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Anno 1731.

Num. 4. Freytags den n [anuarii, MitAro Römisch. Kayserl.mdKWl.Lathol. Mas. allcrgnadlgsten privilegio, wie auch

1 Eines Hoch-Edlen und Hoch-Weisen Magistrats Hochgünsttgen Bewilligung.

Wöchentliche Franckfurther

Frag- und Anzeigungs'Nachrichten/ ^Von Meryand in-und ausserhalb derStao zu kauffen und verkauffen- zu verleyhen und lehnen seyenden/ auchverlohrnen, gefundenen und gestohlenen Sachen; So dann Persohnen ,

Welche Geld lehnen, oder außleyhen wollen, Bedienungen oder Arbeitsuchen oder zu vergeben haben; ingleichen denen Copuiirtcn , Geraufften und Gestorbenen, wie auch Ankommenden Frembden /■ rc.

Welch« zu Franckfurth «m Mayn in der Htmfcheidtischm Buchdruckerry in derMaM«- Gaß ohnweit d«rCarmelitrr«Kirch bekannt Mlachl/ und vnnommen werden kömim.

l Sachen die zu verkauften, so Beweg «als Unbeweglich sind,

In der Stadt.

/LJn kn der Bendergaß neben Hrn. Lind und Frau Löwemrautkn Behaussung stehendes Hauß/ so; ©IW V ben/ r Kitchen / r Kammern/r Böden/ einen schönen Keller und einen Laden hat/ ist um civile* Preiß zuverkauffen.

Ein in der Rooßengaß stehendes Hauß/ so einen Haußâhrn/ 1 Stuken / 1 Kuchen/ ? Kammern/ Hössgen/ Hol^Stall/ 1 gewölbten Keller und Himc r> Bau hat/ist zuverkauffen / und hatmansichbe» Meister Johann Michael Mehlig / Greindecker / als Einwohner daselbsten / au melden.

Embinter den Predigern wohlgelegenesHauß, welches; Stusten/ r Stuben »Kammern/ rKuch auss dem Boden eine Kammer / eingemauerten Waschtessel/ und ein gewölbten Keller au « Stück hat/ I auch vor einen Bierbrauer «Ur Krämer gar brauchbahr / ist um billichen Preiß juvertauffen.