Nurn» 61- Artytags dm 2j- Julii Anno 1732*
Mit Ihro Römisch. Kayserl. und Königl. Lathol. Maj. allergnädigstm PRIVILEGIO.
Wie auch
HoWunstigen Bewilligung.
Wöchentliche Frauckfurther
KW
Bon allerhand in- und ausserhalb der Stadt zu kauffen und der« tauften, ju verleyhen und lehnen seyenden , auch verlohrmn, gefundenen und , gellohlnrn Sache« ; Sodann Personen, welche Geld lehnen, oder auèleyben wollen, Bedienungen oder Meik suchen / oder zu vergeben haben / ingleichem denen Prodaywt- und Co- puiirtcn/ Gemusst« und Gestorbenen, wie auch ankommende Fremden ec-
Welche
Zu Franckfuttb am Mann AW der Heimscheidtsschen Buchdruckerey / nunmehkv bey Samuel Tobias Hocker/ Not. Cscf. Pubi.jmmatr. auf dem Garküchen-Platz/ indem Buchleitnerischen Haust/ ausgeben und bekaudt gemacht wird.
i. Sachen die zu verkauften, so Beweg- als unbeweglich sind /
Za, der Statt -
Demnach bey löbl. Rechney / Freytags den i. Augusti Nachmittag die sämtliche Garküchen auf dem Garküchen - platz / nochmahlen zum Lerkauss arrgebotten werden sollen; Als wird solches hier, durch betaut gemacht/ damit diejenige so ein oder andern zu erkauften gesonnen /auf obgemelte Zeit bey löbl. Recheney sich ein finden und fernern Bescheid und Erfolg vernehmen können. Pubfcrt Franck- furth den 22. Julü 17?^
Demnach vermöge Hochlöbl. Schössen -Decreti vom 21. dieses, das Sauerssche ^auß znln Tür. cken- Schürst/ auf der Zeil/ durch die geschwor« llnterkäusser / an den Meistbiethenden/ gegen baarr