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... auf öe^t hat jebermann eingesehen, daß das Geld ^Lr Sparkasse sozusagen für sich arbeitet und sich vermehrt.

schon die Klndr sollten von den Eltern statt zum Sn, zum Sparen angehalten wer-dn. Das ist erziehe- 6â ' arößter Wichtigkeit. Die Wahrheit des Wortes: T p her Seit, so hast du in der Not!", hat schon mancher ^seinem Legen erfahren dürfen.

„Drum auf zur Kreissparkasse!"

I M -je Schlußmahnung des Filmes. Mache einen An-

-er in der Kreissparkafle echältl-ichen Heimsparbüchse, zu deinem künftigen Wohlstand den ersten Grund- W1D 1 jd du hilfst auch deinem Vaterlande in seiner Not, denn: Goaren 20 Millionen Deutsche jeder 1 Mark wöchentlich, so 'rglbt dieses mehr als 1 Milliarde Goldmark im Sahr".

Amtliches Zirmeuadreßbuch des Rhein-Main-Gebietes. Die Geschäftsstelle Zulda der Industrie- und Handelskammer Frankfurt a. M.-Hanau teilt uns mit, daß gegen die allen han- delsgerichtlich eingetragenen Zirmen zugegangenen Aufsor-der- Angen und Prospekte des Verlags Peters in obiger Sache kei­ne'Bedenken zu erheben sind und es im Interesse der Voll­ständigkeit des Zirmen-Handbuches liegt, wenn die Industri-e- iind Handelsfirmen den an sie ergangenen Aufforderungen Nachkommen.

Zilmschau. Neues L Heater. „Die Insel der verlo­renen Schiffe", der Siim der wieder einmal das Prädikat Sensationsstück für sich in Anspruch nehmen darf.

3m schmutzigen Viertel der Großstadt hatte der Detektiv Jackson den ehemaligen Seeoffizier Howard verhaftet, der des Mordes verdächtig war. Auf See erhob sich ein Sturm und bringt das Schiff Aiburn" das neben dem Verhafteten und fei­nem' Wächter auch die reiche Miß Zairfax als Passagierin trägt in Seenot. Der ehemalige Seeoffizier rettet die junge Dame and es entsteht zwischen den Dreien eine gute Kameradschaft. RWlongem Umherirren glauben sie Land zu entdecken, aber es -war nur die Insel der verlorenen Schiffe, deren Ueberlebende auf dieser Insel unter Befehl des Kapitäns Zorbes eine Art Staat gegründet hatten. Als Zorbes die neue 3rau erbl'ckt teilt er ihr mit, baß nach dem bestehenden Gesetz jedes weibliche Wesen sofort heiraten müsse und bewirbt sich selber um sie. Aber Howard stellt sich ihm als Gegner und schlägt ihn im Box Kampf. Unzufrieden mit der Herrschaft auf der Insel, flüchten sie mit einem Unterseeboot, dessen Batterien jedoch zu schwach waren das getauchte Zahrzeug wieder an die Oberfläche zu bringen. Auch hier gelingt es den mutigen Männern das Schicksal zu meistern und sie gelangen an Bord eines Lorpe- dobootes. Hier erfahren sie auch, daß man den wahren Mörder entdeckt hat, und somit erhält Howart die Hand seiner An­gebeteten. Was den Film in erster Linie auszeichnet, sind die mit vollendeter Kühnheit gemachten Aufnahmen. Er hat in größten Städten ungeheures Aufsehen erregt.

Um die Hauptwerkftätte Fulda.

Die deutsche Volkspartei teilt uns über die Werkstätten­frage .folgendes mit:

Die von der Kreisgruppe Zulda über die drohende Stil­legung weiterer Abteilungen der hiesigen Werkstatt (Lok-Dre­herei und Gietzerei) benachrichten Reichstagsabgeordneten äu­ßern sich in einem uns zugegangenen Schreiben in ähnlicher Weise, wie aus der letzten Zuschrift der deutschnationalen Volks Partei hervorgeht. Die Abgeordneten berichten, baß trotz al­ler bisherigen Bemühungen die deutsche Reichsbahn-Gesell­schaft nicht davon ausgehen will, aus wirtschaftlichen Gründen nur noch die großen Ausbesserungswerke zu erhalten und baß aus volkswirtschaftlichen Interessen nur wenig Rücksicht ge­nommen werden kann. Sie versprechen weiterhin jede Gelegeii- b-t wahrzunehmen, um zu Gunsten für Zulda zu wirken.

Soweit die Zuschrift der Abgeordneten also mit anderen Worten: Es ist nichts daran zu ändern, baß die Reichs­dahngesellschaft nach und nach die mittleren und kleineren Wer­ke eingeheen läßt ( mit der Aufhebung einzelner Abteilungen fängt man an) und nur die großen Ausbesserungswerke erhält. Unb das alles wie die Parole lautet, nur im wirtschaftlichen Interesse.

Die Kreisgruppe der deutschen Volkspartei, als Interessen- Vertreterin weiter Kreise der Beamten und Arbeiter der hiesigen Hauptwerkstätte, kann sich aber mit dieser ihr nichts Neues dringenden Mitteilung ihrer Abgeordneten nicht -begnügen. Sie muß und wird verlangen, baß die mit ihrem Vertrauen ge- wählten Vertreter an den maßgebenden Stellen klipp und klar Auskunft darüber -einfordern, -inwieweit durch die Aufhe­tzung der 1 a bisher in jeder Weise wirtschaftlich tätig ge- mefenen Werke, darunter auch Zulda, die Wirtschaftlichkeit des Reichsbahnunternehmens gehoben werden soll. Ob dieses dadurch geschehen soll, daß 1. die bisher in den aufzuhebenden Werken geleisteten Arbeiten von den großen -Werken mit über Hörnen oder 2. diese Arbeiten, was wohl der Wahrscheinlichkeit -näher kommt, der Privatindustrie übertragen werden sollen. Wenn bas Erstere der Zoll sein sollte, so wird man es als -erstaunlich finden müssen, daß in einer oeit in der Autoritäten auf dem Gebiete der Werkstattorganisatiou sich gegen die zu großen Betriebe (über 1000 Köpfe) aussprechen, die deutsche Reichsbahn-Gesellschaft deswegen die Gegenteiligen Schritte zu tun gedenkt. Weiterhin werden dort die Reichsstellen noch so viel Recht haben, von der deutschen Reichsbahn-Gesell- unterrichtet zu werden, wie die -Wirtschaftlichkeit der uu größeren Werke zueinander berechnet worden ist. Ob insbesondere bei den großen Werken auch das -Anlageka- ^'-ntfprechende Berücksichtigung gefunden hat. Sollte aber die Uebertragung der Arbeiten an die Privaimdustr!- in ^rage kommen, wie bas anscheinend schon jetzt beginnt, so hat das deutsche Lock, das ebenfalls Reparationen zu zahlen hat und nicht allein di-e Reichsbahngesellsthaft, ein Recht darauf unterrichtet zu werden, ob die Privatindustrie billiger die ausführt als die aufzu hebenden mirf- ° "^ttenden ReichLbahnwerkstätten.

von S u'^ weiterhin noch der Umstand, daß ein Abbau bci den Werkstätten im Reichsbahndirektions Kurzem übè^"?' ^' ""^ ber Don der Hauptverwaltung vor braucht x, -Lagewerkskopfzahl nicht einzutreten mass ü-berfâ ^geordneten der deutschen Volkspartei nocb- versichert bin Morden. Die der Partei Nahestehenden mögen Kräften steht ' öie diesige Kreisgruppe tut, was in ihren

Etübtische Grundstücke im Erbbaurecht.

Die Stage, ob und unter welchen Bedingungen sich die Städte bei der Hergabe städtischen Gelände für Neubauzwecke bet Form des Erbbaurechtes bedienen sollen, wird neuerdings lebhaft erörtert. Der Deutsche Städtetag hat deshalb eine Um frage über das von den Städten geübte Verfahren veranstaltet. Die darauf eingehenden Antworten ergaben, daß 43 Städte das Erbbaurecht im vergangenen Jahre angewendet haben. 3n den meisten Fällen waren die Erwerber gemeinnützige Baugenof- fenschaft-en, in zweiter Linie kamen Private in Betracht und zu­letzt industrielle Unternehmen. In den ersten beiden Gruppen antworteten mit ja: Berlin, Hamburg, Essen, Hannover, -Bre­men, Mannheim, Halle, Augsburg, Lübeck, M.-Sladbach, Mün ster, Ludwigshafen, Buer, Freiburg, Zwickau Gera, Liegnitz, Offenbach, Harburg, Llbing, Hildesheim und Gotha. Außer­dem vergaben Land nur an Genossenschaften: Dresden, Nürn­berg, Lhemnitz, Magdeburg, Karlsruhe,-Remscheid; nur an Pri­vate: Leipzig, Frankfurt a. M., Kiel, Lasse!, Saarbrücken, Mainz, Darmstadt, Bielefeld, Recklinghausen unb Rüstringen. ZUr Industriezwecke gaben ferner Land -her: Leipzig, Düssel­dorf, Kiel, Lassest Braunschweig, Saarbrücken, Münster, Bie­lefeld, Zwickau, Offenbach, Recklinghausen und Gotha. Die Zeitdauer, für die das Lrbbaurecht vergeben wurde, schwankte zwischen 10 und 100 daßren; am häufigsten wurden Abschnitte von 70, 99, 60 und 50 Sahren gewählt. Der Lrbbauzms, der von den städtischen Grundstücken -eingezogen wird, bewegt sich zwischen 1 unb 6 v. H. des Verkaufspreises ober -Wertes. Der Berechnung wird meist ein mäßiger Boden-wert zugrunde gelegt. 3n manchen Städten wird in den ersten Fahren nach der Bestellung des Lrbbaurechtes überhaupt nichts erhoben, vielfach finden wir eine Staffelung in der Weise, daß der Zins von Sahr zu Sahr steigt. Auf das Quadratmeter bezogen er­geben sich Anfangssätze von drei Pfennigen bis zu 2,50 Mark. Die Anliegerbeiträge für Straßenbau werden ?. L. in den Erb­bauzinsen mitvergütet, teils sind sie -bar von dem Erwerber zu bezahlen.

m*»trW

mitgeteilt vom Bankhaus Earl Kiefer & Lo., Fulda.

Frankfurt a. M., 14. 2. 25.

Lenden;: fest.

Die Börse verkehrte heute in sehr fester Haltung. Größere Kurssteigerung erfuhr der Montan und Lhemiemarkt. Harpe-

Racheichung der Maaße

Sm Kreise Zulda wird die durch § 11 der Maaß- und Ge­wichtsordnung vom 30. Mai 1908 vorgeschrieb-ene Nacheich- ung aller Meß- und Wiegegeräte in diesem Sahre nach unten- stehendem Plan durchgeführt.

Sämtliche Maaße, Wagen und Gewichte werden neben dem Lichzeichen mit der Sahreszahl ihrer Racheichung versehen wer­den. Die genauen, unbedingt innezuhaltenden Linlieferungs- und Abholungszeiten setzt der Eichmeister fest und teilt sie den Bürgermeistern rechtzeitig mit

Alle Landwirte, Gewerbetreibende, Großhandlungen, Senof fenfchaften, Konsumverein, Zabrikbetriebe, sofern sie irgendwel'K che Erzeugnisse und Waren nach Maaß ober Gewicht ein — oder verkaufen oder den Umfang von Leistungen wie z. B. den Arbeitslohn dadurch bestimmen, werden aufgefordert, ihre eich­pflichtigen Meßgeräte in den Nacheichuugsräumeu zu der fest­gefetzten Zeit gereinigt vorzulegen. Ungereinigte Gegenstände werden zurückgewiefen. Beschlagnahmungen erfolgen nicht. Besonders mache ich auf die Lichpflicht der Landwirte aufmerk Jam.

Die Einziehung der vor Rückgabe der Gegenstände zu ent­richtenden Gebühren erfolgt während der Abhaltung der Nach- eichtage durch die Gemeinde der Nacheichstelle für den gesam­ten Aacheichbezirk. Die Ortserheber haben daher zu den festgesetzten Abholungszeiten im Aacheichlokal zur Erhebung brr Gebühren anwesend zu sein.

Wmdreisevim für die veriodifKe Rmheickmng im Kreise Fulda im Sahre 1925.

Lfd.

Ar.

Datum

Aach- eichungsort

Ortschaften, aus denen die Teilnehmer ihre Meßgeräte zum öffentlichen Eichtag zu bringen haben

Bezeichnung des Raumes für den öffentlichen Eichtag im Nacheichungsort

vom

bis einschließl.

1.

23.

28. 2. 25

Salzschlirf

für Salzschlirf, Eichenau, Müs.

Gasthaus Ratskeller

2.

2.

7. 3. 25

Großenlüder

„ Großenlüder, Lütterz, Oberbimbach, Uffhausen, Unterbimbach.

., Brühler

3.

9.

12. 3. 25

Hainzell

„ Hainzell, Blankenau, Gersrod, Kleinlüder.

.. Engel

4.

16.

19. 3. 25

Hosenfeld

„ Hosenfeld, öoHa, Pfaffenrod, Poppenrod, Schletzenhausen. „ Hauswurz, Brandlos, Buchenrod, Kauppen, Weidenau.

„ Brühler

5.

23.

26. 3. 25

Hauswurz

., Heil

6.

1.

7. 4. 25

sieben

„ Rieben mit Struthöfe und Weinberg, Höf u. Haid mit Zuldaische Höfe, Kautz, Katzenberg und Langendorf, Magdlos mit Zederwisch Rückers mit den Höfen Keutzelbuch und Leinenhof, Schweden und Stork.

„ Vogel

7.

14,

16. 4. 25

Mittelkalbach

„ Mittelkalbach mit Bucheller, Eichenried, Niederkalbach, Veitsftein- bach mit Kiliansberg.

„ Beßler

8.

20.

25. 4. 25

Neustadt

„ Dorfborn, Ellers, Neustadt, Opperz, L^ommerz, Liefengruben.

Hornung

9.

27.

29. 4. 25

Bücheuberg

„ Büchenberg, Zillbach, Döllbach.

„ Kreß

10.

30. 4.

2. 5. 25

Rothemann

„ Rothemann, Hattenhof.

„ Kramer

11.

4.

7. 5. 25

Eichenzell

„ Eichenzell, Gut Adolphseck, Kerzell, Löschenrod, Welkers, Röns- haulen, Melters.

„ Kramer

12.

11.

15. 5. 25

Dipperz

„ Dipperz, Armenhof, Böckels, Dietershausen, Friesenhausen, Mar­gretenhaun, Rex, Wiffels, Wiffelsrod, Wolferts, Zinkenhein, Dörmbach.

„ Günther

13.

25.

29. 5. 25

Langenbieber

„ Langenbieber, Almendorf, Melzdorf, Niederbieber, Stöckels, Gut Ehiergarten, Wiesen, Hofbieber, Allmus, Elters, Eraisbach, Sui Weihershof, Wittges, Rödergrund-Egelmes, Steens, Bieberstein.

„ Stehling

14.

1. 6.

31. 7, 25

Zulda

„ Stadtgemeinde Zulda

Eichamt

15.

15. 1.

weil letztm gee

28. 2. 26

alig 1924 icht.

Zulda

„ Bernhards, Besges. Bronnzell, Daffen, Dirlos, Edelzell, Engel- Helms, Gläserzell, Siesel, Giesel (Gutsbezirk,) Harmerz, Heimbach Horas, Istergiesel, Johannesberg. Kämmerzell, Keulos, Kohlhaus Künzell, Lehnerz, Lüdermünd, Maberzell, Marbach, Malkes, Mit­telrode, Niederrode, Neuenberg, Niefig, Oberrode, Petersberg Pilgerzell. Reinhardts, Steinau, Steinhaus, Sickels, Zell, Ziegel Ziehers(Sutsbezirk), Zirkenbach, Dietershan.

Eichamt

ner gingen von 146 bis 151 ^ während Phönix bis 65 % bei lebhaftem Geschäft anziehen konnten. Der Kajsa markt war ruhig, während der Rentenmarkt lebhafter war wobei Zoll­lürken und Bosnier Steigerungen -erfuhren. Anleihe etwas erholt zirka 750 bis 60. Die Nachbörse verkehrte weiter in fester Haltung.

Druck und Verlag: Rudolf Bamberger, Zulda. Verautwortlrch für den textlichen Stil: Zriedrich P. Partmuß, für Anzeigen, August Bamberger, sämtlich in Zulda.

Bekanntmachung.

Seucheu-Nachrichten.

Erloschen: Die Schafräude in der Gemeinde Niederzell Kr. Schlüchtern.

Oeffentließe Steuermahnung.

Die fällig gewordenen Abgaben und zwar:

1. Grundvermögenssteuer für Februar 1925,

2. Hauszinsstcuer für Februar 1925,

3. Gewerbesteuer- u. Handelskammerbeitrag-Vorauszahl- Februar 1925,

4. Müllabfuhr- und Kanalbenutzungsgeführen für 4. Vie- teljahr 1924,

5. Hundesteuer für 4. Vierteljahr 1924,

6. Wassergeld für 3. Vierteljahr 1924, sind bis zum 23. Februar bs. Ss. hierher einzuzahien.

Eine Behändigung von Mahnzetteln findet nicht statt.

Nach Fristablauf erfolgt zwangsweise Beitreibung der Rückstände.

Fulda, den 14. Februar 1925.

Stadtkasse. Kal-b.

Es wird auf die auf Seite 126 des Regierungsomtblattes veröffentlichten Bestimmungen der Polizeioerordnung des Herrn Regierungspräsidenten zu Lasse! vom 10. Mai 1924 verwiesen nach weichen es verboten ist die Salweide (Jalix caprea) zu entfernen, zu beschädigen auszugraben, abzupflücken, zu beför­dern, anzukaufen und zu verkaufen. Ls ist ferner verboten Blüten tragende Zweige der einfachen Weide (falix viminalis) abzupflücken, feilzuhalten, zu kaufen und zu befördern.

Ausnahmen können für die Zeit von 14 Tagen vor Ostern auf Grund eines Erlaubnisscheines des Landratsamtes zuge­lassen werden. Das Weitere ist aus der Polizeiverordnung zu ersehen. Zuwiderhandlungen werden gerichtlich verfolgt.

Fulda, -den 5. Februar 1925.

Der Landrat. S. V.: S ch u st e r.

Wagen und Gewichte.

Wer seine Meßgeräte an dem festgesetzten Tage nicht an der Nacheichstelle vorlegt oder seine Viehwage nicht rechtzeitig anmelbet, kann später nicht mehr berücksichtigt werden und muß dann beim Eichamt Fulda nacheichen lassen. Andernfalls erfolgt Bestrafung.

Sur die Nacheichnng haben die Gemeinden nach dem Ausführungsgesetz zur Maaß- unb Gewichtsordnung vom 3. Juni 19|2 geeignete, für den Aufenthalt der Beamten und der Bevölkerung angemessen hergerichtete, verschließbare Helle und, falls nötig, geheizte und beleuchtete Räumlichkeiten bereitzu­stellen. Für sichere Aufbewahrung der Eichgeräte und der ein- gelieferten Meßgeräte haftet die Nacheichuugsgemeinde. Et­waige Kosten für die Nacheichungsräume haben die beteiligten Gemeinden zu tragen. Die Bürgermeister haben die Eichbe- amten bei der Abhaltung der Aacheichtage und bei Erlangung geeigneter Fuhrwerke für die Fortschaffung der Eichausrüstung zu unterstützen. oum Ab- und Ausladen der Eichausrüstung hat die Gemeinde dcr Nacheichungsstelle 3 Mann zur Verfügung tu ste-lün.

Die Ortspvlizeibehörden mache ich für eine wiederholte rechtzeitige ortsübliche Bekanntmachung verantwortlich. Sie haben nach Eingang der Mitteilung des Eichmeisters über den Eag der Aacheichung die Beteiligten besonders durch Boten usw. in Kenntnis zu setzen.

Zulda, den 9. Februar 1925.

Der Landrat. 3. V.: Schuster.