Num. Z Z. Sambstags den 19 April/ Anno 1751. RitÄro Römisch. Kayserl. und Königs. Tathol. Mas. allergnädigsten privilegio, wie auch
Hochgünstigen Bewilligung.
* Wöchentliche Franckfurtber
Frag-und Anzcigungs-Rawrichtm/
zu verleyhen und lehnen seyenden/ auch verlohmen/ gefundenen und gestohlenen Sachen; So dann Versöhnen, Welche Geld lehnen, âraußieyhm wostenE oder Arbeitsuchen/ oder zu vergeben Habens mgleichenLenen CopuHrt^n , Getauffcen und Gestorbenen/ wie auch Ankslmnenden Mmbden/ x.
Welche zu Franckfurth am Mayn in der Heinscheidtischrn Buchdruckerey in der Mayrtzer. Gaß ohnweit der Carmelittr-Kirch bekannt gemacht/ undvernommm werden können.
l. Sachen die zu Verkauffen, so Beweg-als Unbeweglich find. An der Stadt.
HM Weissen Hauß aussdrm Zimmer-Platz sind allerhand ^euMc; zuverkauffen / unter anLerneine6-i- nitur schon etwas gebrauchte Tapeten Hoteiis, schüne grosse Spiegel mitverguldten Rahmen/ Sessel / und Stützt von rothem Damast / grünem Tuch und rothen Scharlach mit Borden befett / auch Mey Leuchter von geschliffenen Glaß in schöne Zimmer zu Hencke» und dergleichen / und hat man AchSeßfalls bey Hrn. Sa« omon Dieffenbach, in der Schnurgaß zu melden.
Sowohl Frembd-alS Einheimischen/wird hiermit bekannt Md wissend 'genmcht, daß bey Hrn. Js» bann Peter Metzler / gegen dem Weissen Adler über wobnhafft/ fein undgantz frisch Italiänisch Weiß Baum« oSl/ um einen sehrbillichen Preiß, der gegen anberm Gemeinen Gut âber«nen Batzen auffü Pfundt / nicht ^ütti mitgantzen, halben/Viertels / und auffs mindeste halben Viertels EtMerjli-ahtnist; wie auch die Anweisung / wo solches ebenfalls Pfundwziß billichst »u bekommest.