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Sonntag, den 4. Samrar 1925.

Mische Morgenzettuns.

Beiblatt.

Verlag: Fulda, Kanalstraße 44.

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r~=~ KommunaWWche Rundschau

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Sie Aufwertung.

Die Aufgabe des neuen Reichstags.

Während der letzten Wahlen ?um Reichstag und ?um Preu- Aschen Landtag hat kein Problem die Gemüter stärker be­wegt, als die A u f w e r 1 u n g s f r a g e. Nur scheinbar stand der Kampf um die künftige Regierungsmehrheit im Vor­dergründe; in Wirklichkeit war für sehr zahlreiche Wähler be­sonders des Mittelstandes, aber auch der meinen Sparer und Rentenempfänger, die Frage entscheidend, wie fiep der einzel­ne Kandidat und die einzelne Partei zur dritten Steuernotver­ordnung und damit zur Aufwertung früherer, durch die In­flation entwerteter AnfprUche stellte. Und nacyoem die Wah­len das Ergebnis gebraept haben, daß, im wesentlichen, von Verschiebungen im einzelnen und von der Zurückdrängung der extremen Parteien recyts und unks abgesehen, alles beim alten geblieben ist, dürfte der Kampf für und wider die Aufwertung noch mehr als bisher die Reichspolitik beherrschen.

Man könnte allerdings der Ansicht sein, daß durch die neue Verfügung, die der Reichspräsident auf Vorschlag der Reichsregierung erlassen hat, die dritte Steuer­notverordnung eine feste Stütze erhalten habe. Denn durch diese Verfügung wird sie einschließlich der vielfach angefoch­tenen Durch führungsbestimmungen auf Grund des Artikels 48 der Reichsverfassung verankert. Es hätte auch kaum einen Zweck, die Frage aufzuwerfen, ob diese Verfügung wirklich dem Sinne des Artikels 48 der Verfassung entspricht; ob also durch die Anfechtung der dritten Steuernotverordnung in der Öffentlichkeit und der Rechtsprechung eineerhebliche Störung angenommen werden konnte und mußte. Mag man diese Frage beantworten, wie man will, jedenfalls ist durch die Verordnung des Reichspräsidenten die dritte Steuernotver­ordnung vorläufig als rechtsgültig anerkannt worden.

Aber doch nur vorläufig. Die Verfügung des Reichs­präsidenten gilt selbstverständlich, wie auch in ihr ausdrücklich hervorgehoben wird, nur bis zurbevorstehenden Regelung der Aufwertung im Wege der Gesetzgebung". Mit anderen Worten besagt das, daß der neue Reichstag in der Aufwer- tungsfrage das letzte Wort zu sprechen hat. Ls ist also nichts weiter nötig, als daß endlich wieder eine aktipnsfähige Regier­ung geschaffen wird, u. daß sich eine parlamentarische Mehr­heit für die Lösung des Aufwertungsprob.lems findet, um doch noch eine Korrektur der dritten Lteuernotverordnung vorneh­men zu können. Daß es geschieht, und zwar so bald als ir- M gend möglich, ist unumgänglich. Die bisherige Lösung des ^^^Aufwertungsproblems kann unmöglich das letzte Wort in einer breite Volksschichten so nahe berührenden Angelegenheit sein. Die bisherige Regelung ist als a n st ö ß i g und verhäng­nisvoll fast überall anerkannt, und wie man auch im ein­zelnen zu den aufgerollten Fragen stehen mag, darüber kann kein Zweifel sein, daß eine wesentliche Umgestaltung der ur- I sprünglichen Verordnung, und zwar eine Regelung nach s o - z i a 1 e n Gesichtspunkten, nicht länger verschoben werden M kann.

Dabei muß allerdings berücksichtigt werden, daß der Ein- A griff sowohl im privaten als öffentlichen Unterste fo schonend als möglich vorgenommen werden muß. Wir haben den Krieg verloren und erhebliche Substanzwerte eingebüßt. Wir müssen auch jetzt noch erhebliche Lasten tragen, um unseren Verpflich­tungen nach innen und außen gerecht zu werden. Niemand kann verlangen, daß alles wieder in den früheren Stand zu­rückgebracht wird. So wie esvor zehn Fahren war. wird es nicht wieder. Das gilt schon von den Sieger­staaten, weil viel mehr von den im Weltkrieg unterlegenen Mächten. Alle irgend verfügbaren Mittel würden nicht im entferntesten ausreichen, um alle Wünsche zu erfüllen, die sich auf die Wiederherstellung des status quo ante richten. Aber was wir allerdings können, das ist die Durchführung eines gerechteren, vom sozialen Geist getragenen A u s g l e i ch s. Wie sich diese Regelung im einzelnen ge­stalten wird, das läßt sich heute noch nicht sagen. Ls wird schließlich nichts anderes übrig bleiben, als daß Reich, Staat und Gemeinde ebenso wie der einzelne, der an Gewinn und Verlust beteiligt ist, Opfer im Rahmen seiner Leistungsfähig­keit bringen muß.

Vom Standpunkt der Gemeindefinanzen aus hatten die Kommunen bei der bisherigen Regelung besonders gut abge­schnitten. Denn eine Verpflichtung zur Aufwertung hatte man ihnen in der dritten Steuernotverordnung erlassen, obwohl doch der größte Teil der städtischen Anleihen einmal für wer­bende Zwecke ausgenommen worden war, obwohl die Gemein­den vielfach ihre ,Substanz" erbalten hatten und manche von ihnen auch bald wieder finanziell in eine so günstige Lage ge­kommen waren, daß eine teilweise Wiederaufnahme des Schul­dendienstes nicht mehr außer dem Bereich der Möglichkeiten zu liegen schien. Linzelne Städte, darunter die Stadt Ber­lin, hatten denn auch bereits aus freier Entschließung mit ei- nem Rücklauf der alten Anleihen zu einem bestimmten Pro- Mtsatz des Vorkriegswerles begonnen, was praktisch einer Aufwertung gleichkam. Diese Maßnahme mußte jedoch wie­der aufgegeben werden, weil die Stadt Berlin sich nicht dem Risiko aussetzen will, später einmal sämtliche alten Anleihe­gläubiger zu einem vom Reich festzulegendon Aufwertungssatz abzufinden, nachdem sie bereits im allgemeinen den jeweiligen Inhabern die alten Anleihestücke zu fünf Goldprozent des No­minalwertes abgenommen hat. Vom fiskalischen Standpunkt aus wird man diese Vorsichtsmaßnahme verständlich finden, wenn sie auch für die Anleihegläubiger, die sich schon seit einem dreiviertel öabr daran gewöhnt hatten, jederzeit ihre Anleihe- stücke auf der Stadthaupkasse einlösen zu können, eine unlieb- \ Jame Weihnachtsüberraschung war. Die Anleihepolitik der Stadt Berlin zeigt jedenfalls, daß der neue Reichstag sich nun nicht wieder erst in langwierige Verhandlungen der Ausschüsse

und Unterausschüsse einlassen darf, sondern unverzüglich einen gerechten Ausgleich in der Aufwertungsfrage suchen und fin­den muß. Damit kann er seinen Befähigungsnachweis er­bringen.

Sie Städte und der Automobilverlehr.

Die Deutsche Automobilausstellung, die jetzt in Berlin ein schönes Zeugnis vom Aufschwung der deutschen Fahrzeug- industrie abgelegt, lenkt die Aufmerksamkeit wieder auf eine Zrage, die auch die Gemeinden besonders angeht: die Herstel­lung brauchbarer Automobilstraßen und die Aufbringung der Kosten dafür. Die Hauptverkhrsstraßen der Großstadt und deren Hauptausfallstraßen sind wohl durchweg in Holz, Aspatt oder Stein gepflastert und somit in einer, auch lebhaftem Au­toverkehr genügenden Verfassung, weniger gut sind dagegen meist schon die Nebenstraßen oder sogar die Hauptstraßen der Außenviertel und die Straßen der kleineren Städte und Dör­fer. Da liegt fast überall altes Kopfsteinpflaster, das zwar allenfalls noch ausreichende Tragfähigkeit hat, aber durch fei­ne Oberfläche Erschütterung hervorruft, die weder die Wa­gen noch die Häuser vertragen können. Hier Abhilfe zu schaf­fen, müssen sich die Städte angelegen sein lassen, denn der Au­toverkehr steigt nicht mehr von Fahr zu Fahr, sondern von Monat zu Monat, von Woche zu Woche.

Die Städte können jedoch aus eigener Kraft die Ansprüche die der Autoverkehr an die Straßen stellt, nicht erfüllen. Sie müssen Gegenforderungen stellen. Diese erstrecken sich in er­ster Linie auf Uebernahme der Mehrkosten oder wenigstens Beteiligung an den Mehrkosten, die der Autoverkehr im Straßenbau und in der Straßenunterhaltung verursacht. Schon früher bildeten die Straßenbaukosten einen erheblichen Teil des Fehlbetrages in den Gemeindehaushalten. Daß die Gemein­den auch noch die beträchtlichen Mehrkosten auf sich nehmen, die der Autoverkehr verursacht, wird niemand erwarten. Fn der Erkenntnis dieser Tatsache ist denn auch vor kurzem vom Reiche der erste Schritt zur Aufbringung besonderer Mittel für die Wegeunterhaltung getan worden durch Erlaß des Kraftfahrsteuergesetzes vom 20. April 1922. Aber dieses Ge­setz hat noch einige Mängel. Ls bringt zu wenig Geld ein und weist ein Mißverhältnis in der Höhe der Steuer für Perso­nen- und Lastwagen auf. Diese Abstufung ist nicht gerecht­fertigt, denn Personenwagen sind weder Luxusgegenstände, noch greifen sie die Straßen infolge höherer Geschwindigkeit mehr an als Lastwagen. Eine Aenderung des Tarifs wird daher nicht zu umgehen Jein, und zwar, da, wie schon be­merkt, die heutigen Erträge der Steuer zweifellos nicht aus­reichen, um die Straßen in einen dem Bedürfnisse des Auto­verkehrs entsprechenden Zustand zu bringen und zu erhalten, im Sinne einer wesentlichen Erhöhung der L a st- wagensteuer. Die Wirtschaftlichkeit der Lastkraftwagen braucht darunter durchaus nicht zu leiden, wenn man den Be­griffWirtschaftlichkeit" richtig auffaßt. Wirtschaftlich ist ein solcher Betrieb nur dann, wenn er alle von ihm ver­ursachten Unkosten zu tragen vermag, also auch die der von ihm verursachten vermehrten Wegeunterhaltung.

Der Verteilungsmaßstab, nach demdie eine Hälfte der Steuer nach der Bevölkerungszahl die andere nach dem Se- bietsumfang auf die einzelnen Länder zu verteilen ist" begün­stigt die industriell wenig entwickelten Länder mit ihrem be­scheidenen Wegenetz und ihrem nur geringen Autoverkehr außerordentlich zum Schaden der durch Straßen stark aufge­schlossenen und durch Autoverkehr stark belasteten Industrie­länder. Das preußische Ausführungsgesetz zum Zinanzaus- gleichsgesetze vom 30. Oktober 1923, das die Unterverteilung der Steuererträge unter die Provinzen regelt, sieht zwar vor, daß die Ueberweisungen aus der Kraftfahrzeugsteuernach dem Gebietsumfang und den Straßenstrecken je zur Hälse unterver­teilt werden sollen", aber der Gebietsumfang ergibt keinen zu­treffenden Maßstab. An seiner Stelle müßte die Verkehrs­belastung treten, die nach einheitlichen Grundsätzen festzustel- len wäre. Es wird Aufgabe der Gemeindeverwaltungen sein, ein brauchbares Mittel zu bekommen, den Kraftwagenverkehr der ihre Straßen über das gemeinübliche Maß hinaus benutzt, zu entsprechenden Sonderleistungen für das Straßenwesen her­anzuziehen. Kommunale Zuschläge zu der Reichssteuer dürften hier wohl das Richtige sein. Von önterejfentengruppen, die eine mittelbare Besteuerung der unmittelbaren vorziehen, sind zur Gewinnung von Mitteln für den Straßenbau und die Straßenunterhaltung noch andere Besteuerungsarten des Au­toverkehrs in Vorschlag gebracht worden, darunter eine Brennstoffsteuer und eine Bereifungssteuer. Als Vorzug die­ser Steuern wird angegeben, daß sie den Verkehr mehr ent­sprechend seiner Beanspruchung der Straßen belasten. Es ist nicht zu leugnen, daß in diesem Gedanken etwas Bestechendes liegt, denn Brennstoffverbrauch und Verschleiß an Bereifung würden bei guten Wagen und bei guten Straßen immer in ei­nem richtigen Verhältnisse zu der Zahl der durchfahrenen Ki­lometer und der beförderten Tonnen und damit also auch zur Beanspruchung der Straßen stehen. Aber schließlich, mag man inen Weg für die Besteuerung wählen, welchen man wol­le, wesentlich ist sowohl im Interesse der Straße als auch in dem des Kraftwagenverkehrs, daß ausreichende Mittel gewon­nen werden, um wenigstens den größten Teil der durch ihn verursachten Mehrkosten im Straßenbau und in der Straßen­unterhaltung zu decken.

Kommunale Gesundheitsfürsorge.

Die Gesundheitsfürsorge bildet heute ein weitverzweigtes Arbeitsgebiet jeder Gemeindeverwaltung. Die Großstädte im besonderen verfügen über Gesundheits- und Wohlfahrtsäm­ter, in denen Hunderte von Personen arbeiten, Aerzte, Für­sorgerinnen usw. Die unglücklichen Verhältnisse der letzten Fähre haben den Gesundheitszustand der arbeitenden Bevöl­

kerung sehr ungünstig beeinflußt und die dem Allgemeinwohls dienenden Organe sehen sich vor gewaltige Aufgaben gestellt. Fm rheinisch-westfälischen Industriegebiet haben sich die lei­tenden Aerzte der Gesundheitsämter, angeregt durch die Er­fahrungen fünfjähriger sozialhggienischer Tätigkeit, in einer kommunalen Vereinigung für Gesundheitsfürsorge zusammen­geschlossen, um die Fürsorge des ganzen Gebietes nach großen, einheitlichen Gesichtspunkten zu regeln, dann aber auch Ein­fluß auf die Krankenkafsenverbände, die Landesversicherungs- anstalten und Knappschaft und nicht zuletzt die Regierungsstel­len zu gewinnen, um sie zur Teilnahme am gesundheitlichen Wiederaufbau zu veranlaffen. Es handelt sich hier um eine Selbsthilfe- und Zufammenfassungsorganisation, die sich fol­genden Aufgabenkreis vorgezeichnet hat.

Die erste Gruppe der Aufgaben bildet die gegenseitige Orientierung, Kenntnisnahme des Betriebes, Organisation der Arbeit nach einheitlichen Richtlinien, Ueberführnug der ein­zelnen Spezialfürsorgegebiete, wie Lungentuberkulose, Säug- lingspflge usw. in eine umfassende Bezirksfürsorge. Weiter gehört dazu die Verankerung der verwaltungstechnischen Stellung der Stadlärzte in das Furiere der kommunalen Ver­waltung mit den entsprechenden Einblicksmöglichkeiten und Vollmachten, die Ausbildungsfrage der Fürsorgerinnen und nicht zuletzt die Zusammenarbeit mit dem übrigen Teil der kommunalen Verwaltung. Die zweite Gruppe der Tätigkeit ist die Einflußgewinnung auf Behörden und Versicherungsträ- ger (Knappschaft, Landesversicherungsanftalten und Provin- zialverwattungen) und Herbeiführung der önitiatioe zur Er­richtung einer staatlichen Stelle, möge es Gesundheitsministe­rium heißen, wie es solche in anderen Ländern ja auch gibt, dem allein die einheitliche Behandlung der Gesundheitsfür­sorge obliegt. Der heutige Zustand, daß die verschiedensten Ministerien an der Frage beteiligt sind, erschwert den schnel­len Gang der Arbeit zu sehr und ist auf die Dauer unhaltbar.

Berufslurit für erwerbslose Fugeabliche.

Die Erwerbslosigkeit junger Leute, die noch keine regel­rechte Berufsausbildung genossen haben, verlangt die beson­dere Aufmerksamkeit der Oeffentlichkeit. Den Arbeitgebern wie Arbeitnehmern muß in gleicher Weise die Erziehung eines tüchtigen Nachwuchses am Herzen liegen. 3n verschiedenen Städten sind schon Versuche gemacht worden, dem Problem beizukommen. Unter ihnen verdienen namentlich die Anstalten Beachtung, die in Düsseldorf getroffen wurden. Hier sind Kurse für die Fugendlichen eingerichtet worden, von deren Be­such die Auszahlung der Unterstützungsgelder abhängig gemacht wird. Sie find den verschiedenen in Frage kommenden Be­rufsschulen ungegliedert und sollen sich den jeweiligen Verhält­nissen auf dem Arbeitsmarkt anpassen. Das läßt sich am be­sten dadurch erreichen, daß man arbeitslose Schüler und Schü­lerinnen durch arbeitslose Erwachsene unterweisen läßt. Der Stoff der Kurse wird so gruppiert, daß er den Unterricht der Berufsschulen weder wiederholt noch durchkreuzt und keine empfindlichen Lücken beim Antritt einer Stelle bleiben. So wurden an der städtischen Mädchen-Berufs- und Fachschule unter Mitarbeit des Arbeitsamtes Kurse mit vorwiegend hauswirtschaftlichem Eharakter eingerichtet, in denen erwerbs­lose Mädchen zwischen 14 und 20 Fahren täglich vier Stunden in Deutsch, Lebenskunde, Gesundheitslehre, Säuglingspflege und Nadelarbeiten unterrichtet werden. Fm Laufe des Fahres stellte das städtische Arbeitsamt einen größeren Betrag zur Verfügung, um den Teilnehmerinnen, denen es zum Teil an den nötigsten Wäsche- und Kleidungsstücken fehlte, zu erleich­terten Zahlungsbedingungen Stoffe zu besorgen, die dann in den Kursen verarbeitet wurden. Fn kaufmännischen Lehrgän­gen wurden ferner männliche und weibliche Erwerbslose ge­trennt in Deutsch, Rechnen, Französisch, Kurzschrift und Wa­renkunde, eingefiihrt. Später richtete man besondere Kurse für Fortgeschrittene ein.

Schwieriger war es für die stellenlosen Lehrlinge der Fn- dustrie und des Handwerks und die erwerbslosen ungelernten Arbeiter die Veschäftigungs- und Ausbildungsfrage zu regeln. Man kam aber auch hier vorwärts, als man erkannt hatte, daß praktische Arbeit der beste Ausgangspunkt ist. Fndustrie und Handwerk unterstützen diese Bestrebungen durch Lieferung von Material und haben sich bereit erklärt, im Einvernehmen mit der Schule einen Teil der in den Kursen verbrachten Zeit auf die Lehrzeit anzurechnen. Schon heute kann man sagen, daß die Einrichtung in Verbindung mit dem Werkunterricht verstärkten Zustrom zu den gelernten Berufen gezeitigt hat.

Wohnungsbau durch gutes Beispiel.

Fn Lüneburg hat sich vor einem halben Fahre eineNot- gemeinschaft" von 800 Köpfen Lehrer, Beamte, Arbeiter, Kleinhandwerker usw. zu dem Zwecke zusammengeschlossen, um trotz Teuerung und Geldmangel menschenwürd. Wohnun­gen zu schaffen, und zwar nicht in Mietskasernen, sondern in Einzelhäusern mit Kleingärten. Durch unerschütterliche Spar­tätigkeit von zehn Pfennige in der Woche bis zu zehn Mark im Monat und mit Hilfe der städtischen Sparkasse, die die Hälfte der gesparten und zum Wohnungsbau bestimmten Mit­tel aus ihren Zonds dazu gab, hat man auf städtischem Boden in Erbpacht unter eigner tatkräftiger Mitarbeit der Woh- nungsbedUrftigen 60 Wohnungen fertiggestellt. Nicht alle 800 Sparer wollen selbst bauen, sie stellen nur ihr Erspartes für den Wohnungsbau zur Verfügung. Sie willigen dabei ein, daß die Sparbeträge mindestens zwei Fahre lang stehen bleiben. Wer baut, muß weiter auf spekulative Verwertung seiner Heimstätte verzichten. Bei Verkauf fällt der sich ergebende Wertzuwachs oder Mehrwert der Stadt Lüneburg zum Bau weiterer Wohnungen zu.