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Smrstag, den 5. Mm 1925.
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59. (2.) Fahrsang.
Der GhreuschAtz für den Lderchsprüfideuten.
Berlin, 4. Mai. (Sig. 3trformaffionsMettft.-Sefegr.) 2» den rechtsgerichteten parlanxentarifchen Kreisen hat man sich mit der Frage beschäftigt, ob es notwendig sein werde, zum Schutze der Ehre und des Ansehens des Reichspräfidsnten besondere gesetzgeberische Maßnahmen ;» ergreifen, damit in Zukunft ein weiteres Hrnoinziehen der Person des Reichspräsidenten in die politischen Auseinandersetzungen vermieden wird. Bisher ist man jedoch zu der Ueberzeugung gelaugt, daß die bestehenden Gesetze der Person des Reichspräsidenten ausreichenden Schutz gewähren. Trotzdem aber werde man im 2ntereffe der Staatsautori- tät an einer Sondergesetzgebung vielleicht doch nicht vorüberkommen können.
Dr. Stresemmas Wien gesichtet.
Berlin, 4. Mai. (Sig. Snformationsdienst.-Telegr.) Bou unterrichteter Seite erfahren wir, daß die Position des Außenministers Dr. Stresemann keineswegs als gefährdet zu gelten hat. Da Reichskanzler Dr. Lucher und die Mehrzahl der Minister des Reichskabinetts an der unveränderten Fortführung der Außenpolitik festhallen, legen sie auch den größten Wert darauf, daß ein Wechsel in der Leitung des Auswärtigen Amtes unter allen Umständen vermieden wird. Von deutschnationaler Seite ist inzwischen eine Logalitiätserklärung gegenüber dem Außen- Mlnister ergangen, sodaß alle Gerüchte von einem bevorstehenden Rücktritt des Außenministers zur Zeit gegenstMdslos sind.
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Marx behält die SAmnrg des Zentrums.
Berlin, 4. Mai. (Sig. Snformationsdienst.-Lelegr.) Der frühere Reichskanzler Marx wird, wie aus Zentrumskreifen verlautet, die Führung der Zenterumspartei weiter in der Hand behalten. Sine Wiederbeteiligung an der Reichsregierung oder ein Eingreifen in die preußische Negier uugsbeiv egung werde für Marx auf absehbare Zeit hinaus nicht mehr in Frage kommen. Vielmehr gedenke Marx lediglich als Führer der Zentrumspartei auf die Politik des Zentrums den maßgebenden Einfluß 'auszuüben.
Dis Munyipalwahlen in Paris.
wtb. Paris, 4. Mai. telef. 3n der Stadt Paris find im ersten Wahlgang 49 Munizipalräte gewählt worden. 3n 31 Wahlbezirken haben Stichwahlen stattgefundeu. Von den 49 Gewählten gehören 39 Mitglieder der ehemaligen Mehrheit unb '10 Mitglieder dem Kartell der Linken an. Das Ergebnis zeigt im Ganzen genommen, einen Rückgang der kommunistischen Stimmen.
Der Ehrsnsolb für die Witwe des beufchen NeichsvrDöenten.
wtb. Berlin, 4. Mai. Der Gesetzentwurf über den Ehren- fold für die Witwe des Reichspräsidenten hat folgenden Wortlaut: „§ 5 Absatz 1 des Gesetzes über das Ruhegehalt des Reichspräsidenten vom 31. Dezember 1922 erhält folgende Zas- fung: Stirbt der Reichspräsident im Dienste oder während der Zeit, in der die ihm nach diesem Gesetz zustehenden Bezüge ge
Beruhigung der uußenvolitifKen Lage.
Vie Beruhigung der außenpolitischen Situation seit der
.m igung der R e i ch spräsidentenwahl hat in den letzten Lagen weitere Fortschritte gemacht. Neuerdings ist die Tatsache zu .verzeichnen, daß die französische Legierung zu den schwebenden politischen Fragen eine weit freundlichere Haltung einnimmt
'^âlick nach der Wahl Hindenburgs. Die Laktck des neuen französischen Außenministers Briand ist zwar äußerst vorsichtig und legt große Reserviertheit an den Lag, doch kann man jetzt ein Linleickeln der französischen Diplomatie gegenüber den vom Reichskanzler Dr. Luther in seiner letzten
^geschnittenen Sortierungen beobachten. Der franzö-
?^^er in Berlin de Margerie ist zur Berichterftat- IkbC 'worden, sodaß sogar die Wahnschein- aufgenommo^L die franzölsischen Verhandlungen wieder Paris ^c.röen-, Inzwischen haben zwischen London und -den. Stankt^ diplomatische Unterhandlungen stattgefun- örterungen über ?^" Wunsch ausgesprochen, die Erlagen. Dem 'ch^.^sfrage auf einige Zeit zu ver- -darauf zu bestehen ^^'^^ i1600^ d'l> englische Regierung Pakt möglichst ^owerhandlg. über den Sicherheits- bei der gegenwärtino» ^^ werden sollen. 2mmechin ist vorauszusehen, ob französischen Politik schwer die Diskussion über c-9/1^611 Legierung gelingen wird,
Gichecheitsfrage wieder in Fluß zu
währt. Zu dem Witwen- und Waisengeld treten die jeweils der Hälfte des Ehreufolds des Reichspräsidenten, seinen ehelichen oder legitimierten Kindern das sich daraus nach den Sätzen des Beamtenhinlerbliebeueugesetzes ergebende Waisengeld gewährt. Zu dem Witwen- und WaisSngeld trotzn die jeweils 'den Beamtenhinterbliebensn zustehenden Kinder- und Seuerungs Zuschläge. Dieses Gesetz tritt am 1. Sanuar 1925 in Kraft". Der Gesetzentwurf ist unterzeichnet von allen Parteien mit Aus nähme der Kommunisten und der Völkischen.
BeMeltemW des Reichskabmetts.
Von unserem Berliner Vertreter, wird uns vom 3. Mai geschrieben:
Die Unterredung, die Reichskanzler Dr. Luther mit dem neu gewählten Reichspräsidenten von Hindenburg hatte, beschäftigte sich fast mit allen Fragen der inneren und äußeren Politik. Nur ein Problem wurde nicht angeschnitten: Die Frage einer Erweiterung des Reichskabinetts. Da diese Angelegenheit lediglich auf parlamentarischem Wege gerelegt werden kann, hielt es der Kanzler für richtig, sie solange in der Schwebe zu lassen, bis der neue Reichspräsident Gelegenheit haben wird, mit den Parteiführern persönlich Fühlung zu nehmen. Wir glauben jedoch zu wissen, daß der Reichspräsident schon bei der ersten Gelegenheit die Parteiführer befragen wird inwieweit sie eine Verstärkung der parlamentarischen Grundlage des- gegenwärtigen Kabinetts für möglich halten. Alsdann werden interfraktionelle Beratungen einsetzen, deren Fiel es^sein würde, gegebenfalls noch die demokratische Partei an der Regierung zu beteiligen und dadurch auch die bisher sehr lockere Bindung des Zentrums an das Kabinett Luther zu festigen. Wie sich die demokratifche Reichstagsfraktion zu einem etwaigen Angebot, an der Reichsregierung techunehmen, verhalten wird, ist vorläufig noch unbekannt. Die demokratische Führer werden sich erst dann entscheiden können, wenn diese Frage ernstlich an sie herantritt. Wenn man jedoch die gegenwärtigen Stimmung im gegenwärtigen Lager verfolgt, fo scheint sehr wenig Aussicht auf eine Erweiterung der Re- gieruNgsbasis nach links zu bestehen, denn diese Partei beabsichtigt von vornherein scharfe Bedingungen an die Regierungs Parteien zu stellen. 3« der Hauptsache ist es Reichskanzler Dr. Luther, der den Wunsch hegt, die Demokraten aus ihrer oppositionellen Haltung herauszubringen. Der Kanzler gibt sich nämlich der Hoffnung hin, daß im Falle der Mitarbeit der Demokraten sowohl die innen- als auch die außenpolitische Lage der Regierung wesentlich erleichtert würde. Nicht alle Minister des Reichskabinetts scheinen jedoch diese Auffassung des Kanzlers zu teilsn. Obwohl man dem Reichspräsidenten vollkommen freie Hand lassen will, die Frage der 'Erweiterung des Reichskabinetts zur Erörterung zu bringen, ist man namens chh m den Kreisen der deutschnationalen Minister der Ueber- zeugung, daß nicht die geringste Notwendigkeit bestehe, die Regierungsbasis erweitern zu wollen. Das Reichskabinett habe in feiner bisherigen Zusammensetzung sehr gut msammen- arbeiten können und es wäre eher eine Belastung wenn etwa noch demokratische Minister hinzu gezogen werden sollten. Au- ßerc em ließe sich eine Umbildung des Kabinetts nur unter gründ legenden Aenderungen der Besetzung der Ressortministerieu vollziehen. Die maßgebenden parlamentarischen Kreise sind der
bringen. Merkwürdigerweise hat das Londoner Außenmi- nisterium mit der Berliner Regierung noch keine weiters offizielle Fühlungnahme angebahnt, sodaß die Berliner diplomatischen Stellen noch vollkommen im Unklaren darüber sind, auf roe.sper Grundlage die Sicherheitsverhandlungen fortgesetzt werden sollen.
Vor einigen Sagen war angekündigt worden, daß die französische Regierung dem Berliner Reichskabinett eine Note übermitteln werde, die als Antwort auf die Sicherheitsanregungen gedacht sei. Eine solche Note ist bisher in Berlin noch nicht eingetroffen und man hat auch nicht den Eindruck, daß sie schon jetzt abgesandt werden könnte. Würde die französische Regierung jetzt der deutschen Regierung irgendeine Antwort auf die deutschen Sicherheitsanregungen zükommen taffen so müßte ein solcher Schritt einen ganz besonderen diplomatischen Zweck haben. Ein solcher scheint aber schwerlich gegeben zu sein, es sei denn, daß die französische Regierung mit der Ltbsicht umgbhen könnte, die deutschen Anregungen als Grundlage für weitere Verhandlungen abzulehnen. Man hat nämlich bisher nicht gehört, daß die französische Regierung ihrerseits bereit wäre, Deutschland die Verhandlungen zu erleichtern und die 'deutschen Vorschläge als brauchbar anzunehmen.
Ueberzeugung, daß es sich ermöglichen lassen würde, eine Sr- weiterung der Regierungsbasis vorzunehmen, wenn alle Parteien gleichmäßig bereit feien, zugunsten der anderen Parteien Opfer zu bringen. Wenn jetzt der Versuch gemacht werden sollte, die Demokraten aus der Opposition herauszubringen, so werde das die parlamentarische Situation auf Monate hinaus vereinfachen.
E.n Rejchsbesvahrungssesetz.
Von Dr. Mosbacher. Abteilungsdirektor z. D. im Hauptgesundheitsamt der Stadt Berlin.
Es ist eigentlich kaum zu verstehen, mit welcher Teilnahmslosigkeit die bürgerliche Gefellfchaft an dem Schicksal der zahlreichen asozialen Liemente in ihrer Mitte vorbeigeht. Nicht als wenn sie nur Mitleid für die bedauernswerten Opfer einer krankhaften Veranlagung und eines jammervollen Milieus haben sollte; die vielfach gesellfchaftsfoindlichev Staublungen dieser asozialen Menschen,, vor allem auch die endlos sich wiederholenden öffentlichen Kosten für Unterbringung in Irrenanstalt, Krankenhaus, Hospital, Gefängnis, Obdach, Arbeitshaus — zwischen denen diese haltlos, krankhaften, meist geistig defekten Individuen hin und her peüdeln — auch diese vielfach sshr beträchtlichen meist zwecklos ausgegebenen Summen sollten die bür gerlich« Gesellschaft aufrültsln und nach Mitteln und Wegen suchen lassen, um sich selbst sowie in gleichem Maße diese asozialen Elemente rechtzeitig vorgesellschaftswidrigen Handlungen zu schützen.
Diesem Ziel dient nur ein „Entwurf eines Reichsbewahr- ungsgesetzes nebst Begründung" der von dem „deutschen Verband zur Förderung der Sittlichkeit" vor einigen Wochen dem Reichstag mit dem Ersuchen um verfassungsmäßige Zustimmung zugestellt worden ist. Unterzeichnet ist dieser Entwurf von Pro- feffor Dr. med. von Düring-Frankfurt a. M. und der bekannten Vorkämpferin des Abolitionismus, Frau Anna Pappritz- Berlin-Steglitz.
Während heute Geisteskrartke nur wegen Gemeingefähr- lichkeit in der Anstalt feftgehalten werden können, sobald Besserung eintritt, -aber gewöhnlich entlassen werden, — um unter bem ungünstigen Einfluß der Umwelt bald wieder rückfällig zu werden, wünscht der Gesetzentwurf mit Recht Handhaben, um diese unsinnigen Zustände, die jeder erfahrene Srrenarzt täglich beobachten kann, in vernunftgemäße Bahnen zu leiten. Alle dauernd oder für längere Zeit Geisteskranken — ob gemeingefährlich oder nicht — bedürfen unbedingt der Verwahrung; ebenso notwendig ist dieser Schutz für 3bioten, Geistesschwache und moralische Schwachsinnige, für krankhaft veranlagte Vagabunden und Prostituierte, für Lrunk-, Morphium- und Kokainsüchtige; außerdem umfaßt der Perfonenkreis, der unter 'bas Bewahrungsgesetz fallen soll, alle diejenigen mit Gefängnis oder Zuchthaus Bestraften, bei denen nach ihrem Vorleben an- funehmen ist, daß eine angeborene oder erworbene Minderwertigkeit der auslösende Faktor ist." — Die Bewahrung selbst soll in einer geeigneten Familie oder in einer der Eigenart des Asozialen entsprechenden Anstalt oder in einer Arbeitskolonie ■unter öffentlicher Aufsicht und auf öffentliche Kosten durchge- sührt werden und zwar auf Beschluß des zuständigen Amtsgerichts, an das der Antrag auf Bewahrung von einem nahen Verwandten des Schutzbedürftigen, oder von dem gesetzlichen Vertreter oder auch von öffentlichen Wohlfahrts-, Polizeibehörden u. dgl. zu richten ist. — 3n dem 24 § umfassenden Entwurf ist noch die Regelung des ^Verfahrens zur Unterbringung in Bewahrung", die Ausführung der Bewahrung", das „Verfahren betreffend die Aufhebung der Bewährung" und schließlich auch die „Kostenfrage" behandelt. Der letzte^ § des Entwurfes enthält eine Aenderung des Reichsstrafgefeizouches bie. für diejenigen, welche wegen Zurechnungsfähigkeit (§ 51) freigejprocbfn sind, gleichfalls eine Bewahrung fordert.
. Alles in allem ein recht verdienstvolles Werk, in dem vielleicht dem ärztlichen Sachverständigen ein größerer oder zum mindesten stärker umgrenzter Wirkungskreis hätte eingeräumt werden können.
Sicheilich bürste es gelingen, falls der Entwurf Gesetzeskraft^ erlangen sollte, viele der jetzigen'Mißstände zu beheben, die Gefährdung der Volkssittlichkeit dürfte wesentlich geringer werden.
_ Ts ist daher dringend zu wünschen, daß der Reichstag bald Zeit und Gelegenheit finden möge, um diese der dringenden Erledigung harrenden Gesetzentwurf seine volle Aufmerksamkeit und Arbeitskraft zu widmen.