einer nennenswerten Belebung des Baumarktes gelangen wollen, insbesondere, wenn wir den Heimstättengedanken verwirklichen wollen. Das Hgpothekardarlehen entsteht nun dadurch, daß Sparer jeglichen Berufes bezw. Standes ihre Spargelder verzinslich bei "öffentlichen oder privaten Sparkassen anlegen. Der Bauunternehmer, sei er Privater oder Genossenschaft oder sonst irgend eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, erhält nun für fernen Bau von der Sparkasse ein Hypothekardarlehen, welches er natürlich höher verzinsen muß, wie die Sparkasse es dem Sparer verzinst, damit die Sparkasse aus dem Fiusdif- ferenzbetrag einerseits ihre Unkosten, zu anderen auch einen, wenn auch noch so geringen, Gewinn erzielt. Der Bauherr selbst will aber aus dem Neubau nicht nur die ^änsscbuld an die Sparkasse erwirtschaften, sondern auch seine Unkosten und seinen Gewinn, sodaß der Mieter, bezw. Hausbesitzer, dec seine Spargelder selbst indirekt durch Spargeldeinlage bei der Sparkasse und diese durch Hgphothekardarlehen zum Hausneubau Hergegeben hat, um seine Spargelder verzinst zu erhalten, nunmehr eine entsprechend erhöhte Miete zu sehen hat. So ist er tatsächlich nunmehr anstatt Zinsempfäuger — Zinsknecht — geworden.
Um diesen für viele Sparer und Ligenheimmteressenten unwirtschaftlichen Umweg zu vermeiden, ist die Rentenheim- Spar- üud Baugesemu-ast LH. Boland derart organisiert, daß auf der einen Seite in der Spar- und Baugesellschaft selbst den Eigenheiminteressenten Gelegenheit geboten ist ihre Spargelder an zulegen, auf der anderen Seite werden von der Gesellschaft selbst ohne einen Zwischengewinn zuzulassen, die Ligenheimbauten ausgeführt und aus den Geldern der Sparer ohne Zwischenstufen direkt hipothekarisch bestehen. Nun ist einerseits der Zinsunterschied für die Verzinsung der Sparguthaben einerseits und der Hypothekardarlehen auf, von der Gesellschaft errichteten, Ligenheimbauten anderseits, äußerst gering gehalten, zum anderen fällt der sowohl durch den oinsunterschied erzielte Gewinn als auch der aus den Baubetrieben erzielte Gewinn zu gleichen Leilen an alle Beteiligte. Hierdurch wird erzielt, daß alle Vorteile der Kapitalisierung den Sparern, bezw. späteren Ligenheimbesitzern direkt zuflisßen.
Weiterhin wird durch die Handhabung eines besonderen, bereits patentamtstch geschützten Systems der durchaus soliden und massiven Bauausführung und eine überraschende Billigkeit bei hervorragender Qualität der Bauten erzielte.
Lmen neuen Weg beschreitet unsere Gesellschaft noch in sofern, daß sie nicht in der bisher üblichen Art in geschlossenen Ligenheimkolonien baut, sondern der Freizügigkeit der Ligenheiminterestenten in Bezug auf das Baugrundstück, Baugegend usw. von sich aus keinerlei Schranken setzt. Durch den eigenartigen Aufbau ihrer Bau- und Rentensparordnung bietet die Gesellschaft nun auch den geringst bemittelten Volksgenossen und dem ärmsten Arbeiter sowohl als auch den Angehörigen der sozial besseren Stände Gelegenheit zu einem, ourch jedermann eigene Sparkraft und eigenen Willen zu bestimmenden Zeitpunkt ein sehr oder weniger geräumiges Ligenheim zu erwerben. Die Aufsicht bezw. Kontrolle über die Verwaltung der Spargelder ist bei dem Reichsaufsichtsamt beantragt.
Die eigenartige Gestaltung der Bau- und Renteusparord- nung bietet vor allem aber auch den Eltern Heranwachsender Kinder Gelegenheit, durch Ersparung eines Rentenbriefes bei dec Gesellschaft den Kindern ein wertvolles Aussteuerstück in Form des Anspruches auf ein Eigenheim mit auf den Weg »” geben sofern die Kinder einmal einen eigenen Hausstano gegründet haben. Die Gesellschaft ist auch berufen, unseren kleinen und mittleren Landwirten eine wertvolle Unterstützung bieten. Bekanntlich herrscht in vielen Gegenden des Reiches die Seflogenheit, daß der älteste Sohn den elterlichen Hof übernimmt und den Lrbschaftsanteilswert den übrigen Geschwistern herauszahlen muh. Wenn nun nicht genügend Barvermögen v whanden, muß der betr. Hgpotheken auf seinen bisher fchul- d freien Hof aufnehmen, um seine jüngeren Geschwister ab- ffinden zu können: huben sich jetzt jedoch die Eltern rechtzeitig für die übrigen Kinder einen Rentensparbrief unserer Gesellschaft gesichert, so ist es diesen ein leichtes, auf Grund desselben eine eigene Landwirtschaft zu erstehn.
Da nach den ;. Zt. geltenden Bau- und Rentensparbeding- üngen die von der Gesellschaft errichteten Häuser mit 7 % verzinst und 3 % amortisiert werdenm ässen, liegt darin auch gleichzeitig die beste Garantie für jeden Sparer, daß die Finanz- Kraft der Gesellschaft nie erlahmen kann, denn die zur Verzinsung aufgebrachten Mittel gehen nur ihren eigenen Kreislauf innerhalb der Gesellschaft und dienen der Auffüllung der Ren- tmdricse, ebenso die Amortisationen. Auf diese Weise finanzieren jeweils 10 Bauten durch ihren Zins- und Amortisationsdienst jährlich ein Weiteres. So haben wir das eigenartige Bild, daß mit jedem weiteren Bau die Finanzkraft der Gesellschaft gesteigert wird.
Um die größtmöglichste Ersparnis im Bau herbeizuführen und somit den Interessenten mit äußerst preiswerten Bauten zu dienen hat die Gesellschaft Normaltgpen geschaffen, dieses schließt jedoch nicht aus, daß auch Linzelausführungen nach dem besonderen Geschmack des Sparers durchgeführt werden, wobei jedoch zu berücksichtigen ist, daß in diesem Falle zunächst schon einmal die Kosten für den Entwurf des Architekten ent« stehen, zum anderen die sonst üblichen Normen nicht angewandt werden können sodaß bei sonst gleichem Hausinhalt mit einer Verteuerung von etwa 33 bis 50 % gegenüber den typisierten Bauten zu rechnen ist.
Vorstehende Gesamtausführungen zeigen jedoch, daß es jedem möglich ist, als Sparer der Rentenheimspar- und Bau- tzesellschaft LH. Boland mit der Zeit zu einem Eigenheim zu gelangen.
Wetterbericht.
wb. Frankfurt a. M., 9. Zebr. Die Regenfälle des heutigen Lager werden allmapuch nachlassen. Bis morgen ist nur noch mit Niederschlägen in größeren Abständen zu rechnen. Die Lemperatur bleibt fortdauernd milde.
Vorhersage bis Dienstag Abend: Wolkig bis bedeckt, noch einzelne Niederschläge, mild, westliche Winde.
Witterungsaussichten bis Mittwoch Abend: Wolkig, meist trocken, vorübergehend etwas kühler, westliche Winde.
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2. Nachtrag zu den Satzungen für die städtische SparkG w & Fulda vom 27. Oktober 1922.
Auf Grund des § 1Z der Städteordnung für die Provinz Hessen-Nassau vom 4. August 1897 wird mit Zustimmung der Stadtverordneten-Versammlung vom 13. November 1924 ;u den Satzungen für die städt. Sparkasse zu Fulda vom 27. Ok- |
tober 1922 folgender 2. Nachtrag erlassen: Artikel 1.
§ 32 erhält folgende Fassung:
§ 32.
Zeitweilige Anlegung von Barbeständen.
Vorübergehend verfügbare Gelder der Sparkasse können ■ bei deutschen unter Staatsaufsicht stehenden Sparkassen und öffentlichen Bankanstalten, insbesondere der zuständigen Tiro- zentrene, bei den öffentlichen Krankenkassen, den Landesver- 'sicheruugsanstalten und sonstigen öffentlichen Kasten angelegt oder zum Ankauf von guten Wechseln verwendet werden, bie- an der Börse zum Privatdiskontsatz gehandelt werden. Die Wechsel müssen nach iängestns 3 Monaten fällig sein.
3m Interesse ihrer Liquidität ist die Sparkasse berechtigt, die hereingenommeneu Wechsel an einen anderen durch Bndossa- ment zu übertragen.
Mit Genehmigung des Magistrats können vorüberge-md verfügbare Gelder auch bei den vom Magistrat mit WneHm/g- ung der Aufsichtsbehörde hierfür zugelassenen Privatbanken angelegt werden.
Artikel 2.
Dieser Nachtrag tritt mit erfolgter Bestätigung in Kraft F -ulda, den 14. November 1924.
Der Magistrat, gez. Dr. A n t o n i.
Der Vorstehende Nachtrag wird auf Grund des § 52 des Zuständigkeitsgesetzes vom 1. 8. 1883 hiermit bestätigt.
Laufet, den 4. Dezember 1924.
Der Oberpräsident. 3. A. gez. F r e i s ch ü tz.
Nr. 12007.
Wird veröffentlicht.
3 u i b a , den 7. Februar 1925.
Der Magistrat. Dr. Antoni.
wâäM
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Der Vorstand-
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ist heimgegangen.
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an einem Herzschlage.
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Fulda, den 7. Februar 1925.
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Entrissenen, hochverehrten Mitarbeiters und Vorgesetzten.
Sein Beispiel treuester Pflichterfüllung wird uns stets vor-
anleuchten. So soll sein Andenken unter uns weiter leben!
Fulda, den 7. Februar 1925.
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