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Nunr 89 Freytags den 26 Oâokris, Anno 173 I.

MltJdro Römisch. Kayserl. und Kömgl.Lathol.Maj. allergnâdigften PRiviLEGio, wie auch

Eines Hoch-Edlen und Hoch-Weisen MAGISTRATS Hochgünstigen Bewilligung.

Wöchentliche Franckfurtber Frag» und Anzetgungs»Nachrichten/ Bon allerhand in>und ausserhalb derStad zu kauffenundverkauffw, zu verleyhen und lehnen seyenden/ auch verlohrnen, gefundenen und gestohlenen Sachen; So dann Versöhnen,

Welche Geld lehnen, oder außleyhen wollen,Bedienungen oder Arbeitsuchen, oder zu vergeben haben; ingleichen denen copulirren, Gemufften und Gestorbenen, wie auch Ankommenden Frembden/ rc

Welche zu Franckfurth am Mayn in derHemschtidtischmBuchdrucktrty in der Mayntzer« Gaß ohnweil derCarmeliter-Kirch bekannt gemacht/ und vernommen werden können.

l. Sachen die zu verkauffen, so Beweg-als Unbeweglich sind. In der Stadt.

e?>As Hauß »u denen Drey Grünen Linde» genannt? gegen der Hospitals-Kirchen über gelegen/ ist w» vertäuten / und findet man bey denen Erben von Gettfried Menhel / beßfall» weitere N-chriche.

Ein auff der Beckenheiinergaß dem de. Jacob oder dem Darbier-Havß über stehendes wohlgebaute» Hauß welches saubere Ammer und all sonst gehörige Bequemlichkeiten Swift zu verkauffen oder zuvèrleyhen. Dann ein in derHölisaß der HedlerischenBehaussung über gelegenes Hauß / welches sonsten ein Weinwirrb

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