Blutrache bei den Rifberbern.
3n einem dieser Tage in London erscheinenden Merk „Ritual and relief in Marocco" gibt der finnländische Forscher Professor Eduard Westermark Einblick in das Ergebnis seiner Forschungen unter den Stämmen der Rifberber.
Sn Marokko, wo es seit undenklichen Zeiten Berber gegeben hat, kommen auch blonde und blauäugige Eggen vor, we§- balb einige Forscher ?u der Annahme Hinneigen, daß diese Berberstämme mit prähistorischen Völkern jenseits des Mittelmee- res verwandt sein könnten.
Das interessante Werk beschäftigt sich in einem seiner Hauptkapitel mit der, bei allen Stämmen gemeinsamen, seltsamen Sitte der Blutrache, für deren Ausübung es festumrifsene Regeln gibt. Sst jemand Opfer eines Mordes geworden, so haben die Verwandten väterlicherseits die unabweisbare Pflicht den Getöteten ?u rächen. Sn erster Linie hat die Rache den Mörder selbst zu treffen. Hat sich dieser der Strafe aber z. B. durch Flucht entzogen, muß ein anderer Mann aus seinem Dorfe mit dem Leben herhalten. Frau und Kinder verbleiben in der Regel von der Blutrache verschont, sofern der Haß nicht ausartet oder gerade sie die eigentlichen Urheber zur Mahnahme der .Blutrache sind.
Sobald die Blutrache zwischen zwei Dörfern ausgebrochen ist, schicken diese ihre Frauen aus, um zu erspähen, ob der Feind etwa im Hinterhalt liege. Es besteht jedoch die Möglichkeit, durch Vermittlung eines Unbeteiligten die Feindseligkeiten einzustellen. Sn diesem Falle wird dem „Leidtragenden" als Sühne ein „Blutgeld" ausgezahlt, ein Betrag, der einfür allemal in seiner Höhe festgelegt ist. Die Höhe des Blutgeldes wechselt bei den verschiedenen Stämmen. Sn dem Stamme „Aith- wärgägher" beträgt das Blutgeld vierzig Dollar, ein anderer Stamm hat dreißig Dollar festgesetzt, während es auch Stämme gibt, bei denen für einen Mord hundert Dollar als Sühnegeld entrichtet werden müssen. Doch ist von der Geldstrafe äb- zusehen, wenn der Mörder und der Rächer einander eine Tochter oder eine Schwester zur Frau geben können, ohne dgß eine Verbindlichkeit für einen dauernden Frieden geschaffen wird. Die Blutrache kann unter Umständen zu einem wahren Rattenkönig ausarten, da es zulässig ist, auch wiederum an dem Rächer des Mörders Sühne zu nehmen.
Die Blutrache tritt nicht nur zu Friedensräten in Funktion, sondern kommt auch im Kriege zur Ausübung, und zwar unter den gleichen Bedingungen, obgleich sie, um das gemeinsame Vorgehen nicht zu gefährden, für den gegenwärtigen Feldzug abgeschafft ist. Dies läßt sich nur dadurch ermöglichen, daß die Einwohner ein und desselben Dorfes auch in der Fehde zusammen bleiben.
Wenn der Mörder und sein Opfer im selben Dorfe zusammenwohnen und miteinander entfernt verwandt sind, müssen es die Umstände ergeben, inwiefern Blutrache zu nehmen ist. Sobald das Dorf gleichzeitig in mehreren Racheaffären mit anderen Dörfern verwickelt ist, wird gewöhnlich zwischen den Verwandten geschlichtet. Sst ein Vater zum Mörder seines Sohnes geworden, tritt die Blutrache nicht in Aktion. Der Be
treffende sieht sich aber gezwungen, das Dorf zu verlassen, um nicht geächtet zu werden. Tötet ein Mann soine Frau,, so liegt die Rache in den Händen des Bruders der Toten. Es gilt im allgemeinen für schwerwiegender, eine Frau zu töten, als einen Mann. Ein Mann verliert seine Ehre, wenn er das Leben einer Frau nimmt, selbst wenn im Kriege dies der Fall ist.
Dagegen ist es verboten, sich an jemand zu rächen, der sich auf einem der Märkte des Stammes befindet oder sich auf den Weg dorthin begibt. Wenn sich eine Person, die 'einen Mord auf dem Gewissen hat, auf einem Marktplatz begibt, unb j3m dritten Tage nach Hanse zurückkehrt, ist sie während dieser Zeit vor der Blutrache geschützt. Für jeden Marktplatz hat das Volk fünf Smgären eingesetzt und unter ihnen einen als Anführer der übrigen gewählt. Für dieses Amt kommen nur mutige Männer in Frage, die über einen grossen Anhang verfügen, damit der Respekt aufrecht erhalten werden kann. Die Wahl dieser Smgären gilt für die Lebenszeit. Shre Pflicht besteht in der Aufrechterhaltung der Ordnung auf den Märkten. Gleichzeitig haben sie im Falle eines Krieges die Anführerrolle zu übernehmn. Auf ein weiteres Gebiet greift ihre Machtbefugnis nicht über, ebenso wenig wie irgend eine anderweitige Autoritätsform existiert. Wenn jemand einen Mann auf einem Markte totschlägt, gehört es zur Obliegenheit des Anführers, den Täter festzunehmen und ihn binden zu lassen, um ihn durch das Volk in der Nähe des Platzes, an dem Fleisch feilgeboten wird, erschießen zu lassen. Außerdem wird die Familie des Täters mit einer Geldstrafe von 1000 Dollar belegt, die zwischen dem Anführer und den übrigen vier , Hauptleuten“ in einer gewissen Höhe geteilt wird, während für den Rest Ochsen erstanden werden, um den Stamm von dem das betreffende Vieh gekauft wurde, im Falle ens Krieges als Bundesgenossen zu gewinnen. Diese Geldstrafe wird nur dann auferlegt, wenn deutlich bewiesen werden kann, daß jemand einen Menschen getötet hat, der sich auf dem Hinweg zu einem Marktplatz oder auf dem Rückweg von einem solchen befand.
BermiilbteS.
Aussprüche Mahatma Gandhis. 3m Kontrast zur Feitströ- mung beginnt der Geist seine Kraft zu erweisen und den Glauben an die Materie zu erschüttern. Auch das indische Volk, in dem alte seelische Kultur noch schaffend weiterwirkt, kämpft unter Führung Mahatma Gandhis dlesen Kampf. Er richtet sich hauptsächlich gegen das technisch-intellektuelle System des Abend landes, und zwar gegen seinen Vertreter in Indien, gegen England.
Gandhi geht mit der Auffassung in den Kampf sohne Waffen der Gewalt), daß politische Arbeit Beteiligung an der Regierung heute Pflicht des ethisch-religiösen Meschen ist. „Heutzutage ist das Regierungssgstem so ausgeklüngelt, daß es in jeder Lebensgebiet eingreift. Es bedroht uns in unserem Dasein. Wenn wir also die Wohlfahrt des Ganzen wahren wollen müssen wir uns in allem Ernst an den Handlungen der Regierenden beteiligen und einen moralischen Einfluß auf sie ausüben
'indem wir darauf bestehen, daß auch sie sich den Gesetzen der Sittlichkeit unterziehen". (Mahatma Gandhi, Fnng-Bndien) die moralische Einwirkung soll geschehen durch „Selbstverleug- nung, Selbstaufopferung und Selbstentäußerung". Die Abwehr bedingt also zunächst eine Erneuerung ches Sch-Menschen Erneuerung ist Aufbau! — Gandhis Höchstes Gesetz gilt der Heiligkeit des Lebens. Die Achtung davor und die Pflicht der Liebe gestalten sein Verhältnis zu den Andersdenkenden, -zu den Andersgläubigen und zu den Frauen. Er überbrückt den Zwiespalt zwischen Kasten und Religionen in dem Gedankengange. Wir sind dem andern zur Hilfe verpflichtet, müssen unsern Brüder in Liebe dienen, aber es liegt kein Grund vor, ihre Eigenart anzutasten, ebensowenig wie wir die uirrige aufgoben wollen. — Seine Stellung zur Frau kennzeichnet sein Wort.- „Wir Männer müssen uns alle schämen, solange es auch nur ne einzige Frau gibt, die wir der Lust auÄiefern. löcb möu^ lieber, daß die Menschheit ausstürbe, als daß wir geringer als die Giere werden sollten, indem wir aus dem Edelsten, was Gottes Schöpfung aufweist, ein Werkzeug unserer Lüste machen. Aber dies Problem gilt nicht nur für Ondien, es ist ein Weltproblem". — „Sch verlange für unsere Frauen leidenschaftlich den höchstmöglichen Grad der Freiheit. --Die Frauen müssen das Stimmrecht haben und müssen vor dem Gesetze den Männern gleich sein".
Wahrhaftigkeit, Gerechtigkeit, Liebe, Offenheit, Furchtlosigkeit sind die Tugenden, die Mahatma Gandhi federt, lehrt und vorlebt! Eine ungeheure Kraft geht von ihm'aus, spdaß seine schlichte Persönlichkeit doch die Massen mitreißt. — Indien: schwere Knechtschaft lastet auf dem Lnade. Erneuerung und Aufbau sollen von innen heraus geschaffen werden unter äußerster Ablehnung des Materiekultes <wie wir ihn haben!). Leben streitet gegen Mechanismus, Geist gegen die Anbetung des Stoffes. — Und wir? ----
Eine traurige Statistik.
Sn Berlin sind bekanntlich Straßenunfälle ein alltägliches Ereignis. Alle möglichen Verkehrsmittel sind dabei beteiligt. Aber auch Fußgänger trifft oft die Schuld. Von 5000 Unfällen in den drei letzten Quartalen waren es 596, die durch sie herbeigeführt wurden. 72 waren privaten Personenkraftwagen zur Last zu schreiben. Auf Kraftomnibusse entfielen 318 Unfälle, auf Straßenbahnen 246, auf Lastkraftwagen 290, auf Krafträder 221 und auf kleine Krafträder noch weitere 94 Unfälle, dagegen auf Kraftdroschken nur 51. 294 sind Fahrrädern zur Last zu schreiben und 234 Pferdegespannen. Getötet wurden 98 Personen, davon die meisten, nämlich 37 v. H. durch die Straßenbahnen und 26 durch private Personenkraftwagen. Verletzt wurden 2181 Personen, davon allein 593 durch private Autos, 461 durch Straßenbahnen, 286 durch Kraftdroschken, 297 durch Mtorräder, 183 durch Kraftlastwagen, 173 durch Fahrräder, 119 durch Pferdegespanne -und 69 durch Kraftomnibusse. Die Ursachen konnten, wie ganz natürlich ist, nicht restlos aufgeklärt werden. Sn 566 Fällen lag schnelles Fahren vor, in 326 Fällen Ueberholen -und falsches Einbiegen und in 544 Fällen grobe Verstöße gegen die Fahrradordnung Durch Trunkenheit wurden 162 Unfälle verursacht.
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