wb. Berlin, 31. Dez. (Lig. Meldg.) Der Müttarschr.ft- Meller General der Infanterie v. Kühl in Berlin und der Komponist Hans Pfitzner in München find ?u Mitgliedern der freien Bereinigung von Gelehrten und Künstlern gewählt worden und haben den Orden Pour le Merite für Wiffen- ^haften und Künste erhalten.
Berlin, 3. Son. Nach einer Meldung des „Lokalanzg." ous München ist der Leiter der Münchener Universitätsklinik, Geheimrat Professor Bumm, gestern abend in der Münchener Ehirurgischen Klinik an den Solgen eines Gallensteinleidens jin 67. Lebensjahre gestorben.
Berlin, 3. San. (Wolff.) Nach einer Blättermeldung aus Lübeck griff auf dem Kirchplatz in Lübeck ein Mann aus ■ finer Schar spielender Kinder ein zehnjähriges Mädchen heraus, nahm es mit unter der Angabe, er sei Kriminalbeamter und müsse das Mädchen zur Polizei bringen, da es verbotener Weise auf dem Rasen umhergelaufen sei. Der Mann schleppte das Kind in das Haus einer benachbarten Druckerei, verging sich an ihm und tötete es. Darauf verbrannte er die Leiche des Kindes. Der Täter wurde in der Person des 35- jährigen Heizers Tiedemann der erwähnten Druckerei ermittelt und verhaftet. Er ist geständig.
Neichssteuerverteilungen an die Preußischen Gemeinden und Gemeindeverbände.
Wie der Amtliche Preußische Pressedienst mitteilt, gibt der Minister des Innern folgende Steuerverteilungen bekannt:
a) Einkommensteuer (45 Ek. Abschlag für Dez.) auf jeden Rechnungsanteil des abgerundeten Verteilungsschlüssels für 1924 für die Gemeinden 2,00, Landkreise 0,30, Provinzen 0,15 RPfg.
b) Dotationen (29. Dot., Abschlag f. Dez.) Gesamtbetrag 1 300 000RM.
Die Ausschüttung erfolgt durch die Regierungspräsidenten. Anter Zugrundelegung der ihr bekannten Schlüsselzahlen vermag jede Gemeinde sich den ihr zustehenden Betrag zu errechnen.
Linheitskurzschrift.
Die hiesige Volkshochschule wird am Donnerstag, den 8. Sanuar in der Domschule einen Lehrgang zur Erlernung der Einheitskurzschrift eröffnen. Linschreibungen werden dortselbst sowie im Stadtschloß in der Zeit von 12—1 und 5—7 Uhr entgegengenommen. Wir verweisen ausdrücklich auf die Richtlinien welche der Minister des innern nach Verhandlungen mit den Spitzenorganisationen für die Verpflichtung der 'Reichsbeamten zur Erlernung der Einheitskurzschrift bekanntgegeben hat:
R i ch 1 l i n i e n
für die Verpflichtung der Reichsbeamten zur Erlernung der Linheitskurzschrift.
1. Von den am 1. Oktober 1925 oder später in den Reichsdienst eintretenden Beamten, die ihre Eingangsstellung
— von Besoldungsgruppe 4 an aufwärts haben, ist bei Eintritt in den Vorbereitungsdienst die Kenntnis der Linheitskurzschrift (Ar. 5) zu verlangen.
Zür die am 1. Oktober 1925 vorhandenen Beamten gilt folgendes:
a) Die Beamten, die eine Kurzschrift auf Grund einer bereits bestehenden dienstlichen Verpflichtung beherrschen, haben sich bis zum 1. Oktober 1925 die Kenntnis der Linheitskurzschrift (Ar. 5) anzueignen. Treten die Beamten nach dem 1. April 1925 in den Reichsdiest ein, fo haben sie zur Erlernung eine halbjährig Frist.
b) Die Beamten, die zur Beherrschung einer Kurzschrift bisher dienstlich nicht verpflichtet sind, haben sich, sofern sie am 1. April' 1926 das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bis zu diesem Tage die Kenntnis der Linheitskurzschrift (Ar. 5) anzueignen; haben sie am 1. April 1926 das 30. Lebensjahr bereits vollendet, fo ist ihnen die Erlernung der Linheitskurzschrift anzuempfehlen.
3. Die Angestellten, insbesondere die Kanzleikräfte, sind darauf aufmerksam zu machen, daß vom 1. Oktober 1925 ab im Behördenbetrieb die Linheitskurzschrift verwendet und ihre Kenntnis (Ar. 5) insbesondere bei den Angestellten des Kanzleidienstes vorausgesetzt wird.
4. Die obersten ober die von ihnen ermächtigten Nachgeordneten Behörden können Ausnahmen'und Erleichterungen von den Vorschriften zu 1 bis 3 zulassen. Sie können insbesondere Gruppen von Beamten und Angestellten, die nur wenig zu schreiben oder Akten usw. zu lesen haben, von der Erlernung der Linheitskurzschrift befreien. Auf die Kriegsbeschädigten ist angemessene Rücksicht zu nehmen.
5. Unter „Kenntnis der Linheitskurzschrift" ist die Fähigkeit zu verstehen, in der Linheitskurzschrift gut leserlich ?u schreiben und in dieser Handschrift Geschriebenes zu lesen; eine bestimmte Schreibgefchwindigkeit wird nicht gefordert.
6. Soweit die dienstlichen Bedürfnisse es erfordern, bleibt es den obersten Reichsbehörden oder den von ihnen ermächtigten Nachgeordneten Behörden unbenommen, wei- tergehende Anforderungen in der Kenntnis der Einheitskurzschrift an die Beamten und Angestellten ihrer Ge- schästsbereiche, insbesondere für Neueinstellungen im Kanzleidienst zu stellen.
71 die Behörden haben die Bestrebungen der Beamten, und Angestellten, die Linheitskurzschrift zu erlernen, möglichst zu fordern.
"Vauzwang im Städtebau.
Bebauungspläne sollten von den Gemeinden nur da auf- ' gestellt werden, wo mit dem baldigen Beginn der Bebauung zu rechnen ist. Eine Bestimmung dieser Art enthält der Entwurf für ein neues preußisches Fluchtliniengesetz. Damit soll den Oemeinden ein Mittel in die Hand gegeben werden, häßliche Rücken in der Bebauung zu vermeiden. Wo solche Lücken entstanden sind, müssen die Gemeinden in die Lage versetzt werden, aiauf zu dringen, daß sie geschlossen werden. ön diesem Punkte versagt die -bisherige Baugeseßgebung leider noch voll- l andig. Man kann den Gemeinden allerdings nicht das Recht unräumen, einen Grundbesitzer zum Bauen zu zwingen oder gar auf seine Kosten sein Grundstück bebauen zu lassen. Aber wäre in Betracht zu ziehen, dem Besitzer einer Baulücke Jem Grundstück gegen ein anderes in nicht baureifem Gebiet
unter entsprechenden Bedingungen umzutauschen. Ein derartiges Verfahren wurde jüngst vom Bund deutscher Architekten wie auch vom technischen Ausschuß des deutschen Städte- tages empfohlen. Die Frage berührt die künstlerische Gestaltung des Stadt- und Straßenbildes in hohem Maße und sollte bei Entwürfen für Städtebaugesetze, vor allem für ein Reichs städtebaugesetz, nicht übersehen werden.
die Hauszinsfleuer.
Da sich die Mittel aus der Hauszinssteuer in kleineren Städten nur allmählich ansammeln, haben verschiedene Stadtverwaltungen, um einen großzügigen Wohnungsbau durchzuführen, beschlossen, Vorschüsse auf die Eingänge aus der Hauszinssteuer zu gewähren und zu diesem Zwecke Anleihen aufzunehmen, so Königsberg (25 Millionen), Augsburg 750 000 Melle (400 000), Goldberg (200 000), Wandsbeck (170 000) und Lemgo (100 000). Shnen schloß sich neuerdings Sagan an, das eine halbe Million aufnehmen will, um Baulustigen Hypotheken zu geben und selbst Wohnhäuser zu errichten. Die Verzinsung und Tilgung der Bauschuld wird durch Verdoppelung der Hauszinsst. aufgebracht. Bielefeld und Bautzen wollen je eine Million Mark aufnehmen, um daraus Hypotheken zu gewähren, Stolp und L g ck je zwei Millionen.
Eine Berliner Mietskaserne.
Fmmer wieder hören wir, und zwar nicht bloß von Ausländern, sondern auch von durchreisenden Deutschen, daß sie in Berlin so wenig von dem Wohnungselend von außen sehen. Das ist ja der Unterschied zwischen den Linfamilienhausvier- teln im Ostende Londons, wo die Not der allerdings meist aus Osteuropa Lingewanderlen gleichsam auf der Straße liegt, gegenüber dem Massenmiethaus, dessen ganzen Sammer man erst bemerkt, wenn man eingedrungen ist. Das verbreiteste Blatt Berlins, die „Morgenpost" (Nr. 228), gibt eine Schilderung einer solchen Mietkaserne, Holzmarktstraße 66, in der eine 47- jährige Frau verschwunden ist: „Das Haus unterscheidet sich äußerlich durch seine gleichgültige Fassade in nichts von anderen Häusern. Das Bild ändert sich jedoch, sobald man den Hof betritt. Dieser Hof ist so klein wie ein Zimmer; er ist eigentlich nur ein 5 ch a ch t. Himmelhoch ragen die Wände empor, die wie von Rauch völlig geschwärzt sind. Ls riecht nach Müll und Kellerluft. Line stockdunkle Treppe führt zum zweiten Stock hinauf, wo die Wohnung der Frau Beger war. Sie besteht aus Stube und Küche, zwei kahlen, viereckigen Räumen, in denen nur das Allernotwendigste steht. Die Betten sind zerwühlt; Matratzen liegen herausgerissen auf der Lrde, von Ratten angenagt. Beide Zimmer, die jeder Bequemlichkeit, jeder Spur eines Behagens entbehren, sind st ä n d i g in Dunkel gehülltDie himmelaufragenden Mauern lasten so wenig Licht herein, daß man sich am Hellen Mittag mit der Taschenlampe orientieren muß. Der unheimliche Lindruck den man von der Wohnung erhält, verstärkt sich noch, wenn man die Kellerräume des Hauses betritt. Sie bilden mit den neugezogenen und den alten, noch stehenden Grundmauern ein unentwirrbares Labgrinth von Winkeln und Ecken, die nur einen schwachen Schimmer des Tageslichtes durch die Gitter der Abflußkanäle empfangen. Zu Beginn der von Moderluft erfüllten Steinkammern, deren Wände zerbröckelt und von dichten Spinngeweben überzogen sind, kann man noch aufrecht gehen. Bald aber muß man gebückt gehen. Schutt und Ueberreste von Gobrauchsgegenständen, zerrissene Matratzen und Kleidungsstücken, zerbrochene Messer,, Löffel, Töpfe liegen in dem fußhohen Schmutz, der von Ungeziefer wimmelt."
Handelsnachrichten.
Berliner Börse vom 2. Sanuar 1925.
Die Berliner Fondsbörse eröffnete das neue Sabr in durchaus freundlicher Stimmung. Auf allen Marktgebieten konnten sich die Kurse um Kleinigkeiten befestigen, Sn einzelnen Spezialpapieren entwickelte sich darüber hinaus eine außerordentlich lebhafte Umsatztätigkeit, die den Kurs dieser Papiere scharf in die Höhe trieb. Abgesehen von besonderen Fällen dürften die Kurssteigerungen, die insbesondere sich auch auf die bisher völlig vernachlässigten kleinen Werte erstreckten, darauf zurückzuführen sein, daß den Kauforders nur ganz wenig Verkaufsorders gegenüberstanden. Die Vorgänge beim Barmatkonzern wurden zwar von der Börse lebhaft diskutiert, ohne jedoch einen Linfluß auf die Lendenzgestaltung auszu- üben. Sm weiteren Verlauf wurde die Geschäftstätigkeit ruhiger,, die Kurse konnten sich aber meist behaupten. Am Montanmarkt blieben die Stinnoswerte trotz der sehr festen Tendenz ziemlich vernachlässigt, nur die Stinnesschen Elektropa- piere konnten nennenswerte Befestigungen durchsetzen. Buderus wurden in großen Posten aus dem Markt genommen, sodaß der Kurs über 24 anziehen konnte. Auch Phönix er- freuten sich wieder größerer Nachfrage. Harpener konnten ben Kurs von 130 streifen. Sehr lebhaft ging es wieder in Farbwerten zu, bei denen die alten Käufer erneut am Markte sind. Spriaktion und Lextilwerte waren von Publikumsseite lebhafter begehrt, sodaß die Kurse sich nennenswert befestigen konnten. Auf Käufe von gleicher Seite zogen Oren- stein und Schwartzkopff an. Berliner Handelsanteile setzten ihre Aufwärtsbewegung bis auf 162 fort. — Kaliwerte Hallen wieder sehr lebhaftes Geschäft. Man bemerkte hier Käufe von erster Seite, außerdem lagen umfangreiche Orders für Rechnung des Rheinlandes vor. Die Kaliwerte am unnotier- ten Markt hatten fast noch größere Gewinne zu verzeichnen. Auch Petroleumwerte wäre stark gesucht. Rentenwerte einschließlich der ausländischen lagen sehr ruhig. Kriegsanleihe 0.88—0.86.
fDer offene Geldmarkt zeigte am ersten Geschäftslage des neuen Sahres nur geringfügige Veränderungen.
2lm Devisenmarkt liegt der Dollar international gegenüber ben europäischen Valuten zumeist schwächer. Durch sehr feste Haltung zeichneten sich besonders der Schweizer Franken und das englische Pfund aus. Sn Auszahlung Schweiz log heute großer Bedarf vor. Allgemein haben sich die "Slnforberungen gegenüber dem letzten Notierungstage etwas gesteigert.
Berliner Produktenmarkt.
Die erste Produktenbörse des neuen Sahres hatte eine bemerkenswerte feste Tendenz. Brotgetreide konnte bei geringem Angebot beträchtlich anziehen. Mehl konnte mit dieser Bewegung nicht ganz Schritt halten, während Gerste gleichfalls sehr fest lag; Hafer hatte ruhiges Konsumgeschäst. Ls notierten: Weizen mark. 234—240, Roggen mark. 230 bis
236, Gerste 263—285, Hafer mark. 175—185, Weizenmehl 32.50—35.00, Roggenmehl 32.50—35.00, alles übrige unverändert.
Vermischtes.
Lin modernes Paradies, das allerdings zunächst noch gar kein Paradies in unserem Sine ist, wird von einer amerikanischen Zeitung ausgeschrieben. Einem jungen Ehepaar, das es fertig brächte, eine gewisse 3eit wie weiland Adam und Lva im Urwalde zu leben, wird eine ansehnliche Geldsumme und eine vollständige Einrichtung mit allen modernen Bequemlichkeiten für ein künftiges Leben im Paradiese, so wie wir es auffassen, verheißen. Unter den vielen Dutzend Meldungen wurden Robert Dag, 22 Sahrealt, und Florette Popejog, 19 Sahre alt, ausgesucht. Die Hochzeit wurde noch am 12. November in der Stabt gefeiert und hatte Tausende von (Zuschauern herbeigezogen. Dann begab das junge Paar sich auf seinen Posten, wo es nun wie seine biblischen Vorgänger leben, das heißt sich von den Früchten der Wildnis ernähren muß. Eine Wohnung hat das juge Paar natürlich nicht, geschweige denn ein Bett. Einzig ihre Kleider durften Herr und Frau Dag, abweichend von Adam und Eva, mitnehmen. Ob sie diese in ihrem „Paradies" ablegen sollen, wird nicht gesagt. Gan; Amerika ist gespannt, ob die beiden die Probe bestehen werden.
Besteuerte Vergnügungssucht. eu
Neben allerlei Versuchen mit lächerlichen Steuern, die den Begriff des „Luxus" höchst willkürlich festsetzen, hat man seltsamerweise eine Steuer noch recht wenig angewendet, die unbedingt als gerecht an;usehen ist: die Nachtsteuer. Sie wird erhoben in allen Fällen, wo Gäste, Gesellschaften, Vereine usw. über die Polizeistunde hinaus in Gast- und Schankwirtschaften verweilen, wenn die Verlängerung der Polizeistunde rechtzeitig beantragt und erteilt worden ist. Wird die Polizeistunde ohne Erlaubnis überschritten, dann tritt eine Geldstrafe anstelle der Steuer, die diese natürlich übertrifft. Eine solche Steuer haben ausschließlich die Bevölkerungsschichten zu tragen, denen ihre wirtschaftliche Lage erlaubt, über die Polizeistunde, hinaus zu feiern. Die Veranlagungs- und Er- Hebungskosten sind im Verhältnis zum Ertrag nicht hoch; die Veranlagung läßt sich sehr einfach mit der Aushändigung des polizeilichen Erlaubnisscheines für die Verlängerung der Polizeistunde verbinden. Der finanzielle Ertrag wird gewöhnlich unterschätzt. Eine brauchbare Nachtsteuerverordnung ist kürzlich in Schüttorf in Hannover genehmigt worden. Hier werden erhoben für jede Stunde über die Polizeistunde hinaus, bei Anwesenheit bis zu 10 Personen 5 Mark, bis zu 30 Personen 15, bis zu 50 Personen 25 und über 100 Personen 50 Mark.
Ein guter Anfang. Ein Verbrecher, der zur Hinrichtung aus dem Gefängnis abgeholt wurde, fragte beim Hinausgehen den Scharfrichter: „Weiß ich doch wahrhaftig nicht, was heut für ein Tag ist?“ eener erwiderte: „Heute ist Montag!" Verwundert rief darauf der Deliquent: „Na, die Woche fängt wieder mal gut an!“
Wetterbericht vom 3. San. Der Wirbel, der gestern vor Schottland lag, ist nach Skandinavien abgezogen. Lin neuer Wirbel folgt, die westliche Strömung hält aber zunächst noch an, wird aber bald etwas kältere Luft herbeiführen.
Vorhersage bis Montag Abend: Meist trübe, leichter Regen, leichte Abkühlung, weiteres Nachlassen des Weststurmes.
Druck und Verlag: Rudolf Bamberger, ^ulba. Verantwortlich für den textlichen Teil: ^riebricb P. Partmuß. für Anzeigen, August Bamberger, sämtlich in Fulda.
BelanntmaKung.
2. Erinnerung.
Betrifft: Gemeinde-Voranschlag.
Die Herren Bürgermeister, die mit der Erledigung der Verfügung vom 15. November bs. Ss., ö. Ar. K. 3622, betr. Aufstellung und Linreichung des Voranschlags für das Rech- 1924-25, noch im Rückstände sind, werden hieran mit fünftägiger Frist erinnert und ersucht, diesen Termin bestimmt einzuhalten.
Sollte die Linreichung des Voranschlags unbestimmt gerechnet werden kann.
Den 2 Ausfertigungen des Voranschlags ist ein Auszug aus dem Sitzungsprotokoll der Gemeindevertretung (Versammlung) über die Festsetzung des Umlageprozentsatzes beizufügen.
Unter Hinweisung auf Ziffer 1 Abs. 3, 4, 5 und 8 der oben bezeichneten Verfügung wird nochmals ersucht, die für die werbenden Betriebe (Wasserleitung, Lichtanlage) vorgesehenen Rücklagebeträge (Lrneuerungsfonds) unter Titel 2 des Voranschlags für jeden Betrieb getrennt als Ausgabe aufzuführen. Wird eine für diesen Zweck vorgesehene Summe in den Voranschlag nicht als Ausgabe eingesetzt, so wird ein Betrag in Höhe dieser Summe an Gemeindestuer weniger aufgebracht, sodaß eine Rücklage nicht möglich ist.
Weiter wird nochmals darauf hingewiesen, daß die Einnahmen und Ausgaben für die Vockhaltung unter Titel 2 des Voranschlags besonders aufzuführen sind.
Fulda, den 20. Dezember 1924.
Der Vorsitzende des Kreisausschusfes.
Frhr. v. G a g e r n.