir ein Paket Haar­nadeln gekauft."

Wer soll in der Ehe Küsten? Die Frage, ob es für ein junges Mädchen bester ist, einen Mann zu heiraten, der sie liebt

oder einen den sie liebt, wird in einer amerikanischen Zeitschrift ernsthaft abgehandelt, und die Damen, die ihre Weisheit über dieses heikle Problem zum besten geben, einigen sich dahin, datz die Rolle des küstenden Geils in der Ehe der Frau zukommen mutz.Fast immer ist es ja einer, der kützt, und der andere, der sich küssen M", he^tzt es< da, und da das nun einmal so stein mutz, so ist es für die Frau bei weitem vorteilhafter, der küssende Seil zu sein, denn wenn es ein Unglück für die Frau ist, nicht geliebt zu werden, so ist es für sie eine Gragödie, nicht zu lieben. Sede Frau wünscht sich natürlich einen Mann, der als Sklave ihrer Reize zu ihren Flitzen liegt und sein ganzes Leben in schrankenloser Verehrung für sie verbringt. Sie fühlt es als Sdeal, wie eine Göttin auf einem Gockel zu stehen und sich ou- beten zu lasten. Aber wenn sich das Mädchen durch diese roman­tische Anschauung dazu verleiten lätzt, einen Mann zu heiraten, der rasend in sie verliebt ist, den sie aber nur ganz gut leiden kann, dann wird sie eine grimmige Enttäuschung erfahren. Sie glaubt, datz er Liebe für zwei habe, und datz sie schon ganz damit zufrieden sein werde, geliebt zu werden. Doch schon nach kur­zer Feit der Ehe wird sie herausfinden, datz sie sich einem schweren 3rrtum hingegeben hat, und datz nichts so langwellig und ermüdend ist wie das Erdulden einer Steigung, die mton nicht in demselben Matze erwidert. Nichts ist der Frau auf die Dauer unerträglicher, als ewig mit einseitigen Liebesbe Zeug­ungen bestürmt zu werden. Man kennt ja bett Sypus des Ehe- mannes, der sich von seiner Frau alles gefallen lätzt, der glück­lich ist, wenn sie ihn nur duldet und seine Huldigungen nicht ab­lehnt. Aber sind die Frauen solcher Ehemänner wirklich glück­lich? Keineswegs. Gerade sie lassen sich häufig scheiden, weil sie einen Mann haben -wollen, der nicht nur sie liebt, sondern den sie selbst lieben. Es gibt viele Gründe dafür, warum eine Frau in der Ehe mehr darauf achten mutz, datz sie ihren Wann liebt, als datz er sie liebt. Fu nächst einmal ist die Frau sehr viel mehr verheiratet als der Mann, denn er hat noch seinen Beruf hat allerlei Steigungen und Gteckenpferde, während die Pflich­ten der Ehe zum grötztenteil auf der Frau lasten und sie von ihr ganz in Anspruch genommen wird. Stur Liebe kann sie da­für entschädigen, datz sie alle diese Opfer auf sich nimmt, und des halb soll sie sich einen Mann wählen, den sie liebt. Es iS für sie und für das Glück der Ehe überhaupt bester, wenn sie kützt, als wenn sie gekürt wird".

Amtliche Bekanntmachungen.

Oeffentl'iche 3mpfung im Gtadtsaa! zu Fulda. Ausgeführt von Smpfarst, Kreisarzt Dr. Robel Fulda.

Erstimpfung.

our Ausführung der diesjährigen öffentlichen Erstimpfung' in der Stabt Fulda werden folgende Termine festgesetzt:

a) Für die in den Monaten Januar und Februar

Kinder männlichen und weiblichen Geschlechts: ~ re-nen

_ Mittwoch, den 27. Mai d. 3s. nachmittags 3 Uhr b) Für die in den Monaten März und April 19214 oX Kinder männlichen und weiblichen Geschlechts: " "^^"

Mittwoch, den 27. Mai d. 3s., nachmittags 4 c) o>ür die in den Monaten Mai und Suni 1924 gehörn der männlichen und weiblichen Geschlechts: !cn ^in

Donnerstag, den 28. Mai d. 3s. nachmittags 2 Uhr d) Für die in den Monaten Suli und August 1924 ' Kinder männlichen und weiblichen Geschlechts: ^' (Wen

Donnerstag, den 28. Mai d. 3s. nachmittags 4 e) Für die in den Monaten September und Oktober 1^4 bereuen Kinder männlichen und weiblichen Geschlechts:

Freitag, den 29. Mai d. 3s. nachmittags 3 Uhr.

f) Für die in den Monaten November und Dezember 1924 borenen, sowie für bie im vorigen und in früheren bahren bereiten, noch nicht oder ohne Erfolg geimpften Kinder mätinli« eben und weiblichen Geschlechts:

Freitag, den 29. Mai d. 3s. nachmittags 4 Uhr.

Nachschau der Erstimpflinge.

Für Vorname der Nachschau ber Erstimpflinge werden gende Termine festgesetzt:

a) Für alle am 27. Mai d. 3s. geimpften Kinder:

Mittwoch, den 3. 3utti d. 3s. nachmittags 3 Uhr.

b) Für alle am 28. Mar d. 3s. geimpften Kinder:

Donnerstag, den 41 Sani d. 3s. nachmittags 3 Uhr.

c) Für alle am 29. Mai d. 3s. geimpften Kinder:

Freitag, den 5. Guar d. 3s. nachmittags 3 Uhr.

Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß M vorläufige Befreiung von der Impfung nur auf Grund ein« ärztlichen Feugnisses erfolgen kann. Schriftliche oder müffW Entschuldigungen sind zwecklos.

Aerztliche Feugnisse ppt sind vor Beginn der öffentlihM 3mpfwng bei der Po lizeiverwaltnng Polizeisekretariat - vorzu legen.

Gegen biefenigen Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, hie es unterlassen, den genanntem Nachweis zu führen anb ihre Kin- der ohne gesetzlichen Grund von der Smpfung fernhaltM, mir) das Strafverfahren auf Grund' des ReichsiMpfgesstzes vom 8. April 1874 eingeleitet werden..

F u l. da, den 30. April 1925;.

Die Polizeiverwattung.

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