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N. 7W ^, , ArcWgSdtN y. Septemb. Amo 17«. MtIhroRmmsch, Kayserl. und König!. Lathol. Mai. allergnädigsten PRi VILEGIO

Wie auch

Eines Hoch - Edlen und Hoch - Weisen Magistrats

Hochgunstigen Bewilligung.

Von allerhand in- und außerhalb der Stadtzu faussen und ver- muffen, zu vcrlcyhen undtchmnieyeân,auchvtrlobrnen,gestmrmm und gestohlnen Sachen; Sodann Personen, welche Geld lehnen- oder auSleyhen wollen, Bedienungen oder Arbeit suchen /-oder ju vergeben haben / ingleichem denen Prodamirt- und Cg- puiirtcu/Gctaufft- und Gestorbenen/ Edictahter cür-tten / Gerichtliche Lepltrags- Zettul / wie auchantommcndc Fremden ?e. Welche

Zu Franckfurch am Mayn / aus der Heintscheidtischen Euchdruckerey/ mmmehro benSamnel Sobtai Hocker/. Not. Cats. PubL Immatr. auf dem Gattllchen -Platz / in dem Bochleitnerischen Hauß/ ausgeben und betäubt gemacht wird.

Pro Not. jga Adenr in der Messe sich öffrers.Kauss-leute befinden /welche entweder in noch unbetan- teil / oder abgelegenen Häussern/ Läden / Kammern und Gewölben, ihre Waare feil haben/ oder welche neue Waaren mitgebracht/ und die solche denen anwesenden Kâusser» gern betank machen mögen / damit sie dieselben desto eher vertaussen tonnen / oder welche gewisse Waaren suchen/ und nicht wissen/ wo sie solche antreffen sollen; So wird gedachten Kauff-Leuten und resp. Käuffer» und Vertäuffern hiemit zu wissen gethan/ daß falls die Häilsser / Laden / Kammern und Gewölber / oder ihre neu mitgebrachte / oder die suchende Waaren gerne betant gemachtHaben wolte»/ sie sich be» Dertaussern dieirr Frag - und Anzeigungs- Nachrichten anmelten / und .die Gassen darinnen dieieiiig^ ^âusser / Läden / Kammern und Gewölber sind / in denen sie ihre Waaren feU haben /oder ihre mitge^ brachte/ oder suchende Waaren anzeigeirtönnen/ da.danu dieser gegen Zahlung eines geringen Selbcßß zu Jedermanns Nachricht / in diese Nachrichten setzen wird.