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Mum. 84. Zreytags den 3 3 October, Anno 1730, MitÄbro Römisch. Kayserl. undKömgl. Cathol. Maj. alleramdigsten privilegio, wie auch

Eines HvchEdlm und HochWeism MAGISTRATS

Wöchentliche Franckfurther

Fragend Anzeigungs»Nachrichten /

Vonallerhandin-und ausserhalb derStad zu kauffen undverkauffech zu verleyhen und lehnen seyenden/ auch verlohrmn/ gefundenen ; -w und gestohlenen Sachen; So dann Persohnen / Welche Geldstehnen/ oder außleyhen wollen, Bedienungen oder Arbeitsuchen, oder zu vergeben haben; ingletchen denen Copuiirten / Gemufften und Gestorbenen, wie auch Ankommenden Frembden/ 2c.

Welchnu Franckfurch am May« in der Heinscheidtischen Buchdruckerey in der Mayntzer- Gaß ohnwktt der Cavmeliter-Kirch bekannt gemacht / und vernommen werben können.

1. Sachen die zu verkauffen/ so Beweg-als Unbeweglich sind, Zn der Stadt.

s^As Eck-Hauß am LeonhardS-Thor / wo der Bruniicnstehet / welcheswegen seiner Lage MN - und ausser 2J Meßzeiten vor unterschiedliche Piofefliontn gar dienlich/ ist juverkauffen / und findet man vey den Einwohnern fernern guten Bescheid,.

Ein nächst der Guldneu Birn/ oder dem GuldnenApstel über / zwischen dem Back - und Pulverische» Hauß/stehendes Hauß/ istzuvertauffen/ oderauchgegen ein anderes zu vertauschen/ und tau nach gar ge­ringer oder nur etwas Angab / der Rest auffviele Lahre karauffhafftcn und stehen bleiben/ daß demnach dieses Hauß gar füglich zu taimenUk; Wer darzu wciwirt/ tan solches besehen/wird finde»/ daß altes in garem > Stande auch wohl gebaut ist/ undhatmanfich bey Daniel Will/als Einwohnern zu melden/ aüwo ferner guter Bcscheidtdcßfalls einzuholenist.