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rlum. SV Dienstags den I Julii , An no 173;

RitMo Römisch. Kayserl. undKönigl. Cathol. Mas allergnädigsten privilegio, wie such

Eines Hoch-Edlen und Hoch-Weisen MAGISTRATS Hochgünftigen Bewilligung.

Wöchentliche Franckfutther «Frag' und Anzeigungs'Nachrichten/ Von allerhand in-und ausserhalb derStad zu kauffen unbverkauW/ zu verleyhen und lehnen seyenden/ auch verlohrnen, gefundenen und gestohlenen Sachen; So dann Versöhnen,

Welche Geld lehnen- oderaußleyhen woüen,Bedienungen oder ArbettsucheW oder zu vergeben haben; ingleichen denen Copuiirten / Gemufften und Gestorbenen, wie auch Ankommenden Frembden, re.

Welche zu Franckfurth am Mayn in der Heinfcheidtifchen Buchdruckern in der Mavntzw- Gaß ohnwrit ber Carmeliter-Kirch bekannt gemacht / und vernommen werden könnt».

L Sachen die zu verkauffen, so Beweg - als Unbeweglich find /

In der Stadt.

k7>AS Man Gische Hauß in der Graubengaß / und das Meubische Hauß am Holtz 'PfSrtgengelegen find zuverkauffen oder auch zuverleyhen / und hat man sich bey denen Tk. Herren Pflegern / oder Keller» Les Löbl.Weiß' FrauenLlosters MweldeA allwofernerbehörigerBescheidteinjuhslen.

Die auffder Breitengaß gelegene sehr räumliche Behaussung zum Groß-und Kleinen Ritter genannt/ wsrbey saubere Zimmer und sonst allbehörige lle Bequemlichkeiten/dann KeSerey/Stallung/ Hoff/Schop- M und dem anstossend grossen Garren/ist zuverkaussen oder auch zuverleyhen.

In der KaandttNgieffergaS iff ein Hauß sodaS Feuer-Recht hat / neben CSnstran Morschels Behaus, sung gelegen /mverkauffen/ und findet man bey Äohan» Jac»b Klein/ EchuMchtr dem Bleyhauß über wohnend / deßfalls guten Bescheidt.