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, lange Erörterungen einlafscn wolle, die seiner Mei 3M nicht berührten.

Schiffszufammeustok.

„ telef. Die einlaufenden Ozean- â suscamia und Rochamheru stießen bei dichtem Nebel Rä^ der Ouarantäneftation zusammen. Verde wurden w iS“* d-Ichiidls'. L-h-M- "t» »W»« b«-b°»

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Die Reise des 3- R. 3.

Hamilton, 21. Febr. telef. Fuukspruch. Z. R. „Los w( s« wurde 4,45 Uhr hier gesichtet, wo er bis 8 Uhr über Inseln kreuzte. Dann wurde er am Ankermast des Ten­ors Katoka festgemacht.

Kurze Nachrichten.

Die Landräte in Preußen.

D B Berlin, 21. Fsbr. (Gig. Meldg.) Bei der Beratung des Haushalts des Staatsministeriums im preußischen Staats- ;2 gab Staatssekretär Meißner Vergleichszahlen der Jogenan- len Außenseitern auf den Landratsposten für die Lahre 9 L au Anfang 1925. Während die erstere Kategorie 1916 1 30 Prozent betrug, waren es Anfang 1925 nur noch 13 Prozent, denen 82 Prozent aus der juristischen Verwaltungs­laufbahn mit Assessorenexamen und 5 Prozent °dm UMoren- examen hervorragende Landräte gegenuberstehen. Die katho­lischen Landräte betrugen 1904 14 Prozent, während die eoan qeMchen 86 Prozent betrugen. 1916 waren die entsprechenden Zahlen 15 Prozent bezw. 85 Prozent; anfang 1925 2S Pro­zent bezw. 74 Prozent, wozu noch 8 Prozent konfessionslose kam inen. 3m übrigen überwiegt jetzt das bürgerliche Element ge° ge' über dem adligen.

Von Richter — Oberbürgermeister von Hannover?

D.B. Berlin, 25. Febr. (Sig. Meldg.) Wir verlautet, ist dem ehemaligen preußischen Finanzminister Dr. v. Richter, bei früher Oberpräsident der Provinz-Hannover war, der Ober- bürgerineisterposten von Hannover angeboten worben.

Protestfahren der Berliner Radfahrer.

Die Reichshauptstadt wird am 1. März durch eine neue Verkehrsorduung beglückt. Danach wird in den Hauptverkehrs­straßen „Erster Ordnung" das Radfahren verboten sein. Die ■empörten Radfahrer haben deshalb ein großes Protestfahren durch alle diese Straßen veranstaltet.

Recht so!

wb. Mannheim, 21. Febr. Das hiesige Schwurgericht ver­handelte gestern unter Ausschluß der Oeffentlichkeit und der Presse gegen die Kommunisten öakob Hack aus Neckarhausen und Paul Blattner aus Mannheim, die eines Vergehens gegen das Gesetz zum Schutze der Republik und gegen das Spreng» ftoffgefetz angeklagt sind. Beide Angeklagten wurden zu einer Zuchthausstrafe von 214 Lahren verurteilt. Hack erhielt außer­dem 450, Blattner 130 Mark Geldstrafe. Ein Teil der Un» tersnchnngshaft wurde beiden Angeklagten- angerechnet.

Sin Preisausschreiben für den besten Walzer.

Wien hält auf Traditionen. Und da der Wiener Walzer zur Tradition der Donaustadl gehört, hat die Gesellschaft zur Hebung und Förderung der Wiener Volkskunst im Vorjahr eine KomponistLnpreiskonkurrenz für den besten Wiener Wal­zer ausgeschrieben und dazu drei Preise von 2, 1 und einer hal­ben Million Kronen gestiftet. Das Preisrichterkollegium be­stand aus bekannten Wiener Komponisten und hat nun von den •342 eingelaufenen Arbeiten den ersten Preis dem großherzoglich mecklenburgischen Kammermusiker Ferdinand Sabathil zuer­kannt.

Aus Ostasien.

wb. Paris, 21. Febr. Wie aus Tokio gemeldet wird, hat das Ministerium des Innern der Kammer einen Gesetzentwurf unterbreitet, der sich mit den Maßnahmen beschäftigt, die geeig­net sind, die Ordnung aufzurichten und der Entwicklung der extremistischen Umtriebe, besonders der Arbeiterklasse, Einhalt zu tun. Der Gesetzentwurf sieht Strafen gegen Personen vor, die eine geheime Vereinigung gründen oder einer solchen ange­hören, die zum Ziele hat, die Verfassung oder die Regierungs­form zu ändern oder das Recht auf Privateigentum zu verletzen.

Wb. London, 21. Febr. Nach einer Agenturmeldung aus Newgork sind bei dem Bergwerksunglück in Sullivan insgesamt 51 Bergleute ums Leben gekommen.

Verhängitisvoller Brand.

mb. Rom, 21. Febr. ön Messina ist heute in der Nähe des Gerichtsgebäudes ein Brand ausgebrochen, der die Räume der Staatsanwaltschaft völlig einäscherte. Sämtliche Dokumente und Pikten über die laufenden Unterfsuchungen sind vernichtet worden. Es scheint Brandstiftung vorzuliegen.

Grubenunglück in Amerika.

Wb. Sullivan (önbmnia), 21. Febr. Zunkspruch. Von den 140 Bergleuten, die sich zur Zeit der Explosion in dem Berg­werk befanden, ist es 100 Mann gelungen, sich zu retten. Das Bergmerk ist 380 Fuß tief. Die Rettungsarbeiten sind durch Rohlengase erschwert.

Vom Z. R. 3.

Ä*X â S"*™*. -Das 3eppelin-0uft- ^11^5 startete gestern nachmittag 3 Uhr 40 5:'”^ »™ »ZS- ”» 6” «emuiwsinMn. An Bord ' M ™ ^«"sl P», i»° für die B-omodoo bestimmt

Süt den 5. A. III.

KonzA^u. fFunkspruch.) Das Budgetbüro hat dem ' Betrag Wn Ä ^eppelmgeselischaft den geschuldeten

„Los Angeles“, ^r Ersatzteile für das Luftschiff

sucht, unverzüglich die streikenden Arbeiter in den Baumwoll­spinnereien von Schanghai zu überwachen, damit sich -nicht Zwi­schenfälle wiederholen wie die, in deren Verlauf japanische Ar­beitgeber verletzt wurden.

Aus Stadt und Laub.

Daten der Kulturgeschichte.

22. Februar.

öm Sahre 1465 wurde der Humanist Sohann Reuchlin in Pforzheim geboren. — 1512 starb der italienische Seefahrer Amerigo Vespucci in Sevilla, nach dem später der amerikanische Kontinent genannt wurde. — 1732 wurde der spätere Begrün­der der Unabhängigkeit Nordamerikas, George Washington in Westmoreland, 1788 der Philosoph Arthur Schopenhauer in Danzig geboren. — 1793 kam zu Harkorten der Sndu stielle Friedrich Wilhelm Harkort zur Welt, der die Maschinenfabrik Harkorl gegründet, das Puddelverfahren in Deutschland einfUhr te und für den Bau von Eisenbahnen und Wasseranlagen in Deutschland kämpfte. Er starb im Sahre 1880. — Vor 115 Fahren erblickte der Komponist Friedrich Ehopin in Zelazowa- Wola das Licht der Welt. — 1857 wurde in Hamburg der Physiker Heinrich Hertz geboren, der durch tiefgrü-ndliche Ar­beiten in den wahren 1887 bis 1893 (er starb am 1. Sanuar 1894 in dem jugendlichen Alter von 36 Sahren) die Existenz elektro- magnetischer Schwingungen und -deren Wesengleichheit mit dem Licht -nachwies. Dadurch legte er den Grund zur drahtlosen Telegrahhie. — Vor 22 Sahren starb der Komponist Hugo Wolf in Wien.

23. Februar.

Geburtstag des Komponisten Georg Friedrich Händel in Halle (1685), bekannten Afrikaforschers und Reisenden Gustav Nichtigal in Eichstädt (1834), des Malers Franz von Stuck in Tertenweis (1863), und des Schriftstellers Rudolf Lothar in Budapest (1865). — 1852 lief auf der Werft von Zeitz u. Tisch bein in Rostock der erste in Preußen erbaute Schraubendampfer vom Stapel. — Vor 70 Sahren starb zu Göttingen der Mathe­matiker und Astronom Karl Friedrich Gauß, der auf technischem Gebiete ganz Bedeutendes leistete. Er gab 1820 ein Lichtsig­nal mit reflektiertem Sonnenlicht an, stellte 1833 das absolute Maß-Sgstem auf, gründete in demselben Lahre zu Göttingn das erste erdmagnetische Observatorium und erfand 1834 mit Weber den elektromagnetischen Telegraphen.

Was ist Waidgerechtigkeit? Das ist eine Frage, die sehr oft gestellt wird. Und immer wird sie beantwortet etwa: wenn man nicht weiter als 120 Meter schießt ober wenn man auf Rehwild nicht mit Schrot schießt, oder wenn man die Schonzeiten in-ne- hält usw. Sehr wohl sind das -Teile der Wai-dgerechtigk-eit. Der Begriff liegt jedoch tiefer.

Unter Waidgerechtigkeit versteht der deutsche Säger von Alters her das moralische Pflichtgefühl, das ihn Erhalter und Heger der freilebenden Tierwelt fein läßt. Er fühlt sich ver­antwortlich für ein ihm anoertrautes Volksgut, das nicht ver­schwendet werden darf, das ihm nicht gehört, sondern -das er nur zu Lehen hat. Aus dieser Einstellung -heraus vermag der waidgerechte Läger zu hegen und zu jagen. Aus ihr schöpf! er, bie Sicherheit jede sich bietende Lage, seine volkswirtschaftli­chen Pflichten gemäß zu erfassen. Aus ihr erwächst ihm das tiefe moralische Empfinden nur dann zu schießen, wenn er -es als Heger verantworten kann, und wenn die äußeren- Umstände das einmal unvermeidliche Töten so quallos wie irgend möglich gesichert erscheinen lassen.

Den Begriff der Waidgerechtigkeit hat nur der deutsche Läger gefühlt. Nur er hat es vermocht in seiner Aufgabe nicht nur ein Vergnügen, sondern vor allem eine Pflicht zu erblicken. Möge diese Waidgerechtigkeit dem deutschen Säger stets erhal­ten bleiben und mögen ihre Grundsätze Eingang finden in alle Kreise deutscher Bevölkerung! Nur so lassen sich die wertvollen Güter bewahren, die in der deutschen Sagd vorhanden sind, und die mittelbar aus ihr erwachsen. Eh.

Vetr. Antrag auf Herabsetzung der Sagdhundsteuer, hat sich der Allgemein..Deutsche Lagdschutzverein, Bezirk Fulda mit folgendem Schreiben an den -hiesigen Magistrat gewandt:

Der Allgemeine Deutsche Lagdschutzverein Bezirk Fulda, hat sich unter Anderem die volkswirtschaftliche Aufgabe ge­stellt, dafür zu sorgen, daß alles beschossene Wild auch tatsächlich zur Strecke kommt und der Volksernähruug zugeführt wird. Zur Erreichung dieses sind eine Reihe technischer Kommissionen eingesetzt, deren eine die Pflege der Gebrauchshun-dezucht — und Führung sich angelegen sein läßt.

Bezugnehmend auf die letzte Hundesteuerordnung gestatten wir uns, zur Begründung unseres Antrages folgendes auszu­führen:

Die allgemeine Hundesteuer beträgt in Fulda für einen Hund pro Lahr 70.— Mk. dagegen beträgt die Steuer für den Sagd- hund pro La-Hr 82.— G.-Mk.

Ln dieser einseitig gewaltigen Höherbesteuerung der Lagd- Hunde liegt eine Ungerechtigkeit, die jeder Begründung ent­behrt, und sich höchstens dadurch erklären ließe, daß der Sagd- Hund seitens der Steuerbehörde irrtümlich als Luxushund an­gesehen wird. Der Lagdhuud ist kein Luxushund, sondern ein ausgesprochener Gebrauchs-Hund, weil ein großer Teil des auf der Logd erlegten Wildes nur die Hilfe des Hundes zur Strecke gebracht wird. Bei der Sagd auf Hühner, Hasen und Rehe, ist ein Gebranchs-hund unerläßlich, denn ohne denselben wür­den zirka 50 Prozent alles beschossenen Wildes nicht in den Be­sitz des Schützen gelangen und elendlich verludern. Ln diesen zirka 50 Prozent aller Fälle tritt der Gebrauchshund in Aktion, indem er das Stück bringt oder seinen Herrn zu dem geschossenen Stück führt. Ein wie hoher Prozentsatz das erlegte Wild in unserer Volksernährung ausmacht, brauchen wir wohl nicht erst noch zu erläutern, haben doch erst vor ganz kurzer Zeit die füh­renden Tageszeitungen längere Artikel hierüber gebracht. Durch die überaus hohe Steuer für SagdHunde ist es manchem Läger nicht mehr möglich, sich einen Gebranchsstund zu halten und es muß prozentual vieles Wild verludern, was der Volkswirtschaft auf diese Weise entzogen wird.

Wir glauben doch nicht, daß der Magistrat der Meinung ist, ein Schooßihündchen, oder ein sonstiger Fixköter sei volkswirt­schaftlich, und berechtige eine niedere Steuer, denn letzten Endes geben derartige Hunde, weil meist ohne Aufsicht, wun­derbare Vovstclluiigen auf der Straße, oder verunreinigen -die­selbe.

Wir ersuchen deshalb auf Grund obiger Ausführungen und im Lnteresfe der Gerechtigkiet, den Lagdhuud in der Steuer dem Waa-Hunde gleichzustellen, und den Differenzbetrag, welcher seit dem 1. April 1924 zu viel bezahlt ist, zurUckzuzahlen, oder gut zu schreiben.

Aus dem Gerichtssaal.

Wegen unbefugten Waffentragens erhielt der Angeklagte V. eine Strafe von 10 Mark, die in 2monatlichen Raten zu zahlen sind.

Die Beleidigungsklage gegen die Lehrersfrau M. aus Hattenhof wurde heute iricber ausgenommen. Der Staats­anwalt hielt eine Geldstrafe von 150 Mark für angemessen. Der Vi'-teidige: jedoch plädierte für die Freisprechung seiner Mandantin, die dann auch tatsächlich im Urteil erfolgte.

Wegen Schädigung des preußischen Forstfiskus um rund 40 000 Goldmark hatten sich der Dachdecker L. L. und der Kaufmann K. F. vor dem großen Schöffengericht zu verantwor­ten. Die Beiden sollten ohne Ermächtigung im Auftrage einer Firma Rudolf in Berlin Holz gesteigert haben. 3m Laufe der Verhandlung stellte sich heraus, daß die Berliner Firma mit dem bereits abgeschlossene,. Geschäft nichts zu tun haben wollte. Der Verkauf kam infolgedessen nicht zu stände und das Holz wurde später vom Forstfiskus anderweitig vergeben, wobei ein Verlust von 43.489 Goldmark zu verzeichnen war. Dieses Minus er­klärt sich daraus, daß das erste Geschäft in -der Zeit der Hoch­konjunktur abgeschlossen wurde, während das zweite und endgül­tige in einer mehr oder weniger „flauen Zeit" erfolgte. Da aber den Angeklagten die Absicht des Betruges nicht nachge­wiesen werden konnte, erkannte der Staatsanwalt, wie -das Gericht auf Freispruch. Sämtliche Kosten fielen der Staatskasse zur Last.

Der Wagner E. H. aus Eiterfeld statte zwei Landjäger in der Ausübung ihres Berufes beleidigt und mit einer Schaufel bedroht. Er erhielt -eine Geldstrafe von 50 Mark, bezw. 5 Ta­ge Gefängnis. Bei der Strafzumessung fielen mildernde Um­stände ins Gewicht, da der Angeklagte als sehr reizbar und äußerst -nervöser bekannt ist.

Es kam dann die Strafsache gegen den Großkaufmann T., welcher wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt war. Da die Ladung einiger ärztlichen Sachverständigen, sowie fach­gemäßer Persönlichkeiten, die über die Möglichkeit von Auto­unfällen Auskunft geben können, erforderlich ist, wurde die Verhandlung bis auf Weiteres ausgesetzt.

Der Arbeiter L. B. aus Edelzell wurde wegen Betrugs in einem Falle zu zwei Wochen Gefängnis verurteilt. — Ln einem anderen Falle erfolgte Freispruch. Es wurde ihm jedoch unter Stellung einer Kaution von 50 Mark eine Bewährungsfrist von 3 Lahren zugebilligt.

Wetterbericht,

wb. Frankfurt a. M., 21. Febr. Die kalten Luftmassenha­ben, von Nordeuropa vordringend, ganz Mitteleuropa über­flutet. Da die Einströmungslinie zwischen kalten und warmen Luftmassen auch weiterhin ziemlich weit östlich bezw. westlich liegen wird, bleibt unser Gebiet wesentlich ann der kalten Sei­te, sodaß mit Fortdauer der winterlichen Witterung zunächst zu rechnen ist. Einige leichte A-lederschläge in Form von Schnee sind immer noch wahrscheinlich. Die Temperaturen halten sich meistens etwas unter dem Gefrierpunkt.

Vorhersage bis Sonntag Abend: Wolkig bis bedeckt, ver­einzelt noch leichte Niederschläge, kalt, schwache Luftbewegung.

lWittevungsausslchten bis Montag Abend: Noch keine wesentliche Aenderung.

Druck und Verlag: 2\ubo(f Bamberger, Fulda. Verantwortlich für den textlichen Teil: Friedrich P. Partmuß, für Anzeigen, August Bamberger, sämtlich in Fulda.

Amtliche Bekanntmachungen.

Weir.: Beratungstag des LaudesKrüppelarztes.

Freitag, den 27. Februar 1925 von vormittag, 3)4 Uhr

Äb findet im Herz-Lesu-Heim Fulda, Buttlarstraße 74 die Un­tersuchung und Beratung der an Krüppelleiden erkrankten Kinder des hiesigen Kreises statt. Untersuchung und Beratung erfolgen kostenlos.

Fulda, den 19. Februar 1925.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses (Kreiswohlsahrtsamt).

Zrhr. von Gager n.

Betrifft: Vollziehungsbeamte.

Die Herren Bürgermeister des Kreises, in deren Gemeinden Vollbeziehungsbeamte angestellt sind, werden unter Bezugnah­me auf das Rundschreiben vom 10. ds. Mts. 2. Nr. 6457 a. nochmals ersucht, dies innerhalb 3 Tagen hierher mitzuteilen.

L -uIda, den 18. Februar 1925.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

Frhr. o. Sagern.

ViehfeucheupolizeUiche Anordnung.

öum Schutze gegen die Maul- und Klauenseuche wird auf

Grund der §§ ff. des Viehseuchengesetzes vom 26. Lum 1909

(Reichsgesetzblat 5. 519) mit Ermächtigung des Herrn Mini­

sters für Landwirtschaft, Domänen und Forsten folgendes be­

stimmt:

§ 1.

Infolge Ausbruches der Maul- und Klauenseuche in den Ge­

meinden Gläserzell, Eichenzell und Dassen ändere ich die §§ 1

und 11 meiner viehseuchenpolizeilichen Anordnung vom 16. La-

11 nur ds. ös. — Fuldaer Zeitung Nr. 15 — hierdurch wie folgt ab:

(§ 1). Die Gemeinden Gläserzell, Eichenzell und Dassen bilden je einen weiteren Sperrbezirk.

(§ 11). Für die Gemeinden Gläserzell, Eichenzell und Dassen gelten die im § 12 bezeichneten Verbote.

§ 2.

Die vollständige hiernach erlassene viehseuchenpolizeiliche An­ordnung vom heutigen Tage ist in den vorgenannten Gemeinden ortsüblich durch Ausrufen — Aushang — bekannt gemacht morden und kann auf den ‘Bürgermeisterämtern daselbst oder bei mir eingesehen werden.

Fulda, dne 21. Febimar 1925.

Der Laudrat. 5 V.: S ch u st e r.