Nnm. 100. Dienstags den r- Decembr. Anno 1732.
Mit Ihro Römisch. Kayserl. und Königl. Lathol. Mai.
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Wie auch
Eines 5>och.Edlen und Hoch-Wei,m Magistrats
* Hochgünstigeil Bewilligung.
Wöchentliche Franckfurther MW-MMMW-MOrUG
Vu>. 'llerkand in- und ausserhalb der Stadt zu kauffen und der» lausten, ui vericyhen und lchncnseycnden,auch nerlchrnen, gefundenen und Mohlven Sachen ; Sodann Personen, welche Geld lehnen, oder ausleyhen wollen, ö Ä^v.™ oder Arbeitsuchen / oder zu vergeben haben / mgleiwem denen Prodans und Co ~ püS und Gestorbenen/ Edidabrer cutten / Gerichtliche Zeyltrags- Zettttl/
1 wie auch ankommende Fremden rc. Welche . _
-xanrkfurtb am Mann / aus der Heintstheidtischen Buchdruckcrey/nimmehro bey Samuel Lobias- ^XK Garküchen-Platz/ indem Bochlatnerstchen Wi ausgeben und bekandt, gemacht wird.
1. Sacken die zu verkauften/ so Beweg-als unbeweglich sind / k?v ^n der Stadt - _ , MEdmnännigkkch wird hiermit kund und zu wissen gethan/ d^ Lwtmittagsvon 9. bis ... und Nachmittags von-.bts4.Uhr/ u^ Behausung / auf der grossen EMeimer«passen / allerhand Silbergech rr J^ re^ tf ® . und Silbe?/ wie auch Kleider / Haust - Megen. von M und klein reinen-Gerâth/ Tische und Schräncke/ re. rc. durch offent .chen ^ m < j '
thènden gegen baare Bezahlung/und zwar so/ daß alles â ttu^^ man die erstandene Sachen verabsolgei; lasset/ sollen pertausst und lostSOViagen werden.