Einzelbild herunterladen
 

Num. I O. Freytags den * Februatii / Anno 1731.

Mit Jbro Römisch. Kayserl. und Königl. Lathol. Maj. allergnädigsten privilegio, wie auch

Eines Hoch-Edlen und Hoch-Weisen Magistrats Hochglmstigen Bewilligung.

Frag' und Anzeigungs»Nachrichten /

Bon allerhand in-und ausserhalb derStad zu kauffen und verkauffech zu vcrlcyücn und lehnen seyenden/ auch vcrlobrnen, gefundenen und gestohlenen Sachen; So dann Versöhnen , Welche Geld lehnen, oder außleyhen wollen, Bedienungen oder Arbeitsuchen oder zu vergeben haben; ingleichen denen Copuiirten , Getaufften und Gestorbenen, wie auch Ankommenden Frembden , ».

Weich« ru Franckfurth am Mayn in der Htinscheidtischen Buchdruckerey in derMMtzw» Gaß ohnwtit der Carmtlittr'Kirch bekannt gemacht / und vernommen werden können.

1. Sachen die zu verkauffen, so Beweg-als Unbeweglich sind, In der Stadt.

(TXSe vongantz Neuen auffgebaute ulw zur Seiffen sieben und Liechlermacherey wohl-pe-tte/ auffder Breiten-Gaß gelegene Dchanssung/ benebst denen dazu gehörigen Kupster» und Zinnernen Kessele« und andere Gcrathjchasst/ so auch mit einem grossen Garten versehen/ stehet um einen billichen Preiß zu» Perk aussen / und tan man sich deßwegen bey Hrm Carl Sehaghei, in der Mayntzergaß/ um fernere Nach« 2.cht anmelden.

Ein in der Bendergaß neben Hrn.Lind und Frau Löwentrautin Behaussung stehendes Hauß/ so $ Stuben/ r Kuchen/ -.Kammern / r Böden / einen schönen Ktster und einen Laden hat/ ist um civile« Preiß zuverkauffen.

Ein hinter den Predigern gegen dem Cloffer über stehendes Hauß so einen Hoff und Hinler-Haußhal/ wo der Blunnen stehet/ E eherrssen rin HutmacherdarMtngewvhnet/ ist zuverkauffen.