M Sima Übernommen hatte und in der hiesigen £U für dieses Unternehmen arbeitete. Die Kosten fielen ^rStuatska^ ^tte sich der bereits vorbestrafte
$^$et Sreaor L zu verantworten. Er hatte ein ihm ®ßr^nann 9 b Gewehr veräußert und den Be- 1« %™ ^ Das Stricht Welt ««.Straft »on 4 W-ch-» S-MM-. I“»* ^wM»g d-r Rosten für angt- mtlft11- . Brüder. Die beiden Brüder Wil- , /ö«- " . s toon mehrfach oorbeftraft, hatten sich 3i- ^â c^partenmagen, Brötchen und Schokolade auf ei- 9arc<n„rfe in der Umgegend unrechtmäßig angeeignet. Karl Artelt eine Strafe von 10 Monaten, Wilhelm eine solche 5m 4 Monaten Gefängnis zugesprochen. Die verbüßte Un- -erluchmngshast wurde ihnen angerechnet. Die Höhe des Strafmaßes erfolgte deshalb, weil beide ihr Expropriations- talent zu häufig zur Anwendung gebracht hatten.
Wegen Widerstandes gegen einen Polizeibeamten wurde bei Knecht Leopold R. zu 50 Mark bezw. 5 Tagen Gefängnis verurteilt.
Der schon mit Zuchthaus vorbestrafte August H. aus Lch- nerz, der 250 Kg. Kupferdraht, dem Ueberlandwerk gehörig stahl, wurde gemäß dem Antrag des Staatsanwaltes zu 2 wahren Zuchthaus und 5 Sahren Ehrverlust verurteilt.
„Zhr'seid alle so dumm, daß Shr brummt“ hatte die Lehrersfrau Anna M. zu einem Dorfgemeindemitglied gesagt, das diesen Ausspruch dem Bürgermeister weitertrug. Da noch 2 Zeugen zur Klarstellung der Angelegenheit zu laden waren, wurde der Fall vertagt.
Ausstellung Handwerk und Gewerbe Hanau. Nach den bereits zahlreich eingegangenen Zuschriften wird von Seiten bes Handwerks und der Gewerbetreibenden für die Ausstellung großes Gntereffe entgegengebracht. Die Ausstellungsleitung gibt bekannt, daß selbstverständlich auch aus anderen Kammerbezirken Aussteller zugelassen werden. Der Termin ist ' vom 11. bis 20. Guli 1925 festgelegt. Einladungen und Prospekte gelangen ab 1. Februar zum Versand.
Suhl. Die Präsidentengiocke als Wurfgeschoß. Gn der Subler Stadtverordnetensitzung ging es luftig zu. Die Sozialdemokraten und Kommunisten beschipften sich gegenseitig, der kommunistische Reichstagsabgeordnete H e g m s nannte die Sozialdemokraten, die Arbeiterverräter und ergriff schließlich die Glocke des Vorstehers, um Jie einem Sozialdemokraten ins Gesicht zu werfen. Lebhaft beteiligten sich die Zuhörer an den Schimpfereien der Kommunisten und in einem wüsten Durcheinander ging die Sitzung zu Ende, ohne daß der Vorsteher die Möglichkeit hatte sie ordnungsgemäß zu schließen.
Hingerichtet.
wb. Weiden, 16. Gan. Gestern wurde der vom Schwurgericht Weiden zum Tode verurteilte Maurer Hettler, der feine sechs Kinder durch Prügel und Entziehung der Nahrung nach und nach ums Leben gebracht hat, im Hofe des Landgerichts gefängnisfes Weiden durch das Fallbeil hingerichtet. Hettler, der vollständig zusammengebrochen war, mußte auf das Schafott getragen werden.
wb. Mainz, 16. Gan. Die Ortsgruppe Mainz des Reichsbanners 5chwarz-Rot-iGold hielt gestern Abend im Zeftsaal der höheren Töchterschule ihre erste öffentliche Versammlung ab, die außerordentlich stark besucht war. Nach einer Begrüßung durch den Stadtverordneten Reuter sprach Polizeioberst SchUtzinger-Dresden in anderthalbstündigem Vortrag über die Aufgaben des Reichsbanners Schwarz-Rot- Gold. Gn einer Resolution nahm die Versammlung gegen die „Zustizlragödie gegen den Reichsprälsidenten" Stellung und sprach dem Reichsoberhaupt ihr Vertrauen aus. Schließlich forderte der Franzose Fouillers zu gemeinsamer Arbeit mit den französischen Republikanern im Kampfe gegen die Nationalisten beider Länder auf.
Seine Geliebte und sich getötet.
wb. Kreuznach, 16. Gan. Gestern Vormittag hat in einer kleinen Gastwirtschaft der übelbeleumdete Specht seine Geliebte, die Besitzerin der Gastwirtschaft, ermordet. Hierauf ließ sich der Mörder von einem Zug der Hunsrückbahn überfahren.
Die Aenderungen des preußischen Polizeikostengesetzes.
Die Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetz über die Aenderungen des Preußischen Polizeikostengesetzes vom 6. November 1924 sind, wie der Amlliche Preußische Pressedienst mitteilt, dem Preußischen Staatsrat zugegangen. Das Gesetz vom 6. November 1924 bestimmt allgemein, daß sich die Beteiligung der Gemeinden an den Ausgaben und Einnahmen der staatlichen Polizeieinrichtungen nach dem ortspolizeilichen Bedarf richtet. Die Ausführungsverordnungen erhalten nur nähere Anordnungen über die Ermittlung dieses ortspolizeilichen Bedarfs. Nach dem Entwurf der Ausführungsverordnung ist, bei Bemessung des ortspolizeilichen Bedarfs diejenige oahl der vorhandenen staatlichen Polizeibeamten zu
iu legen, die zur Erfüllung der den staatlichen Poli- zei rasten zufallenden ortspolizeilichen Obliegenheiten ausreicht.
ist zu beachten, daß die Aufrechterhaltung der Ruhe, iczei zeit und Ordnung in der Nachkriegszeit eine Anpassung ' et pouzeiaujg-aben^an die veränderten Verhältnisse erforder- er und eine Verstärkung der Polizeikräfte gegenüber den im — 913 vorhanden gewesenen Polizisten bedingt. Die
. Samstag abend 8‘/2 Uhr «m Gemeindehaus Sahres- Hauptversammlnng.
Zahlreichen Besuch erbittet
Der Vorstand.
Lästige Haare Domenbärte entfernt schmerzlos Pulver „Odin". Zu haben bei ®. K. Steger, Drogerie zum Krokodil'
was ist denn das nur ffda r
3a so ein Glanz war nie da, sprach die Herrschaft zum Simmermädchen, als sie sich im Fußboden spiegelte. Sda sagte, das ist mein Geheimnis denn ich gebrauche nur noch die neue
„Bohuermasse Marke
Krokodil"
Sie hinterläßt keinen Geruch und erzeugt mühelos einen naßaufwaschbaren Hochglanz. Allein zu haben in der bekannten Drogerie zum Krokodil, vulöa S. K. Urj:;, Rarlftr, ZN
Stärke der Ortspolizeiön des Sahres 1913 hat bei der Ermittlung des ortspolizeilichen Bedarfs als Anhalt zu dienen.
Der preußische Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1925.
Der Amtliche Preußische Pressedienst meldet:
Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1925, der diesmal bereits in Reichsmark aufgestellt ist, veranschlagt die laufenden Einnahmen auf 2 742 154 766 RM., die einmaligen Einnahmen auf 88 140 000 RM., die Gesamteinnahmen mithin auf 2 830 294 766 RM. Die dauernden Ausgaben werden veranschlagt auf 2 627 558 794 RM., die einmaligen Ausgaben auf 202 735 972 RM., mithin die S e s a m t a u s g a b e n zusammen auf 2830294766 RM. Einnahmen und Ausgaben halten also das Gleichgewicht. Dies ist erreicht worden durch Einstellung eines Ausgleichsfonds in Höhe von 417 500 000 RM. für „Mehreinnahmen aus Reichsüberweisungssteuern und aus Erhöhungen steuerlicher Einnahmen". Die Ausgleichung der Ausgaben mit den Einnahmen auf diesem Wege, der keineswegs die Einstellung eines ungedeckten Fehlbetrages dieser Höhe in den Haushaltsplan bedeutet, war notwendig, weil sich noch nicht annähernd übersehen läßt, wie sich die Haupteinnahmequelle des Staates, die Ueberweisungen aus Reichssteuern für das Rechnungsjahr 1925, gestalten wird.
Von den Gesamteinnahmen von 2 830,3 Millionen RM. verbleiben nach Abzug der größeren durchlaufenden Posten von 917,4 Millionen RM. noch 1 912,9 Million. RM. von denen 534 Millionen aus Ueberweisungen an Reichssteuern, 417,5 aus Mehreinnahmen an Reichsüberweisungssteuern und Erhöhungen steuerlicher Einnahmen (J. o.), 408 Millionen RM. aus Erträgnissen preußischer Steuern (nach Abzug der Gemeindeanteile an der Hauszinssteuer und des für die Neubautätigkeit vom Staate zu verwendenden Teils der Hauszinssteuer) ferner 194,9 Millionen RM. aus den Einnahmen der Betriebe und endlich 358,3 Millionen RM. aus Verwaltungseinnahmen stammen, Zm Vergleich zum Vorjahr wo nach Abzug der durchlaufenden Posten von 1,1 Milliarden 1,654,5 Millionen RM. verblieben, ergibt sich für 1925 ein Mehrbetrag von 258,4 Millionen. Dagegen verbleiben an dauernden Ausgaben nach Abzug der größeren durchlaufenden Posten von 837,4 Millionen (im Vorjahr 1 003,5 Millionen) 1,790 Millionen (im Vorjahr 1 563 Millionen), mithin ein Mehrbetrag von 226,9 Millionen RM. der im wesentlichen durch die Erhöhung der Pesoldungen
veranlaßt worden ist.
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Wetterbericht.
wb. Frankfurt a. M., 16. Zan. Das festländische Hochdruckgebiet das durch einen sehr kräftigen Tiefdruckwirbel südwärts zurückgedrängt worden war, hat sich unter erneuter Verstärkung wieder nordwärts verlagert. Znfolgedessen wird sein Einfluß auf unsere Witterung sich wieder verstärken.
Vorhersage bis Samsag Abend: Vielfach neblig, tagsüber heiter, trocken, Nachtfrost, schwache Luftbewegung.
Vorhersage bis Sonntag Abend: Keine wesentliche Aenderung, doch etwas kälter.
Druck und Verlag: Rudolf Bamberger, Fulda. Verantwortlich für den textlichen Teil: Friedrich P. Partmuß, für Anzeigen, August Bamberger, sämtlich in Fulda.
Bekanntmachung.
Die Hessische Brandversicherungsanstalt sichert allgemein eine Belohnung von 200 Mark demjenigen zu, durch dessen Tätigkeit ein Brandstifter entdeckt und dergestalt überführt wird, daß seine rechtskräftige Verurteilung durch das Schwurgericht erfolgt.
Fulda, den 12. 3unuar 1925.
Der Landrat. 3. V.: S ch u st e r.
Bekanntmach;^.
Die Herren Bürgermeister des Kreises, die noch mit der Erledigung meiner Verfügung vom 1». April 1917, Nr. 1 2693. betreffend Einreichung eines Verzeichnisses über die im Kalenderjahr 1924 ausgestellten Fischereischeine, im Rück stände sind, werden hierdurch an die Einreichung bis spätestens 25. ds. Mts. erinnert. — Fehlanzeige ist erforderlich. Fulda, den 14. Ganuar 1925.
Der Landrat. G. V.: S ch u st e r.
Bekanntmachung.
Betrifft: Erhebung einer Hauszinsestuer von den mit öffentlichen Mitteln errichteten Wohnungs-- bauten.
(Nr. 12927 Fünfte Verordnung zur Durchführung der Preußischen Steuernotverordnung vom 18. Dezember 1924. 1924.
Auf Grund des § 6 Abs. 2 und des § 8 Abs. 2 der Preußischen Steuernotverordnung vom 1. April 1924 (Gesetzsammlung Seite 191) in der Fassung des Artikels 2 der zweiten Preußischen Steuernotverordnung vom 19. Guni 1924 (Gesetzsammlung Seite 55) wird folgendes verordnet-
§ L
§ 2 Abs. 1 der Ersten Verordnung zur Durchführung der Preußischen Steuernotverordnung vom 26. April 1924 (Gesetzsammlung Seite 484) wird wie folgt abgeändert:
Steinweg Ar. 3.
Telephon 157.
Rhabanusstraße 20.
Telefon 310.
Geschäfts stunden: Vormittags von 8— 12 Uhr.
Nachmittags von 2—6 Uhr außer Samstag Nachmittags.
Wtotrfsamt Suita.
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Elektrische Licht- und
Kraft- Anlagen.
Andreas Thiele
Ingenieur :: Fulda
LUDWIG^
Die Worte „31. Dezember 1924“ werden ersetzt durch die Worte „31. März 1925“.
§ 2.
§ 3 Abs. 1 der Dritten Verordnung zur Durchführung der Preußischen Steuernotverordnung vom 12. Zuli 1924 (Gesetzsammlung Seite 578) in der Fassung der Vierten Verordnung zur Durchführung der Preußischen Steuernotverord- nung vom 20. September 1924 (Gesetzsammlung Seite 605) wird wie folgt abgeänüert:
Die Worte „31. Dezember 1924 werden ersetzt durch die Worte „31. März 1925“.
§ 3.
Anträge gemäß § 2 Abs. 2 a der Preußischen Steuer- notverordnung in der Fassung der Zweiten Preußischen Steuernotverordnung sind bis zum 31. März 1925 zu stellen.
Berlin, den 18. Dezember 1924.
Der Preußische Zinanzminister.
gez. v. Richie r.
Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt.
3. V.: gez. Scheid t.
Die Dritte Verordnung zur Durchfichrung der Preußischen Steuernotverordnung vom 12. Zuli 1924 ist in Nr. 216 der Fuldaer Zeitung veröffentlicht worden.
Die Frist der freiwilligen aufgewerteten Rückzahlung der Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln wird somit bis zum 3L März 1925 verlängert.
Als „Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln" sind zu verstehen:
a) Baukostenzuschüsse aus Reichsmitteln.
Bestimmungen des Bundesrats für die Baukostenzuschüssen aus Reichsmitteln vom (5entralblatt für das Deutsche Reich Seite
b) Reichsdarlehen.
Bestimmungen des Reichsrats über die Darlehen aus Reichsmitteln zur Schaffung
Gewährung von 31. 10. 1918. 1160.)
Gewährung von neuer Wohnun-
gen vom 10. Januar 1920. (Zentralblatt für das Deutsche Reich Seite 56.)
c) Landesdarlehen.
Bekanntmachung der Reichsregierung zur Ausführung des Gesetzes vom 12. Februar 1921, vom 19. Februar 1921. (Zentralblatt für das Deutschs Reich Seite 130.)
d) Gering verzinsliche Hanszinssteuer-Hgpotheken.
Wird veröffentlicht.
Fulda, den 12. Januar 1925.
Der Vorsitzende des Kreisansschusjes.
Frhr. v. G a g e r n.
DerMagistrat. G. V.: Eberlein.
An die Bewohner von Sèaöt und Land Fulda!
Entgegen den Bestimmungen des Friedensvertrages haben die im Kriege gegen uns verbündeten Mächte am 10. Januar dieses Sahres die
Kölner Zone nicht geräumt
Unter dem nichtigen Vorwande der unvollständigen Abrüstung des deutschen Reiches halten sie rechtswidrig, pochend auf ihre erdrückende Ueberlsgenheit an militärischen Machtmitteln, das Kölner Land auch weiterhin besetzt. Macht geht ihnen vor '^^^^U Das deutsche Volk ist wehrlos; es kann der Gewalt nur fein g utesR ech t entgegenstellen. Dieses zu betonen unb schärfsten Einspruch z u erheben gegen den Vertragsbruch unserer Feinde ist der Zweck der Kundgebung, am Sonntag, den 1 8. ds. Mts., 11,15 Uhr vormittags Oie unterzeichnete Vereine vor dem Stadtsaal veranstalten.
Alle Gleichgesinnten sind herzlich eingeladenl
Kreiskriegerverband. — Mariueverein Fulda.
Bereinigung ehemaliger 47er Feldartilleristeu.
Reserve- und Landwehroffiziervereiu Fulda.
Turngemeinde 1848.
Sungdeutscher Orden, Bruderschaft Fulda.
Deutscher Schützen- und Wanderbuud e. B.
Deutscher Offizierbund, Ortsgruppe Fulda.
Rat und Auskunft in Berufs- u. Rechtsfragen.