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, nur ein Widerhall dessen, was im Bewußtsein der loK 1 ( suhl Wir sehen heute in Beethoven nicht nur ^XÄänto B-b-rrl»-- d-r M I-»dn" **. einen der größten Geister aller Zeiten. Was uns die- 111 ^m.Nter vor allem wert macht, was seinen Lonen diese un- > Macht verleiht, sind sein ausgesprochener Sub- widersteh ) ^^ des Ausdrucks, sein Schönhoitsbe- ^ktlvismr , I ^itströniungen erhaben ist, und das Ethos * Reben der Kunst des Gestaltens, der Freude seiner tl)jr in Beethovens Werken in besonderem Srundelement jeder Kunst: âm Kunstwerk "sprechen, es zum Medium seelischer Empfindungen 5wtrakter Gedanken zu machen. Die Welt, wie er sie sah 5 Vreuben und Kämpfe, seine Schnsucht und Erlösung bil- >, ^.m Schalt seiner Werke, die Fülle der Gefühle steht hinter nenialM Ausdrucksform und fesselt den Hörer. Der 2. Lnmphonieabend, Bruckner Beethoven dürfte der musikalische Höhepunkt in diesem Winter werden.

Line einführende Besprechung, besonders des L-Mollkon- ' 'erts, als dessen Solistin die unsern Lesern bekannte Pianistin jrL 'Zriederika Biber gewonnen ist, werden wir folgen lagen. st "s 3 >« '

Viehmark! in Fulda. Am Donnerstag, den 29. Fanuar ds. ös. findet in hiesiger Stadt ein Vishmärkt statt. Mit dem Auftrieb darf in der bekannten Weise um 7 einhalb Uhr vor­mittags begonnen werden. Das nicht untersuchte Vieh ist hier­bei durch die Schloßstraße und das voruntersuchte durch die Sturmiusstraße, Lindenstraße aufzntreiben.

Konferenz der Westdeutschen Handwerkskammern.

Llm 16. ds. Alts, fand in Dortmund eine von sämtlichen 13 Handwerkskammern Westdeutschlands besuchte Konferenz statt, die sich vor allem mit der Frage des Ausbaues berufs- städifcher Verjicherungsunternehmungen befaßte.

Des weiteren beschäftigte sich die Konferenz mit dem Er­gebnis der letzten Wahlen und beschloß, 'die Forderungen des Handwerks in programmatischer Weise den neu gewählten Parlamenten zu unterbreiten. Diese Forderungen liegen ins­besondere auf steuerlichem Gebiete. Sie wenden sich sodann ge­gen eine allgemeine Vertrustung unserer Wirtschaft, verlangen äußerste Anispannung aller Mittel zur Vermeidung einer neuen Fnflation, wünschen baldige Verabschiedung des Berufsor- ganisationsgefetzes für das Handwerk und stärkere Vertre­tung der Interessen des Handwerks in den Landes- und Reichszentralstellen. Weitere Verhandlungsgegenstände bilde­ten die Einschränkung der Veranstaltung von Handwerksaus­stellungen, die Beteiligung des Handwerks an der neuen Reichsbank, die Heranziehung der Handwerksvertretungen bei Verkehrsfragen und der Reuaufbau der wirtschaftlichen Or­ganisation des Handwerks. Jn Düsseldorf findet im Fanuar eine betriebswissenschaftliche Woche statt, die auch von Teil- neibmern aus den anderen Kammerbezirken besucht werden kann.

Preußische Lhefähigkeitszeugnifse.

Aus einem Runderlaß des Preußischen Ministers des in­nern teilt der Amtliche Preußische Pressedienst mit:

Wenn ein Preuße im Auslande eine Ehe schließen will und hierzu nach dortigen Gesetzen eines preußischen Lhefähigkeits- zeugnisses bedarf, so ist zur Ausstellung eines solchen Zeugnis­ses vom 1. April ds. Js. ab nicht mehr die Ortspolizeibohörde, sondern der Standesbeamte zuständig. Die örtliche Zuständige. bestimmt der Wohnsitz. Bor Erteilung des Lhefähigkeitszeugniffes hat der Standesbeamte das Fehlen von Lhehindernisfen ebenso zu prüfen, wie wenn er das Aufgebot für eine inländische Eheschließung anordnen soll. Als preu­ßische Verwcütungsgebühr sind zwei Mark einzuzahlen. Das Zeugnis hat etwa dahin zu lauten, baß der beaWchtigten Ehe­schließung nach dem hier geltenden Recht kein bekanntes Hin­derniß entgegenstehe; beide Personen sind mit Vor- und Za- miuennamen, Stand oder Gewerbe, Geburtstag und -Ort, ^oynort und Wohnung zu bezeichnen.

Fahrpreisermäßigung zu Gunsten der (Jugendpflege.

Die den behördlich anerkannten Fugendpflegevereinen für das Kalenderjahr 1924 ausgehändigten Ausweiskarten, in de­nen die Berechtigung zur Inanspruchnahme der tarifmäßigen Ermäßigung ausgesprochen war, verlieren mit Ablauf des 31. Dezember 1924 ihre Gültigkeit. Die Ausweiskarten werden vom 1. Januar für das Kalenderjahr 1925 neu ausgefertigt.

Das in dem letzten Fahr geübte Verfahren, wonach die Ausweise an Hand der von Fhnen unterstellten Verwaltungs­stellen gefertigten Verzeichnisse über die in Frage kommenden behördlich anerkannten Vereine ausgestellt wurden, hat sich we­nig bewährt. Die Ausstellung der Lammelverzeichnisse nahm längere Zeit in Anspruch. Dadurch kam eine Anzahl von Vereinen zu spät in den Genuß der Vergünstigung und eine Reihe von Vereinen war in der Abholung der Ausweise säu­mig.

Um diesen Mängeln vorzubeugen, bleibt uns nur übrig, das anfängliche Verfahren wieder einzuführen. Es werden also für die Zukunft wieder Einzelanträge der interessierten Vereine vorzulegen sein, die außer dem Namen und Sitz des Vereins und »er ganzen Anschrift des Vorsitzenden auch den Namen der Fahrkartenausgabe, die für den Verein in Frage kommt, ent­halten und mit behördlicher Anerkennung versehen sein müssen. Die Aushändigung der Ausweisikarte erfolgt wieder durch ö^ örtliche bezw. be^ Orten ohne Eisenbahnstationen burrb die nächstgelegene Fahrkartenausgabe gegen Zahlung ei= ner Gebühr von 1 Soldmark für jeden Ausweis.

Mi: ersuchen die Verwaltungsbehörden mit entsprechender Anweisung zu versehen.

Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft.

Reichsbahndirektion Frankfor 1 a. M., den 21. 11. 1924

Die baupolizeiliche Genehmigung.

Es mehren sich in letzter Zeit die Fälle, daß besonders auf dem Lande größere Fnstandsetzungsarbeilen, Hallenbanten pp. ausgefUhrt werden, ohne daß die erforderliche baupolizeiliche Genehmigung oorliegt. Da noch 'Unklarheit darüber zu herr- jcyon scheint, was genehmigungspflichtig ist, sei im Folgenden darauf aufmerksam gemacht.

o amtliche Neu-, Evweiterungs- und Umbauten bedürfen der baupolizeilichen Erlaubnis.

Als solche sind anzusehen:

die Aenheustellung oder Veränderung von massiven oder Fachwerkswanden, Decken, über 1,50 Meter hohen Stütz-

und Futtermauern mit Ausnahme des sog. Lrockenmauer- werks, LisenkoNstruktionen, vortretenden Bauteilen, Lrep- pen, Licht-, Lüftungs- und Aufzugsschächten, Feuerstätten und Schornsteinen, die Ueberdachung oder Unterkellerung von Hofräumen, ferner jede Veränderung in der Benutz­ungsart der Gebäude oder einzelner Räume behufs Ein­richtung für gewerbliche Zwecke der im § 51 angeführten Art oder für Wohnzwecke, auch wenn keine baulichen Aen­derungen stattfinden;

b) die Anlegung oder Veränderung von Einfriedigungen mit fest gemauerten Pfeilern und Fundamenten an öffentlichen Wegen und Plätzen;

c) desgleichen von Wasserableitungen und anderen Abflüssen auf öffentliche Wege, in deren Gräben oder. Rinnen, von Entwässerungsanlagen und Kanalanschlüssen für Häuser und Hofräume, ferner von Abort-, Fauche- und Spülwasser­gruben Dungstätten und Keklerschächten, von Brunnen und Zisternen;

bi alsAeubauten gelten auch Schuppen und ähnliche Bauwerke, selbst wenn sie mit dem Erdboden nicht fest verbunden sind.

Auch die Anlage von Blitzableitern bedarf der baupolizeili­chen Genehmigung.

Keiner baupolizeilichen Genehmigung bedarf es:

a) für den Neu- oder Umbau von unheizbaren Lauben, Garten- und Zeldhäuschen sowie Bienenhäusern, sämtlich sofern sie nicht mehr als 10 Quadratmeter Grundfläche bedecken.

Unheizbare Lauben, Garten- und Zeldhäuschen, Ge­schirrhütten, hölzerne Hunde-, Ziegen-, Schweine- und Fe- derviöhställe, sowie sonstige Schuppen oder geringfügige Bau lichkeiten sind, auch wenn sie eine Grundflächevon mehr als 10 Quadratmeter, aber nicht mehr als 20 Quadratmeter bedecken, nicht genehmigungspflichtig, sofern sie keine mas­sive Bedachung haben und nicht innerhalb der geschlossenen Bebauung einer Ortschaft oder im Anschluß an ein bauge- nehmigungspflichtiges Gebäude oder in dessen unmittel­barer Nähe oder in einem vom Bebauungsplan berühr­ten Gelände liegen;

b) für Abtragung und Aufführung unbelasteter Wände, Aus­besserung oder Ersatz einzelner belasteter Fachwerkswände durch Wände gleicher Bauart und gleichen äußeren Aus­sehens, soweit diese Wände nicht vor der Bauflucht lie­gen oder nach den Bestimmungen dieser Bauordnung als Brandmauern herzustellen sein würden;

c) für geringfügige Veränderungen an Fenster- und TUröff- nungen, Ausbesserung oder Erneuerung von feuersicheren Dacheindeckungen und äußeren Wandflächen, von ge­wöhnlichen Oefen, Herden und Gegenständen des inneren Ausbaues;

d) für den Abbruch von Bauten und Bauteilen; doch ist der Baupolizeibehörde hiervon mindestens 10 Lage vor dem Beginn des Abbruchs schriftliche Anzeige zu machen.

Wird demnach in einer Außenseite ein Fenster gebrochen oder eine Lür angelegt, eine vorhandene Oeffnung zugemau­ert und an anderer Stelle wieder angelegt, so bedeutet das eine Veränderung des äußeren Aussehens in der Bauart und ist in jedem Fall ein Bauantrag erforderlich.

Ebenso ist der Ersatz einer schlechten Zachwand durch eine massive Wand aus Ziegel- oder Bruchstein genehmigungs­pflichtig, selbst wenn die äußere Ansicht genau in der alten Weise wieder mit den gleichen Oeffnungen hergestellt wird.

Jn Zweifelsfällen wird daher dringend geraten sich vor Beginn der Arbeiten an das Hochbauamt zu Fulda zu wen- dn, das jederzeit kostenlos Rat erteilt.

Lpielplan der Städtischen Theater in Frankfurt a. Main.

Opernhaus:

Sonntag, 25. Fanuar: Nachm. 3 Uhr:Das Waldmänn­lein". Abends 7 Uhr:Mignon".

Montag, 26. Fanuar:Lohengrin".

Dienstag, 27. Januar: Aachm. 3 Uhr:Das Waldmänn­lein". Abends 6 einhalb Uhr:Figaros Hochzeit".

Mittwoch, 28. Januar. Nachm. 3 Uhr:Das Waldmänn­lein". Abends 7 Uhr:Der süße Kavalier".

Donnerstag, 29. Januar.Tosca".

Freitag, 30. Januar. Abends 7 Uhr:Der Lvangelimann".

Samstag, 31. Januar. Aachm. 3 Uhr:Das Waldmänn­lein". Abends 7 Uhr:Pique Dame".

Sonntag, 1. Februar. Aachm. 3 Uhr:Das Waldmänn- km". Abends 6 einhalb Uhr:Tannhäuser".

Schauspielhaus:

Sonntag, 25. Januar. Nachm. 3 Uhr:Nathan der Weise".

Abends 7 einhalb Uhr:Bummelstudenten."

Montag, 26. Januar. Abend 7 Uhr:Romeo und Julia.

Dienstag, 27. Januar. Abends 7 einhalb Uhr:Medea des Euripides".

Mittwoch, 28. Januar. Abends 7 einhalb Uhr:Der Tokaier",

Donnerstag, 29. Jan. Abends 7 einhalb Uhr:Der Kreidekreis".

Freitag, den-Zd. Januar. Abends 7 einhalb Uhr:Der Kreidekreis".

Samstag, den 31. Januar. Abends 7 einhalb Uhr:Die Frau Rat".

Sonntag, 1. Februar. Abends 7 einhalb Uhr:Der Kreidekreis".

EMMSM.

(Ohne Verantwortung der Redaktion.)

Erwiderung auf dasEingesandt" betr.Alkoholmiß­brauch" in Nr. 16 der Fuldaer Zeitung.

Dem Wunsche, daß das Landratsamt eine Verfügung gegen den Alkoholmißbrauch im Kreis Fulda erlassen möge, schließe ich mich gern an. Jn der Zeit von 25 Fahren, in der ich-mich im Kampf gegen unsere schlimmste Volksseuche L r ii n k sucht und Lrinksitten" stehe, habe ich sehr oft schmerzlich und hemmend erfahren, daß unsere weltlichen und kirchlichen Behörden den Mäßigkeits- und Lnthaltsam- keitsnereinen und den Vereinen für naturgemäße Lebensweise nur sehr wenig Unterstützung in ihrer Arbeit gewähren. Aller­dings muß ich zugeben, daß grade in den letzten Monaten an­scheinend die Nöte der Gegenwart die Gewissen der maßge­benden Persönlichkeiten geschärft und ihnen die Erkenntnis ver mittelt haben, daß es höchste Zeit sei, den drohenden sittlichen und körperlichen Verfall unseres Volkes durch Bekämpfung seiner Ursachen zu verhüten. Grade im Alkoholismus erblik-

ken einsichtige Volksfreunde eine Hauptursache der gegenwär-- tig in rasender Entwicklung begriffenen Entartungs-Erschei­nungen. Jeb kann nicht glauben, daß solchen Erscheinungen ge­genüber die Behörden länger in abwartender, untätiger Stel­lung verharren. Allerdings bezweifle ich, daß eine behörd­liche Verfügung allein eine gründliche Beseitigung der ge­schilderten Zustände herbeiführen wird. Mehr Erfolg wird- nach meiner Erfahrung eine erziehende Beeinflus­sung und Aufklärung durch Litern, Schulen und Kirchen haben. Grade solche Beeinflussung ist bisher nur in geringem Maße von den dazu berufenen und befähigten Persönlichkei­ten ausgeübt worden, weil die meisten von ihnen selbst im Bann der herrschenden Lrinksitten (auch eines alten deutschen Erbübels!) stehen und unter deren Wirkungen und Folgen lei­den und handeln, oder auch nicht handeln! Erst daun, wenn die Bolkserzieher unlb Volksführer, vor allem auch die spä­ter, in der Bekämpfung unserer Lrinksitten oder Unsitten mit gutem Beispiel vonangehen, erst dann wird die Fugend er­kennen, wie töricht sie manu-mal handelt. Dann wird sie sich gewiß bessern. Einstweilen möge man vorkonrmend Ausschrei­tungen mit Nachsicht und Milde und ohne Selbstgerechtigkeit beurteilen. Man möge nicht vergessen, daß die Zokgen der lan­gen Kriegsjahre auch hier zum Vorscysin kommen. Jene Leu­te aber, welche die Fugend tadeln, möchte ich bitten, zu beden­ken, daß ihr Urteil die Früchte trifft, an denen man s i s selbst erkennt. (Die Aep f e l fallen auch heutzutage nicht weit vom Stamm!) Jn unserer heutigen^Fngcndbewegung ringen starke, gesunde und gute Arreste um Freiheit zur Be­tätigung. Das sehen wir an dem machtvoll drängenden Leben in zahlreichen Turn-, Wander- und Sportvereinen und dgl. Eltern, Lehrer und Geistu^e, alle wahren Jugendfreunde

sollten eine hohe, schöne Aikga'de darin erblicken, diese Kräfte leitend und Beispiel gebend in vernünftige ^aten Umsetzen, die der Gesundung und Erstar-cung unseres deutschen Volkes dienen!

L. Decke,

1. Vorsitzender des Vereins für naturgemäße Lebens- und Heilwsife für Naturvereine e. V. Fulda.

Wetterbericht.

Die Druckdifferenzen haben sich weiter ausgeglichen. Der Druck im Norden steigt, sodaß sich wahrscheinlich über Skan­dinavien ein Hochdruckgebiet ausdehnen wird, das uns öst­liche Winde und damit weitere Abkühlung bririgen wird.

Vorhersage: nebelig, sonst meist heiter, kalt, schwache Luft­bewegung.

Druck und Verlag: Au dost Bamberger, Fulda. Verantwortlich für den textlichen Teil: Friedrich P. Partmuß, für Anzeigen, August Bamberger, sämtlich in Fulda.

Amtliche ManntMchungen.

Verordnung, betreffend die Krüppelanzeigepflicht.

Auf Grund des Gesetzes, betreffend bje öffentliche Krüp- pelfürsörge, vom 6. Mai 1924 (Gesetzsammlung Seite 280) verordne ich zur Ausführung der Bestimmung in § 4 dieses Ge­setzes folgendes:

1. Die Verordnung vom 8. September 1920, betr. dis Krüp- pelanzeigepflicht (Preuß. Staatsanzeiger Nr. 212 vom 20. Sep­tember 1920), wird aufgehoben.

2. Jn der Verordnung vom 9. September 1920, betr. die Erfüllung der Krüppelanzeigepflicht in den öffentlichen Schulen und Anstalten, und in der Verordnung vom 10. Sep­tember 1920, betr. die Erfüllung der Krüppelanzeigepflicht durch Privatlehrer und Privatschullehrer (Preuß. Staatsan- zeiger Nr. 212 vom 20. September 1920), zu 2 werden die Worte:

den staatlichen Kreisarzt durch die Worte: das zuständige Fugendamt"

ersetzt. *

3. Diese Verordnung tritt mit dem 1. Januar 1925 in Kraft. Berlin, den 12. Dezember 1924.

Der Minister für Volkswohlfahrt. H i r t s i e f e r.

Wird veröffentlicht.

Fulda, den 19. Januar 1925.

DerVorsitzende des Kreisausschusjes. ^reiswohlfahrtsamt.

Fchr. v. Sagern.

2. Erinnerung, betreffend Kreis-Verguüguugs-Hebestste.

Unter Bezugnahme auf die Verfügung vom 10. bs. Mts.

151 in Nr. 11 der Fuldaer Zeitung werden die Herren Bürgermeister nochmals und zwar mit Frist bis zum 28. ds. âls. an die Einreichung der Kreisvergniigungssteuerhebeliste für das Vierteljahr Oktober-Dezember 1924 erinnert.

<c.otl. Fehlanzeige ist bis zu dem gleichen Zeitpunkte oin- zureichen.

Fulda, den 22. Januar 1925.

DerVorsitzende des Kreisausschusses.

. J. A.: S ch o I ?.

Dem Arbeitsausschuß für hirnverletzte Krieger ist zum Besten der Herstellung eines Heimes für hirnverlotzte Krieger für das Fahr 1925 die Veranstaltung einer einmaligen Sammlung freiwilliger Gaben bei den Einwohnern der Provinz Hessen-Nassau genehmigt worden.

Fulda, den 19. Januar 1925.

Der Landrat. J. V.: S ch u st e r.