Nurn. 15. Dienflags den 17 Mertz/ Anno 173k
Mit Mo Römisch. Kayseri, und König!. Lathol. Maj. allergnädigsten privilegio, wie auch
Eines Hoch-Edlen und Hoch-Weisen MAGISTRATS Hochgünstigen Bewilligung.
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Wöchentliche Franckfurther
Frag'und Anzeigungs * Nachrichtm / Von allerhand m-und ausserhalb derStadzu kauffen und verkauffen, â ,u vcrleubcn und!chl--n ftvcndcn/ auch verlohrnm, gefundenen und gestohlenen machen; So dann Persohnen, Welche Geld lehnen, oder außleyhen wollen, Bedienungen oder Arbeitsuchm, oder zu vergeben traben ; ingletchen denen Copuiirten , Gemufften und Gestorbenen/ wie auch Ankommenden Frembden, rc. Welche zu Franckfurtl) am Mayn in der Hnnschtidtischrn Buchdruckerty in derMaytttztr- Gaß ohnweit derCarmeliter-Kirch bekannt gemacht/ und vernommen werden können.
M^tchdem in der Messe öffters KauffLeute sich befinden, welche entweder in noch unbekannten oder in abgelegenen Häussern, Laden, Kammern undGewölbern ihre Waaren feil haben, oder welche neue Waaren mitgebracht, und die solche denen anwesenden Kauffern gerne bekannt machen mögen, damit sie dieselben desto eher verkauffen können, oder welche gewiss« Waaren suchen, Un6 nicht wissen, wo sie solche antreffen solten; So wird gedachten Kauf-Leuten und respedivè Käuf. fern und -Verkäuffern hiermit zu wissen gethan, daß falls die Häusser, Läden, Kammern undGe- wölber,oder ihre neue mitgebracht«, oder die suchend« Waaren gerne bekannt gemacht haben wolle», sie sich bey Verkäuffern dieser Fäag-und AnzeigungEachrichten anmelden, und die Gassen, dar. innen diejenige Häusser, Läden, Kammern und Gewölber sind, in denen sie ihre Waaren feil ha» ben, oder ihr« neue mitgebrachte oder suchend« Waaren anzeigen können, da man diesen gegen Zatz. tun- eines geringen Geldes, m Iedermans Wissenschafft , in diese Nachrichtm setzm wird.