Num. 24. Sambstags den 24 Mertz/ Anno 173 s, Mit Ibro Römisch. Kayserl. und Königs. Cathol. Maj. aWWn PRIVILEG io, wie auch ^Eines Hoch-Edlen und Hoch-Weisen MAGISTRATS
Wöchentliche Franckfurther
Frag' und Anzeigungs-Nachrichten/ VonallerhandiwundaufferhalbderStadzukauffenundverkautstn/ h zu verleyhen und lehnen seyenden/ auch verlobrnen, gefundenen und gestohlenen Sachen; So dann Perfohnen,
Welche Geld lehnen^ oder außleyhen wollen, Bedienungen oder Arbeitsuchen, oder zu vergeben haben; ingleichen denen Copuiirtcn / Gecaufften und Gestorbenen, wie auch Ankommenden Frembden, #.
Wtlche zu Franckfurth am Mayn in der Heinscheidtischen Buchdruckerey in der MayNtzer. Gaß ohnweit der Carmeliter'Kirch bekannt gemacht / und vernommen werden können.
i. Sachen die zu verkauffen, so Beweg« als Unbeweglich sind, In der Stadt.
e^Jr tn der Fahrgaß stehend und wohlgelegene / von Herrn Jean Caucanas seel. verlassene Eck- Behaus- sung/ so hinten auff den Engelthaler-Hoff stosset/ und nach dem in Anno 1719. gewesenen grosse» Brand von neuem aufferbaut worden/ welche ettien tadtn/durchgehendssaubereZimmer/ sampt allbehörize- Bequemlichkeitenhat/ und vor einen Kaust-oder Handelsmann gar commode, ist civilen PreisseS zuver« aussen; Wer dazu Belieben tragt/ tanstch bey HerrnRath Jean Noa de Neufville, inderMayn-ergast wohnhafft/ deßfallsanmelden/ und daselbst fernern Bescheidts einjiehrn oder gewärtigen/ auch solche t^ tttjeik nach Begehren in Augenschein nehmen.
Das von Mohrenhelmische Hairß auffder Still zwischen Tir. Hrn. SchöffvonHoWaussen und Tit# Hrii. Schöffvon Ssverteö Behaussungen gelegen / ist zuverkauffen/ oder auchzuverleyhen.