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Mächten führen konnten.

Die Entwaffnung Deutschlands.

16. April. Wie dasSournal" mitteilt, ich der Marschalls Zoch über die Entwaffnung Deutsch-

L Das Schriftstück, das 44 Seiten umfaßt, habe aus- technischen Charakter mit Ausnahme einer einzigen

Sltt 5iW9 »er Soflrjwftnkonf««^ 1« »och nutet an- beraumt worden.

Lj« neuer politischer Mord in Bulgarien.

mb Paris, 16. April. Der Abgeordnete und Vorsitzende w Demokratischen Vereienigung, General Gorgieff ist, wie das Petit Journal" aus Sofia meldet, gestern abend ermordet worden.

Aus Stadt und Land.

Kouzert. Das Männerquartett Zulda 1912, veranstaltet am Sonntag, den 06. April im großen Ltadtsaal sein diesjähriges Konzert. Zu diesem Abend sind vom Verein unter der ziel- sicheren Leitung seines neuen Dirigenten §errn Lllusiklehrer Kirlsch eine größere Anzahl prächtiger Volkslieder sowie 'Kunst- chöre ganz neu einstudiert. Auch die hiesige Artilleriekapelle wird in diesem Konzert mitwirken, sodaß sowohl in gesanglicher wie auch in musikalischer HinMzt ein äußerst genußreicher Abend bevorsteht.

Vortrag Earl Grube. Wie uns die hiesige Ortsgruppe des Alldeutschen Verbandes mitteilt, spricht am Montag, den 27.

Mts., im Stadtsaal Herr Earl Grube Berlin, über 'Ibas ThemaGroßdeutsche Ziele". Herr Grübe ist uns als vor trefflicher Redner aus früheren Vorträgen bekannt und kön­nen wir den Besuch dieses Abends nur angelegentlichst em­pfehlen.

Vom Finanzamt wird uns geschrieben: Der Herr Reichs­minister der Zinanzen hatte seinerseil ^gelassen, daß an Stelle der Vorauszahlungen auf Einkommensteuer und Körperschafts- steuer im Kalenderjahre 1924 nach dem Satz von 2 v. H. der Betriebseinnahmen abzüglich der Löhne und Gehälter: a) kör­perschaftsteuerpflichtige Erwerbsgesellschaften monatlich 1 v. L. ihres Vermögens entrichteten, b) industrielle Betriebe, die nicht in Körperschaftsform gekleidet sind, statt des Einzelabzuges der Löhne und Gehälter und sonstigen Abzüge einen festen 'Pauschsatz von 25 v. H. der Betriebseinnahmen abziehen und vom Rest 2 v. H. als Vorauszahlungen entrichteten. Ferner dürften bestimmte Angehörige der freien Berufe und diesen gleichgestellte Erwebbsgruppen von den Einkünften Unkosten­pauschsätze abziehen. Das einmal ausgeübte Wahlrecht sollte für die Zukunft bindend bleiben. Die wirtschaftlichen Verhält­nisse haben sich jedoch seit Ausübung des Wahlrechts bei einzel­nen Steuerpflichtigen wesentlich geändert. Der Herr Reichs- finanzminister hat deshalb bestimmt, daß in den genannten Zöllen von den Steuerpflichtigen das Wahlrecht bis zum 17. April 1925 erneut ausgeübt werden kann. Auf Antrag ist Rück­wirkung für die am 10. Februar und 10. März fällig gewesenen Vorauszahlungen zu gestatten. Von einer Rachprüfung und .Feststellung der Werbungskosten ist im allgemeinen abzusehen, wenn von den Einkünften folgende Unkostenpauschsätze abge­zogen werden: a) bei Aerzten 25 v. H., b) bei Zahnärzten 40 D. H., c) bei Rechtsanwälten, Patentanwälten und Notaren, wenn sie ihren Beruf als Haupttätigkeit ausüben und ein Büro haben 33 % v. H-, d) bei Dentisten 40 o. H e) bei selbständigen Handelsvertretern (Handlungsagenten) 33% v. H., f) bei Spe­diteuren 70 v. H., g) bei Lotsen 33% v. H. Der Steuerpflich­tige, der den Abzug dieses Pauschsatzes in der im April 1925 abzugebenden Voranmeldung wählt, ist an diese Erklärung für die späteren Vorauszahlungen gebunden.

Qnitfungskarten. Vom Finanzamt wird uns witge teilt: Der Herr Minister für Votkswohlfaihrt hat unterm 28. 2. d. 2s. eine Aenderung der Anweisung für die Quittungskartenausgabe vom 20. 11. 1911 (Reg. AmtÄbl. 1911 Sonderbeilage zu Rr. 50) erfassen, die im Regierungs-Amt sb lat t für 1925 L. 85 abgedruckt ist. Es wird auf diese neuen Bestimmungen auf­merksam gemacht und ersucht, besonders die Zusätze zu Ziffer 5 und 6 zu beachten.

Aus dem Gerichtssaat. Vor dem Schöffengericht hatte sich der Viehhändler A. zu verantworten. Er sollte eine Kuh unter wissentlich falschen Angaben oerkauft haben: Das Tier sollte nach der Aussage des A. 5 Liter Milch bei jedem Melken ge- don. Der Käufer jedoch mußte bald feststellen, daß der Milch­segen doch nicht so groß war, ja sogar auf knapp einen Liter Susammenichrumpfte. Das Gutachten eines Sachperständigen ergab, daß diese Erscheinung mit der Dauer der 'Transportes Oertlichkeits- und Futterwechsel Zusammenhänge. Es erfolgte infolgedessen Freispruch, da von einem Betrug keine Rede mehr sein konnte. Ebenfalls des Betruges und weiterhin der Ur- 'undonfalfthung war der mehrfach vorbestrafte Kriegsbeschä- eig e a. Oi. angeklagt. Er hatte sich gegenüber zwei Wacht- hiSligen Reichswehrabteilung als Vertreter der Z ^^ 'hrer Gutgläubigkeit übergaben

^^^E'ster größere Aufträge sowie eine ent- .prechende Anzahlung, mit der er natürlich auf Nimmerwieder- söheii verschwand. Weiterhin wollte der Angeklagte für ein hll^ dessen einziger Sohn im Krieg ge- L, Bewilligung einer Rente bei den zuständigen neu W uegativen Erfolges, erklärte er sei- seien *4?' Bemühungen mit Erfolg gekrönt rille in m-T^ Kefalschter Urkunden ließ er sichGebühr- ^rieWch^L'? ^bändigen. Fr. erhAt'für seine Wegen fchmt*l-eme ^fangniOrafe von 10 Monaten. M. unb J SX Körperverletzung wurden der Arbeiter K. r» 2 Monaten Gefängnis oerur- Weil er den "urteilten wurde Berufung eingelegt. Schuhmacher S « ""^" Schneöbal,handel betrieb wurde der urteilt. Ls J QUS ®mW) zu 200 Mark Geldstrafe ver- Tutscheine einzuzieben ?^^, daß die fraglichen Kutscher L. M ^u Z00 Mark Strafe wurde der

' wegen Milchpantschevei verurteiit. Der

unter verschiedenen Namen auftretende Fürsorgezögling A. T. aus München^Sladbach erhielt wegen Besitzes gefälschter Pa­piere eine Gefängnisstrafe von 2 Wochen. Für einen Dieb­stahl, den derselbe A. E. begangen hatte, erklärte sich das Ge­richt nicht für zuständig, da der Angeklagte zur Zeit der Tat in sehr jugendlichem Alter stand. Die Sache wurde an das Jugendgericht verwiesen. Zu einer Verhandlung mit einem großen Apparat von Sachverständigen, Zeugen, Nebenkläger etc. kam es gegen den Gutsbesitzer B. der sich wegen Steuer- Hinterzidhung ju verantworten hatte. Man verhandelte über Stunden hinaus. Nach Schluß der Beweisaufnahme^ forderte der Vertreter des Finanzamtes, als Nebenkläger, eine Ent- scheidung des Reichsfinanzhofes. Der Staatsanwalt placierte auf Freispruch, ebenso die Verteidigung. Das Gericht erkann­te demnach aus Freispruch. Die Kosten fallen der Staatskasse zu Last.

Burghaun, 17. April. Ein Bubenstreich wurde hier nachts von anscheinend angetrunkenen Personen verübt. Man schleifte die Strohhürden der Steinklopser zusammen unb zündete Jie an. Die Täter sind unter dem Schutze der Dunkelheit entkommen.

Hersfeld, 17. April. Mehrere starke Gewitter in der Umgegend und die andauernden Niederschläge bei und um Hers sold haben es mit sich gebracht, daß Fulda und Haune Hoch­wasser bilden. Lei'hveise sind die beiden Flüssen bereits über die User getreten und haben Necker und Wiesen überschwemmt. Auch die Geis ist im Steigen begriffen.

Für und wider die Sommerzeit.

Neben anderen Problemen steht augenblicklich auch die Fra­ge der Miedereinführung der Sommerzeit zur Debatte.^ Die Meinungen sind noch immer sehr geteilt. Interessant ist aber doch das Ergebnis einer Rundfrage.

Die Deutsche Reichsbahn steht nach wie vor der Sommer­zeit wohlwollend gegenüber. Wohl sind die iahrplanschwierig- keiten groß, Arbeiter, Schulkinder, landwirtschaftliche Produkte werden frühmorgens hauptsächlich von der Bahn befördert, und die Sommerzeit würde ihre Neuordnung in den Fahrplan for­dern, aber die deutsche Reichsbahn würde diese Mühen gern auf sich nehmen, wenn die Sommerzeit wieder käme. Man sieht sogar in den Kreisen der Reichsbahnhauptstelle diese Gelegen­heit als günstig an, um mit den Anliegerstaaten der deutschen Republik über eine Zeitvereinheitlichung überhaupt einmal zu reden, da die Beseitigung der Zeitunterschiede den Verkehr un­geheuer fördern würde und außerdem auch die Völker einander näherbrächte.

Richt nur wohlwollend, sondern fördernd steht der Sommer­zeit die Industrie- und Handelskammer der Stadt Berlin ge­genüber. Sn den Kreisen des Berliner 'Unternehmertums ist man davon überzeugt, daß die 'Landwirtschaft aus Prestigegrün­den nicht aus ihrer Kampfstellung gegen die Sommerzeit hinaus wolle, daß man sich sträube; einzusehen, daß die Vorteile die Nachteile ganz gewaltig überwiegen. Es gebe sogar einsichtige Landwirte, die es als starren Eigensinn bezeichneten, wenn die Landwirtschaft sich gegen die Sommerzeit ausspreche. Die Ber­liner Handelskammer weiß sogar, daß sich bei einer Abstimmung die einmal unter den Sportlern über die Sommerzeit ausgespro­chen hätten.

Das AeichLgesundheitsamt, das bei der Einführung und auch bei den späteren Beratungen über die Beibehaltung der Sommerzeit eine wichtige Rolle spielte, meint daß man die Sommerzeit nicht einfach mit ein paar Worten abtun kann. Man kann sich dort auf eine Unmenge von Material stützen, das im Laufe der Zeit gesammelt wordenüst, und das einen Gmhfjch- gestattet in die Art, wie die Regierungen und die verschiedenen Bevölikerungskreise die Sommerzeit seinerzeit Hinnahmen. Da erfährt man, daß die Süddeutschen sich in einem leichten Gegen­satz zu den norddeutschen Freunden der Sommerzeit befanden, daß die Schulen sich der Sommerzeit nicht immer freundlich ge­sonnen gezeigt, daß sich bestimmte Berufsgruppen, wie die Dach decker und die Steinsetzer, aus berufstechnischen Gründen mit den Schornsteinfegern gegen die Sommerzeit erklären mussten.

Ebenso steht es mit dem Preußischen Kultusministerium. Wenn man auch in Schulkreisen nicht restlos mit der Sommer­zeit für die Schüler einverstauden ist, so erkennt man doch den Wert der Sommerzeit gern an und glaubt sich mit einer Modi­fikation für die Schulen je nach ihrer Eigenart und Lage sowie Landsmannschaft helfen zu können, wenn die Sommerzeit wie­derkommen sollte. Sm allgemeinen sind die Lehrer für die Sommerzeit.

Gänzlich ablehnende Stimmen hört man dagegen von der Landwirtschaftskammer. Die Einführung der Sommerzeit er­füllt nach Ansicht dieser Kreise nur dann ihren Zweck, wenn damit eine allgemeine Früherlegung der Arbeiten in den Be­trieben verbunden ist. Für die Landwirtschaft ist dies aus ver­schiedenen Gründen nicht möglich, da die Ausführung verschie­dener landwirtschaftlicher Arbeiten, insbesondere zur Erntezeit nicht früher in Angriff genommen werden kann, als das zurzeit geschieht, während die günstigen Abendstunden durch den frühen Arbeitsschluß nutzlos verloren gehen würden. Wenn aber die Landwirtschaft, wozu sie bei Einführung der Sommerzeit ge­zwungen sein würde, die Stunden ihrerseits zurückzciverlegen würde, so ergeben sich hieraus große Schwierigkeiten bei der Versendung von Milch und anderen leichtverderblichen Gegen­ständen. Sm übrigen dürfte noch die Schwierigkeit bestehen, die Leute bei 'Tageslicht zum Schlafengehen zu veranlassen, so daß infolge der kurzen Nachtruhe nachteilige Erscheinungen sich insbesondere bei den Kindern geltend machen. Sm übrigen sei noch darauf hingewiesen, daß das vornehmlich in der Kriegszeit erstrebte Ziel einer Ersparnis an Licht im Landwirtschaftsbe- triebe nicht erreicht worden, sondern daß im Gegenteil bei einer Früherlegung ein Mehrverbrauch an Licht eingetreten ist, weil die Fütterung des Viehs und der Pferde bereits in einer sehr frühen Vormittagsstunde, häufig noch bei Dunkelheit, vorge­nommen werden mußte.

Ganz besonders scharf sprach sich gegen die Sommerzeit der -Allgemeine Deutsche Gewerkschaftsblind aus. Die Sommerzeit habe den Menschen nicht nur morgens eine Stunde durch das frühere Aufstehen bescheert, sondern auch am Abend eine roei- tere durch das späte Schlafengehen, denn niemand gehe bei Helligkeit zu Bett. Daher sei nachgewiesen, daß ein erheblicher Schlafoerlust wochenlang zu tragen sei, der der Arbeitsleistung abträglich ist. Da dies gleich Produktionsminderung zu setzen sei, wäre schon aus diesem Grunde die Sommerzeit zu verwer­fen. Die langen Abende brächten ganz entgegen der landläu­figen stärkeren Wirtshausbesuch.

BermMtes.

Antchsutsche Koloirlalpropaganda. Das Wiedererwachen des kolonialen Gedankens im deutschen Volke ist von der fran­zösischen Presse mit sichtlicher Erregung ausgenommen worden. Fast kein Tag vergeht, ohne daß fronzösische Zeitungen mehr oder weniger leidenschaftlich gegen die Wlederaufrollung ter Kolouialfrage Stellung nehmen. Am unangenehmsten ist Frank­reich der Erfolg deutscher Gelehrter auf dem Gebiete der Be­kämpfung der Schlafkrankheit. So hat denn die französische Mödizinbewiesen", daß das deutsche Mittel eigentlich wir­kungslos sei. Eine Feststellung weniger der Wissenschaft als der Politik.

Kirchliche

Katholische Kirche.

Sonntag, 19. April. (Weißersonntag.) Dom. Erstkom-r munionfeier. 1. Beichtgelegenheiten: Samstag morgens von %6 Uhr an, nachmittags von 23 Uhr für die Kinder. Von %5 an für Erwachsene. Sonntag morgens von %6 an. 2. Sonntagsgottesdienste: %6, 6, %7 und 7 hl. Messe. Vor uucr nach denselben jedesmal Austeilung der HI. Kommunion. %$ Uhr Morgengebet der Erstkommunikanten in der Domschule. 20 Minuten vor 8 Uhr feierlicher Zug der Erstkommunikanten nach dem Dom. Dortselbst um 8 Uhr Predigt und Hochamt mit Erstkommunionseier. Um 10 Uhr Kathedralmesse. %12 letzte hl. Messe mit Predigt. Um 3 Uhr Predigt, Erneuerung der Laufgelübde, Prozession und Andacht mit Le Deum und Segen. Montag nachmittags 5 Uhr Andacht mit Segen. Stadtpfarrkirche. Be i ch tgel ege uh e it: Samstag nachm. 3 5 Uhr nur für Erstkommunikanten, 57, %8%$; Sonntag früh 5%7, 5^ Kommunion, 5% und 6% hl. Messen, & feierliche Erstkommunion der Kinder, Hochamt mit Predigt.» 10 hl. Messe, 11 hl. Messe und Pred., nachmittags 2% Er­neuerung der Laufgelübde und Andacht zur Mutter * Gottes, Te Deum und Segen. Pfarrkirche zum heiligen Geist. %7 (nicht 7) Frühmesse, 8 Predigt, Laufgelübde, Hochamt nutz Feier der ersten hl. Kommunion, 4 Uhr Nachmittags Andacht. Mittwoch nachmittags 5 Uhr Andacht. Leverikirche.

7 Messe. Abteikirche der Benediktinerinnen. Sonntags

6 Uhr Lonventamt, wochentags %6 stille Messe; %9 Eonvent­amt, täglich 3 Uhr Vesper. Friedhofskapelle am Franzosen- Wäldchen. Sonntag 6% hl. Messe mit Ansprache und Kom­munion-Austeilung. Herz-2esll-Heim. Sonntag 8 Predigt unb Amt, 2 Uhr Segensandacht. Mittwoch abends 8 Segens- Andacht. Frauenberg. 5, %6, 6, %7, und 7 Uhr hl. Mess.

8 Uhr Bruderfchaftsmesfe, 9 Levitenamt, nachm. 2 Predigt uni- Umgang für die Zünf-'Wunden-BrUderschaft.

Evangelischer Gottesdienst.

19. April. Quasimodogeniti.

Fulda. Vormittags 9% Uhr: Einführung des Pfarrers Dr. Fritsch durch den Landespfarrer Generalfuperintendent D. Fuchs Amiswoche: Pfr. Weber.

Frankfurter Marktpreise.

Frankfurter Viehmarktpreise vom 17. April, telef. durch WT>B. Der Viehmarkt hatte einen Auftrieb von 2 Kühen, 1367 Kälbern und 274 Schafen. Notiert wurden der Zentner Lebendgewicht, KÄbor: a) gestrichen, b) 8085, c) 7580, c) 5065, Schafe: a) 4750, b) 3540, Märzschafe: 2032. Schweine im Gewicht von 160200 Pfund mit 6466, für solche von unter 160 Pfund 5863 und für solche bis über 300 Pfund mit 6466 Goldmark. Sauen und Ebern wurde« nicht notiert. Vergleiche mit der Notierung des letztem Hauptmaâtes gehen die Preise von Kälbern teilweise auf 35 und für Schweine um 2 Goldmark der Zentner Lebend-: gewicht zurück. Matktverlauf: Kälber und Schafe: Anfangs lebhaft, später gedrückt, Schweine: ruhig. Der Markt war geräumt.

Wetterbericht.

Frankfurt, a. M., 17. April. (Wetterbericht.) Nachdem das Liefdruckgebiet, das die Wetterlage an den letzten Lagerr beherrscht hat, weiter nach Aordoften abgezogen ist, dringt von Westen her zunächst hoher Druck vor. Er bringt eine Besse­rung der Witterung, die aber nicht zu beständigem Wetter überleiten wird. Die Lemperaturen, die zunächst in den Nacht­stunden noch ziemlich tief liegen, steigen bei zunehmender Auf­heiterung unter stärkerer Sonneneinstrahlung wieder an.

Vorhersage bis Samstag Abend: Zunehmende Aufheite­rung, trocken, tagsüber Lemperaturen wieder stärker ansteigend abflauende Luftbewegung.

Druck und Verlag: Rudolf Bamberger, verautworllich für de« gesamten Textteil: Lbefredakteur Julius Geissel, für Anzeige« und Reklamen August Bamberger, sämtlich in Fulda.

Für die Bilderbeilage verantwottlich: H. R. Simmermauv, Berü«.

Bekaulltmachuug.

Die Wählerliste für die Reichspräsidentenwahl 2. Wahl- gang liegt am 21. und 22. April 1925 im Dienstzimmer des Einwohnermelde- und Wahlamts Stadtschloß 2. Hof links von 8 Uhr vormittags bis 6 Uhr nachmittags zu jedermanns Einsicht auf.

Einsprüche sind spätestens am 22. 4. 25 schriftlich oder mündlich beim Wahlamt anzubringen.

Jn die Wählerliste sind alle Wahlberechtigte ausgenommen, welche hier dauernden Wohnsitz genommen und dies dem Ein­wohnermeldeamt gemeldet haben. Diejenigen Wahlberechtigten, die nach bem 9. März 1925 innerhalb des Stadtbezirkes'ihre Wohnung gewechselt haben üben das Wahlrecht 'm dem Wahl- oezirk aus, in dem sie beim 1. Wahl gang eingetragen waren-

0 ul b a , den 16. April 1925.

Der Magistrat. Dr. Anton i.

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