swi Mvruum vw Necr des »rairn sve»»rp.
Unsere Außenpolitik ist beherrscht durch bie Tatsache, bah dem wehrlosen Deutschland sein Recht vorenthalten wird. Eng- land hat uns bei ben Dowesoerhan diungen ganz bestimmte Zusagen über die Räumung der Ruhr gemocht. Es hat keine die- ser Zusagen gehalten. Die Zusage der Ruhrräumung am 15. August ist ein integrierender Bestandteil des Londoner AbKom- mens. Wird diese Zusage nicht erfüllt, so fallen damit alle von uns gegebenen Zusagen fort. Als weiterer Druck lastet auf uns die Entwaffnungsfrage. Die Militärkontrolle muß endlich auf hören. Die angeblichen Verfehlungen Deutschlands in der Ent- woffnungsfrage sind nichts als ein leerer, nichtiger Vorwand für die weitere Besetzung der Kölner Zone. (Sehr wckhr!). Da bie Latente auf unsere verschiedenen Anregungen über ben Sicherheitspakt nicht geantwortet hat, kann man tu dieser Frage nur grundsätzlich sagen: Frankreich will mit Hilfe des Garantiepaktes nur seine Herrschaft am Rhein gründen und die Herrschaft über den Kontinent erobern und festhalten. (Sehr richtig.) Darum geben wir der Regierung darin recht, daß es sich vor allem auch darum handelt, Forderungen für Deutschlands Sicher heit zu erheben. Zusatzbedingungen für Frankreich müssen zurUckgewleisen werden. (Zustimmung.) Was Polen anlangt, so hat der Außenminister zu unserer Befriedigung erklärt, dah die Grenzen Deutschlands im Osten nicht als endgültige anzusehen sind. Die Aussichten auf Schiedsverträge mit Polen, die schließlich die Grenzfrage regeln könnten, sind aber sehr gering.
Frankreich vertritt die Auffassung, daß erst die Lntwaff- nungs- und Sicherheitsfrage gelöst werden müsse, ehe die Kölner Zone geräumt würde. Für uns kann es nur eine umgekehrte Reihenfolge geben. Der Eintritt Deutschlands in den Völkerbund könnte nur erfolgen, wenn der Artikel 1-6 des Statuts de jure für Deutschland ausgeschlossen wird. Sonst bedeutet der Eintritt Deutschlands: Völkerbund und Krieg! (Sehr wahr rechts). Wir wünschen eine amtliche Erklärung, die den Snhalt des Artikels 233 des Versailler Vertrages, der die Schuld Deutschlands am Kriege behauptet, als erzwungen zurijckweist. An den Reichskanzler, dessen Etat auch hier besprochen wird, richten wir das Ersuchen, dafür einzutveten, daß die äußere Politik in einem Sinne geführt wird, der es uns ermöglicht, ferner mitzuarbeiten. Snbezug auf die Innenpolitik gilt es vor allem, die notwendigen Aenderungen der Weimarer Verfassung durchzusetzen, was in einem besonderen Ausschuh geschehen könnte. Die Farbenfrage würde do u. a. zu erwägen sein. Der Redner wendet sich dann gegen die Behauptung Breitscheids, daß Reichs Präsident v. Hindenburg Mitglied -der Deutschnationalen Volksportei sei. Die Wahl Hindenburgs war ein Bekenntnis zum Gedanken der Führerpersönlichkeit, der Ehrfurcht vor der ruhmvollen Vergangenheit Deutschlands, die vor 1918 war (Beif. rechts, Gelächter links), für Zucht und Ordnung, zum Vertrauen auf den Beistand Gottes. Das uns vom Feinde auf- gezwungene repnblikonisch-demokraüsch-parlamentorifche System hat im deutschen Volke nicht Wurzel gefaßt. (Hört, Hört! links). Wir werden mit aller Kraft daran arbeiten, daß die nationale Welle, die uns den Sieg am 26. April gebracht hat, weiter anwächst. (Lebh. Beif. rechts, Zischen links, erneuter Beifall rechts).
Die grunNtütft in Auslandhündtn. Die Wiedererlangung.
Von maßgebender juristischer Seite wird uns geschrieben:
Wer „nach“ dem 16. Februar 1923 als Eigentümer eines Grundstücks ohne die nach dem Grundstücksverkehrsgesetze erforderliche Genehmigung des Magistrats, Bezirksamts oder Landrats mittels Kaufvertrags bezw. Auflassung aus der Zeit „nach" (nicht „bis zum) 31. Dezember 1922 eingetragen ist, dessen Eigentumsemtrogung ist nebst den damit verbundenen sonstigen Eintragungen von Hypotheken usro. nach dem Reichsgericht Bd. 108, 356 unwirksam. Sie bleibt unwirksam, wenn nicht (ebenfalls nach dem Reichsgericht zulässig) die nachträgliche Genehmigung der Behörde beschafft wird. Diese Unwirksamkeit besteht nicht, wenn der Kaufvertrag oder die Auflassung über das Grundstück „gültig", das heißt gerichtlich oder notariell „vor" dem 1. Sanuar 1923 abgeschlossen bezw. erteilt ist. Eine Genehmigung gilt auch dann als erteilt, wenn seit dem Eingänge eines früheren Genehmigungsantrags bei der Behörde drei Wochen ohne Genehmigungsversagung abgelaufen sind (§ 6, 7). Bis zur Genehmigungserteilung verbleibt der Verkäufer der wahre Eigentümer, obwohl der Käufer im Grund- buche steht. Will er sein Grundstück voll wiederhaben, widerspricht er zunächst zweckmäßig unter Begründung bei der Behörde einer nachträglichen Genehmigungserteilung und beantragt (ohne Beglaubigung) wegen Fehlens der Genehmigung beim Grundbuchamt die Eintragung eines Widerspruchs in das Grundbuch gegen die Eintragung des Käufers. Er reicht am besten gleichzeitig eine mit Dienststempel versehene Auskunft obi lg-er Behörde ein, daß kein Genehmigung santrag bei ihr eingegangen sei. Anderenfalls muß das Grundbuchamt dies von w>m oder der Behörde erfordern. Um wieder eingetragen zu werden, muß Verkäufer vom Käufer verlangen, daß dieser zusammen mit ihm in gerichtlicher oder notarieller Urkunde beantragt, ihn wieher als Eigentümer in das Grundbuch einzutragen. Verweigert der Käufer dies, ist er zu verklagen. Diese Urkunde ist dem Grundbuchamt einzureichen, worauf das Rötige erfolgt.
Wenn der Kaufvertrag unvollständig oder unwahr abgefaßt war, kann das Grundbuchamt wegen fehlender Genehmigung des mündlichen Vertrages nur dann einen Widerspruch wie oben oder den Verkäufer wieder Einträgen, sobald dies durch eine Urkunde letzter Art durch Verkäufer und Käufer beantragt oder ein rechtskräftiges Urteil auf Wiedereintragung des Verkäufers dem Grundbuchamte vorgelsgt wird. Man vermeide zur Kostenersparnis unzulässige Anträge! Wer nach Eintragung des Käufers im guten Glauben an die Richtigkeit des Käu- fereigentums Rechte am Grundstück .erworben hat, behält diese, auch wenn der Verkäufer wieder als Eigentümer eingetragen wird.
M die erhöhte Auswertung schenkungssteuerpMtig.
Von Dr. rer. pol. Hans Kreißig, Volkswirt R. D. V. Wenn bei verwandtschaftlichen oder sonstigen engeren Be-
zieyimgcn Mizcyen orpmoner um) Gläubiger eine höhere Aufwertung als die gesetzliche vorgenommen werden soll oder schon aufgewertete Forderungen höher aufgewertet werden sollen, so bestehen vielfach Zweifel, ob eine solche Aufwertung schenk - ungssteuerpflichtig ist. Man nimmt oftmals an, daß, wenn dies nicht der Fall sei, die Aufwertungsfrage zur Steuerumgohung ausgenüßt werden könnte, indem dem Gläubiger von dem Schuldner Beträge zugewendet werden dürften, die bei nur gesetzlicher Aufwertung und späterer Schenkung oder Erbanfall der hohen Erbschafts-sSchenkungs-sSteuer unterliegen würden. Verschiedene Finanzämter haben auch versucht, die Aufwertung als schenkungssteuerpflichtig anzusehen, wenn sie über die gesetzliche Aufwertung (also bisher über 15 Prozent des Goldmark- betrages) hinausging oder bei Forderungen, auf welche die 3. Steuernotoerorbnung keine Anwendung fand, ohne besondere gesetzliche Bestimmung erfolgte.
Nach einem Gutachten des Reichsfinanzhofes (V. D. 6-24) soll eine Aufwertung über das gesetzliche Maß hinaus grundsätzlich nicht als steuerpflichtige Schenkung behandelt werden, ön einem diese Frage -betreffenden Erlaß bot der Z inan Minister die Finanzbehörden angewiesen, künftig nach diesem Gutachten zu verfahren.
Der Reichsfinanzhof führt in seinem Gutachten (vergl. Reichsanzeiger Nr. 38) aus, daß eine Bereicherung des Gläubigers nicht vorliegt, wenn der Schuldner ihm einen höheren Aufmertungsbetrag zusichert, als es das Gesetz vorschreibt. Nicht die gesetzliche Aufwertung entspräche dem allgemeinen Rechtsempfinden und der Auffassung von Treu und Glauben im Verkehr, sondern der Gedanke, daß der Gläubiger das,Ivas er in gutem Gelde hingegeben, und der Schuldner, unberührt durch die spätere Geldentwertung, genutzt habe, möglichst auch voll zurückerstatten müsse. Die Stellung des Reichsfinanzhofes ist für das Verhältnis zwischen Schuldner und Gläubiger von großer Bedeutung, denn es wird festgestellt, daß Aufwertung bis zum vollen Goldmarkbetrage keine Gnade ist, sondern dem Rechtsempfinden des Volkes entspricht.
Allerdings darf der Aufwertungsbetrag nicht höher sein, als der Goldmarkbetrag, um Steuerfreiheit beanspruchen zu kön- n en Für die Umrechnung von Papiermark in Goldmark dürfte aber nicht nur der Dollar-Sndex kommen, sondern u. a. auch der Lebenshaltungsindex, bei dessen Anwendung sich eine wesentlich höhere Aufwertung ergibt.
Aus der Zagèsgeschlchte.
Der Waldbrand in der Altbammer Heide. Zu dem »Wald- brand in der Altbammer Heide wird dem Amtlichen Preußischen Pressedienst aus dem Landwirtschaftswinisterium folgendes mit- geteilt: Montag Mittag einhalb 12 Uhr entstand auf den Kahlflächen der staatlichen Oberförstereien Friedrichswalde und Pütt östlich Stettins, die durcy den Abtrieb des Eulenfraßholzes entstanden sind, ein Bodenlauffeuer, das bei der Dürre in dem trockenen Gras reiche Nahrung fand, diese Flächen und einen angrenzenden, bereits aufgearbeiteten Holzschlag durchlief und von dort in die angrenzende Stadtforst, Attdamm Übergriff. Hier wurden etwas 500 Morgen von den Eulen lehr” stark befrefsene, fast abgestorbene und schon von der Stadt verkaufte Stangenorte vernichtet. Durch Arbeiter aus der Umgegend, Feuerwehr und Militär aus Stettin und Stargard wurde das Feuer gelöscht. Soviel bisher bekannt, sind Menschenleben nicht zu beklagen. Bewohnte Gebäude sind nicht verbrannt. Nach vorläufiger Schätzung hat das Feuer in den Staatsforsten eine Fläche von etwa 500 Hektar überlaufen. Der Schaden ist sehr gering. Auf der Kahlfläche sind nur einzelne dort noch liegende Stämme und wenige Holzstöße ungebrannt. Sn dem aufgearbeiteten Schlag sind die dort liegenden Stämme ungebrannt, ein Seil des Brennholzes dürfte erheblich 'beschädigt sein. Ueber den Schaden in der Stadtforst Altdamm, der wesentlich höher sein dürfte, können genaue Angaben zur Zeit noch nicht gemacht werden. Von der Tel. Union wird noch gemeldet, daß 2500 Morgen Wald vernichtet sind. Der Waldbrand bei Altdamm in Pommern erreichte eine Ausdehnung von vierzehn Kilometer Länge und zehn Kilometer Breite zu 'beiden Seiten der Strecke Zriedrichswald— Hornskrug —Armmswalde. Es gelang, die Gewalt des Feuers zu brechen, nachdem auch der herrschende Wind nachgelassen hatte. Die Ursache des Feuers, das in ber Oberförsterei Friedrichswalde entstand, ist bisher noch nicht geklärt. Von ben Rettungsmannschaften wurden einige Personen mehr oder weniger schwer verletzt. Bei einem Versuch, mit Pferden Langholz aus dem brennenden Wald zu schleppen, erlitten einige Personen Brandverletzungen, während die Pferde verbrannten.
Der Sicherheitspakt.
wb. Loudon, 20. Mai. Unter der Ueberschrift „Düstre Aussichten für den Sicherheitspakt und die Schwierigkeiten Großbritanniens" veröffentlicht der „Dailg Telegraph“ wieder einen Bericht seines diplomatischen Mitarbeiters, in dem dieser schreibt, die Schwierigkeiten, auf die Großbritannien bei seinem Bemühen, ein 'dauerndes Uebereinkommen zwischen den großen Weltmächten zustandezubringen, stoße, gingen deutlich auf der einen Seite aus dem französischen Bestreben hervor, von Deutschland die dauernde Annahme seiner Ost- und Südgrenzon zu erlangen, auf der anderen Seite aus Stresemanns allzu starkem Hinweis in feiner letzten Rede, daß Deutschland nicht der Dauer seiner augenblicklichen Ostgrenzen zustimmen könne. Der Berichterstatter bemerkt, es sei leicht zu verstehen, daß, wenn dieser dauernde Meinungsstreit zwischen den kontinentalen Rationen schon einige Ungeduld in England erzeuge, seine Wirkung bei vielen der Dominions sogar noch weiter gehe. Wie verlaute, sei die Ansicht der Dominions einem gegenseitigen Pakt zwischen Deutschland und den Alliierten gegenüber nur ein Grad weniger ungünstig als einem französisch-englischen Pakt gegn- über. Die Ansicht der Dominions sei, daß für viele Fahre Schutz der Reichsverbindungen im Mittelmeer, im indischen Ozean und im Stillen Ozean vom britischen und vom Reichsstand punkt aus eine weit dringendere Frage sein werde, als irgendwelche der europäischen Grenzen ober Kanalhäfen. Es müsse jedoch gegenüber diesen Ansichten etwas anderes hervorgehoben werden, wie das von den amerikanischen Beobachtern getan werde, die eine so »hervorragende Kenntnis Europas besäßen, wie Kellogg und Houghton, die ebenso wie Baldwin und Eham- beriain der Ansicht seien, daß von Großbritannin und dem »bri
tischen Reiche keine Mühe gescheut werden dürfe, um die päische Befriedigung und Stabilisierung durch gegenseitige \ sage einen ernsten Versöhnungsversuch zu erleichtern könne erwarten, daß diese Erwägung bei den Dominions' : Gewicht fallen werde. Es sei zu bedauern, daß dem meit. Fortschritt in der Abrüstungs- und Kölner Frage eine Verzögerung drohe. Das Versailler Militärkomitee unters Vorsitz Fochs habe um zwei Abänderungen ober Hinzufüaui in der Tabelle der militärischen Verzüge '‘Deutschlands erW? Dieses Ersuchen werde von neuem von dem britischen Minib> -' um und dem Reichsgeneralstabe erwogen werden müssen ^1- ris häbe auch zum Ausdruck gebracht, daß diese Punkte âev , werden sollten, bevor der Versuch, die beiden Entwürfe alliierten Mantelbrief miteinander in Einklang zu bringen • der ausgenommen werden könne. All dies trage nicht L zur Beschleunigung oder Erzeuguug einer zuversichtlichen mung bei.
wb. Paris, 20. Mai. Wie Havas aus London berichtet hat der französische Botschafter in London, De Fleurian, zn>eb mal mit Staatssekretär Ehamberlain über den französischen Notenentw'urf in Beantwortung des deutschen Sicherheitsaner- bietens konferiert. Ehamberlain habe den französischen diplomatischen Vertreter über einige Punkte befragt und dieser habe ihm die notwendige Aufklärung gegeben. Obwohl der Standpunkt der englischen Regierung offiziell noch nicht zum Ausbruch gekracht worden sei, stelle man jetzt mit Befriedigung in französischen Kreisen fest, daß die englische Regierung Beweise von der richtigen Auffassung gebe.
Die Kriegsschuldenfrage.
wb. Paris, 20. Mai. Nach einer Washingtoner Meldung der „Ehicago Tribune" ist der zweite Sekretär beim Schatzamt, EHarles Deweg, auf einer Serienreife nach Europa begriffen. Aber es werde angenommen, daß er den Standpunkt der amerikanischen Regierung in der Kriegsschuldenfrage auseinanberseßen werde und darauf rechne, die Fundierung der Schulden zu beschleunigen.
Die Lage in französisch Marokko.
wb. Paris, 20. Mai. Havas meldet aus Fez: Die von der marokkanischen Front eingetroffenen Nachrichten besagen, dah der Feind seine Rüstungen und Truppenzusammenziehungen fort- setzt. Die Rifkontingente schienen geneigt zu sein, den Mmpf weiterzufUhren, der bis jetzt besonders durch aufständische Stämme, die in die regulären «Truppen Abd el Krims eingereiht worden seien, geführt worden sei. Sm Rifgebiet soll die all gemeine Mobilisation schon proklamiert worden sein. Der Kriegszustand zwischen dem französischen Protektorat und dem Rifge- biet habe in letzterer Gegend eine -Teuerung verursacht. Die Saisonarbeiter im Rifgebiet könnten nicht mehr auswandern.
wb. Paris, 20. Mai. Das Büro des Ministerpräsidenten veröffentlicht folgende Mitteilung: Gewisse ausländische Nachrichtenagenturen veröffentlichen bezüglich Marokkos sogenannte Nachrichten, die bald die Einnahme eines französischen Siegerlagers, bald die Erbeutung einer Batterie, bald eine franzö- ssiche Nieder läge, die Frankreich 1 600 Tote gekostet habe an* kündigen. Diese Meldungen entsp: keiner Weise der Wahrheit. Mei-Miua wird aufgefordert, fid>^or ; diesen Erfindungen, deren übelwAMnK"'Absicht allen Hgen- scheinlich ist, zu hüten.
Amerika und der Schiedsgerichtshbf.
wb. Paris, 20. Mai. Havas meldet aus Washington: Das Gerücht, das in gewissen Kreisen in Umlauf gewesen ist, die Regierung der Vereinigten Staaten würde bie Frage ihres Beitritts zum Internationalen Schiedsgerichtshof im Haag nicht vor erfolgter Kodefizierung des internationalen Rechts prüfen, wird dementiert. An autorisierter Stelle wird angekündigt, daß die Washingtoner Regierung einem Beitritt der Vereinigten Staaten zum internationalen Schi-edsgerichtshof günstig gesinnt fei.
Aus Stadt und Land.
Fulda, den 20. Mai 1925
Himmelfahrt. Die Feste sind uns Deutschen geradezu ein Bedürfnis, weil zwei unserer besonderen Eigenschaften, -Gemüt und -Humor, darin ihren lebendigen Ausdruck finden „Fröhlich und guter Dinge sein" sagt im Anfang des 16. Fahrhunderts Fohannes Agricola in seinen Sprichwörtern, „Wohlleben, gut essen und trinken ist löblich, wen-ns Jetten geschieht, so ist es sträflich", ie nach dem Ursprung des Festes überwiegt die ernste oder heitere Fei-er; dort offenbart sich die Tief unseres deutschen Gemütes, hier frischer Humor, Sorglosigkeit und ungebundene Lebenslust, vor allem die Freude an der Natur, an Tanz Sang. Da nun die meisten Feste Vermischungen aller Bo/ks- feste und kirchlicher Feiern sind, so zeigt sich bei der 2Übhrzayt das deutsche Wesen nach beiden Seiten hin, -nach der ernsten und nach der Heiteren. Doch überwiegt fast durchgängig bie heitere Feier. So ist es auch mit dem Himmelf-a-hrtsf-est. Es ist in den meisten Gegenden zu einem Volksfest in der freien Natur geworden, wobei die kirchliche Seite fast ganz zurücktritt. Tr fal gewöhnlich in den Mai, und keine Zeit wird von dem Volke, das so eng mit der Natur verwachsen ist, so freudig begrüßt nm die Maientage. Am Him-melfahrtstage wird wie in gleicher Weise auch an den Pfingsttagen dieser Freude Ausb ruck, gegeben in mannigfaltigen Belustigungen, Sitten und Gebräuchen, die wir in gleicher ober ähnlicher Art in allen deutschen Gau finden und die zum Teil heute noch fortleben, wi-e sie frühen Mittelalter die Gemüter bewegt haben. ön der «Hauptstadt ist das Himmelfa-hrtsf-est der „Herrentag' ■ an keinem Tage im Sommer wird so viel Bachus «no brinus geopfert, wird so viel Allotria getrieben, werden I Ausschreitungen gegen Sitte und Ordnung begangen wie «n sein Eag-e der „Herrenparti-en". Anstatt sich an der KD Natur zu erfreuen, fallen die meisten der „Herrenpartien , w sie ihr Ziel mit der Bahn, im Kremser, im Auto ober )U erreicht haben, in die nächste Wirtschaft, wo gekegelt, ges und vor allen Dingen recht reichlich — gezecht wird, so rei lieh, daß sich in diesem Fahre der Berliner Polizeiprasto. schon frühzeitig veranlaßt gesehen hat, vor „Auswüchsen Herrenlagsstimmung mit gerichtlichen Nachspielen" zu wan ■ und zu „harmloser Fröhlichkeit" zu mahnen. So feiert der