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wb. Berlin, 31. Dez. (Lig. Meldg.) Der Müttarschr.ft- Meller General der Infanterie v. Kühl in Berlin und der Kom­ponist Hans Pfitzner in München find ?u Mitgliedern der freien Bereinigung von Gelehrten und Künstlern gewählt worden und haben den Orden Pour le Merite für Wiffen- ^haften und Künste erhalten.

Berlin, 3. Son. Nach einer Meldung desLokalanzg." ous München ist der Leiter der Münchener Universitätsklinik, Geheimrat Professor Bumm, gestern abend in der Münchener Ehirurgischen Klinik an den Solgen eines Gallensteinleidens jin 67. Lebensjahre gestorben.

Berlin, 3. San. (Wolff.) Nach einer Blättermeldung aus Lübeck griff auf dem Kirchplatz in Lübeck ein Mann aus finer Schar spielender Kinder ein zehnjähriges Mädchen her­aus, nahm es mit unter der Angabe, er sei Kriminalbeamter und müsse das Mädchen zur Polizei bringen, da es verbotener Weise auf dem Rasen umhergelaufen sei. Der Mann schlepp­te das Kind in das Haus einer benachbarten Druckerei, ver­ging sich an ihm und tötete es. Darauf verbrannte er die Leiche des Kindes. Der Täter wurde in der Person des 35- jährigen Heizers Tiedemann der erwähnten Druckerei ermit­telt und verhaftet. Er ist geständig.

Neichssteuerverteilungen an die Preußischen Gemeinden und Gemeindeverbände.

Wie der Amtliche Preußische Pressedienst mitteilt, gibt der Minister des Innern folgende Steuerverteilungen bekannt:

a) Einkommensteuer (45 Ek. Abschlag für Dez.) auf jeden Rechnungsanteil des abgerundeten Verteilungsschlüs­sels für 1924 für die Gemeinden 2,00, Landkreise 0,30, Provinzen 0,15 RPfg.

b) Dotationen (29. Dot., Abschlag f. Dez.) Gesamtbetrag 1 300 000RM.

Die Ausschüttung erfolgt durch die Regierungspräsidenten. An­ter Zugrundelegung der ihr bekannten Schlüsselzahlen vermag jede Gemeinde sich den ihr zustehenden Betrag zu errechnen.

Linheitskurzschrift.

Die hiesige Volkshochschule wird am Donnerstag, den 8. Sanuar in der Domschule einen Lehrgang zur Erlernung der Einheitskurzschrift eröffnen. Linschreibungen werden dortselbst sowie im Stadtschloß in der Zeit von 121 und 57 Uhr entgegengenommen. Wir verweisen ausdrücklich auf die Richtlinien welche der Minister des innern nach Verhandlun­gen mit den Spitzenorganisationen für die Verpflichtung der 'Reichsbeamten zur Erlernung der Einheitskurzschrift bekannt­gegeben hat:

R i ch 1 l i n i e n

für die Verpflichtung der Reichsbeamten zur Erlernung der Linheitskurzschrift.

1. Von den am 1. Oktober 1925 oder später in den Reichs­dienst eintretenden Beamten, die ihre Eingangsstellung

von Besoldungsgruppe 4 an aufwärts haben, ist bei Ein­tritt in den Vorbereitungsdienst die Kenntnis der Lin­heitskurzschrift (Ar. 5) zu verlangen.

Zür die am 1. Oktober 1925 vorhandenen Beamten gilt folgendes:

a) Die Beamten, die eine Kurzschrift auf Grund einer bereits bestehenden dienstlichen Verpflichtung be­herrschen, haben sich bis zum 1. Oktober 1925 die Kenntnis der Linheitskurzschrift (Ar. 5) anzueig­nen. Treten die Beamten nach dem 1. April 1925 in den Reichsdiest ein, fo haben sie zur Erlernung eine halbjährig Frist.

b) Die Beamten, die zur Beherrschung einer Kurz­schrift bisher dienstlich nicht verpflichtet sind, haben sich, sofern sie am 1. April' 1926 das 30. Lebens­jahr noch nicht vollendet haben, bis zu diesem Tage die Kenntnis der Linheitskurzschrift (Ar. 5) anzu­eignen; haben sie am 1. April 1926 das 30. Lebens­jahr bereits vollendet, fo ist ihnen die Erlernung der Linheitskurzschrift anzuempfehlen.

3. Die Angestellten, insbesondere die Kanzleikräfte, sind da­rauf aufmerksam zu machen, daß vom 1. Oktober 1925 ab im Behördenbetrieb die Linheitskurzschrift verwen­det und ihre Kenntnis (Ar. 5) insbesondere bei den An­gestellten des Kanzleidienstes vorausgesetzt wird.

4. Die obersten ober die von ihnen ermäch­tigten Nachgeordneten Behörden können Ausnahmen'und Erleichterungen von den Vorschriften zu 1 bis 3 zulassen. Sie können insbesondere Gruppen von Beamten und An­gestellten, die nur wenig zu schreiben oder Akten usw. zu lesen haben, von der Erlernung der Linheitskurzschrift befreien. Auf die Kriegsbeschädigten ist angemessene Rücksicht zu nehmen.

5. UnterKenntnis der Linheitskurzschrift" ist die Fähig­keit zu verstehen, in der Linheitskurzschrift gut leserlich ?u schreiben und in dieser Handschrift Geschriebenes zu lesen; eine bestimmte Schreibgefchwindigkeit wird nicht gefordert.

6. Soweit die dienstlichen Bedürfnisse es erfordern, bleibt es den obersten Reichsbehörden oder den von ihnen er­mächtigten Nachgeordneten Behörden unbenommen, wei- tergehende Anforderungen in der Kenntnis der Einheits­kurzschrift an die Beamten und Angestellten ihrer Ge- schästsbereiche, insbesondere für Neueinstellungen im Kanzleidienst zu stellen.

71 die Behörden haben die Bestrebungen der Beamten, und Angestellten, die Linheitskurzschrift zu erlernen, möglichst zu fordern.

"Vauzwang im Städtebau.

Bebauungspläne sollten von den Gemeinden nur da auf- ' gestellt werden, wo mit dem baldigen Beginn der Bebauung zu rechnen ist. Eine Bestimmung dieser Art enthält der Entwurf für ein neues preußisches Fluchtliniengesetz. Damit soll den Oemeinden ein Mittel in die Hand gegeben werden, häßliche Rücken in der Bebauung zu vermeiden. Wo solche Lücken ent­standen sind, müssen die Gemeinden in die Lage versetzt werden, aiauf zu dringen, daß sie geschlossen werden. ön diesem Punkte versagt die -bisherige Baugeseßgebung leider noch voll- l andig. Man kann den Gemeinden allerdings nicht das Recht unräumen, einen Grundbesitzer zum Bauen zu zwingen oder gar auf seine Kosten sein Grundstück bebauen zu lassen. Aber wäre in Betracht zu ziehen, dem Besitzer einer Baulücke Jem Grundstück gegen ein anderes in nicht baureifem Gebiet

unter entsprechenden Bedingungen umzutauschen. Ein derar­tiges Verfahren wurde jüngst vom Bund deutscher Architek­ten wie auch vom technischen Ausschuß des deutschen Städte- tages empfohlen. Die Frage berührt die künstlerische Gestal­tung des Stadt- und Straßenbildes in hohem Maße und soll­te bei Entwürfen für Städtebaugesetze, vor allem für ein Reichs städtebaugesetz, nicht übersehen werden.

die Hauszinsfleuer.

Da sich die Mittel aus der Hauszinssteuer in kleineren Städten nur allmählich ansammeln, haben verschiedene Stadt­verwaltungen, um einen großzügigen Wohnungsbau durchzu­führen, beschlossen, Vorschüsse auf die Eingänge aus der Hauszinssteuer zu gewähren und zu diesem Zwecke Anleihen aufzunehmen, so Königsberg (25 Millionen), Augsburg 750 000 Melle (400 000), Goldberg (200 000), Wandsbeck (170 000) und Lemgo (100 000). Shnen schloß sich neuer­dings Sagan an, das eine halbe Million aufnehmen will, um Baulustigen Hypotheken zu geben und selbst Wohnhäuser zu errichten. Die Verzinsung und Tilgung der Bauschuld wird durch Verdoppelung der Hauszinsst. aufgebracht. Bie­lefeld und Bautzen wollen je eine Million Mark aufneh­men, um daraus Hypotheken zu gewähren, Stolp und L g ck je zwei Millionen.

Eine Berliner Mietskaserne.

Fmmer wieder hören wir, und zwar nicht bloß von Aus­ländern, sondern auch von durchreisenden Deutschen, daß sie in Berlin so wenig von dem Wohnungselend von außen sehen. Das ist ja der Unterschied zwischen den Linfamilienhausvier- teln im Ostende Londons, wo die Not der allerdings meist aus Osteuropa Lingewanderlen gleichsam auf der Straße liegt, ge­genüber dem Massenmiethaus, dessen ganzen Sammer man erst bemerkt, wenn man eingedrungen ist. Das verbreiteste Blatt Berlins, dieMorgenpost" (Nr. 228), gibt eine Schilderung einer solchen Mietkaserne, Holzmarktstraße 66, in der eine 47- jährige Frau verschwunden ist:Das Haus unterscheidet sich äußerlich durch seine gleichgültige Fassade in nichts von anderen Häusern. Das Bild ändert sich jedoch, sobald man den Hof betritt. Dieser Hof ist so klein wie ein Zimmer; er ist eigent­lich nur ein 5 ch a ch t. Himmelhoch ragen die Wände empor, die wie von Rauch völlig geschwärzt sind. Ls riecht nach Müll und Kellerluft. Line stockdunkle Treppe führt zum zweiten Stock hinauf, wo die Wohnung der Frau Beger war. Sie besteht aus Stube und Küche, zwei kahlen, viereckigen Räu­men, in denen nur das Allernotwendigste steht. Die Betten sind zerwühlt; Matratzen liegen herausgerissen auf der Lrde, von Ratten angenagt. Beide Zimmer, die jeder Bequemlich­keit, jeder Spur eines Behagens entbehren, sind st ä n d i g in Dunkel gehülltDie himmelaufragenden Mauern lasten so wenig Licht herein, daß man sich am Hellen Mittag mit der Taschenlampe orientieren muß. Der unheimliche Lindruck den man von der Wohnung erhält, verstärkt sich noch, wenn man die Kellerräume des Hauses betritt. Sie bilden mit den neugezogenen und den alten, noch stehenden Grundmauern ein unentwirrbares Labgrinth von Winkeln und Ecken, die nur einen schwachen Schimmer des Tageslichtes durch die Gitter der Abflußkanäle empfangen. Zu Beginn der von Moderluft erfüllten Steinkammern, deren Wände zerbröckelt und von dichten Spinngeweben überzogen sind, kann man noch aufrecht gehen. Bald aber muß man gebückt gehen. Schutt und Ueberreste von Gobrauchsgegenständen, zerrissene Ma­tratzen und Kleidungsstücken, zerbrochene Messer,, Löffel, Töpfe liegen in dem fußhohen Schmutz, der von Ungeziefer wimmelt."

Handelsnachrichten.

Berliner Börse vom 2. Sanuar 1925.

Die Berliner Fondsbörse eröffnete das neue Sabr in durch­aus freundlicher Stimmung. Auf allen Marktgebieten konn­ten sich die Kurse um Kleinigkeiten befestigen, Sn einzelnen Spezialpapieren entwickelte sich darüber hinaus eine außeror­dentlich lebhafte Umsatztätigkeit, die den Kurs dieser Papiere scharf in die Höhe trieb. Abgesehen von besonderen Fällen dürften die Kurssteigerungen, die insbesondere sich auch auf die bisher völlig vernachlässigten kleinen Werte erstreckten, da­rauf zurückzuführen sein, daß den Kauforders nur ganz wenig Verkaufsorders gegenüberstanden. Die Vorgänge beim Bar­matkonzern wurden zwar von der Börse lebhaft diskutiert, ohne jedoch einen Linfluß auf die Lendenzgestaltung auszu- üben. Sm weiteren Verlauf wurde die Geschäftstätigkeit ru­higer,, die Kurse konnten sich aber meist behaupten. Am Mon­tanmarkt blieben die Stinnoswerte trotz der sehr festen Ten­denz ziemlich vernachlässigt, nur die Stinnesschen Elektropa- piere konnten nennenswerte Befestigungen durchsetzen. Bu­derus wurden in großen Posten aus dem Markt genommen, sodaß der Kurs über 24 anziehen konnte. Auch Phönix er- freuten sich wieder größerer Nachfrage. Harpener konnten ben Kurs von 130 streifen. Sehr lebhaft ging es wieder in Farbwerten zu, bei denen die alten Käufer erneut am Markte sind. Spriaktion und Lextilwerte waren von Publikumssei­te lebhafter begehrt, sodaß die Kurse sich nennenswert be­festigen konnten. Auf Käufe von gleicher Seite zogen Oren- stein und Schwartzkopff an. Berliner Handelsanteile setzten ihre Aufwärtsbewegung bis auf 162 fort. Kaliwerte Hal­len wieder sehr lebhaftes Geschäft. Man bemerkte hier Käufe von erster Seite, außerdem lagen umfangreiche Orders für Rechnung des Rheinlandes vor. Die Kaliwerte am unnotier- ten Markt hatten fast noch größere Gewinne zu verzeichnen. Auch Petroleumwerte wäre stark gesucht. Rentenwerte ein­schließlich der ausländischen lagen sehr ruhig. Kriegsanleihe 0.880.86.

fDer offene Geldmarkt zeigte am ersten Geschäftslage des neuen Sahres nur geringfügige Veränderungen.

2lm Devisenmarkt liegt der Dollar international gegenüber ben europäischen Valuten zumeist schwächer. Durch sehr feste Haltung zeichneten sich besonders der Schweizer Franken und das englische Pfund aus. Sn Auszahlung Schweiz log heute großer Bedarf vor. Allgemein haben sich die "Slnforberungen gegenüber dem letzten Notierungstage etwas gesteigert.

Berliner Produktenmarkt.

Die erste Produktenbörse des neuen Sahres hatte eine be­merkenswerte feste Tendenz. Brotgetreide konnte bei gerin­gem Angebot beträchtlich anziehen. Mehl konnte mit dieser Bewegung nicht ganz Schritt halten, während Gerste gleich­falls sehr fest lag; Hafer hatte ruhiges Konsumgeschäst. Ls notierten: Weizen mark. 234240, Roggen mark. 230 bis

236, Gerste 263285, Hafer mark. 175185, Weizenmehl 32.5035.00, Roggenmehl 32.5035.00, alles übrige un­verändert.

Vermischtes.

Lin modernes Paradies, das allerdings zunächst noch gar kein Paradies in unserem Sine ist, wird von einer amerika­nischen Zeitung ausgeschrieben. Einem jungen Ehepaar, das es fertig brächte, eine gewisse 3eit wie weiland Adam und Lva im Urwalde zu leben, wird eine ansehnliche Geldsumme und eine vollständige Einrichtung mit allen modernen Bequem­lichkeiten für ein künftiges Leben im Paradiese, so wie wir es auffassen, verheißen. Unter den vielen Dutzend Meldungen wurden Robert Dag, 22 Sahrealt, und Florette Popejog, 19 Sahre alt, ausgesucht. Die Hochzeit wurde noch am 12. No­vember in der Stabt gefeiert und hatte Tausende von (Zu­schauern herbeigezogen. Dann begab das junge Paar sich auf seinen Posten, wo es nun wie seine biblischen Vorgänger le­ben, das heißt sich von den Früchten der Wildnis ernähren muß. Eine Wohnung hat das juge Paar natürlich nicht, ge­schweige denn ein Bett. Einzig ihre Kleider durften Herr und Frau Dag, abweichend von Adam und Eva, mitnehmen. Ob sie diese in ihremParadies" ablegen sollen, wird nicht gesagt. Gan; Amerika ist gespannt, ob die beiden die Probe bestehen werden.

Besteuerte Vergnügungssucht. eu

Neben allerlei Versuchen mit lächerlichen Steuern, die den Begriff desLuxus" höchst willkürlich festsetzen, hat man selt­samerweise eine Steuer noch recht wenig angewendet, die un­bedingt als gerecht an;usehen ist: die Nachtsteuer. Sie wird erhoben in allen Fällen, wo Gäste, Gesellschaften, Ver­eine usw. über die Polizeistunde hinaus in Gast- und Schank­wirtschaften verweilen, wenn die Verlängerung der Polizei­stunde rechtzeitig beantragt und erteilt worden ist. Wird die Polizeistunde ohne Erlaubnis überschritten, dann tritt eine Geldstrafe anstelle der Steuer, die diese natürlich übertrifft. Ei­ne solche Steuer haben ausschließlich die Bevölkerungsschich­ten zu tragen, denen ihre wirtschaftliche Lage erlaubt, über die Polizeistunde, hinaus zu feiern. Die Veranlagungs- und Er- Hebungskosten sind im Verhältnis zum Ertrag nicht hoch; die Veranlagung läßt sich sehr einfach mit der Aushändigung des polizeilichen Erlaubnisscheines für die Verlängerung der Po­lizeistunde verbinden. Der finanzielle Ertrag wird gewöhnlich unterschätzt. Eine brauchbare Nachtsteuerverordnung ist kürz­lich in Schüttorf in Hannover genehmigt worden. Hier wer­den erhoben für jede Stunde über die Polizeistunde hinaus, bei Anwesenheit bis zu 10 Personen 5 Mark, bis zu 30 Perso­nen 15, bis zu 50 Personen 25 und über 100 Personen 50 Mark.

Ein guter Anfang. Ein Verbrecher, der zur Hinrichtung aus dem Gefängnis abgeholt wurde, fragte beim Hinausgehen den Scharfrichter:Weiß ich doch wahrhaftig nicht, was heut für ein Tag ist? eener erwiderte:Heute ist Montag!" Ver­wundert rief darauf der Deliquent:Na, die Woche fängt wieder mal gut an!

Wetterbericht vom 3. San. Der Wirbel, der gestern vor Schottland lag, ist nach Skandinavien abgezogen. Lin neuer Wirbel folgt, die westliche Strömung hält aber zunächst noch an, wird aber bald etwas kältere Luft herbeiführen.

Vorhersage bis Montag Abend: Meist trübe, leichter Re­gen, leichte Abkühlung, weiteres Nachlassen des Weststurmes.

Druck und Verlag: Rudolf Bamberger, ^ulba. Verantwortlich für den textlichen Teil: ^riebricb P. Partmuß. für Anzeigen, August Bamberger, sämtlich in Fulda.

BelanntmaKung.

2. Erinnerung.

Betrifft: Gemeinde-Voranschlag.

Die Herren Bürgermeister, die mit der Erledigung der Verfügung vom 15. November bs. Ss., ö. Ar. K. 3622, betr. Aufstellung und Linreichung des Voranschlags für das Rech- 1924-25, noch im Rückstände sind, werden hieran mit fünf­tägiger Frist erinnert und ersucht, diesen Termin bestimmt ein­zuhalten.

Sollte die Linreichung des Voranschlags unbestimmt ge­rechnet werden kann.

Den 2 Ausfertigungen des Voranschlags ist ein Aus­zug aus dem Sitzungsprotokoll der Gemeindevertretung (Ver­sammlung) über die Festsetzung des Umlageprozentsatzes beizu­fügen.

Unter Hinweisung auf Ziffer 1 Abs. 3, 4, 5 und 8 der oben bezeichneten Verfügung wird nochmals ersucht, die für die werbenden Betriebe (Wasserleitung, Lichtanlage) vorgesehenen Rücklagebeträge (Lrneuerungsfonds) unter Titel 2 des Vor­anschlags für jeden Betrieb getrennt als Ausgabe aufzufüh­ren. Wird eine für diesen Zweck vorgesehene Summe in den Voranschlag nicht als Ausgabe eingesetzt, so wird ein Betrag in Höhe dieser Summe an Gemeindestuer weniger aufgebracht, sodaß eine Rücklage nicht möglich ist.

Weiter wird nochmals darauf hingewiesen, daß die Ein­nahmen und Ausgaben für die Vockhaltung unter Titel 2 des Voranschlags besonders aufzuführen sind.

Fulda, den 20. Dezember 1924.

Der Vorsitzende des Kreisausschusfes.

Frhr. v. G a g e r n.