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Anno 1731.

Num. ;. Dienstags den 9 Januarii,

Mit Mo Römisch. Kayserl. und Königl. Lathol.Maj. , allergnädigsten PR 1 v 1L E G10, wie auch Eines Hoch-Edlen und Hoch Weisen M Hochgünftigen Bewilligung.

Bon allerhand in-und ausserhalb dcrStad zu kauffen und verkauffen» zu verleyhen und lehnen seyenden/ auch verlohrnen, gefundenen und gestohlenen Sachen; So dann Versöhnen / Welche Geld lehnen, oder außleyhen wollen, Bedienungen oder Arbeitsuchen, oder zu vergeben haben; ingleichen denen Copuiirten , Getaufften und Gestorbenen, wie auch Ankommenden Frembden, re

Welche zu Franckfurth am Mayn in der Htmscheidtischtn Buchdruckerry in der Mayntztk« Gaß ohnweit vteCarmeliter-Kirch besannt gemacht/ und vernommen werden können.

1. Sachen die zu verkauffen, so Beweg-als Unbeweglich sind, In der Stadt.

^>AsEck-Hauß am Leonhards-Thor/ wo der Brunnen steh«/ welches wegen seiner Lageinn- und ausser Meßzeiten vor unterschiedliche kivfeKvoen gar dienlich/ ist zuvertauffen, und findet manvey keu Einwohnern fernern guten Bescheidt.

Die Körberische Behaussung sampt Brau-Hauß /Vorder und Hinter »Hoss/ wie auch Gatten / auss rer Allerheikgcngaß gelegen / ist zu verkauffen / oder auch zuverleyhen/ und findet man bey Einwohnern da- sclbstcn deßfalls ftrnergutcn Bescheide.

Das Hauß zum Grossen Einhorn in der Baarfüffergâß/ gegen dem Casten'- Becker über gelegen / sie- ^ Hr». JvMnSrjederichOchs/ Med.Doa, &p»a.ox: